Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei 

Mit Unterstützung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Zuwendungen für die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizien, zur Eindämmung des Klimawandels, zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fischereierzeugnisse. Darüber hinaus werden Unternehmensgründungen junger Fischer, Investitionen zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen und zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt unterstützt. Ziel soll dabei sein, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen zu verbessern. Das Vorhaben darf nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität führen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei und Fischereigenossenschaften.

Datenblatt - Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: 5 Jahre

Antragstellung: Antrag direkt an das LLUR

Stand vom: 22. Februar 2016

 

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