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Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen
Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Auch Angehörige der Freien Berufe können die Bürgschaften in Anspruch nehmen. Verbürgt werden Kredite für Investitionen und Betriebsmittel im Rahmen von Gründungen, Geschäftsübernahmen, Gesellschafterauszahlungen, Beteiligungen, Betriebserweiterungen und -verlagerungen, baulichen und maschinellen Expansionen sowie für Wachstums-, Auftrags-, Lager- und Vorratsfinanzierungen.
Datenblatt - Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. € (max. 80% der Kreditsumme bei Investitionen und max. 60% bei Betriebsmitteln)
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Hessen
Anbieter: Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Link: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 1. Juli 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.