Mikrodarlehen für Existenzgründer

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, auch wenn es sich um Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften handelt. Betriebsübernahmen – mit Ausnahme der Übernahme von Kapitalgesellschaften – werden wie Neugründungen behandelt. Sonstige Voraussetzungen: Gründungsvorhaben oder Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder Beteiligung einer Geschäftsbank zu gleichen Teilen.

Datenblatt - Mikrodarlehen für Existenzgründer

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Max. 10.000 €, bei Beteiligung einer Geschäftsbank bis 20.000 €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Link: Mikrodarlehen für Existenzgründer

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Muss innerhalb angemessener Zeit zum Vollerwerb führen

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Höchstalter Unternehmen: 3 Jahre

Laufzeit: Max. 5 Jahre

Sicherheiten: Sicherheiten sind nicht zwingend erforderlich

Stand vom: 7. September 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.