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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Ausfallbürgschaften für Darlehen und Kredite. Übernommen werden Ausfallbürgschaften bis zu 80% des einzelnen Kreditbetrages, falls keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Alle mittelständischen gewerblichen Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, sonstigem Gewerbe und Gartenbau sowie Freiberufler und Existenzgründer. Auch für Privatpersonen, die Anteile an kleinen und mittelständischen Unternehmen erwerben wollen.
Datenblatt - Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Typ der Förderung (mehr Infos): Bürgschaft/Garantie
Fördersumme: Max. 1,25 Mio. €, für Bestandskunden bis 1,5 Mio. €
Zielgruppe: Unternehmensgründer und junge Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Anbieter: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Link: Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme Unternehmen
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Umsatzgrenze: Max. 50 Mio €
Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter
Laufzeit: Max. 15 Jahre
Antragstellung: Antrag und Abwicklung durch Hausbank
Stand vom: März 2017
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.