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Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Zuschuss für Investitionen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum für die Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Der Vertrieb der Produkte/Dienstleistungen darf nur im Umkreis von 50 km vom Betriebssitz erfolgen.
Datenblatt - Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: 30% (bei Gründungen) bis 35% (bei Nachfolgen) der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 10.000 €)
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Regionale Einschränkungen: Die Betriebsstätte muss außerhalb von Ober- und Mittelzentren liegen
Anbieter: Land Mecklenburg-Vorpommern
Projektträger: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Ende Antragstellung: 31.12.2023
Link: Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Nein
(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase
Umsatzgrenze: Max. 2 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 10 Mitarbeiter
Stand vom: 26. Mai 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.