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Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer
Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.
In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.
Ein Blick in die Geschichte von Exist
1998 startete EXIST I mit der Förderung von fünf EXIST-Modellregionen. Bewerben konnten sich Hochschulen, die mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik kooperieren. In diesen regionalen Netzwerken sollten Voraussetzungen für die Motivierung, Ausbildung und Unterstützung von unternehmerischen Persönlichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus wurde ein abgestimmtes Angebot für Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Absolventinnen und Absolventen entwickelt.
2007 wurden dann das bis heute aktive aber noch unter anderen Konditionen laufende EXIST-Gründerstipendium ins Leben gerufen. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Absolventinnen und Absolventen erhalten für die Dauer eines Jahres das sogenannte EXIST-Gründerstipendium zur Vorbereitung ihrer Unternehmensgründung. Das personenbezogene Stipendium finanziert die Personalkosten. Ein gesondertes Budget für Sachmittel und Coaching wird an die geförderten Gründungsteams vergeben.
Ebenfalls 2007 startete mit dem EXIST-Forschungstransfer das größte noch aktive Fördermittel. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind zwei unterschiedlich dotierten Förderphasen.
Seit 1998:
- Förderung von 127 Hochschulen durch „EXISTGründungskultur“, darunter 6 Hochschulen mit dem Prädikat „EXIST-Gründerhochschule“
- Über 284.000 Personen in gründungsbezogenen Veranstaltungen
- Über 17.200 betreute Gründungsvorhaben an EXISTgeförderten Hochschulen. Ergebnis: über 4.600 Gründungen
- Institutionelle Verankerung der Gründungslehre an 74 EXISTgeförderten Hochschulen (126 Gründungsprofessuren insgesamt)
- Über 200 Gründungsnetzwerke und Initiativen zur akademischen Gründungsunterstützung
Seit 2007:
- Über 6.000 individuell geförderte Gründerinnen und Gründer
- Über 1.700 Gründungsteams gefördert durch EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer in unterschiedlichen Technologiefeldern
An wen sich das Fördermittel Exist richtet
EXIST umfasst insgesamt drei Förderprogrammlinien:
- EXIST-Gründungskultur unterstützt Hochschulen dabei, eine ganzheitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu formulieren und nachhaltig sowie sichtbar umzusetzen. Dieses Förderprogramm wendet sich - im Gegensatz zu den beiden folgenden - nicht direkt an Studierende.
- EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
- EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
EXIST-Gründungskultur
Neben der Zielgruppe, der Unternehmensgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen, werden auch Hochschulen ganz gezielt vom Exist Programm in den Fokus genommen. Dies passiert mit dem Programm "EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule". Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) wurden seit 2010 bereits 22 Hochschulen. Ziel des Wettbewerbs ist es, hochschulweite Gesamtstrategien zu entwickeln und diese umzusetzen, um eine Gründungskultur und mehr Unternehmergeist an Hochschulen zu etablieren.
Exist-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt. Mit EXIST-Gründerstipendium werden die Entwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eines Businessplans bis zur Unternehmensgründung unterstützt.
Typ der Förderung: Zuschuss
Fördersumme: 1.000 €/Monat für Studierende, 2.000 €/Monat monatlich für Technische Mitarbeiter, 2.500 €/Monat für Absolventen mit Hochschulabschluss, 3000 €/Monat für promovierte Gründer
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Projektträger: Projekträger Jülich
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Link: EXIST-Gründerstipendium
Zweck der Förderung: Investitionen, Betriebsmittel
Innovation: Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Laufzeit: 1 Jahr
Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind nicht möglich
Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig
Stand vom: 12.10.2016
Wer wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?
Grundsätzlich richten sich alle Exist-Fördermittel an Studierende und Mitarbeiter von wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Besondere ist, dass zusätzlich auch Absolventen, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt, Anspruch auf das Exist-Gründerstipendium haben. Voraussetzung für alle Antragssteller ist allerdings, dass mindestens die Hälfte des Studiums bereits absolviert sein muss. Bei Gründerteams von maximal drei Gründern, darf einer der Gründer sogar einen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, der länger als fünf Jahre zurückliegt.
Was wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?
Es ist unumgänglich, dass es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um ein innovatives, technologieorientiertes Produkt, Verfahren oder Dienstleistung handelt. Auch die USP des Vorhabens sollte klar erkennbar sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderdauer beim Exist-Gründerstipendium beträgt immer genau 12 Monate und soll zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts dienen.
Die Förderung im Detail:
- Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro/Monat
- Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Teammitglieder mit anerkanntem Berufsabschluss: 2.000 Euro/Monat
- Studierende: 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 30.000 Euro)
- gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro
Wie läuft die Antragstellung ab?
Eines vorweg: Gründer sollten sich in Geduld üben und viel Zeit für die Antragstellung einplanen. Zwischen der ersten Kontaktaufnahme und der Bewilligung vergehen in der Regel mindestens sechs Monate. Jedenfalls werden rund 50 Prozent der Anträge bewilligt.
Antragsteller ist dabei nicht der Gründer selbst, sondern Hochschule oder die Forschungseinrichtung, welche dann den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiterleitet.
Die angehenden Gründerinnen und Gründer entwickeln ein Ideenpapier, in dem sie ihre innovative Geschäftsidee beschreiben. Dieser Schritt dauert ca. drei Monate, gibt dem Team aber weitere detaillierte Einblicke in ihre Geschäftsidee. Danach benennt die Hochschule einen Mentor, der sich verpflichtet, die fachliche Begleitung zu übernehmen. Die Betreuung der Gründerinnen und Gründer wird durch ein Gründungsnetzwerk sichergestellt. Auch der benötigte Arbeitsplatz wird von der Hochschule für ein Jahr zur Verfügung gestellt.
Diese Unternehmen konnten dank des Exist-Gründerstipendiums durchstarten
Talentcube
Das Start-up Talentcube aus Baden-Württemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht den Bewerbungsprozess im Internet zu optimieren. Dazu nutzen Sie unter anderem die Integration von Kurzvideos, um einen möglichst spontanen Eindruck des Bewerbers zu vermitteln. Um die turbulente Startphase auch finanziell gut zu überstehen, haben die Gründer das Exist-Gründerstipendium erhalten. Was Talentcube sonst noch mit sich bringt und wie man es schafft aus dem Studium heraus zu gründen, verrät uns einer der drei Gründer, Sebastian Niewöhner. » zum Interview
Celonis
Drei Studenten haben Process Mining aus der Theorie in ein bahnbrechendes Big-Data-Business-Tool überführt. Heute ist ihr Unternehmen Celonis auch dank des Fördermittels Exist-Gründerstipendium eines der am schnellst wachsenden Start-ups der Welt, Weltmarktführer und macht über 10 Mio. Euro Umsatz. » wir haben das Start-up ausführlich unter die Lupe genommen
Narando
Ob beim Joggen, beim Autofahren oder während der Bahnfahrt: Narando ermöglicht es, sich Zeitschriftenartikel oder Blogspots in guter Sprachqualität vorlesen zu lassen. Das Vorhaben wurde auch durch das Exist-Gründerstipendium mitfinanziert. Wie die Gründer auf die Idee gekommen sind und welche besonderen Herausforderungen sie beim Start zu meistern hatten – darüber sprachen wir mit Co-Gründer Christian Brandhorst. » zum Interview
Exist-Forschungstransfer
Wer besonders anspruchsvolle Technologie entwickelt, sollte sich mit dem EXIST-Forschungstransfer beschäftigen. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für Hightech-Gründungen. Im Gegensatz zum Gründerstipendium kommen allerdings nur ca. 25 Prozent der Antragsstellenden in den Genuss des mit bis zu 250.000 Euro dotierten Zuschusses.
Typ der Förderung: Zuschuss
Fördersumme: Förderphase I: max. 250.000 €, Förderphase II: 180.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland
Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Projektträger: Projekträger Jülich
Ende Antragstellung: 31.01.2020
Link: EXIST-Forschungstransfer
Zweck der Förderung: Investitionen, Betriebsmittel
Innovation: Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Je Phase max. 18 Monate
Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind nicht möglich
Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig
Stand vom: 12.10.2016
Wer wird durch das EXIST-Forschungstransfer gefördert?
Das Förderprogramm Exist-Forschungstransfer ist gestaffelt in die zwei Förderphase, die aufeinander aufbauen.
Förderphase I:
Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Maximal jedoch drei Wissenschaftler. Davon kann eine Person Techniker oder Laborassistent sein. Hinzustoßen kann eine weitere Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Die Antragstellung für die Förderphase I erfolgt über die jeweilige Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der die Forscherteams angesiedelt sind.
Förderphase II:
Technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden, können anschließend durch die lukrative Förderphase II gefördert werden. Die Antragstellung für die Förderphase II erfolgt durch das in Förderphase I gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen.
Was wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?
Förderphase I:
Im Fokus stehen Projekte die technisch besonders anspruchsvoll sind und sich durch lange Entwicklungszeiten. Zusätzlich wird die Ausarbeitung eines Businessplans für die Umsetzung der Geschäftsidee und die Vorbereitung der Unternehmensgründung gefördert.
Förderphase II:
In der zweiten Förderphase geht es an die Umsetzung des Projektes. Gefördert werden hier Entwicklungsarbeiten für ein vermarktungsfähiges Produkt und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Wie wird gefördert?
Die Förderdauer beträgt in den Förderphasen I und II regulär jeweils 18 Monate. Bei hochinnovativen Vorhaben kann die Phase I auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
Förderphase I:
- Personalausgaben
- Sachausgaben bis zu 250.000 Euro für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen
Förderphase II:
- Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro, höchstens jedoch 75 Prozent der vorhabenspezifischen Kosten
Beispiele: DURCHSTARTEN DANK EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER
München ist mit der TU und dem Fraunhofer Forschungsinstitut mit insgesamt 25 bewilligten Anträgen die führende Stadt im Ranking, gefolgt von der TU Berlin (11) und der Universität Heidelberg (11).
akvola Technologies
Sauberes Wasser wird weltweit zu einer immer knapper werdenden Ressource. Gefragt sind daher Anlagen zur Aufbereitung von industriellem Abwasser. Der Nachteil ist, der Energieverbrauch dieser Anlagen ist (zu) hoch. Dass es auch anders geht, zeigt ein neuartiges Verfahren, das das Gründungsteam der akvola Technologies GmbH, an der Technischen Universität Berlin entwickelt hat.
Evergreen-Food
Für das Start-up gehört die Sicherung der globalen Ernährung zu den größten Herausforderungen der Zukunft. Gefragt ist eine nachhaltige und umweltschonende Lebensmittelerzeugung, die auch in der Lage ist, Alternativen zu bisherigen Nahrungsprodukten anzubieten. Dass Algen dabei eine wichtige Rolle spielen werden, davon ist die Biotechnologin Cathleen Cordes, Gründerin der Evergreen-Food GmbH, überzeugt. Dank des Exist Forschungstransfer konnte Sie Ihre innovative Idee umsetzen.
JeNaCell
JeNaCell ist Spezialist für die Entwicklung und Herstellung biotechnologisch gewonnener Nanocellulose mit definierter Formgebung und kontrollierbarem Strukturdesign. 2012 aus der Friedrich Schiller Universität ausgegründet, stellt das Start-up seinen Kunden innovative und zukunftsweisende Produktlösungen in den Bereichen Medizin, Kosmetik, Technik und Pharmazie zur Verfügung. Dank des Exist Forschungstransfer 2012 - 2015, konnte das Unternehmen richtig durchstarten.
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Raus aus dem Fördermittelwahn!
Fördermittel bleiben viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an der Antragstellung. Eine durchdachte Finanzierungs-Roadmap schafft Abhilfe.
Für viele verspricht die Gründung eines Start-ups Freiheit, kreative Selbstverwirklichung und ein Arbeitsleben, das Sinn stiftet. Doch die Begeisterung für die eigene Idee wird oftmals schnell von den harten wirtschaftlichen Tatsachen eingeholt, die besonders in der Anfangszeit gnadenlos zuschlagen können. Monat für Monat entscheidet die Liquidität darüber, ob sich ein Geistesblitz in ein nachhaltiges Geschäftsmodell verwandelt oder im Keim erstickt. Fördermittel können in dieser Phase zur entscheidenden Brücke werden, um aus einer ersten Idee eine tragfähige Grundlage zu schaffen, auf der sich langfristig aufbauen lässt. Dennoch bleiben diese Möglichkeiten viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an den Hürden der Antragstellung. Förderungen sind potenzielle Wachstumstreiber – doch um sie sinnvoll einzusetzen, braucht es Wissen und Planung.
Förderung als strategisches Instrument
Es mangelt nicht an Gründer*innen in Deutschland, die wissen, dass es Förderprogramme gibt; doch nur wenige nutzen diese als strategisches Element ihrer Finanzierung. Die Förderlandschaft gestaltet sich umfangreich und divers: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Innovationsförderungen oder Programme zur Unterstützung von Personalkosten stehen bereit, um Start-ups in unterschiedlichen Phasen zu helfen. Deutschland zeigt sich hier tatsächlich als Gründerland, das innovative Ideen unterstützen will.
Doch genau diese Vielfalt führt oft dazu, dass sich Gründer*innen in Fristen, Auflagen und individuellen Bedingungen verlieren. Förderprogramme von Bund, Ländern und EU erfordern genaue Kenntnis über die Antragswege und den richtigen Zeitpunkt. Viele Gründer*innen kennen Namen wie exist oder den Gründungszuschuss, doch selten wird verstanden, wie diese Programme effizient miteinander kombinierbar sind oder wie sie sich optimal in die eigene Wachstumsstrategie einfügen. So bleibt Förderung oft eine theoretische Option, während sie in der Praxis ungenutzt bleibt oder fehlerhaft beantragt wird. Wer Fördermittel lediglich als späte Notfallmaßnahme betrachtet, vergibt die Chance, sie als aktives Steuerungsinstrument im Wachstumsprozess einzusetzen.
Warum viele Förderprojekte ins Stocken geraten
Dass Fördermittel in Start-ups nicht den erhofften Effekt erzielen, liegt selten an den Ideen, sondern meist an fehlender Förderstrategie. Ein häufiger Fehler ist eine falsche Erwartungshaltung: Viele gehen davon aus, Förderungen seien unkomplizierte Geldquellen, die alle finanziellen Engpässe umgehend lösen. Die Realität ist komplexer. Anträge erfordern eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und ein Konzept, das mit den Zielen des/der Fördergebenden zusammenpasst. Ein weiteres Problem liegt in der fehlenden Integration von Fördermitteln in die Finanz- und Wachstumsplanung.
Werden Gelder ohne eine durchdachte Investitionsstrategie beantragt, besteht die Gefahr, dass sie zwar bewilligt werden, jedoch in operativen Löchern versickern, anstatt den skalierbaren Aufbau des Unternehmens zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen sind zudem die administrativen Anforderungen, die mit Förderungen einhergehen. Unvollständige Anträge, verpasste Fristen oder der Aufwand für Verwendungsnachweise können ein eigentlich hilfreiches Förderprojekt in eine Belastung verwandeln, die Ressourcen frisst und den Fokus von der operativen Arbeit ablenkt.
Förderung professionell vorbereiten
Gründer*innen sollten Fördermittel niemals isoliert betrachten, sondern als festen Bestandteil einer durchdachten Finanzierungsstrategie, die Eigenkapital, Fremdkapital und öffentliche Mittel sinnvoll kombiniert. Wer diese Haltung verinnerlicht, kann Förderprojekte so vorbereiten, dass sie ihr Potenzial als echter Wachstumsmotor entfalten. Hier zeigt sich der Wert professioneller Unterstützung. Eine fundierte Fördermittelberatung kann nicht nur passende Programme identifizieren, sondern auch dabei helfen, Förderungen in die Gesamtfinanzplanung einzubetten. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen verstanden, Fristen eingehalten und Anträge präzise vorbereitet werden. Dies ist insbesondere für technologieorientierte oder nachhaltige Geschäftsmodelle entscheidend, da viele Förderprogramme spezifische Innovations- und Branchenschwerpunkte setzen, die es strategisch zu bedienen gilt. Wer Fördermittel mit einer soliden Roadmap verbindet, verwandelt sie in eine nachhaltige Wachstumsbasis statt in einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen.
Teil einer stabilen Gründungsstrategie
Klar sollte sein: Fördermittel sind kein nettes Extra, sondern gehören als Baustein in jede professionelle Planung. Sie verschaffen Start-ups in der sensiblen Anfangszeit die notwendige Liquidität und ermöglichen den Aufbau von Personal, die Produktentwicklung oder den Eintritt in den Markt, ohne sofort hohe Fremdfinanzierung oder Investor*innenkapital aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig können bewilligte Fördermittel ein Signal an potenzielle Partner*innen und Investor*innen senden und die Kreditwürdigkeit steigern. Erfolgreiche Gründer*innen ziehen schon zu Beginn professionelle Hilfe zurate. Expert*innen prüfen Potenziale, führen Machbarkeitsanalysen durch und finden passende Programme bereits vor der Gründung. Sie verstehen Förderung als Hebel, nicht als Rettungsanker, und integrieren sie gezielt in die Wachstumsstrategie des Start-ups.
Mut zur Umsetzung zahlt sich aus
Fördermittel sind keine Almosen, sondern Investitionen in die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Es braucht den Mut, sich in die komplexen Anforderungen einzuarbeiten, und den Weitblick, Förderung als integralen Bestandteil einer langfristigen Finanzierungs- und Wachstumsstrategie zu begreifen. Wer diesen Weg einschlägt und gleichzeitig auf professionelle Hilfe vertraut, nutzt Fördermittel nicht als einmalige Rettung, sondern als nachhaltiges Werkzeug für den Aufbau eines stabilen, erfolgreichen Unternehmens.
Der Autor Stephan Schüren ist ein BAFA- und IHK-anerkannter Existenzgründungsberater sowie Fördermittel-, und Unternehmensfinanzierungsberater, https://schueren-beratung.de
EXIST-Women
Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.
Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.
Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.
EXIST-Women: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
- Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
- Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
- Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?
- Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
- Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
- Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
- Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
- Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
- Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
- Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women
Bewerbung für EXIST-Women 2026
Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.
EXIST: Starthilfe für Innovation
Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.
Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.
Ziya
DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.
Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.
Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.
Gründungszuschuss
Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.
Schritt 1 zum Gründungszuschuss
Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!
Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern.
Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit
Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.
Voraussetzungen für eine Förderung
Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Geschäftsfähigkeit
- Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
- Behördliche Genehmigungen
- Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.
Beratungsförderung
Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.
Bankdarlehen
Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.
Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:
- Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
- Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
- Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.
Geförderte KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.
Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.
Gründungszuschuss
Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.
Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:
- Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
- Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Einstiegsgeld
Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.
Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
- Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.
Crowdfunding
Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
Weitere Fördermittel
Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.
Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.
Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups
Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.
Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.
Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen.
Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024
Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.
Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.
Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.
Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.
Die StartingUp-Förderdatenbank
Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.
Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.
Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.
Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

