Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Unterstützung durch Gewährung von Massedarlehen und Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes zur Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenz(antrags)verfahren. Unternehmen gemäß KMU-Definition (auch landwirtschaftliche KMU), die sich nachweislich in Schwierigkeiten befinden, erhalten ein Darlehen, das an den (vorläufigen) Insolvenzverwalter ausgereicht wird. Das Darlehen kann als Rettungsbeihilfe oder als vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfe ausgereicht werden. Die Beihilfe muss auf das erforderliche Minimum beschränkt sein, andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen vorrangig geprüft werden. Auch Unternehmen, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, können antragsberechtigt sein.

Datenblatt - Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Typ der Förderung (mehr Infos): Darlehen

Fördersumme: Von 100.000 € bis 1,5 Mio. €

Zielgruppe: Etablierte Unternehmen

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Anbieter: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Zweck der Förderung (mehr Infos): Betriebsmittel, Sanierung

Personenbezogen: Nein

Unternehmensbezogen: Ja

Mindestalter Unternehmen: 3 Jahre

Umsatzgrenze: Max. 50 Mio. €

Mitarbeitergrenze: Weniger als 250 Mitarbeiter

Laufzeit: Max. 18 Monate

Sicherheiten: Forderungszession und/oder Sicherungsübereignung von Waren und Erzeugnissen (Massedarlehen) sowie Abtretung der Insolvenzgeldansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit (Insolvenzausfallgeld)

Antragstellung: Antrag an die IB

Stand vom: 13. Juni 2016

 

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