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Förderung der Tierzucht
Gefördert werden Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz, im Falle von Unternehmen muss das KMU-Kriterium erfüllt sein, bei Maßnahmen in der Tierzucht: Anlegen und Führen von Herdbüchern (Zuchtbüchern), Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung), tierzüchterische Leistungsvergleiche insbesondere landestypischer Rassen und die Überwachung und Bewirtschaftung von Bienenbelegstellen durch die Landesimkerverbände. Es wird ein Zuschuss bis zu 60%, bei Schafthaltern bis zu 95%, der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Datenblatt - Förderung der Tierzucht
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
Ende Antragstellung: 30.06.2021
Link: Förderung der Tierzucht
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Jährlich
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an das LALLF
Stand vom: 4. April 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.