Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Förderung zur wirtschaftlich angemessenen Nutzung des Waldes und zur nachhaltigen Sicherung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion. Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen als natürliche oder juristische Personen sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss zu den Maßnahmen Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung und in die forstwirtschaftliche Infrastruktur.

Datenblatt - Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 1.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Niedersachsen

Anbieter: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer

Stand vom: 14. September 2016

 

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