Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz

Gefördert werden Investitionen von Unternehmen gemäß KMU-Definition der Agrar- und Ernährungswirtschaft, auch der Forstwirtschaft, zur Energieeffizienzsteigerung und Emissionsminderung sowie zur Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen Lebensmitteln, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, auch in touristische Angebote mit diesem Kontext. Keine bereits EEG-geförderten Vorhaben. Ein zinsvergünstigtes Darlehen nach dem risikogerechten Zinssystem deckt bis zu 100% der förderfähigen Kosten ab. Möglich ist ein zusätzlicher Förderzuschuss, der in der aktuellen Niedrigzinsphase als Ergänzung zur Zinsverbilligung zu verstehen ist.

Datenblatt - Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 5.000 € bis 10 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Anbieter: L-Bank

Link: Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Von 4 bis 20 Jahre

Sicherheiten: Bankübliche Absicherung

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 1. April 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.