Förderung der Tierzucht

Gefördert werden Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz, im Falle von Unternehmen muss das KMU-Kriterium erfüllt sein, bei Maßnahmen in der Tierzucht: Anlegen und Führen von Herdbüchern (Zuchtbüchern), Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung), tierzüchterische Leistungsvergleiche insbesondere landestypischer Rassen und die Überwachung und Bewirtschaftung von Bienenbelegstellen durch die Landesimkerverbände. Es wird ein Zuschuss bis zu 60%, bei Schafthaltern bis zu 95%, der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Datenblatt - Förderung der Tierzucht

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)

Ende Antragstellung: 30.06.2021

Link: Förderung der Tierzucht

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Jährlich

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an das LALLF

Stand vom: 4. April 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.