Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Förderung zum Erreichen der Ziele des Energiegesetzes und damit einer sicheren und umweltschonenden Energieversorgung, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist. Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien sowie Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen. Je nach Fördertatbestand erhalten natürliche und juristische Personen, Zusammenschlüsse und Kontraktoren einen Zuschuss zwischen 30% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig von den ökonomischen und energiepolitischen Rahmenbedingungen des Vorhabens. Einzelprogramme beachten!

Datenblatt - Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 30% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig vom Projekt

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hessen

Anbieter: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Projektträger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Link: Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Programmen des Landes Hessen kombinierbar

Antragstellung: Antrag an die WIBank

Stand vom: 20. März 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.