Gründerrichtlinie - Mikrokredite

Der Freistaat Thüringen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Mikrokredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen von Gründungsvorhaben, Unternehmensbeteiligungen und -nachfolgen sowie Vorhaben junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme. Ziel ist die Förderung des Unternehmergeistes.

Datenblatt - Gründerrichtlinie - Mikrokredite

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 2.000 € bis 10.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Thüringen

Anbieter: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Link: Gründerrichtlinie - Mikrokredite

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden, muss aber auf den Vollerwerb ausgerichtet sein

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Laufzeit: Max. 5 Jahre

Antragstellung: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Stand vom: 4. April 2016

 

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