Horizont 2020 – KMU-Instrument Phase 1

Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.

Phase 1 fördert die Vervollständigung des Businessplans. Der Kernantrag umfasst 10 Seiten und beinhaltet eine Beschreibung von Idee, Mehrwert/USP, IPR-Lösung, Kosten, Preismodell, Finanzierung, Team, Umsetzung, Markt, Wettbewerber und Distribution. Das Projekt soll die hier noch vorhandenen Lücken schließen. Ergänzend werden maximal 3 Tage Coaching gefördert.

Was muss ein Projekt mitbringen?

• Hohes Business Potenzial mit einer innovativen und überzeugenden Idee

• Passt in eines von 13 vorgegeben Topics (darunter zum Beispiel ICT, Energie, Transport, neue Geschäftsmodelle)

• Fortgeschrittener Businessplan

• Demonstrator muss bereits existieren und funktionieren

• EU-Mehrwert (Warum sollte die EU das fördern?)

• Wachstumsperspektive des Unternehmens

• Geeignetes Team (inkl. Businesskompetenz!)

Die Erfolgsquoten sind gering, nur die Besten erhalten Gelder. Statistisch liegt die Erfolgsquote meist zwischen 3 und 11%, die Quoten variieren jedoch sehr stark, so dass dieses Förderinstrument faktisch einem Innovationspreis der EU entspricht.

Datenblatt - Horizont 2020 – KMU-Instrument Phase 1

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 50.000 Euro pauschal

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Europäische Union

Anbieter: Europäische Kommission

Projektträger: Executive Agency for SMEs (EASME)

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: Horizont 2020 – KMU-Instrument Phase 1

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Unternehmensgründung muss bereits erfolgt sein

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Richtwert 6 Monate

Vorhaben im Ausland: Möglich in allen EU-Mitgliedsstaaten, außerdem Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Mazedonien (EJR), Moldau, Montenegro, Norwegen, Serbien, Türkei, Tunesien und die Ukraine.

Stand vom: 15.12.2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.