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Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderung zu Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (KMU) der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (nicht gleichzeitig Primärproduktion), um so zur Absatzsicherung oder Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Zusätzlich soll ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes insbesondere von Energie und Wasser geleistet werden. Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich der technischen Einrichtungen, zu innerbetrieblicher Rationalisierung und Vorplanungsaufwendungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 25% und Erzeugerzusammenschlüsse bis zu 30%. Mitlgieder einer OG der EIP können bis 50% erhalten. Vorplanungen werden mit 12% bezuschusst. Eine Ressourceneinsparung in definiertem Umfang muss nachgewiesen werden.
Datenblatt - Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 50% der Kosten
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Bremen
Anbieter: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Link: Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag an die LWK
Stand vom: 24. August 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.