Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Unterstützung einer standortgerechten und möglichst flächendeckenden Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten. Aktive Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen erhalten einen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung pro Hektar abhängig von der landwirtschaftlichen Vergleichszahl. Förderung bis zu einer Betriebsgröße von 500 ha förderfähige Fläche.

Datenblatt - Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 250 €, 25 bis 136 €/ha (Grünlandnutzung), 25 €/ha (Ackernutzung)

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hessen

Anbieter: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Link: Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Laufzeit: Jährlich

Antragstellung: Antrag zum 15.5. an die zuständigen Landräte

Stand vom: 14. Dezember 2016

 

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