Innovationsgutschein B Hightech

Der „Innovationsgutschein B Hightech“ soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen. Die Förderung deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (zzgl. MwSt) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Datenblatt - Innovationsgutschein B Hightech

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 20.000 €, max. 50% der förderfähigen Kosten

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Link: Innovationsgutschein B Hightech

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 20 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 100 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Die Innovationsgutscheine A und B und B-Hightech können zeitentkoppelt kombiniert werden.

Stand vom: Dezember 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.