Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Unterstützung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Aufnahme von benötigten Krediten, die ohne die Landesbürgschaft nicht zustande kämen und die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind. Bürgschaften können zur Absicherung von Krediten übernommen werden, die der Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung (Darlehen, Kontokorrent- und Avalkredite) sowie der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen. Die Bürgschaftsübernahme erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung des Bürgschaftsausschusses.

Datenblatt - Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)

Link: Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Umlaufmittelfinanzierung, max. 20 Jahre bei baulichen Maßnahmen

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: 15. Dezember 2014

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.