Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft durch Förderung von investiven Maßnahmen in diesem Zusammenhang. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung. Landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition erhalten einen Zuschuss oder eine Bürgschaft. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20% der Bemessungsgrundlage, im Zusammenhang mit besonders tiergerechter Haltung bis zu 40%. Junglandwirte können einen Bonus von bis zu 10% erhalten. Gebühren für Baubetreuung können mit bis zu 60% bezuschusst werden. Vorhaben innerhalb von Kooperationen oder der EIP Agri erhalten einen Aufschlag von bis zu 20% zur Basisförderung. Zudem können Ausfallbürgschaften mit bis zu 70%iger Bürgschaftsquote gewährt werden.

Datenblatt - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss, Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Zuschuss bis 40% zu 20.000 € bis 2 Mio. € (max. 20.000 € Bonus Junglandwirte) bzw. Ausfallbürgschaft bis 70%

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Energie Sachsen-Anhalt

Projektträger: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Link: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 20 Jahre (Bürgschaft)

Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbank des Landes ist möglich

Antragstellung: Antrag an das zuständige ALFF bzw. für Bürgschaften an die IB

Stand vom: 5. September 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.