IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen

Anlaufbeihilfen in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen für Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen oder offenen Beteiligung. Offene Beteiligungen sind als Minderheitsbeteiligung grundsätzlich bis zu einer Höhe von 25% des Kapitals möglich. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, hierzu zählt auch die Herstellung und Erprobung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben, Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen, Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen.

Datenblatt - IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen

Typ der Förderung (mehr Infos): Beteiligung

Fördersumme: Bis 1,2 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Ende Antragstellung: 31.12.2020

Link: IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Innovation (mehr Infos): Dieses Fördermittel setzt ein innovatives Vorhaben voraus

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Höchstalter Unternehmen: 5 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 10 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 50 Mitarbeiter

Stand vom: 28.9.2016

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.