Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Unterstützung der Beteiligung von Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Innerhalb der EU/EFTA sollen die Mittel vorwiegend dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben zugute kommen durch eine Gruppenförderung (mind. 3 Unternehmen). Im übrigen Ausland auch als Einzelförderung. Der Zuschuss deckt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Förderfähige Messen: AUMA Messen, m+a Messeplaner. Bei offiziellen Landesbeteiligungen können die Beteiligungsbeträge nach Unternehmensgröße und Veranstaltung gestaffelt sein.

Datenblatt - Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 5.000 € (außerhalb EU/EFTA), max. 4.000 € (innerhalb EU/EFTA) bei bis zu 50% Beihilfeintensität

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hessen

Anbieter: Hessen Trade & Invest GmbH

Link: Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 75 Mio. €

Vorhaben im Ausland: Vorhaben im Ausland werden gefördert

Antragstellung: Antrag an die zuständigen Kammern oder Verbände

Stand vom: 30. Juli 2015

 

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