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Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderung zur Absatzstimulierung von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen durch Kommunikationsmaßnahmen. Förderfähig sind Werbekampagnen (z.B. Messen, Publikationen) sowie Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen (z.B. Marktforschung, Qualitätssicherungssysteme). Land- und ernährungswirtschaftliche Unternehmen, natürliche Personen und Erzeugerzusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Datenblatt - Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung
Fördersumme: Von 1.000 € bis 75.000 €, max. 6.000 € für Werbekampagne
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Anbieter: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Ende Antragstellung: 31.12.2017
Link: Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an das LFI
Stand vom: 14. November 2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.