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Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen gemäß KMU-Definition der Agrar- und Ernährungswirtschaft, auch der Forstwirtschaft, zur Energieeffizienzsteigerung und Emissionsminderung sowie zur Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen Lebensmitteln, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, auch in touristische Angebote mit diesem Kontext. Keine bereits EEG-geförderten Vorhaben. Ein zinsvergünstigtes Darlehen nach dem risikogerechten Zinssystem deckt bis zu 100% der förderfähigen Kosten ab. Möglich ist ein zusätzlicher Förderzuschuss, der in der aktuellen Niedrigzinsphase als Ergänzung zur Zinsverbilligung zu verstehen ist.
Datenblatt - Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Von 5.000 € bis 10 Mio. €
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Anbieter: L-Bank
Link: Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Von 4 bis 20 Jahre
Sicherheiten: Bankübliche Absicherung
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 1. April 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.