Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer


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Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.

In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.

Ein Blick in die Geschichte von Exist

1998 startete EXIST I mit der Förderung von fünf EXIST-Modellregionen. Bewerben konnten sich Hochschulen, die mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik kooperieren. In diesen regionalen Netzwerken sollten Voraussetzungen für die Motivierung, Ausbildung und Unterstützung von unternehmerischen Persönlichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus wurde ein abgestimmtes Angebot für Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Absolventinnen und Absolventen entwickelt.

2007 wurden dann das bis heute aktive aber noch unter anderen Konditionen laufende EXIST-Gründerstipendium ins Leben gerufen. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Absolventinnen und Absolventen erhalten für die Dauer eines Jahres das sogenannte EXIST-Gründerstipendium zur Vorbereitung ihrer Unternehmensgründung. Das personenbezogene Stipendium finanziert die Personalkosten. Ein gesondertes Budget für Sachmittel und Coaching wird an die geförderten Gründungsteams vergeben.

Ebenfalls 2007 startete mit dem EXIST-Forschungstransfer das größte noch aktive Fördermittel. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind zwei unterschiedlich dotierten Förderphasen.

Seit 1998:

  • Förderung von 127 Hochschulen durch „EXISTGründungskultur“, darunter 6 Hochschulen mit dem Prädikat „EXIST-Gründerhochschule“
  • Über 284.000 Personen in gründungsbezogenen Veranstaltungen
  • Über 17.200 betreute Gründungsvorhaben an EXISTgeförderten Hochschulen. Ergebnis: über 4.600 Gründungen
  • Institutionelle Verankerung der Gründungslehre an 74 EXISTgeförderten Hochschulen (126 Gründungsprofessuren insgesamt)
  • Über 200 Gründungsnetzwerke und Initiativen zur akademischen Gründungsunterstützung

Seit 2007:

  • Über 6.000 individuell geförderte Gründerinnen und Gründer
  • Über 1.700 Gründungsteams gefördert durch EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer in unterschiedlichen Technologiefeldern

An wen sich das Fördermittel Exist richtet

EXIST umfasst insgesamt drei Förderprogrammlinien: 

  • EXIST-Gründungskultur unterstützt Hochschulen dabei, eine ganzheitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu formulieren und nachhaltig sowie sichtbar umzusetzen. Dieses Förderprogramm wendet sich - im Gegensatz zu den beiden folgenden - nicht direkt an Studierende.
  • EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. 
  • EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart. 

EXIST-Gründungskultur

Neben der Zielgruppe, der Unternehmensgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen, werden auch Hochschulen ganz gezielt vom Exist Programm in den Fokus genommen. Dies passiert mit dem Programm "EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule". Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) wurden seit 2010 bereits 22 Hochschulen. Ziel des Wettbewerbs ist es, hochschulweite Gesamtstrategien zu entwickeln und diese umzusetzen, um eine Gründungskultur und mehr Unternehmergeist an Hochschulen zu etablieren.

Exist-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt. Mit EXIST-Gründerstipendium werden die Entwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eines Businessplans bis zur Unternehmensgründung unterstützt.

Typ der Förderung: Zuschuss

Fördersumme:  1.000 €/Monat für Studierende, 2.000 €/Monat monatlich für Technische Mitarbeiter, 2.500 €/Monat für Absolventen mit Hochschulabschluss, 3000 €/Monat für promovierte Gründer

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektträger: Projekträger Jülich

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: EXIST-Gründerstipendium

Zweck der Förderung: Investitionen, Betriebsmittel

Innovation: Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Laufzeit: 1 Jahr

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind nicht möglich

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig

Stand vom: 12.10.2016

Wer wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Grundsätzlich richten sich alle Exist-Fördermittel an Studierende und Mitarbeiter von wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Besondere ist, dass zusätzlich auch Absolventen, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt, Anspruch auf das Exist-Gründerstipendium haben. Voraussetzung für alle Antragssteller ist allerdings, dass mindestens die Hälfte des Studiums bereits absolviert sein muss. Bei Gründerteams von maximal drei Gründern, darf einer der Gründer sogar einen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, der länger als fünf Jahre zurückliegt.

Was wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Es ist unumgänglich, dass es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um ein innovatives, technologieorientiertes Produkt, Verfahren oder Dienstleistung handelt. Auch die USP des Vorhabens sollte klar erkennbar sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderdauer beim Exist-Gründerstipendium beträgt immer genau 12 Monate und soll zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts dienen.

Die Förderung im Detail: 

  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro/Monat 
  • Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
  • Teammitglieder mit anerkanntem Berufsabschluss: 2.000 Euro/Monat 
  • Studierende: 1.000 Euro/Monat 
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind 
  • Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 30.000 Euro) 
  • gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro

Wie läuft die Antragstellung ab?

Eines vorweg: Gründer sollten sich in Geduld üben und viel Zeit für die Antragstellung einplanen. Zwischen der ersten Kontaktaufnahme und der Bewilligung vergehen in der Regel mindestens sechs Monate. Jedenfalls werden rund 50 Prozent der Anträge bewilligt.

Antragsteller ist dabei nicht der Gründer selbst, sondern Hochschule oder die Forschungseinrichtung, welche dann den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiterleitet.

Die angehenden Gründerinnen und Gründer entwickeln ein Ideenpapier, in dem sie ihre innovative Geschäftsidee beschreiben. Dieser Schritt dauert ca. drei Monate, gibt dem Team aber weitere detaillierte Einblicke in ihre Geschäftsidee. Danach benennt die Hochschule einen Mentor, der sich verpflichtet, die fachliche Begleitung zu übernehmen. Die Betreuung der Gründerinnen und Gründer wird durch ein Gründungsnetzwerk sichergestellt. Auch der benötigte Arbeitsplatz wird von der Hochschule für ein Jahr zur Verfügung gestellt.

Diese Unternehmen konnten dank des Exist-Gründerstipendiums durchstarten

Talentcube

Das Start-up Talentcube aus Baden-Württemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht den Bewerbungsprozess im Internet zu optimieren. Dazu nutzen Sie unter anderem die Integration von Kurzvideos, um einen möglichst spontanen Eindruck des Bewerbers zu vermitteln. Um die turbulente Startphase auch finanziell gut zu überstehen, haben die Gründer das Exist-Gründerstipendium erhalten. Was Talentcube sonst noch mit sich bringt und wie man es schafft aus dem Studium heraus zu gründen, verrät uns einer der drei Gründer, Sebastian Niewöhner. » zum Interview

Celonis

Drei Studenten haben Process Mining aus der Theorie in ein bahnbrechendes Big-Data-Business-Tool überführt. Heute ist ihr Unternehmen Celonis auch dank des Fördermittels Exist-Gründerstipendium eines der am schnellst wachsenden Start-ups der Welt, Weltmarktführer und macht über 10 Mio. Euro Umsatz. » wir haben das Start-up ausführlich unter die Lupe genommen

Narando

Ob beim Joggen, beim Autofahren oder während der Bahnfahrt: Narando ermöglicht es, sich Zeitschriftenartikel oder Blogspots in guter Sprachqualität vorlesen zu lassen. Das Vorhaben wurde auch durch das Exist-Gründerstipendium mitfinanziert. Wie die Gründer auf die Idee gekommen sind und welche besonderen Herausforderungen sie beim Start zu meistern hatten – darüber sprachen wir mit Co-Gründer Christian Brandhorst. » zum Interview

Exist-Forschungstransfer

Wer besonders anspruchsvolle Technologie entwickelt, sollte sich mit dem EXIST-Forschungstransfer beschäftigen. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für Hightech-Gründungen. Im Gegensatz zum Gründerstipendium kommen allerdings nur ca. 25 Prozent der Antragsstellenden in den Genuss des mit bis zu 250.000 Euro dotierten Zuschusses.

Typ der Förderung: Zuschuss

Fördersumme:  Förderphase I: max. 250.000 €, Förderphase II: 180.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektträger: Projekträger Jülich

Ende Antragstellung: 31.01.2020

Link: EXIST-Forschungstransfer

Zweck der Förderung: Investitionen, Betriebsmittel

Innovation: Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Je Phase max. 18 Monate

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind nicht möglich

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig

Stand vom: 12.10.2016

Wer wird durch das EXIST-Forschungstransfer gefördert?

Das Förderprogramm Exist-Forschungstransfer ist gestaffelt in die zwei Förderphase, die aufeinander aufbauen. 

Förderphase I:

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Maximal jedoch drei Wissenschaftler. Davon kann eine Person Techniker oder Laborassistent sein. Hinzustoßen kann eine weitere Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Die Antragstellung für die Förderphase I erfolgt über die jeweilige Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der die Forscherteams angesiedelt sind.

Förderphase II:

Technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden, können anschließend durch die lukrative Förderphase II gefördert werden. Die Antragstellung für die Förderphase II erfolgt durch das in Förderphase I gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen.

Was wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Förderphase I:

Im Fokus stehen Projekte die technisch besonders anspruchsvoll sind und sich durch lange Entwicklungszeiten. Zusätzlich wird die Ausarbeitung eines Businessplans für die Umsetzung der Geschäftsidee und die Vorbereitung der Unternehmensgründung gefördert.

Förderphase II:

In der zweiten Förderphase geht es an die Umsetzung des Projektes. Gefördert werden hier Entwicklungsarbeiten für ein vermarktungsfähiges Produkt und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wie wird gefördert?

Die Förderdauer beträgt in den Förderphasen I und II regulär jeweils 18 Monate. Bei hochinnovativen Vorhaben kann die Phase I auf bis zu 36 Monate verlängert werden. 

Förderphase I:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben bis zu 250.000 Euro für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen 

Förderphase II:

  • Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro, höchstens jedoch 75 Prozent der vorhabenspezifischen Kosten

Beispiele: DURCHSTARTEN DANK EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER

München ist mit der TU und dem Fraunhofer Forschungsinstitut mit insgesamt 25 bewilligten Anträgen die führende Stadt im Ranking, gefolgt von der TU Berlin (11) und der Universität Heidelberg (11).

akvola Technologies

Sauberes Wasser wird weltweit zu einer immer knapper werdenden Ressource. Gefragt sind daher Anlagen zur Aufbereitung von industriellem Abwasser. Der Nachteil ist, der Energieverbrauch dieser Anlagen ist (zu) hoch. Dass es auch anders geht, zeigt ein neuartiges Verfahren, das das Gründungsteam der akvola Technologies GmbH, an der Technischen Universität Berlin entwickelt hat.

Evergreen-Food

Für das Start-up gehört die Sicherung der globalen Ernährung zu den größten Herausforderungen der Zukunft. Gefragt ist eine nachhaltige und umweltschonende Lebensmittelerzeugung, die auch in der Lage ist, Alternativen zu bisherigen Nahrungsprodukten anzubieten. Dass Algen dabei eine wichtige Rolle spielen werden, davon ist die Biotechnologin Cathleen Cordes, Gründerin der Evergreen-Food GmbH, überzeugt. Dank des Exist Forschungstransfer konnte Sie Ihre innovative Idee umsetzen.

JeNaCell

JeNaCell ist Spezialist für die Entwicklung und Herstellung biotechnologisch gewonnener Nanocellulose mit definierter Formgebung und kontrollierbarem Strukturdesign. 2012 aus der Friedrich Schiller Universität ausgegründet, stellt das Start-up seinen Kunden innovative und zukunftsweisende Produktlösungen in den Bereichen Medizin, Kosmetik, Technik und Pharmazie zur Verfügung. Dank des Exist Forschungstransfer 2012 - 2015, konnte das Unternehmen richtig durchstarten.


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Fördermittel strategisch richtig nutzen

Warum innovative Unternehmen jedes Jahr Fördergeld liegen lassen – und wie sie es systematisch vermeiden.

Innovative Unternehmen stehen unter permanentem Druck: neue Produkte, digitale Prozesse, höhere Effizienz. Forschung und Entwicklung entscheiden über Wettbewerbsfähigkeit – doch genau hier entsteht ein strukturelles Problem.

Viele Unternehmen finanzieren Innovationsprojekte vollständig aus Eigenmitteln, obwohl es dafür seit Jahren etablierte Förderinstrumente gibt. Das Ergebnis: unnötige Liquiditätsbelastung, gebremstes Wachstum, verschobene Projekte.

Der Engpass liegt nicht im Mangel an Förderprogrammen. Er liegt im fehlenden Überblick und in falschen Annahmen.

Die drei Denkfehler, die Unternehmen Fördergeld kosten

  • „Fördermittel sind nur etwas für Konzerne“
    Realität: Ein Großteil der Programme richtet sich explizit an KMU, Start-ups und mittelständische Unternehmen.
  • „Der Antrag ist zu aufwendig“
    Realität: Der Aufwand entsteht meist
    durch fehlende Struktur – nicht durch die Förderung selbst.
  • „Unsere Projekte sind nicht förderfähig“
    Realität: Viele Unternehmen unterschätzen, was bereits als Forschung oder experimentelle Entwicklung gilt.

Diese Denkfehler sorgen dafür, dass Fördermittel nicht strategisch, sondern zufällig oder gar nicht genutzt werden.

Forschungszulage: Ein unterschätzter Hebel für Innovation

Ein besonders relevantes Instrument bleibt dabei oft unbeachtet: die Forschungszulage. Sie ermöglicht es Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen steuerlich fördern zu lassen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Projektlaufzeit.

Typische Merkmale:

  • steuerliche Förderung statt klassischem Zuschuss
  • technologie- und branchenoffen
  • geeignet für interne Entwicklungsprojekte
  • auch rückwirkend nutzbar

Gerade Unternehmen mit kontinuierlicher Produkt-, Software- oder Prozessentwicklung profitieren hier erheblich. Trotzdem bleibt dieses Instrument in der Praxis häufig ungenutzt, weil viele nicht erkennen, dass ihre Projekte grundsätzlich förderfähig sind. Einen strukturierten Überblick, wie Unternehmen ihre Entwicklungsprojekte über die Forschungszulage fördern lassen können, bietet diese Übersicht zur Forschungszulage.

Warum viele Unternehmen ihre Innovationsleistung falsch einschätzen

Viele Unternehmen definieren Innovation zu eng oder zu oberflächlich. Entweder wird alles als Innovation verstanden – oder gar nichts. Förderfähig ist jedoch genau der Kern der Entwicklungsarbeit, nicht das Endprodukt.

Unternehmen, die ihre Projekte sauber in FuE-Tätigkeiten übersetzen, erhöhen ihre Förderquote deutlich und reduzieren Rückfragen sowie Ablehnungsrisiken.

Einordnung für die Praxis

Innovation im Sinne der Forschungszulage bedeutet: systematische Entwicklung unter Unsicherheit mit technologischem Erkenntnisgewinn. Wer diese Logik versteht und sauber dokumentiert, erschließt sich ein dauerhaftes, planbares Förderinstrument – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Innovation finanzieren, ohne Eigenkapital zu verbrennen

In der Praxis zeigt sich ein klares Muster: Unternehmen mit klarer Förderstrategie gehen anders an Innovation heran. Entwicklungsprojekte werden nicht isoliert betrachtet, sondern frühzeitig finanziell bewertet. Förderinstrumente fließen direkt in die Projektkalkulation ein.

Das Ergebnis:

  • geringerer Eigenmitteleinsatz
  • mehr Planungssicherheit
  • höhere Risikobereitschaft bei Innovation
  • schnellere Umsetzung von Entwicklungsprojekten

Fördermittel ersetzen keine gute Produktidee – sie verschaffen ihr den notwendigen finanziellen Spielraum.

Warum viele Unternehmen trotzdem leer ausgehen

Trotz klarer Vorteile scheitern viele Unternehmen an denselben Hürden:

  • fehlende Transparenz über passende Programme
  • Unsicherheit bei der Förderfähigkeit einzelner Tätigkeiten
  • Zeitmangel für Recherche
  • Angst vor formalen Fehlern
  • unübersichtliche Beratungsangebote

Das Problem ist selten die Förderung selbst, sondern der fehlende systematische Zugang.

Fördermittel strategisch nutzen statt zufällig beantragen

Unternehmen, die Fördermittel erfolgreich einsetzen, folgen keinem Zufallsprinzip. Sie definieren ihre Innovationsziele, analysieren laufende und geplante Projekte und ordnen diesen systematisch passende Förderinstrumente zu. Digitale Recherche, strukturierte Bewertung und klare Entscheidungsprozesse ersetzen dabei zeitintensive Einzelanträge.

Fördermittel werden so vom Ausnahmefall zum festen Bestandteil der Finanzierungsstrategie – besonders bei Innovation, Digitalisierung und Wachstum.

Fazit: Innovationsfähigkeit entscheidet, nicht Budgetgröße

Unternehmen, die Fördermittel ignorieren, zahlen oft doppelt: mit höherem Eigenkapitaleinsatz und mit verzögerten Innovationsprojekten. Wer Förderinstrumente wie die Forschungszulage strategisch einsetzt, reduziert Risiken, schont Liquidität und schafft Raum für Entwicklung.

Nicht die Größe des Budgets entscheidet über Innovationskraft, sondern der Zugang zu den richtigen Hebeln.

Der INVEST–Zuschuss für Wagniskapital

Know-how für Start-ups und private Investor*innen zur Marktüblichkeit von Investmentregelungen als Voraussetzung der INVEST-Förderfähigkeit.

Seit 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Förderprogramm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen – vor allem Business Angels – in junge, innovative Unternehmen mit steuerfreien Zuschüssen. Verträge über die Beteiligung mit Anteilen, aber auch über Wandeldarlehen, die seit 2017 förderfähig sind, müssen marktübliche Klauseln enthalten (Nr. 4.1.3, 2. Unterpunkt der INVEST-Förderrichtlinie). Die Marktüblichkeit bestimmter Klauseln und ihre Kompatibilität mit der INVEST-Förderrichtlinie wurde zum 1. Mai 2025 neu bewertet. Im Folgenden werden Empfehlungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für (un-)zulässige Gestaltungsformen übersichtsartig dargestellt.

1. Marktüblichkeit von Regelungen im Beteiligungsvertrag

Für eine INVEST-Förderung müssen die erworbenen Anteile während der Mindesthaltedauer von drei Jahren nach dem Anteilserwerb vollumfänglich an den Chancen und Risiken des Beteiligungsunternehmens teilhaben. Eigenkapitalfinanzierungen, die mit marktunüblichen, risikomindernden und einseitig bevorzugenden Vereinbarungen verbunden sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausdrücklich zugelassen sind markt­übliche und gegenüber allen externen Investierenden einer Finanzierungsrunde gleich ausgestaltete Regeln zum Verwässerungsschutz und zu Liquidationspräferenzen (Anlage A.I, 2. Abs. der Förderrichtlinie). 

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.

Programmsteckbrief

Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige

Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich? Ja

Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.

Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer

Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:

Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:

Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?

Gründungsstipendium

EXIST-Women

EXIST Beirat

EXIST-Modellprojekte

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolvent*innen und sowie Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

EXIST unterstützt seit 1998 erfolgreich Gründungsnetzwerke, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Seit 2000 unterstützt EXIST außerdem Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei der Entwicklung ihrer Gründungsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und Know-how.

Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick

Die Gründungsteams (bis max. drei Personen – bei Studierenden gilt: zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf) erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Förderfähig sind zudem Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

Wesentliche Voraussetzung für das EXIST-Gründungsstipendium ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert.

In welchem Umfang wird mithilfe des EXIST-Gründungsstipendiums gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
  • Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Beispiele von erfolgreich EXIST-geförderten Gründungen findest du auf unserer Website unter https://t1p.de/ektah und https://t1p.de/o4qfb

Alle Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium inkl. einem Handbuch gibt es hier als PDF-Downloads.

EXIST: Starthilfe für Innovation

Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.

Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.

Ziya

DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.

Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.

Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.

(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft

Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.

Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.

NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.

Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.

DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften

Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künst­liche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.

Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.

Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien

Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.

Neuartige Chips für künstliche Intelligenz

Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.

Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital

Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.

In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.

CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften

Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.

Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.

Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:

  • Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
  • Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
  • Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
  • Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
  • Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.

Business Angels als Wegbereiter*innen

Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.

Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.

Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt

Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.

Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de

Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex

 

„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“

EXIST-Gründerstipendium

Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Business­plan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups

Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.

Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.

Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.

Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für  Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler. 

Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.

Bayern

Startkredit


Universalkredit


Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)


Innovationsgutschein 1 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein 2 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein spezial für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Vorgründungscoaching


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bürgschaften der LfA


Beteiligungskapital der BayBG 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds EFRE Bayern 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up! 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Seedfonds (Clusterfonds Seed)


Beteiligungskapital für Existenzgründer 


Akutkredit


Investivkredit


Universalkredit


Universalkredit Innovativ


Technokredit


Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)


Energiekredit


Ökokredit


Bayerische Film- und Fernsehförderung


Computerspielförderung


Bayerisches Energieforschungsprogramm


Bayerisches Forschungsprogramm "Bio- und Gentechnologie" (BayBIO)


Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED)


Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“ (BayNW)


FuE-Programm "Elektronische Systeme


FuE-Programm „Informations- und Kommunikationstechnik“


Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)


Auftragsgarantien


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds (BKI)


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds EFRE Bayern


Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern


Förderung besonderer Rundfunkprogramme


Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten


Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B - Investitionsförderung (WBB)


Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald


Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)


Förderung der klimaschonenden Treibstoffversorgung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (RapsTrak200)


Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)


Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)


Zuwendungen zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur (Schadensausgleich)


Förderung von moderner Produktionstechnik im Rahmen des FITness-Programms Nord- und Ostbayern


Infrakredit Tiefengeothermie / Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen


Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen (BioKlima)


Förderung von Energiekonzepten (und kommunalen Energienutzungsplänen)


Export Bavaria 3.0 – Go International


Mittelständisches Messeprogramm


Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe


Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung


Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“


Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)


Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds EFRE Bayern


Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte


Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)


Digitalbonus


Digitalkredit


Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“


Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft


Niedersachsen

MikroSTARTer Niedersachsen


Niedersachsen-Gründerkredit


Einsatz von Nachfolgemoderatoren


Kommunale KMU-Programme


Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)


Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen im Rahmen des Sonderfonds


Beteiligungsgarantien der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)


Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen zur Förderung innovativer Projekte und Vorhaben


Beteiligungen zur Förderung investiver Projekte und Vorhaben


Bürgschaften des Landes Niedersachsen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion


Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz


Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen


Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen und Energie in Seehäfen


Weiterentwicklung der Seehäfen zur Förderung der maritimen Verbundwirtschaft und der Offshore-Windenergie


Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen


Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen


Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur


Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste


Förderung der Seefischerei


Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (Richtlinie NiB-AUM)


Förderung von Messepräsentationen


Innovationsnetzwerke


Thüringen

Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen


Beteiligungen der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t)


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Gründerrichtlinie – Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen


Thüringen-Invest


Thüringen-Dynamik


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - GuW Thüringen


Thüringen-Kapital


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw80


Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)


Garantien durch die Bürgschaftsbank Thüringen - BBT garant


Gründerrichtlinie - Mikrokredite


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT express


Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) 


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)


Konsolidierungsfonds


Konsortialfinanzierung


Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten


Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung


Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung


Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)


Elektromobilität Thüringen (Flankierende Maßnahmen)


SolarInvest – Förderung des Eigenstromverbrauchs


Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE)


Strukturförderhilfe Forst


Thüringer Agrar-Bürgschaftsprogramm


Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)


Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal Richtlinie)


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)


Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)


Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)


Förderung von Kleinkläranlagen


Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Bremen

BAB-Mikrokredit


BAB-Starthilfekredit


Bremer Gründerkredit (BGK)


Ergänzungsdarlehen der Bremer Aufbau-Bank


Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen


Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen/-innen, Young Professionals und innovative Meister/-innen des Handwerks (BRUT)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen – BBB direkt


Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)


Beteiligungsfonds Bremen


Initialfonds: gemeinsam für Zukunft und Wachstum


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen


Beteiligungskapital der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (BUG)


Bremer Unternehmerkredit (BUK)


Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung (BUKH)


Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH


Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)


Liquiditätshilfen


Innovationsdienstleistungen – Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen


Sparsame und rationelle Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Richtlinie)


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Markterschließungen


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Pilotprojekte Förderart:


Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU): Verbundprojekte


Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2020 (LuRaFo FHB 2020)


Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)


Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)


Förderung der Fischwirtschaft


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) - Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen


LEADER-Richtlinie


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)