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Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft)
Förderung zur Ermöglichung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, tierartgerechten Landwirtschaft durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben. Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition können mit einer Landesbürgschaft unterstützt werden, sofern die Aufnahme des benötigten Kredits ansonsten nicht zustande käme. Sämtliche Finanzierungsformen (einschließlich Bar-, Avalkredite, Leasing) können verbürgt werden.
Datenblatt - Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft)
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Bis zu 80%ige Bürgschaftsquote
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Land Mecklenburg-Vorpommern
Projektträger: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 12 Jahre, max. 8 Jahre für Umlauffinanzierungen
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: 19. September 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.