Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Zur Förderung der Volkswirtschaft übernimmt das Land Ausfallbürgschaften für Unternehmen in Krisensituationen. Gewerbliche Unternehmen aller Größen, die sich nach EU-Leitlinien in Schwierigkeiten befinden, können mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft unterstütz werden, sofern alle anderen Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung bereits ausgeschöpft sind. Eine Rettungsbürgschaft ist für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes vorgesehen

Datenblatt - Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Typ der Förderung (mehr Infos): 36, 1188

Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)

Link: Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie

Zweck der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Mindestalter Unternehmen: 3 Jahre

Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, max. 20 Jahre bei Immobilienfinanzierung

Antragstellung: Antrag über den Kreditgeber

Stand vom: 26. Januar 2015

 

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