Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen

Förderung von externen Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen und technischen Problemen für die Gründung, Entwicklung und Sicherung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei Handwerkern werden die Beratungen durch die Handwerkskammern durchgeführt. Bei Vernetzungsprojekten erfolgt die Beratung durch die Thüringer Kammer bzw. einen Wirtschaftsverband.

Datenblatt - Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen

Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung

Fördersumme: Max. 400 €/Tagwerk, insgesamt max. Beratungsleistung im Wert von 15.000 €. Im Handwerk max. 24 Monate, bei Beratungs- und Vernetzungsprojekten max. 75% der Ausgaben

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Thüringen

Anbieter: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH

Ende Antragstellung: 31.12.2021

Link: Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Stand vom: 17. November 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.