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Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Bestehen auf Grund gesetzlicher Vorgaben erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparks und geschützten Flächen, wird hierfür eine Ausgleichszahlung angeboten. Berechnung der Höhe des Zuschusses anhand einer Punktwerttabelle. Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Datenblatt - Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188
Fördersumme: Mind. 150 €, i.d.R. max. 500 €/ha
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bremen
Anbieter: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Ende Antragstellung: 31.12.2022
Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Stand vom: 26. Mai 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.