Fördermittel für Existenzgründer der Investitionsbank Berlin (IBB)


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Die Investitionsbank Berlin mit Sitz in der Bundesallee 210 ist die Förderbank des Landes Berlin. Für Existenzgründer und Selbstständige in Berlin ist die IBB die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der Investitionsbank Berlin, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der IBB beantragen und erhalten können.

Wissenswertes zur Investitionsbank Berlin (IBB)

Als universale Förderbank deckt die Investitionsbank Berlin die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Förderung des Wohnungsbaus. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die Investitionsbank Berlin zu 100 Prozent zum Land Berlin.

Die Aufgaben der Investitionsbank Berlin

Die Investitionsbank Berlin ist das zentrale Förderinstitut des Landes Berlin und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die IBB wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Wirtschaftsförderung von KMU’s
  • Gesundheitswirtschaft
  • Informations- und Kommunikationstechnologien/
  • Medien
  • Optische Technologien
  • Verkehr, Mobilität und Logistik
  • Energietechnik

Fördermittel der Investitionsbank Berlin (IBB) für Existenzgründer:

Die IBB ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.

  • Coaching BONUS
  • Berlin Innovativ
  • Berlin Kredit
  • Berlin Mittelstand 4.0
  • Berlin Start
  • Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)
  • KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen
  • KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen
  • Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
  • Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1
  • Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2

Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen

Die Plattform Gründerberater.de hat eine Suchmaschine entwickelt, die Ihnen mit wenigen Klicks die passenden Fördermittel aufzeigt. Diese werden speziell für Ihr Vorhaben ausgewertet. Das Tool bietet Ihnen einen sofortigen Überblick Ihrer Förderchancen, und das Ganze kostenlos.

 

Zuschüsse & Beratungen Investitionsbank Berlin (IBB)

Coaching BONUS

Fördersumme: Max. 20 Tage à 1.000 € 

Coachingmaßnahmen der Investitionsbank Berlin zu betriebswirtschaftlichen Aufgaben und Fragestellungen bei der Gründung oder dem Wachstum von Unternehmen. Nur für Unternehmen in den Bereichen Technologie, Kreativwirtschaft oder für Internationalisierungsvorhaben bzw. Nachfolgeprojekte von Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

Die Höhe der Förderung beträgt: 80% des förderfähigen Tagessatzes, bei Existenzgründern oder Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen und 50% des förderfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

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Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1

Fördersumme: Von 100.000 € bis 2 Mio. €

Finanzierung technologieorientierter kleiner Unternehmen in der Frühphase durch die Investitionsbank Berlin. In der Frühphase 1 wird die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen vergeben. Voraussetzung: das Start-Up gründet als Kapitalgesellschaft. In der Frühphase 1 müssen der Aufbau und der Betrieb einer ersten Unternehmensinfrastruktur sowie zielgerichtete Maßnahmen zur Vorbereitung und Planung des angestrebten Innovationsvorhabens erledigt werden. Die Frühphase 1 ist mit max. 1 Jahr definiert. Anschließend folgt die Frühphase 2 mit max. 3 Jahren. 

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Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB)

Berlin Innovativ

Fördersumme: Von 100.000 € bis 2 Mio. €

Zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben innovativer Unternehmen durch die Investitionsbank Berlin. Der Antragsteller muss mindestens eines von elf definierten Innovationskriterien erfüllen. Dazu muss entweder ein bestimmter F&E-Aufwand betrieben und nachgewiesen werden, oder das Unternehmen muss bereits an Innovations-Förderprogrammen teilgenommen haben. Auch der Erhalt eines Innovationspreises oder von Wagniskapital/Risikofinanzierung können als Kriterien ausreichen. Ebenfalls als Kriterium gilt die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte wie Patente. Finanziert werden alle Formen der Existenzgründung, Investitionen, Aufstockungen des Warenlagers sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf. 

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Berlin Kredit

Fördersumme: Max. 10 Mio. €

Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen oder Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung. Die Laufzeit des Kredits können flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Zwecke können sein: Investitionen in Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung, nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades, Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. 

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Berlin Mittelstand 4.0

Fördersumme: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, von 2 Mio. € bis 6 Mio. € 

Berlin Mittelstand 4.0 dient der zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen mittelständischer Unternehmen in Wachstum und Innovation. Im besonderen Fokus der Förderung stehen die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und Investitionen in die Digitalisierung. 

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Berlin Start

Fördersumme: Von 5.000 € bis 250.000 €

Das Darlehen der Investitionsbank Berlin wird in Verbindung mit einer bis zu 80%-igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) im Hausbankverfahren vergeben. Es wendet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Finanziert wird die Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie die damit verbundenen Investitionen und Betriebsmittel.  

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Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)

Fördersumme: bis zu 1 Mio. € (max. 80% der förderfähigen Ausgaben)

Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Ziel ist es, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität der Berliner Wirtschaft – insbesondere in den innovationspolitischen Clustern – zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt als Darlehen vorrangig für KMU in den Phasen der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.  

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KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen

Fördersumme: Max. 250.000 € 

Darlehen zur Unternehmensfinanzierung für alle Branchen. Zwecke sind vor allem: Gründungsfinanzierungen, Auftragsvorfinanzierung, Produktentwicklung und Erweiterung des Unternehmens. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase. 

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KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen

Fördersumme: Max. 10 Mio. €

Wachstumsdarlehen der Investitionsbank Berlin in Verbindung mit der Hausbank. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Zweck: Mitfinanzierung von Investitionen sowie damit verbundenen Betriebsmitteln. 

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Mikrokredit aus dem KMU-Fonds

Fördersumme: 25.000 €

Mikrokredite der Investitionsbank Berlin zur Gründung und Erweiterung von Unternehmen können im vereinfachten Verfahren ohne Hausbank-Beteiligung beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. 

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Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2

Fördersumme: Max.  500.000 € inkl. Förderung aus Frühphase 1 (max. 200.000 €)

Finanzierung technologieorientierter kleiner Unternehmen in der Frühphase 2 durch die Investitionsbank Berlin. In dieser wird der weitere Ausbau und Betrieb der Unternehmensinfrastruktur nach Beginn und parallel zur Durchführung des Innovationsvorhabens finanziert. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft sein.  

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Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:

  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Geschäftsstellen der Investitionsbank Berlin (IBB)

Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030 21250


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Raus aus dem Fördermittelwahn!

Fördermittel bleiben viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an der Antragstellung. Eine durchdachte Finanzierungs-Roadmap schafft Abhilfe.

Für viele verspricht die Gründung eines Start-ups Freiheit, kreative Selbstverwirklichung und ein Arbeitsleben, das Sinn stiftet. Doch die Begeisterung für die eigene Idee wird oftmals schnell von den harten wirtschaftlichen Tatsachen eingeholt, die besonders in der Anfangszeit gnadenlos zuschlagen können. Monat für Monat entscheidet die Liquidität darüber, ob sich ein Geistesblitz in ein nachhaltiges Geschäftsmodell verwandelt oder im Keim erstickt. Fördermittel können in dieser Phase zur entscheidenden Brücke werden, um aus einer ersten Idee eine tragfähige Grundlage zu schaffen, auf der sich langfristig aufbauen lässt. Dennoch bleiben diese Möglichkeiten viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an den Hürden der Antragstellung. Förderungen sind potenzielle Wachstumstreiber – doch um sie sinnvoll einzusetzen, braucht es Wissen und Planung.

Förderung als strategisches Instrument

Es mangelt nicht an Gründer*innen in Deutschland, die wissen, dass es Förderprogramme gibt; doch nur wenige nutzen diese als strategisches Element ihrer Finanzierung. Die Förderlandschaft gestaltet sich umfangreich und divers: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Innovationsförderungen oder Programme zur Unterstützung von Personalkosten stehen bereit, um Start-ups in unterschiedlichen Phasen zu helfen. Deutschland zeigt sich hier tatsächlich als Gründerland, das innovative Ideen unterstützen will.

Doch genau diese Vielfalt führt oft dazu, dass sich Gründer*innen in Fristen, Auflagen und individuellen Bedingungen verlieren. Förderprogramme von Bund, Ländern und EU erfordern genaue Kenntnis über die Antragswege und den richtigen Zeitpunkt. Viele Gründer*innen kennen Namen wie exist oder den Gründungszuschuss, doch selten wird verstanden, wie diese Programme effizient miteinander kombinierbar sind oder wie sie sich optimal in die eigene Wachstumsstrategie einfügen. So bleibt Förderung oft eine theoretische Option, während sie in der Praxis ungenutzt bleibt oder fehlerhaft beantragt wird. Wer Fördermittel lediglich als späte Notfallmaßnahme betrachtet, vergibt die Chance, sie als aktives Steuerungsinstrument im Wachstumsprozess einzusetzen.

Warum viele Förderprojekte ins Stocken geraten

Dass Fördermittel in Start-ups nicht den erhofften Effekt erzielen, liegt selten an den Ideen, sondern meist an fehlender Förderstrategie. Ein häufiger Fehler ist eine falsche Erwartungshaltung: Viele gehen davon aus, Förderungen seien unkomplizierte Geldquellen, die alle finanziellen Engpässe umgehend lösen. Die Realität ist komplexer. Anträge erfordern eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und ein Konzept, das mit den Zielen des/der Fördergebenden zusammenpasst. Ein weiteres Problem liegt in der fehlenden Integration von Fördermitteln in die Finanz- und Wachstumsplanung.

Werden Gelder ohne eine durchdachte Investitionsstrategie beantragt, besteht die Gefahr, dass sie zwar bewilligt werden, jedoch in operativen Löchern versickern, anstatt den skalierbaren Aufbau des Unternehmens zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen sind zudem die administrativen Anforderungen, die mit Förderungen einhergehen. Unvollständige Anträge, verpasste Fristen oder der Aufwand für Verwendungsnachweise können ein eigentlich hilfreiches Förderprojekt in eine Belastung verwandeln, die Ressourcen frisst und den Fokus von der operativen Arbeit ablenkt.

Förderung professionell vorbereiten

Gründer*innen sollten Fördermittel niemals isoliert betrachten, sondern als festen Bestandteil einer durchdachten Finanzierungsstrategie, die Eigenkapital, Fremdkapital und öffentliche Mittel sinnvoll kombiniert. Wer diese Haltung verinnerlicht, kann Förderprojekte so vorbereiten, dass sie ihr Potenzial als echter Wachstumsmotor entfalten. Hier zeigt sich der Wert professioneller Unterstützung. Eine fundierte Fördermittelberatung kann nicht nur passende Programme identifizieren, sondern auch dabei helfen, Förderungen in die Gesamtfinanzplanung einzubetten. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen verstanden, Fristen eingehalten und Anträge präzise vorbereitet werden. Dies ist insbesondere für technologie­orientierte oder nachhaltige Geschäftsmodelle entscheidend, da viele Förderprogramme spezifische Innovations- und Branchenschwerpunkte setzen, die es strategisch zu bedienen gilt. Wer Fördermittel mit einer soliden Roadmap verbindet, verwandelt sie in eine nachhaltige Wachstumsbasis statt in einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen.

Teil einer stabilen Gründungsstrategie

Klar sollte sein: Fördermittel sind kein nettes Extra, sondern gehören als Baustein in jede professionelle Planung. Sie verschaffen Start-ups in der sensiblen Anfangszeit die notwen­dige Liquidität und ermöglichen den Aufbau von Personal, die Produktentwicklung oder den Eintritt in den Markt, ohne sofort hohe Fremdfinanzierung oder Investor*innenkapital aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig können bewilligte Fördermittel ein Signal an potenzielle Partner*innen und Investor*innen senden und die Kreditwürdigkeit steigern. Erfolgreiche Gründer*innen ziehen schon zu Beginn professionelle Hilfe zurate. Expert*innen prüfen Potenziale, führen Machbarkeitsanalysen durch und finden passende Programme bereits vor der Gründung. Sie verstehen Förderung als Hebel, nicht als Rettungsanker, und integrieren sie gezielt in die Wachstumsstrategie des Start-ups.

Mut zur Umsetzung zahlt sich aus

Fördermittel sind keine Almosen, sondern Investitionen in die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Es braucht den Mut, sich in die komplexen Anforderungen einzuarbeiten, und den Weitblick, Förderung als integralen Bestandteil einer langfristigen Finanzierungs- und Wachstumsstrategie zu begreifen. Wer diesen Weg einschlägt und gleichzeitig auf professionelle Hilfe vertraut, nutzt Fördermittel nicht als einmalige Rettung, sondern als nachhaltiges Werkzeug für den Aufbau eines stabilen, erfolgreichen Unternehmens.

Der Autor Stephan Schüren ist ein BAFA- und IHK-anerkannter Existenzgründungsberater sowie Fördermittel-, und Unternehmensfinanzierungsberater, https://schueren-beratung.de

EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

(DeepTech-)Innovationen sichern Zukunft

Viele Start-ups widmen sich Zukunftsfeldern wie Nachhaltigkeit oder DeepTech. Mit ihren Innovationen gestalten sie wirtschaftliche Zukunft. Dafür brauchen sie Unterstützung und Geld. Förderbanken bieten beides – und das auf vielfältige Weise.

Transformation ist das Stichwort unserer Zeit. Nordrhein-Westfalen hat damit viel Erfahrung, etwa durch den Wandel weg von Schwerindustrie und Bergbau hin zu moderneren Branchen. Mit dem Wandel kam die Vielfalt. Inzwischen punktet NRW mit starken mittelständischen Familienunternehmen, einer lebendigen Start-up-Szene und einer exzellenten Hochschullandschaft. Doch Transformation ist eine Daueraufgabe. Heute stehen Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt.

NRW hat sich das Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Den Weg dahin weisen innovative Start-ups – und gerade mit ihnen kann das Land punkten: Laut Green Startup Monitor 2024 (GSM) hat jedes fünfte grüne Start-up Deutschlands seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. Fast ein Drittel (29 Prozent) aller Start-ups in NRW sind grün. Das hat gute Gründe: Hier liegen Wissenschaft und Praxis so nah beieinander wie in kaum einer anderen deutschen Region. Forschung und Entwicklung treffen auf eine Industrielandschaft mit Großkonzernen und Hidden Champions im Mittelstand. Das ist ideal, weil durch diese Nähe der Praxisbezug bei innovativen Geschäftsideen direkt gegeben ist. Start-ups können hier ihre Innovationen durch Kooperationen und Vertriebsansätze mit den mittelständischen und großen Industrieunternehmen als Pilotkunden umsetzen, verproben und gemeinsam entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln.

Der Green Startup Monitor 2024 zeigt aber auch, dass die Kapitalbeschaffung für viele grüne Start-ups schwieriger geworden ist. 52 Prozent sehen darin eine der größten Hürden, deutlich mehr als im Vorjahr (46 Prozent). Unter nichtgrünen Start-ups sind es 40 Prozent. Und dass, obwohl grünen Start-ups die Kundengewinnung tendenziell etwas leichter fällt – laut GSM sehen dies 16 Prozent weniger als Herausforderung an als bei den nichtgrünen Start-ups. Das zeigt, dass grüne Lösungen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gefragt sind.

DeepTech verändert unser Leben und Wirtschaften

Das gilt auch für Zukunftstechnologien aus dem Bereich DeepTech. Darunter fallen wissenschaftlich getriebene Innovationen, die unser Leben und Wirtschaften grundlegend verändern werden: Halbleiter und Quantencomputing für Künst­liche-Intelligenz-Anwendungen, aber auch Batterietechnologie und -recycling, Life Sciences und Raumfahrt. DeepTech-Start-ups benötigen oft bereits vor dem Markteintritt signifikante Volumina an Risikokapital, um damit zum Beispiel erste Produktionsanlagen zu finanzieren. Venture Capital-Investoren sind hier bereits mit beträchtlichen Summen investiert.

Zwar ist laut der aktuellen McKinsey-Studie „European DeepTech: Opportunities and Discoveries“ Europas Anteil an der globalen DeepTech-Finanzierung auf 19 Prozent gestiegen. Doch ausschließlich mit privatem Beteiligungskapital haben es deutsche und europäische DeepTech-Unternehmen im globalen Wettbewerb schwer. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bestimmte Bereiche als wichtig für die technologische Souveränität Europas ausgerufen. So will sie beispielsweise die Entwicklung und Produktion von Halbleitern wieder nach Europa zurückholen. Darauf abzielende EU-Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen Beihilfen zu vergeben. DeepTech-Start-ups können so mehrere hundert Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhalten, wenn sie einen Eigenanteil von 30 Prozent zum Beispiel über Venture Capital aufbringen. Zeitgleich entstehen neue Ansätze der Finanzierung von DeepTech-Start-ups. So zahlen Kundenaufträge von Forschungsinstituten vermehrt auch einen Teil der Produktentwicklung.

Cylib recycelt alte E-Auto-Batterien

Nicht zuletzt aufgrund der dichten Forschungslandschaft sind einige erfolgversprechende DeepTech-Start-ups in Nordrhein-Westfalen entstanden. Cylib aus Aachen hat beispielsweise ein neues, nachhaltiges und effizientes Verfahren entwickelt, mit dem Lithium-Ionen-Batterien, wie sie für E-Autos verwendet werden, vollständig recycelt werden. Am Ende des Prozesses stehen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder marktfähige Rohstoffe zur Verfügung. Ein wichtiges Thema. Denn mit dem weltweit steigenden Absatz von Elektroautos wächst die Nachfrage nach raren Rohstoffen ebenso wie die Menge der zu entsorgenden alten Batterien. Der Bedarf an Recyclinglösungen für diese wird somit immer größer – und parallel dazu wächst das wirtschaftliche Potenzial von Cylib.

Neuartige Chips für künstliche Intelligenz

Ein anderes Beispiel ist Black Semiconductor, ebenfalls aus Aachen. Das Halbleiter-Start-up gehört zu den derzeitigen Hoffnungsträgern der Branche. Das junge Unternehmen will die Datenübertragung von Chips in einem innovativen Verfahren beschleunigen und nutzt hierfür den speziellen Kohlenstoff Graphen. Diese Innovation beschleunigt die für den Einsatz von künstlicher Intelligenz benötigte Datenkommunikation zwischen Chips um ein Vielfaches. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch massiv. Die NRW.BANK hat Black Semiconductor ebenso wie Cylib im Rahmen von NRW.Venture mit Eigenkapital unterstützt.

Außereuropäische Investierende – insbesondere Beteiligungsgesellschaften aus den USA – blicken seit einiger Zeit spürbar intensiver auf deutsche DeepTech-Start-ups. Sie haben weniger Berührungsängste und investieren selbst in frühen Phasen. Auch die Zahl deutscher VC-Fonds mit Fokus auf DeepTech steigt – aber noch nicht genug. Hier wirkt ein Engagement der NRW.BANK wie eine Art Gütesiegel. Ist die Förderbank als Ankerinvestor dabei, fällt anderen Investierenden die Investitionsentscheidung leichter und Finanzierungsrunden lassen sich einfacher realisieren. Zudem engagiert sich die NRW.BANK nicht nur bei Fonds mit dem Fokus auf Wachstumsphasen, sondern auch direkt bei Fonds mit einem Schwerpunkt in der Gründungs- und Frühphase, die aussichtsreiche Start-up-Teams finanzieren und so die Transformation mitgestalten wollen.

Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.

Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.

Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.

Wer bekommt das Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.  

Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.  

Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.  

Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. 

Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups

Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.

Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen. 

Young Innovators: Messeförderung für Start-ups 2024

Mit diesen Zuschüssen können Firmengründer*innen und Jungunternehmer*innen 2024 bei einer Messebeteiligung in Deutschland rechnen. Über 70 Messen stehen zur Wahl.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für das Förderprogramm Young Innovators über 70 Messen ausgewählt. Der Dachverband der deutschen Messewirtschaft AUMA hat die Messen jetzt auf seiner Website www.auma.de veröffentlicht.

Die Unterstützung richtet sich an junge Firmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Gefördert wird die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand „Innovation made in Germany“ auf Messen aller Branchen. Die Förderung umfasst unter anderem eine bis zu 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Das Messeprogramm für junge, innovative Unternehmen aus Deutschland gibt es seit 2007. Ziel des Programms ist es, die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die dafür nötige Richtlinie hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt bis mindestens 2028 verlängert. Erstmals wurde die Förderung für fünf Jahre festgesetzt, der längste Zeitraum bisher.

Es gilt: Start-ups und Gründer*innen können Messeförderung in Anspruch nehmen. Eine Übersicht aller relevanten Messen 2024, die Förderbedingungen sowie Antragsformulare stehen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim AUMA zur Verfügung.

Horizont 2020 – ein Fördermittel auch für Startups

Innovationsstarke Startups und KMUs mit Sitz in Deutschland können nicht nur auf eine enorm vielfältige nationale Förder-Infrastruktur setzen, auch auf europäischer Ebene wartet finanzielle Unterstützung. „Horizont 2020“ lautet der Name des europäischen Rahmenprogramms für Innovation und Forschung. Mit einem Volumen von 70 Milliarden Euro stellt Horizont 2020 das weltweit größte Förderprogramm für anwendungsnahe Forschung dar.

Das Rahmenprogramm von Horizont 2020 deckt ein breites thematisches Spektrum ab: Von der Grundlagenforschung bis zu marktnahen Innovationsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Schlüsselbereichen wie der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen aber auch für die themenoffene Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.

Ein wesentliches Ziel von Horizont 2020 besteht darin, die Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Weitere Aufgaben bestehen darin, Europa als „Innovationsunion“ zu etablieren. Horizont 2020 soll exzellenter Forschung und innovativen Ideen zur Marktreife verhelfen, außerdem Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, neue Jobs schaffen und Wohlstand sichern.

Verschiedene Förderinstrumente innerhalb von Horizont 2020 bieten Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungen, etwa für Verbundforschung mehrerer Hochschulen, für  Grundlagenforschung, für den Austausch von Forschungs- und Innovationspersonal, für die Förderung einzelner Wissenschaftler. 

Für Gründer und junge Unternehmen ist vor allem das sog. „KMU-Instrument“ mit den Phasen 1 und 2 interessant. Das KMU-Instrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Der Ansatz ist (weitgehend) themenoffen. Es können einzelne KMU oder mehrere KMU im Verbund antreten. Start-ups können teilnehmen, das Programm ist jedoch auf KMU allgemein ausgelegt.

Baden-Württemberg

Gründungsfinanzierung


Startfinanzierung 80


Begleitende Gründungsberatung (Beratungsgutscheine)


Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV - IMF)


Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen


Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Gebieten


ELR-Kombi-Darlehen


Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)


Innovationsfinanzierung 4.0


Tourismusfinanzierung


Innovationsgutschein A


Innovationsgutschein B


Innovationsgutschein B Hightech


Innovationsgutschein C (Kreativgutschein)


Beteiligungen zur Existenzgründung


Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Leasing


Bürgschaftsprogramm der L-Bank


Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung


Seedfonds BW


VC-Fonds BW


Wachstumsfinanzierung


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb


Filmförderung der MFG Baden-Württemberg


Investitionsfinanzierung


Liquiditätskredit


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt und Verbraucherschutz


Landwirtschaft - Nachhaltigkeit


Landwirtschaft - Wachstum


Neue Energien - Energie vom Land


Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung


Beteiligungen für Innovationen


Beteiligungsprogramm Mittelstand CSR


Beratungen für den Mittelstand


Exportberatung


Bürgschaftsprogramm der L-Bank - InnovFin 70


ECOfit


Klimaschutz mit System (KmS 2014-2020)


Neue Energien - Bürgerwindparks


Umweltmanagement im Konvoi


Klimaschutz-Plus


Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (ESF 2014-2020)


Holz Innovativ Programm (HIP 2014-2020)


Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)


Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)


Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft (VwV Beratung)


Demonstrationsprojekte Smart Grids und Speicher


Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger


Ressourceneffizienzfinanzierung


Ressourceneffizienzfinanzierung - ELR-Kombi


Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)


Förderung von regionalen Clustern und landesweiten und regionsübergreifenden Innovationsplattformen (CLIP 2014-2020)


Förderung von Versuchsanlagen und großtechnischen Pilotanlagen zur Phosphor-Rückgewinnung (EFRE 2014-2020)


Umweltforschung in Baden-Württemberg (BWPLUS)


Digital Content Funding (DCF)


Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Investitionen zur Diversifizierung


Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)


Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen und Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau)


Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)


Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie 2015 - LPR)


Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014-2020 (VwV LEADER)


Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Kredit


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - Filmwirtschaft


Risikokapitalfonds (RKF) - Beteiligungen für innovative und technologieorientierte Vorhaben


Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen


L-EA Garantiefonds


L-EA Mittelstandsfonds


Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Thüringen

Beratungsrichtlinie - Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen


Beteiligungen der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm-t)


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)


Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum


Gründerrichtlinie – Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen


Thüringen-Invest


Thüringen-Dynamik


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - GuW Thüringen


Thüringen-Kapital


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw80


Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)


Garantien durch die Bürgschaftsbank Thüringen - BBT garant


Gründerrichtlinie - Mikrokredite


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT express


Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm) 


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)


Konsolidierungsfonds


Konsortialfinanzierung


Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten


Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung


Fachkräfterichtlinie - Förderung der Fachkräftegewinnung und -sicherung


Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)


Elektromobilität Thüringen (Flankierende Maßnahmen)


SolarInvest – Förderung des Eigenstromverbrauchs


Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE)


Strukturförderhilfe Forst


Thüringer Agrar-Bürgschaftsprogramm


Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen


Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie)


Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal Richtlinie)


Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)


Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)


Integrierte ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT)


Förderung von Kleinkläranlagen


Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Elektromobilität


NRW.BANK Gründungskredit


NRW.BANK Universalkredit


NRW/EU-Mikrodarlehen


Meistergründungsprämie NRW


Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)


Hausärzte-Förderrichtlinie


NRW.BANK.Mittelstandskredit


EFRE NRW - Förderwettbewerb START-UP-Hochschul-Ausgründungen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank


StarterScheck Handwerk


Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen


NRW.BANK Seed Fonds Initiative


NRW.BANK Venture Fonds


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung


NRW.Kreativkredit


NRW.BANK.Seminare


NRW.BANK.Venture Center


win NRW.BANK Business Angels Initiative


NRW SeedCap Digitale Wirtschaft


Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - ExpressBürgschaft


Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft


EFRE NRW – EFRE-Rahmenrichtlinie


ESF-Förderrichtlinie


Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW


Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe nach Naturkatastrophen


NRW Kreativkredit


NRW.BANK Effizienzkredit


NRW.BANK Innovative Unternehmen


NRW.BANK Mittelstandsfonds


NRW.BANK Spezialfonds


Potentialberatung


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe (RWP.NRW 2015)


Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung


NRW.BANK Innovationskredit


Mittelstand innovativ – Innovationsassistent


Mittelstand innovativ – Innovationsgutschein


EFRE NRW – Förderwettbewerb CreateMedia.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Gesundheit.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb IKT.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb LifeSciences.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb NeueWerkstoffe.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Produktion.NRW


EFRE NRW – Projektaufruf im Förderprogramm EFRE-zdi


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW


EFRE NRW – Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW


EFRE NRW – Förderwettbewerb Forschungsinfrastrukturen


Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)


NRW.BANK Ausland Export


NRW.BANK Auslandskredit


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliche Beratung


Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agrar-Richtlinie)


Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)


Förderung von Agrarumweltmaßnahmen


Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich


Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur


Förderung der Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen


Förderung des ökologischen Landbaus


Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung


Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald


Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse


Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)


Marktstrukturverbesserung


Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz


Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft


Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung


NRW.BANK Baudenkmäler


Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen


Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen


progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich KWK


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation


progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze


NRW.BANK Energieinfrastruktur


NRW/EU KWK-Investitionskredit


Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit


Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen


Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft


Förderung von Kreativität, Innovation und Medienkultur (KIM NRW-EFRE)


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Saarland

Business Angels Gründerfonds


Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)


Nachrangdarlehensprogramm Saarland


Startkapital-Programm des Saarlandes


Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm)/Vorgründungsphase


Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm)/nach Ablauf von 5 Jahren/Nachfolgeförderung


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland / Bürgschaft ohne Bank


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland


Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) - Kapitaloffensive für Existenzgründer und junge Unternehmen


Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen


Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)


Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft


Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft


Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes


Risikopartnerschaften der Saarländischen Investitionskreditbank


Förderprojekt „Go International“


Förderung von Beratungsmaßnahmen (FRL-Beratung)


Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung)


Förderung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers im Saarland


Zentrales Technologieprogramm Saar


Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE)


Förderung der Vermarktung von ökologisch oder regional erzeugten Produkten (FRL-Vermarktung)


Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)


Richtlinie zur Förderung des Ökologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-AUKM)


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-FRL)


Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung (FRL-Gewässerentwicklung)


Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen - Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)


Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen - Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP)


Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)