Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)

Förderung zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Landwirtschaft beeinflussten Ökosysteme. Landbewirtschafter oder ihre Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss zu überobligatorischen Maßnahmen des Naturschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Beweidung mit Schafen, Ziegen oder Rindern, Erstmahd, Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland). Es wird ein Festbetrag pro Fläche und Jahr abhängig von der Maßnahme gewährt.

Datenblatt - Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)

Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Fördersumme: Von 180 €/ha bis 450 €/ha pro Jahr

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Link: Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)

Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Ja

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit: Mind. 5 Jahre Verpflichtungszeitraum

Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar

Antragstellung: Antrag an das zuständige ALFF

Stand vom: 13. Juli 2015

 

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