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Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
Zur Förderung der Volkswirtschaft übernimmt das Land Ausfallbürgschaften für Unternehmen in Krisensituationen. Gewerbliche Unternehmen aller Größen, die sich nach EU-Leitlinien in Schwierigkeiten befinden, können mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft unterstütz werden, sofern alle anderen Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung bereits ausgeschöpft sind. Eine Rettungsbürgschaft ist für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes vorgesehen
Datenblatt - Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
Typ der Förderung (mehr Infos): 36, 1188
Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)
Link: Sanierungs-Bürgschaftsrichtlinie
Zweck der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Mindestalter Unternehmen: 3 Jahre
Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, max. 20 Jahre bei Immobilienfinanzierung
Antragstellung: Antrag über den Kreditgeber
Stand vom: 26. Januar 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.