Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Zuschuss für Investitionen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum für die Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Der Vertrieb der Produkte/Dienstleistungen darf nur im Umkreis von 50 km vom Betriebssitz erfolgen.

Datenblatt - Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: 30% (bei Gründungen) bis 35% (bei Nachfolgen) der zuwendungsfähigen Ausgaben (mind. 10.000 €)

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Regionale Einschränkungen: Die Betriebsstätte muss außerhalb von Ober- und Mittelzentren liegen

Anbieter: Land Mecklenburg-Vorpommern

Projektträger: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ende Antragstellung: 31.12.2023

Link: Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

(Vorläufiger) Nebenerwerb möglich: Kann gefördert werden

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Mindestalter Unternehmen: Förderung nur in der Vorgründungsphase

Umsatzgrenze: Max. 2 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 10 Mitarbeiter

Stand vom: 26. Mai 2015

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.