Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung zu Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (KMU) der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (nicht gleichzeitig Primärproduktion), um so zur Absatzsicherung oder Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Zusätzlich soll ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes insbesondere von Energie und Wasser geleistet werden. Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich der technischen Einrichtungen, zu innerbetrieblicher Rationalisierung und Vorplanungsaufwendungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 25% und Erzeugerzusammenschlüsse bis zu 30%. Mitlgieder einer OG der EIP können bis 50% erhalten. Vorplanungen werden mit 12% bezuschusst. Eine Ressourceneinsparung in definiertem Umfang muss nachgewiesen werden.

Datenblatt - Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 50% der Kosten

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Bremen

Anbieter: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag an die LWK

Stand vom: 24. August 2016

 

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