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Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Mit Unterstützung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Zuwendungen für die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizien, zur Eindämmung des Klimawandels, zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fischereierzeugnisse. Darüber hinaus werden Unternehmensgründungen junger Fischer, Investitionen zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen und zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt unterstützt. Ziel soll dabei sein, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen zu verbessern. Das Vorhaben darf nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität führen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei und Fischereigenossenschaften.
Datenblatt - Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Link: Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: 5 Jahre
Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR
Stand vom: 22. Februar 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.