Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Auch Angehörige der Freien Berufe können die Bürgschaften in Anspruch nehmen. Verbürgt werden Kredite für Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen von Gründungen, Geschäftsübernahmen, Gesellschafterauszahlungen, Beteiligungen, Betriebserweiterungen und -verlagerungen, baulichen und maschinellen Expansionen sowie für Wachstums-, Auftrags-, Lager- und Vorratsfinanzierungen.

Datenblatt - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. € (max. 80% der Kreditsumme bei Investitionen und max. 60% bei Betriebsmitteln)

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Hessen

Anbieter: Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Link: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 1. Juli 2015

 

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