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Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Unterstützt werden Beteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, die der Erkundung des außenwirtschaftlichen Potentials dienen. Ziel ist es, die Exportfähigkeit und -tätigkeit zu fördern. An Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens drei Unternehmen, darunter wenigstens zwei Unternehmen aus Schleswig-Holstein, teilnehmen. Die zu fördernde Maßnahme muss auf Auslandsmärkte und Teilmärkte ausgerichtet werden. Außerdem muss das Mindestlohngesetz für das Land Schleswig-Holstein eingehalten werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Fischerei, Aquakultur und in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.
Datenblatt - Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 3.000 € bis 15.000 €, 50 % der förderfähigen Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Anbieter: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Link: Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Anträge sollen spätestens drei Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 18 Monate
Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert
Antragstellung: Antrag direkt an die WTSH
Stand vom: 27. Dezember 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.