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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt gegenüber den Hausbanken Ausfallbürgschaften für Kredite, falls bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Verbürgt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Leasingverträge. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors, Handelsvertreter und Handelsmakler sowie Angehörige der Freien Berufe. Ferner: Personen, die sich an Unternehmen beteiligen wollen sowie u.U. Bauherren/Bauträger.
Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, max. 80% der zu verbürgenden Kredite
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Saarland
Anbieter: Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
Projektträger: Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: 15 Jahre
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: September 2013
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.