Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)

Bürgschaften zur Absicherung von Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen. Antragberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen.

Datenblatt - Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Ab 1,25 Mio. €, max. 80 % des Kredits, in Ausnahmefällen auch 100 %

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Bremen

Anbieter: Bremer Aufbau-Bank GmbH 

Link: Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Sicherheiten: Bürgschaften werden grundsätzlich übernommen, wenn ausreichende bankmäßige Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen und die Möglichkeit von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen GmbH nicht gegeben ist.

Stand vom: Oktober 2016

 

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