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Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Aufnahme von benötigten Krediten, die ohne die Landesbürgschaft nicht zustande kämen und die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind. Bürgschaften können zur Absicherung von Krediten übernommen werden, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung (Darlehen, Kontokorrent- und Avalkredite) sowie der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen. Die Bürgschaftsübernahme erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung des Bürgschaftsausschusses.
Datenblatt - Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)
Link: Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Umlaufmittelfinanzierung, max. 20 Jahre bei baulichen Maßnahmen
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 15. Dezember 2014
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.