Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie 

Unterstützt wird die Erhaltung ökologisch wertvollen Grünlandes in EG-Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Natura 2000-Gebiete) sowie Naturschutzgebieten. Hierbei wird ein Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben, gewährt. Anträge können daher nur Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit einer Grünlandfläche in einem Natura 2000-Gebiet (oder in ausgewiesenen Naturschutzgebieten) stellen. Darüber hinaus gelten spezifische Voraussetzungen für die jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe. Die Höhe der Förderung hängt von der Hektaranzahl des jeweiligen Betriebes ab. Die Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres zu stellen.

Datenblatt - Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 160 € jährlich, bei 80 €/ha, 150€/ha in Vogelschutzgebieten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Link: Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten - Natura 2000-Prämie 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Stand vom: 21. Dezember 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.