Marktstrukturförderung

Förderung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie zur Erhöhung der Wertschöpfung dieser Erzeugnisse und zur Schaffung von Erlösvorteilen für die Produzenten. Geförderte Unternehmen sollen sich an einem System aus dem Bereich der anerkannten Lebensmittelqualitätsregelungen (beabsichtigen zu) beteiligen. Gefördert werden Investitionen in Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Architekten- und Ingenieurleistungen, Kosten für Beratung und Vorplanung. Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 35% der förderfähigen Kosten, in Einzelfällen auch höher.

Datenblatt - Marktstrukturförderung

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 10% bis 35% der förderfähigen Aufwendungen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Hessen

Anbieter: Regierungspräsidium Gießen

Link: Marktstrukturförderung

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 200 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 750 Mitarbeiter

Laufzeit: Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für technische und 12 Jahren für bauliche Investitionen

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit Beihilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombinierbar

Antragstellung: Antrag an das Regierungspräsidium Gießen

Stand vom: März 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.