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IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
Anlaufbeihilfen in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen für Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung. Offene Beteiligungen sind als Minderheitsbeteiligung grundsätzlich bis zu einer Höhe von 25% des Kapitals möglich. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, hierzu zählt auch die Herstellung und Erprobung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen, Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen.
Datenblatt - IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung
Fördersumme: Bis 1,2 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Anbieter: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Ende Antragstellung: 31.12.2020
Link: IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus
Personenbezogen: Nein
Unternehmensbezogen: Ja
Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre
Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter
Stand vom: 28.9.2016
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.