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Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)
Unterstützung einer leistungsfähigen und an zukünftige Anforderungen ausgerichteten Landwirtschaft durch der Verbesserung der wirtschaftlichen und natürlichen Produktionsbedingungen dienende Beratungsmaßnahmen. Gefördert wird die Inanspruchnahme von qualifizierten Beratungsleistungen durch landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition und Erzeugerzusammenschlüsse, die zudem die Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt- und Tierschutzes beachten. Es wird ein Zuschuss gewährt, der bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Sofern es sich um Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für Natur, Umwelt- und Klimaschutz handelt, können 100% der Kosten gefördert werden.
Datenblatt - Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)
Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung
Fördersumme: Max. 1.500 € je Beratungsleistung, mind. 1.000 €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Saarland
Anbieter: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Link: Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag über den Beratungsanbieter an das Umweltministerium
Stand vom: Juni 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.