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Fördermittel für Existenzgründer der NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen
Die NRW.BANK mit Sitz in Düsseldorf und Münster ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NRW.BANK, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NRW.BANK beantragen und erhalten können.
Wissenswertes zur NRW.BANK
Als universale Förderbank deckt die NRW.BANK die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Förderung in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik ab. Neben dem Sitz in Düsseldorf, ist die NRW.BANK auch in Münster vertreten. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die NRW.BANK zu 100 Prozent zum Land Nordrhein-Westfalen.
Die Aufgaben der NRW.BANK im Einzelnen
Die NRW.BANK ist das zentrale Förderinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die NRW.BANK wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Außenwirtschaft
- Bildung
- EU-Förderung
- Gründung
- Infrastruktur
- Innovation
- Kommunen
- Mittelstand
- Umwelt & Energie
- Wohnen
Fördermittel der NRW.BANK für Existenzgründer:
Die NRW.BANK ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.
- NRW SeedCap Digitale Wirtschaft
- NRW.BANK Elektromobilität
- NRW.BANK Gründungskredit
- NRW.BANK Seed Fonds Initiative
- NRW.BANK Universalkredit
- NRW.BANK Venture Fonds
- NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung
- NRW.BANK.Mittelstandskredit
- NRW.BANK.Seminare
- NRW.BANK.Venture Center
- NRW.Kreativkredit
- NRW/EU-Mikrodarlehen
- win NRW.BANK Business Angels Initiative
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Zuschüsse & Beratungen der NRW.BANK
NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung
Fördersumme: Übernahme der Kosten von Einzelberatungen
Beratungsangebot der NRW.Bank für KMU in Veränderungsprozessen und Gründer mit innovativen, komplexen Vorhaben. Die Förderung erfolgt in individuellen und neutralen Einzelberatungen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen sowie Existenzgründer mit innovativen Vorhaben aus Nordrhein-Westfalen.
NRW.BANK.Seminare
Fördersumme: Übernahme der Kosten eines Seminars für erfolgreiche Unternehmensführung
Gegenstand des Fördermittels sind Seminare, die lt. NRW.Bank folgende Eigenschaften bieten: Kompakte Wissensvermittlung an einem Tag, praxisorientierte Hilfestellung, hohe Qualität durch Gewichtung der Themen durch die Teilnehmer. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer.
NRW.BANK.Venture Center
Fördersumme: Übernahme der Kosten von Einzelberatungen
Beratungsangebot für technologieorientierte Existenzgründer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie neu gegründeten, innovativen Start-ups. Das Venture Center zeigt verschiedene Wege auf, wie ein Start-up aufgebaut und finanziert werden kann.
Darlehen der NRW.BANK
NRW SeedCap Digitale Wirtschaft
Fördersumme: Von 15.000 € bis 50.000 €
Finanzierung von Gründungen junger Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Ziel ist es, diesen Gründern Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Dazu muss ein Business Angel (unternehmerisch geprägte Privatperson) einen Finanzierungsanteil von mind. der gleichen Höhe wie die NRW.Bank bereitstellen. Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung oder eines Wandeldarlehens. Dabei setzt sich die Finanzierung zu je einem Drittel aus Mitteln des Gründers, des Business Angels und der NRW.Bank zusammen. Kann für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden. Antragstellung direkt bei der NRW.Bank.
NRW.BANK Elektromobilität
Fördersumme: Von 25.000 € bis 5 Mio. €
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Themenfeldern Batterietechnik, Fahrzeugtechnik sowie Infrastruktur und Netze des „Masterplan Elektromobilität Nordrhein-Westfalen“ zuzuordnen sind. Die NRW.Bank bietet auch einen Zuschuss im Bereich Elektromobilität, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie Existenzgründer.
NRW.BANK Gründungskredit
Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €
Zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen,- nachfolgen- und festigungen. Für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 MA und max. 50 Mio € Jahresumsatz) gelten besonders günstige Sonderkonditionen. Förderzwecke sind Gründungs-, Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen sowie Betriebsmittel. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, gewerbliche Unternehmen sowie Freie Berufe.
NRW.BANK Universalkredit
Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €
Zinsgünstiges Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Existenzgründungen, mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige. Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und in- und ausländische Unternehmer sowie Freiberufler.
NRW.BANK.Mittelstandskredit
Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €
Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK, BÜRGSCHAFTSBANK NRW und KfW Bankengruppe zur Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit zinsvergünstigten Darlehen. Verwendungszwecke: Finanzierung von Betriebsmitteln, Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen, Besicherungsmöglichkeiten, Unternehmensnachfolge, Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen ab 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme sowie in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.
NRW.Kreativkredit
Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €
Die NRW.BANK vergibt mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen in Form von Auftrags- und Projektfinanzierung zur Förderung der Kreativwirtschaft.
NRW/EU-Mikrodarlehen
Fördersumme: Von 5.000 € bis 25.000 €
Mit dem NRW/EU-Mikrodarlehen werden Existenzgründungen gefördert, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Die geförderten Ausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen, es handelt sich also um Investitionen und Betriebsmittel. Speziell für Gründer von Kleinstunternehmen, und zwar für natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Freiberufler.
Beteiligungen & Bürgschaften der NRW.BANK
NRW.BANK Seed Fonds Initiative
Fördersumme: Max. 500.000 €
Regionale Seed-Fonds stellen technologieorientierten Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung. Die Bereitstellung des Kapitals erfolgt als direkte Minderheitsbeteiligung. Beim geförderten Unternehmen muss es sich um eine Kapitalgesellschaft handeln. Antragsberechtigt sind technologieorientierte Unternehmen vor allem aus den Bereichen Informations- und Softwaretechnologie, Mikro- und Nanotechnologie, Biotechnologie und Robotertechnik, Umwelttechnologie und alternative Energie sowie Maschinenbau, Life Sciences und Medizintechnik, Kommunikationstechnologie, Ingenieurwissenschaft, Verfahrens- und Automatisierungstechnik.
NRW.BANK Venture Fonds
Fördersumme: Max. 500.000 € bis 5 Mio. €
Der NRW.BANK.Venture Fonds stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung. Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen: Aufbau von Produktionskapazitäten, Vertriebsaufbau und -ausbau, Markteinführung, Erschließung von Absatzmärkten, Forschung und Entwicklung. Ein positiver Cashflow muss in max. 3 Jahren erreichbar sein. Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zu gleichen Bedingungen zur Verfügung. Antragsberechtigt: innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
win NRW.BANK Business Angels Initiative
Fördersumme: Abhängig vom Projekt und dem Geschäftsmodell
Die win Business Angels Initiative der NRW.BANK vermittelt privates Eigenkapital an innovative Wachstumsunternehmen, die sich in der Entwicklungs- oder frühen Startphase befinden. Das Kapital stammt überwiegend von erfolgreichen Geschäftsleuten, Managern und Wirtschaftsexperten, die als Business Angels ihr Vermögen und ihre unternehmerische Erfahrung in junge, vielversprechende Projekte und Firmen investieren. Antragsberechtigt sind innovative und wachstumsorientierte Unternehmen.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Geschäftsstellen der NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0 211 91741 - 0
Fax: 0 211 91741 - 1800
NRW.BANK Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Tel.: 0 251 91741 - 0
Fax: 0 251 91741 - 2921
Beratungshotline der NRW.BANK
0 211 91741 - 1421
beteiligungen@nrwbank.de
www.nrwbank.de
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ERP-Gründerkredit 2024 – alles Wissenswerte über StartGeld
ERP-Gründerkredit – StartGeld: Welches sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Förderdarlehen gewährt, die Existenzgründerinnen und -gründern und jungen Unternehmen den Einstieg erheblich vereinfachen. Während der ERP-Gründerkredit – Universell im Jahr 2024 nicht mehr zur Auswahl steht, kann das Förderprodukt StartGeld unverändert genutzt werden. Doch was sind die Antragsvoraussetzungen und welche Eckpunkte gelten im Jahr 2024?
Wer wird mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gefördert?
Von dem ERP-Gründerkredit – StartGeld können Existenzgründer einschließlich Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen profitieren. Auch wer ein junges Unternehmen festigen möchte, kann von den Vorteilen des Förderprodukts profitieren, sofern die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Geschäftsführer, die sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, gehören ebenfalls zu den Antragsberechtigten. Ausgeschlossen von der Förderung sind mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und mehr als 10 Millionen Euro Umsatz sowie Sanierungsfälle und insolvenzreife Unternehmen. Auch Unternehmen aus der Landwirtschaft und Fischerei sind nicht förderberechtigt.
Nicht nur den Ausgeschlossenen steht es frei, sich das Startkapital für die Existenzgründung anderweitig zu beschaffen. Oftmals leisten Familienangehörige und Freunde Unterstützung bei der Unternehmensgründung, indem sie Eigenmittel bereitstellen. Manche Start-up-Unternehmen basieren auf langjährigen Ersparnissen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Mit etwas Glück können unter Umständen Online Wetten dabei helfen, die notwendigen finanziellen Mittel aufzubringen. Von Fußball über Handball bis hin zu Motorsport kann auf die verschiedensten Sportarten gewettet werden. Einige etablierte Unternehmer nutzen die Teilnahme an Online Wetten, um sich vom Geschäftsalltag zu erholen.
Maximale Kredithöhe und was gefördert wird
Bis zu 125.000 Euro können im Rahmen des Förderprodukts für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Anspruch genommen werden. Zu den förderfähigen Investitionen zählen die Anschaffung von Maschinen, Anlagen, EDV, Grundstücken und Gebäuden, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungsgegenstände, immaterielle Investitionen wie Patente und Lizenzen sowie Software. Darüber hinaus umfasst das Förderprogramm Betriebsmittel, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes erforderlich sind, einschließlich liquider Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingaufwendungen, Messeteilnahmen und Beratungskosten. Auch die Finanzierung von Material- und Warenlagern sowie der Kauf eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen, verbunden mit der Übernahme einer Geschäftsführungsfunktion, gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.
Für das Förderprodukt gibt es jedoch spezifische Ausschlüsse. Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“, sogenannte In-Sich-Geschäfte wie der Erwerb eigener Gesellschaftsanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter sowie Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Ablauf – der Weg zum zinsgünstigen Kredit
Die Kreditbeantragung geschieht über eine Hausbank, wie eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, nicht direkt bei der KfW. Durch die Vorabnutzung des KfW-Förderassistenten lässt sich der Antrag effektiv vorbereiten, was das Bankgespräch zielgerichteter und schneller macht. Finanzierungspartner treffen eigenständig die Entscheidung, ob sie einen Kreditantrag unterstützen. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, steht es frei, sich an einen anderen Finanzierungspartner zu wenden.
Die KfW überprüft die eingereichten Dokumente und trifft eine Entscheidung bezüglich der Förderung. Bei einer Zusage kommt es zum Abschluss des Kreditvertrags. Der Kredit steht zur Auszahlung bis zu 9 Monate nach Erhalt der Zusage bereit. In der anfänglichen tilgungsfreien Phase fallen lediglich Zinszahlungen an. Anschließend werden regelmäßige Monatsraten, bestehend aus Tilgung und Zinsen auf den ausstehenden Kreditbetrag, fällig. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung des Kredits ist möglich, wobei hierfür eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Die Rückführung des Kredits erfolgt über die Hausbank, wobei die Kreditnehmer mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups
Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.
Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.
Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen.
Start-up-Fördermittel Forschungszulage
Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.
Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.
Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert
Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.
Forschungszulage vs. klassische Projektförderung
Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.
2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“
Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.
Das ist die Forschungszulage
Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.
Vorteile der Forschungszulage
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
- Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.
Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage
Berlin
Bayern
Niedersachsen
Sachsen
Hamburg
Schleswig-Holstein
Exist: Der Zuschuss für innovative Hochschulgründer
Innovative Projekte entstehen nicht zuletzt in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Mit dem Zuschuss Exist können auch Studenten hohe Projektkosten decken und die ersten Monate in der Gründungszeit gut überbrücken.
In Zeiten von globalen Märkten, wird es für deutsche Gründer immer schwieriger innovative Technologien zu entwickeln und zu etablieren. Öffentliche Fördermittel sollen dabei helfen, teure Forschungsmethoden zu finanzieren. Vor allem Hochschulgründer und Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen profitieren von Zuschüssen, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Das bundesweite Programm Exist sticht mit seiner mittlerweile fast 20-jährigen Geschichte besonders hervor.
Fördermittel für Existenzgründer der NBank in Niedersachen
Die NBank mit Sitz in Hannover ist die Förderbank des Landes Niedersachsen. Für Existenzgründer und Selbstständige in Niedersachsen ist die NBank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der NBank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der NBank beantragen und erhalten können.
Fördermittel für Existenzgründer der L-Bank in Baden-Württemberg
Die L-Bank mit Sitz in Karlsruhe ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Für Existenzgründer und Selbstständige in Baden-Württemberg ist die L-Bank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der L-Bank, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der L-Bank beantragen und erhalten können.