Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Unterstützung von Vorhaben innerhalb der genehmigten „Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste“. Auswahl durch „Lokale Fischereiaktionsgruppe“ (FLAG). Gefördert wird eine von der Bevölkerung ausgehende lokale Entwicklung durch organisatorische Unterstützung für Vorbereitung und Sensibilisierung sowie die Umsetzung der entwickelten Strategie. Antragsberechtigt können natürliche Personen sowie juristische Personen sein, deren Fachkompetenz erwiesen ist. Es wird ein Zuschuss bis 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Datenblatt - Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 3.000 €, bis zu 100% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Regionale Einschränkungen: Das Vorhaben muss im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchgeführt werden

Anbieter: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Link: Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: In begründeten Fällen kann ein vorzeitiger Vorhabenbeginn schriftlich zugelassen werden

Stand vom: 6. April 2016

 

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