Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer


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Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.

In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.

Ein Blick in die Geschichte von Exist

1998 startete EXIST I mit der Förderung von fünf EXIST-Modellregionen. Bewerben konnten sich Hochschulen, die mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik kooperieren. In diesen regionalen Netzwerken sollten Voraussetzungen für die Motivierung, Ausbildung und Unterstützung von unternehmerischen Persönlichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus wurde ein abgestimmtes Angebot für Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Absolventinnen und Absolventen entwickelt.

2007 wurden dann das bis heute aktive aber noch unter anderen Konditionen laufende EXIST-Gründerstipendium ins Leben gerufen. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Absolventinnen und Absolventen erhalten für die Dauer eines Jahres das sogenannte EXIST-Gründerstipendium zur Vorbereitung ihrer Unternehmensgründung. Das personenbezogene Stipendium finanziert die Personalkosten. Ein gesondertes Budget für Sachmittel und Coaching wird an die geförderten Gründungsteams vergeben.

Ebenfalls 2007 startete mit dem EXIST-Forschungstransfer das größte noch aktive Fördermittel. EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind zwei unterschiedlich dotierten Förderphasen.

Seit 1998:

  • Förderung von 127 Hochschulen durch „EXISTGründungskultur“, darunter 6 Hochschulen mit dem Prädikat „EXIST-Gründerhochschule“
  • Über 284.000 Personen in gründungsbezogenen Veranstaltungen
  • Über 17.200 betreute Gründungsvorhaben an EXISTgeförderten Hochschulen. Ergebnis: über 4.600 Gründungen
  • Institutionelle Verankerung der Gründungslehre an 74 EXISTgeförderten Hochschulen (126 Gründungsprofessuren insgesamt)
  • Über 200 Gründungsnetzwerke und Initiativen zur akademischen Gründungsunterstützung

Seit 2007:

  • Über 6.000 individuell geförderte Gründerinnen und Gründer
  • Über 1.700 Gründungsteams gefördert durch EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer in unterschiedlichen Technologiefeldern

An wen sich das Fördermittel Exist richtet

EXIST umfasst insgesamt drei Förderprogrammlinien: 

  • EXIST-Gründungskultur unterstützt Hochschulen dabei, eine ganzheitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu formulieren und nachhaltig sowie sichtbar umzusetzen. Dieses Förderprogramm wendet sich - im Gegensatz zu den beiden folgenden - nicht direkt an Studierende.
  • EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. 
  • EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart. 

EXIST-Gründungskultur

Neben der Zielgruppe, der Unternehmensgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen, werden auch Hochschulen ganz gezielt vom Exist Programm in den Fokus genommen. Dies passiert mit dem Programm "EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule". Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) wurden seit 2010 bereits 22 Hochschulen. Ziel des Wettbewerbs ist es, hochschulweite Gesamtstrategien zu entwickeln und diese umzusetzen, um eine Gründungskultur und mehr Unternehmergeist an Hochschulen zu etablieren.

Exist-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt. Mit EXIST-Gründerstipendium werden die Entwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eines Businessplans bis zur Unternehmensgründung unterstützt.

Typ der Förderung: Zuschuss

Fördersumme:  1.000 €/Monat für Studierende, 2.000 €/Monat monatlich für Technische Mitarbeiter, 2.500 €/Monat für Absolventen mit Hochschulabschluss, 3000 €/Monat für promovierte Gründer

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektträger: Projekträger Jülich

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: EXIST-Gründerstipendium

Zweck der Förderung: Investitionen, Betriebsmittel

Innovation: Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Laufzeit: 1 Jahr

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind nicht möglich

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig

Stand vom: 12.10.2016

Wer wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Grundsätzlich richten sich alle Exist-Fördermittel an Studierende und Mitarbeiter von wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Besondere ist, dass zusätzlich auch Absolventen, deren Abschluss nicht länger als fünf Jahre in der Vergangenheit liegt, Anspruch auf das Exist-Gründerstipendium haben. Voraussetzung für alle Antragssteller ist allerdings, dass mindestens die Hälfte des Studiums bereits absolviert sein muss. Bei Gründerteams von maximal drei Gründern, darf einer der Gründer sogar einen Berufs- oder Studienabschluss besitzen, der länger als fünf Jahre zurückliegt.

Was wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Es ist unumgänglich, dass es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um ein innovatives, technologieorientiertes Produkt, Verfahren oder Dienstleistung handelt. Auch die USP des Vorhabens sollte klar erkennbar sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderdauer beim Exist-Gründerstipendium beträgt immer genau 12 Monate und soll zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts dienen.

Die Förderung im Detail: 

  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro/Monat 
  • Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
  • Teammitglieder mit anerkanntem Berufsabschluss: 2.000 Euro/Monat 
  • Studierende: 1.000 Euro/Monat 
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind 
  • Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 30.000 Euro) 
  • gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro

Wie läuft die Antragstellung ab?

Eines vorweg: Gründer sollten sich in Geduld üben und viel Zeit für die Antragstellung einplanen. Zwischen der ersten Kontaktaufnahme und der Bewilligung vergehen in der Regel mindestens sechs Monate. Jedenfalls werden rund 50 Prozent der Anträge bewilligt.

Antragsteller ist dabei nicht der Gründer selbst, sondern Hochschule oder die Forschungseinrichtung, welche dann den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiterleitet.

Die angehenden Gründerinnen und Gründer entwickeln ein Ideenpapier, in dem sie ihre innovative Geschäftsidee beschreiben. Dieser Schritt dauert ca. drei Monate, gibt dem Team aber weitere detaillierte Einblicke in ihre Geschäftsidee. Danach benennt die Hochschule einen Mentor, der sich verpflichtet, die fachliche Begleitung zu übernehmen. Die Betreuung der Gründerinnen und Gründer wird durch ein Gründungsnetzwerk sichergestellt. Auch der benötigte Arbeitsplatz wird von der Hochschule für ein Jahr zur Verfügung gestellt.

Diese Unternehmen konnten dank des Exist-Gründerstipendiums durchstarten

Talentcube

Das Start-up Talentcube aus Baden-Württemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht den Bewerbungsprozess im Internet zu optimieren. Dazu nutzen Sie unter anderem die Integration von Kurzvideos, um einen möglichst spontanen Eindruck des Bewerbers zu vermitteln. Um die turbulente Startphase auch finanziell gut zu überstehen, haben die Gründer das Exist-Gründerstipendium erhalten. Was Talentcube sonst noch mit sich bringt und wie man es schafft aus dem Studium heraus zu gründen, verrät uns einer der drei Gründer, Sebastian Niewöhner. » zum Interview

Celonis

Drei Studenten haben Process Mining aus der Theorie in ein bahnbrechendes Big-Data-Business-Tool überführt. Heute ist ihr Unternehmen Celonis auch dank des Fördermittels Exist-Gründerstipendium eines der am schnellst wachsenden Start-ups der Welt, Weltmarktführer und macht über 10 Mio. Euro Umsatz. » wir haben das Start-up ausführlich unter die Lupe genommen

Narando

Ob beim Joggen, beim Autofahren oder während der Bahnfahrt: Narando ermöglicht es, sich Zeitschriftenartikel oder Blogspots in guter Sprachqualität vorlesen zu lassen. Das Vorhaben wurde auch durch das Exist-Gründerstipendium mitfinanziert. Wie die Gründer auf die Idee gekommen sind und welche besonderen Herausforderungen sie beim Start zu meistern hatten – darüber sprachen wir mit Co-Gründer Christian Brandhorst. » zum Interview

Exist-Forschungstransfer

Wer besonders anspruchsvolle Technologie entwickelt, sollte sich mit dem EXIST-Forschungstransfer beschäftigen. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für Hightech-Gründungen. Im Gegensatz zum Gründerstipendium kommen allerdings nur ca. 25 Prozent der Antragsstellenden in den Genuss des mit bis zu 250.000 Euro dotierten Zuschusses.

Typ der Förderung: Zuschuss

Fördersumme:  Förderphase I: max. 250.000 €, Förderphase II: 180.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Projektträger: Projekträger Jülich

Ende Antragstellung: 31.01.2020

Link: EXIST-Forschungstransfer

Zweck der Förderung: Investitionen, Betriebsmittel

Innovation: Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Je Phase max. 18 Monate

Kombination mit anderen Fördermitteln: Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind nicht möglich

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland sind nicht förderfähig

Stand vom: 12.10.2016

Wer wird durch das EXIST-Forschungstransfer gefördert?

Das Förderprogramm Exist-Forschungstransfer ist gestaffelt in die zwei Förderphase, die aufeinander aufbauen. 

Förderphase I:

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Maximal jedoch drei Wissenschaftler. Davon kann eine Person Techniker oder Laborassistent sein. Hinzustoßen kann eine weitere Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Die Antragstellung für die Förderphase I erfolgt über die jeweilige Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der die Forscherteams angesiedelt sind.

Förderphase II:

Technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden, können anschließend durch die lukrative Förderphase II gefördert werden. Die Antragstellung für die Förderphase II erfolgt durch das in Förderphase I gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen.

Was wird durch das EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Förderphase I:

Im Fokus stehen Projekte die technisch besonders anspruchsvoll sind und sich durch lange Entwicklungszeiten. Zusätzlich wird die Ausarbeitung eines Businessplans für die Umsetzung der Geschäftsidee und die Vorbereitung der Unternehmensgründung gefördert.

Förderphase II:

In der zweiten Förderphase geht es an die Umsetzung des Projektes. Gefördert werden hier Entwicklungsarbeiten für ein vermarktungsfähiges Produkt und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wie wird gefördert?

Die Förderdauer beträgt in den Förderphasen I und II regulär jeweils 18 Monate. Bei hochinnovativen Vorhaben kann die Phase I auf bis zu 36 Monate verlängert werden. 

Förderphase I:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben bis zu 250.000 Euro für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen 

Förderphase II:

  • Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro, höchstens jedoch 75 Prozent der vorhabenspezifischen Kosten

Beispiele: DURCHSTARTEN DANK EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER

München ist mit der TU und dem Fraunhofer Forschungsinstitut mit insgesamt 25 bewilligten Anträgen die führende Stadt im Ranking, gefolgt von der TU Berlin (11) und der Universität Heidelberg (11).

akvola Technologies

Sauberes Wasser wird weltweit zu einer immer knapper werdenden Ressource. Gefragt sind daher Anlagen zur Aufbereitung von industriellem Abwasser. Der Nachteil ist, der Energieverbrauch dieser Anlagen ist (zu) hoch. Dass es auch anders geht, zeigt ein neuartiges Verfahren, das das Gründungsteam der akvola Technologies GmbH, an der Technischen Universität Berlin entwickelt hat.

Evergreen-Food

Für das Start-up gehört die Sicherung der globalen Ernährung zu den größten Herausforderungen der Zukunft. Gefragt ist eine nachhaltige und umweltschonende Lebensmittelerzeugung, die auch in der Lage ist, Alternativen zu bisherigen Nahrungsprodukten anzubieten. Dass Algen dabei eine wichtige Rolle spielen werden, davon ist die Biotechnologin Cathleen Cordes, Gründerin der Evergreen-Food GmbH, überzeugt. Dank des Exist Forschungstransfer konnte Sie Ihre innovative Idee umsetzen.

JeNaCell

JeNaCell ist Spezialist für die Entwicklung und Herstellung biotechnologisch gewonnener Nanocellulose mit definierter Formgebung und kontrollierbarem Strukturdesign. 2012 aus der Friedrich Schiller Universität ausgegründet, stellt das Start-up seinen Kunden innovative und zukunftsweisende Produktlösungen in den Bereichen Medizin, Kosmetik, Technik und Pharmazie zur Verfügung. Dank des Exist Forschungstransfer 2012 - 2015, konnte das Unternehmen richtig durchstarten.


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Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit

Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.

Voraussetzungen für eine Förderung

Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Geschäftsfähigkeit
  • Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
  • Behördliche Genehmigungen
  • Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.

Beratungsförderung

Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.

Bankdarlehen

Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.

Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:

  • Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
  • Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
  • Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.

Geförderte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.

Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.

Gründungszuschuss

Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.

Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
  • Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.

Crowdfunding

Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
 
Weitere Fördermittel

Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.

Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.

Fördermittel beantragen – so geht’s

Sieben Tipps für die überzeugende Formulierung eines erfolgversprechenden Förderantrags.

Fördermittel sind wichtig, um die wirtschaftliche Zukunft (d)eines Betriebes zu sichern. Beim Beantragen der Mittel hängt vieles von der Überzeugungsarbeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Folgende sieben Tipps helfen dir, die Formulierung deines Fördermittelantrags überzeugend zu gestalten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 1: Form beachten

Es ist immer wieder überraschend, wie unfreundlich der Förderantrag manchmal gestellt wird. Schlechte Struktur, schlechte Lesbarkeit, verwirrende Quellen, Verzicht auf Textabsätze und Wahl einer kleinstmöglichen Schriftart, um möglichst viel Text in der Anwendung unterzubringen, klare und erkennbare Stilbrüche, keine Bilder usw. Für Leser*innen ist das nicht angenehm. Achte daher von Anfang an auf eine ordentliche Form, wie bspw. einen einheitlichen Aufbau bzw. Zitierstil, Lockerheit von Text und Absätzen und „Einreichen von Themen“, Untertiteln und Bildern sowie Kopf- und Fußzeilen. Denn die Augen werden folgen – am besten überprüft man den Antrag lieber einmal zu oft als zu selten, auch in Hinblick auf die Frage, ob man das eingereichte Dokument selbst gern lesen würde.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 2: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Das gilt für Förderanträge ganz besonders. Technische Zeichnungen, Diagramme oder Bilder anderer Prozesse veranschaulichen die zu entwickelnden Konzepte. Listen unterstützen die Lesbarkeit des Antrags mithilfe der Aufzählungen. Gute Grafiken zu erstellen, erfordert natürlich viel Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich immer. Einerseits können Sie durch eine gute Grafik die Verständlichkeit des Antrags erhöhen und damit auch die Zulassungschancen, andererseits musst du die Fakten selbst sorgfältig prüfen und organisieren, um brauchbare, grafische Darstellungen vorzubereiten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 3: Fachbegriffe

Es müssen nicht alle Abkürzungen und Fachbegriffe erklärt werden, die in der Anwendung verwendet werden. Erkläre jedoch auf jeden Fall Begriffe, die Personen, die sich mit dem Thema normal nicht beschäftigen, nicht bekannt sein dürften. Wird die Erklärung an der falschen Stelle vergessen, steigt die Gefahr, dass der Antrag unverständlich wird. Wenn die Anwendung hingegen mit trivialen Erklärungen überladen ist, wird die Lesbarkeit reduziert.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 4: Risiko aktiv reduzieren

In vielen Ausschreibungen wird gefordert, dass auch im Förderantrag Risiken angesprochen und bewertet werden. Ein Fehler, der an dieser Stelle begangen werden kann, besteht darin, die bestehenden Risiken zu unterschätzen oder nicht zu erwähnen, aus der Befürchtung, dass der Antrag möglicherweise wegen erheblicher Unermesslichkeit nicht mehr infrage kommt. Wer so vorgeht, verkennt die eigentlichen Förderabsichten der meisten Förderer: Um Forschungsprojekte zu finanzieren, sind öffentliche Mittel natürlich nur dann notwendig, wenn technische oder wirtschaftliche Risiken bestehen, ansonsten ist eine solche Unterstützung nicht erforderlich.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 5: Zusammenarbeit

Online zu arbeiten, ist die Zukunft. Obwohl die meisten Menschen auch noch persönlich zusammenarbeiten, wird es immer schwieriger, nicht online zusammenzuarbeiten. Viele Leute halten ihre Dateien im "Geheimdienst"-Modus geöffnet, was schnell zu Verwirrung bei Teammitgliedern führt, die zu unterschiedlichen Zeiten an denselben Dateien arbeiten, ohne zu wissen, was darin enthalten ist. Ein neuer Finanzierungsantrag kann einfacher geschrieben werden, wenn Online-Tools wie Google Drive und MS Teams verwendet werden. Auf diese Weise kannst du Dateien weitergeben, Aufgaben zuweisen und Termine und Besprechungen einfacher planen und verwalten.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 6: Finaler Autor

Am Ende der Arbeiten am Förderantrag solltest du eine(n) Autor*in benennen, der bzw. die für die finale Version des Antrags verantwortlich ist. Die Verwendung unterschiedlicher "Writer" kann, sofern nicht standardisiert, zu Problemen oder Fehlern führen. Autor*innen unterscheiden sich in der Verwendung von Wörtern, Methoden und Stil, was im ungünstigsten Fall zu Verständnisfehlern führen kann.

Fördermittel-/Förderantrag-Tipp Nr. 7: Telefonkontakt

Wenn es möglich ist, den Projektsponsor telefonisch zu kontaktieren, stelle sicher, dass du dies tust. Dies hat mehrere Vorteile: der offensichtlichste ist, dass es deinen Enthusiasmus und Eifer für den Erfolg deines Projekts zeigt und man zusätzliche Hinweise bekommt.

Fazit

Vertraue den hier genannten Expertentipps und vergiss nie: Hier geht es um Überzeugungsarbeit! Ein Förderantrag soll keine wissenschaftliche Publikation sein, sondern ein erster Eindruck. Es ist kein Werbeflyer und du bettelst definitiv nicht um Geld. Der Zweck des Antrags ist es, jede(n) potenzielle(n) Leser*in von deinem Projekt zu überzeugen. Um dies zu erreichen, sollte sich ein guter Förderantrag an der Schreibweise eines gut geschriebenen Romans orientieren, in dem immer mehr Spannung aufbaut wird.

Der Autor Maximilian Schreiber ist Unternehmer, Gründerberater und Fördermittelexperte, der Kund*innen im gesamten DACH-Raum betreut. https://zielfuehrendeberatung.de/

Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024

Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.

Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.

Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Die StartingUp-Förderdatenbank

Wichtige Infos zur Benutzung der StartingUp-Förderdatenbank.

Wir freuen uns, dass Sie StartingUp für Ihre Fördermittel-Recherche benutzen. Sie finden in der StartingUp-Förderdatenbank die relevanten Fördermittel für Startups und KMUs.

Die Förderdatenbank wird laufend aktualisiert.

Wenn Sie ein bestimmtes Fördermittel suchen, können Sie innerhalb des Bundesland suchen bzw. die » Suchfunktion nutzen.

Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:

  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Bayern

Startkredit


Universalkredit


Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)


Innovationsgutschein 1 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein 2 für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Innovationsgutschein spezial für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe


Vorgründungscoaching


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bürgschaften der LfA


Beteiligungskapital der BayBG 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds EFRE Bayern 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Clusterfonds Start-Up! 


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Seedfonds (Clusterfonds Seed)


Beteiligungskapital für Existenzgründer 


Akutkredit


Investivkredit


Universalkredit


Universalkredit Innovativ


Technokredit


Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)


Energiekredit


Ökokredit


Bayerische Film- und Fernsehförderung


Computerspielförderung


Bayerisches Energieforschungsprogramm


Bayerisches Forschungsprogramm "Bio- und Gentechnologie" (BayBIO)


Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED)


Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“ (BayNW)


FuE-Programm "Elektronische Systeme


FuE-Programm „Informations- und Kommunikationstechnik“


Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)


Auftragsgarantien


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit


Bayerische regionale Förderungsprogramme / Regionalkredit


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds (BKI)


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern


Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds EFRE Bayern


Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern


Förderung besonderer Rundfunkprogramme


Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten


Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUM)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)


Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus - Teil B - Investitionsförderung (WBB)


Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald


Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie)


Förderung der klimaschonenden Treibstoffversorgung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsmaschinen (RapsTrak200)


Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)


Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)


Zuwendungen zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur (Schadensausgleich)


Förderung von moderner Produktionstechnik im Rahmen des FITness-Programms Nord- und Ostbayern


Infrakredit Tiefengeothermie / Förderung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen


Förderung der CO2-Vermeidung durch Biomasseheizanlagen (BioKlima)


Förderung von Energiekonzepten (und kommunalen Energienutzungsplänen)


Export Bavaria 3.0 – Go International


Mittelständisches Messeprogramm


Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe


Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung


Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“


Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft (BürggWR)


Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten (BürgUiSR)


Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH


Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds EFRE Bayern


Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte


Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)


Digitalbonus


Digitalkredit


Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“


Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche Wirtschaft


Hessen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen/Gründung (ERP)


Hessen Kapital I + II


Hessen-Mikrodarlehen


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen


Express-Bürgschaften


Handwerksbeteiligungen


Mittelhessenfonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen


Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft


Förderung der regionalen Entwicklung - Betriebliche Investitionen


Kapital für Kleinunternehmen


Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung


Wachstums- und Innovationsbeteiligungen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) - Wachstum Investitionen


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Wachstum Betriebsmittel


Innovationskredit Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Länderspezifisches Marktberatungsprogramm Hessen


Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen


Innovationsförderung - Elektromobilität


Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes


Hessen ModellProjekte


LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz


Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Förderung der ländlichen Entwicklung


Forstliche Förderung


Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein


Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)


Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Marktstrukturförderung


Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)


Innovationsförderung


Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen


Innovationsförderung – Innovative Unternehmensneugründungen


Innovationskredit Hessen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Sachsen-Anhalt

Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)


Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)


IB Auftragsvorfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)


IB Mezzaninedarlehen für innovative Gründungen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft 


Bürgschaft ohne Bank (BoB) 


Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen


IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen


Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


IB Gemeinsam – IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Beratungsprogramm für Unternehmen


Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)


Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers


Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)


IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)


IBG-Risikokapitalbeihilfen für technologieorientierte KMU


Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi)


Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Cross Innovation)


Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm)


Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur als flankierende Maßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Elektromobilität


Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (Sachsen-Anhalt ENERGIE)


IB Land & Forst


Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)


Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fischereiwirtschaft an Messen und Ausstellungen


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie) und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau)


Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)


Marktstrukturverbesserung


Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie Umbau von Hecken (Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze)


Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)


IB Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung


Mecklenburg-Vorpommern

Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern - BMV-Darlehen


Mikrodarlehen für Existenzgründer


Patent- und Lizenzfonds


Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks


Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum


Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie)


Gründerstipendium


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Mikromezzanin


Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen


Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern


Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen


Förderung von Entrepreneurship


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV classic


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Innovation innoSTART


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Innovation innoPRO


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV express


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern - BMV express


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic


Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern


Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV Agrar


Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie


Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen


Messen und Ausstellungen


Forschung, Entwicklung und Innovation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben


Forschung, Entwicklung und Innovation - Durchführbarkeitsstudien


Forschung, Entwicklung und Innovation - Anmeldung von Schutzrechten


Forschung, Entwicklung und Innovation - Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen


Forschung, Entwicklung und Innovation - Prozessinnovationen


Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen


Zusammenarbeit operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (OGFöRL M-V)


Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern


Förderung der Tierzucht


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (ForstGAKFöRL M-V)


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (ForstELERFÖRL M-V)


Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V)


Integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V)


Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Diversifizierung


Marktstrukturverbesserungsrichtlinie


Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V)


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft


Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern - ErLa-Darlehen


Beratungszuschuss: Förderung unternehmerischen Know-hows

Gerade in den ersten turbulenten Gründungsjahren bietet es sich an, sich Expertenrat einzuholen. Zumal der Hauptteil der Beraterkosten staatlich subventioniert wird: denn das BAFA-Fördermittel "Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst Beratungen mit bis zu 80 Prozent und macht sie so wieder erschwinglich.

Egal ob in der Vorgründungsphase oder in den Bereichen Fördermittel- und Finanzierung, Businessplan, Marketing- und Vertrieb, Unternehmenssteuerung und Controlling, Wachstums- und Expansion – der unternehmerische Alltag steckt voller Herausforderungen. Auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, ist also nicht nur legitim, sondern auch erfolgsfördernd.

Doch Gründer wissen oft nicht, wie sie die hohen Beratungskosten finanzieren sollen. Das soll der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der BAFA ändern. Dieser fördert nämlich bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.

Fördermittel für Existenzgründer der LfA Förderbank Bayern

Die LfA mit Sitz in München ist die Förderbank des Landes Bayern. Für Existenzgründer und Selbstständige in Bayern ist die LfA Förderbank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der LfA Förderbank Bayern, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der LfA Förderbank Bayern beantragen und erhalten können.

Fördermittel für Existenzgründer der Investitionsbank Berlin (IBB)

Die Investitionsbank Berlin mit Sitz in der Bundesallee 210 ist die Förderbank des Landes Berlin. Für Existenzgründer und Selbstständige in Berlin ist die IBB die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der Investitionsbank Berlin, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der IBB beantragen und erhalten können.