Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)

Bestehen auf Grund gesetzlicher Vorgaben erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparks und geschützten Flächen, wird hierfür eine Ausgleichszahlung angeboten. Berechnung der Höhe des Zuschusses anhand einer Punktwerttabelle. Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Datenblatt - Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: Mind. 150 €, i.d.R. max. 500 €/ha

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bremen

Anbieter: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ende Antragstellung: 31.12.2022

Link: Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Stand vom: 26. Mai 2015

 

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