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Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie
Unterstützt wird die Erhaltung ökologisch wertvollen Grünlandes in EG-Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Natura 2000-Gebiete) sowie Naturschutzgebieten. Hierbei wird ein Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben, gewährt. Anträge können daher nur Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit einer Grünlandfläche in einem Natura 2000-Gebiet (oder in ausgewiesenen Naturschutzgebieten) stellen. Darüber hinaus gelten spezifische Voraussetzungen für die jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe. Die Höhe der Förderung hängt von der Hektaranzahl des jeweiligen Betriebes ab. Die Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres zu stellen.
Datenblatt - Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Mind. 160 € jährlich, bei 80 €/ha, 150€/ha in Vogelschutzgebieten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Link: Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Stand vom: 21. Dezember 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.