Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung, dem Schutz und der Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen im Wald (Biodiversität) dienen. Gefördert werden Maßnahmen in Waldgebieten des Schutzgebietssystems „Natura 2000“ und Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert: Biotopbäume, Totholz, Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen, Pflege. Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss je Baum, Fläche oder Festmeter abhängig von der Maßnahme.

Datenblatt - Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Mind. 500 €, max. 350 € je ha und Jahr

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Link: Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Kombination mit anderen Fördermitteln: Nicht möglich

Antragstellung: Antrag an das zuständige ALFF

Stand vom: 13. März 2017

 

Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.