Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein

Unterstützung zur Anpassung der Weinerzeugung an die Marktnachfrage, zur Qualitätssteigerung und so einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinwirtschaft im Land. Gefördert wird in den Bereichen: Absatzförderung, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Investitionen in Kellerwirtschaft und Vermarktung sowie Innovationen im Weinsektor. Antragsberechtigt sind Einzelbetriebe und Zusammenschlüsse oder Organisationen der Weinwirtschaft. Je nach Maßnahme beträgt der Zuschuss bis zu 50% des förderfähigen Investitionsvolumens. Bei Rebflächenumstellung wird ein Festbetrag pro Hektar abhängig von der Hangneigung gewährt.

Datenblatt - Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Max. 500.000 €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hessen

Anbieter: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Projektträger: Regierungspräsidium Darmstadt

Link: Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt

Stand vom: 3. April 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.