Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung zur Absatzstimulierung von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen durch Kommunikationsmaßnahmen. Förderfähig sind Werbekampagnen (z.B. Messen, Publikationen) sowie Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen (z.B. Marktforschung, Qualitätssicherungssysteme). Land- und ernährungswirtschaftliche Unternehmen, natürliche Personen und Erzeugerzusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Datenblatt - Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Beratung

Fördersumme: Von 1.000 € bis 75.000 €, max. 6.000 € für Werbekampagne

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Anbieter: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Ende Antragstellung: 31.12.2017

Link: Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an das LFI

Stand vom: 14. November 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.