Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Antrag bis zum 15. Mai an das zuständige ALFF

Datenblatt - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Typ der Förderung (mehr Infos): 0, 1188

Fördersumme: Von 30 €/ha bis 110 €/ha

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Regionale Einschränkungen: Benachteiligtes Gebiet bis LVZ 30

Anbieter: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt

Projektträger:  Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Link: Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Zweck der Förderung (mehr Infos): Zuschuss

Personenbezogen: Ja

Unternehmensbezogen: Nein

Begonnene Vorhaben: Können nicht gefördert werden. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen!

Laufzeit:  mind. 250 €

Sicherheiten: Jährlich

Stand vom: 21. Dezember 2015

 

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