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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Förderung zum Erreichen der Ziele des Energiegesetzes und damit einer sicheren und umweltschonenden Energieversorgung, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist. Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien sowie Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen. Je nach Fördertatbestand erhalten natürliche und juristische Personen, Zusammenschlüsse und Kontraktoren einen Zuschuss zwischen 30% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig von den ökonomischen und energiepolitischen Rahmenbedingungen des Vorhabens. Einzelprogramme beachten!
Datenblatt - Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 30% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig vom Projekt
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Hessen
Anbieter: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Projektträger: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Link: Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Energie- und Ressourceneinsparung (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein Vorhaben der Energie- bzw. Reccourceneinsparung voraus
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Programmen des Landes Hessen kombinierbar
Antragstellung: Antrag an die WIBank
Stand vom: 20. März 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.