Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen

Unterstützung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen werden mit einer Bürgschaft für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gefördert. Verbürgt werden in der Regel 70% des Ausfalls. Landesbürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind.

Datenblatt - Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 10,5 Mio. € bei 70%iger Bürgschaftsquote

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Link: Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Max. 15 Jahre, max. 8 Jahre bei Betriebsmittel-/Avalkrediten

Sicherheiten: Bestmögliche Besicherung

Antragstellung: Antrag über den Kreditgeber an die SAB

Stand vom: 14. Januar 2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.