Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) 

Unterstützt werden Beteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Firmengemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, die der Erkundung des außenwirtschaftlichen Potentials dienen. Ziel ist es, die Exportfähigkeit und -tätigkeit zu fördern. An Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens drei Unternehmen, darunter wenigstens zwei Unternehmen aus Schleswig-Holstein, teilnehmen. Die zu fördernde Maßnahme muss auf Auslandsmärkte und Teilmärkte ausgerichtet werden. Außerdem muss das Mindestlohngesetz für das Land Schleswig-Holstein eingehalten werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die in der Fischerei, Aquakultur und in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.

Datenblatt - Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) 

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 3.000 € bis 15.000 €, 50 % der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Anbieter: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Link: Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) 

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Anträge sollen spätestens drei Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 18 Monate

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag direkt an die WTSH

Stand vom: 27. Dezember 2016

 

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