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Mikrodarlehen für Existenzgründer
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, auch wenn es sich um Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften handelt. Betriebsübernahmen – mit Ausnahme der Übernahme von Kapitalgesellschaften – werden wie Neugründungen behandelt. Sonstige Voraussetzungen: Gründungsvorhaben oder Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder Beteiligung einer Geschäftsbank zu gleichen Teilen.
Datenblatt - Mikrodarlehen für Existenzgründer
Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen
Fördersumme: Max. 10.000 €, bei Beteiligung einer Geschäftsbank bis 20.000 €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Link: Mikrodarlehen für Existenzgründer
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Muss innerhalb angemessener Zeit zum Vollerwerb führen
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Höchstalter Unternehmen: 3 Jahre
Laufzeit: Max. 5 Jahre
Sicherheiten: Sicherheiten sind nicht zwingend erforderlich
Stand vom: 7. September 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.