Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Ausfallbürgschaften für Darlehen und Kredite. Übernommen werden Ausfallbürgschaften bis zu 80% des einzelnen Kreditbetrages, falls keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Alle mittelständischen gewerblichen Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, sonstigem Gewerbe und Gartenbau sowie Freiberufler und Existenzgründer. Auch für Privatpersonen, die Anteile an kleinen und mittelständischen Unternehmen erwerben wollen.

Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie

Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, für Bestandskunden bis 1,5 Mio. €

Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH 

Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 15 Jahre

Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank

Stand vom: März 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.