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Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)
Förderung zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Landwirtschaft beeinflussten Ökosysteme. Landbewirtschafter oder ihre Zusammenschlüsse erhalten einen Zuschuss zu überobligatorischen Maßnahmen des Naturschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Beweidung mit Schafen, Ziegen oder Rindern, Erstmahd, Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland). Es wird ein Festbetrag pro Fläche und Jahr abhängig von der Maßnahme gewährt.
Datenblatt - Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)
Typ der Förderung (mehr Infos): Zuschuss
Fördersumme: Von 180 €/ha bis 450 €/ha pro Jahr
Zielgruppe: Etablierte Unternehmen
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Anbieter: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Link: Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)
Zweck der Förderung (mehr Infos): Investitionen, Betriebsmittel
Personenbezogen: Ja
Unternehmensbezogen: Ja
Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!
Laufzeit: Mind. 5 Jahre Verpflichtungszeitraum
Kombination mit anderen Fördermitteln: Ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar
Antragstellung: Antrag an das zuständige ALFF
Stand vom: 13. Juli 2015
Disclaimer: Beachten Sie, dass StartingUp trotz sorgfältigster Kontrolle und laufender Aktualisierung der Förderdaten keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Fördermittel-Informationen übernehmen kann.