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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Förderung von Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen gemäß KMU-Definition mit überregionalem Absatzmarkt (Primäreffekt muss erfüllt sein: mehr als 50% des Umsatzes überregional). Die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft soll so gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Existenzgründer, Tourismusvorhaben, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe werden mit einem Zuschuss zu den Maßnahmen Errichtung/Erweiterung von Betriebsstätten, Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, Diversifizierung einer Betriebsstätte und grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte gefördert. Ein anteiliger Zuschuss von bis zu 35% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben (sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen) wird gewährt. Ab 30% Leiharbeiter wird kein Zuschuss gewährt.
Datenblatt - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 60.000 € bis 2 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Brandenburg
Anbieter: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Ende Antragstellung: 31.12.2017
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag an die ILB
Stand vom: 1. April 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.