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Gründerrichtlinie - Mikrokredite
Der Freistaat Thüringen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Mikrokredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen und -nachfolgen sowie Vorhaben junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme. Ziel ist die Förderung des Unternehmergeistes.
Datenblatt - Gründerrichtlinie - Mikrokredite
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 2.000 € bis 10.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Thüringen
Anbieter: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Link: Gründerrichtlinie - Mikrokredite
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden, muss aber auf den Vollerwerb ausgerichtet sein
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Laufzeit: Max. 5 Jahre
Antragstellung: Thüringer Aufbaubank (TAB)
Stand vom: 4. April 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.