Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Unterstützung innovativer Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Mitfinanziert werden auch Planungsleistungen und Studien. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Contractoren, erhalten einen Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten im Verhältnis zur üblichen Investition. Die Grundförderung beträgt bis zu 30%. Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Bonus von 10% bzw. 20%

Datenblatt - Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: Mind. 20.000 €, bzw. mind. 5.000 € bei Planungsleistungen

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Link: Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Zweckbindungsfrist mind. 5 Jahre

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an das LFI

Stand vom: 12. November 2014

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.