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Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Förderung von externen Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen und technischen Problemen für die Gründung, Entwicklung und Sicherung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei Handwerkern werden die Beratungen durch die Handwerkskammern durchgeführt. Bei Vernetzungsprojekten erfolgt die Beratung durch die Thüringer Kammer bzw. einen Wirtschaftsverband.
Datenblatt - Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Typ der Förderung (mehr Infos): Beratung
Fördersumme: Max. 400 €/Tagwerk, insgesamt max. Beratungsleistung im Wert von 15.000 €. Im Handwerk max. 24 Monate, bei Beratungs- und Vernetzungsprojekten max. 75% der Ausgaben
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Thüringen
Anbieter: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Ende Antragstellung: 31.12.2021
Link: Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Stand vom: 17. November 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.