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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Unterstützung innovativer Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Mitfinanziert werden auch Planungsleistungen und Studien. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Contractoren, erhalten einen Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten im Verhältnis zur üblichen Investition. Die Grundförderung beträgt bis zu 30%. Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Bonus von 10% bzw. 20%
Datenblatt - Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188
Fördersumme: Mind. 20.000 €, bzw. mind. 5.000 € bei Planungsleistungen
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Link: Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Zweckbindungsfrist mind. 5 Jahre
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an das LFI
Stand vom: 12. November 2014
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.