Aktuelle Events
Fördermittel für Existenzgründer der Investitionsbank Berlin (IBB)
Die Investitionsbank Berlin mit Sitz in der Bundesallee 210 ist die Förderbank des Landes Berlin. Für Existenzgründer und Selbstständige in Berlin ist die IBB die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der Investitionsbank Berlin, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der IBB beantragen und erhalten können.
Wissenswertes zur Investitionsbank Berlin (IBB)
Als universale Förderbank deckt die Investitionsbank Berlin die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Förderung des Wohnungsbaus. Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die Investitionsbank Berlin zu 100 Prozent zum Land Berlin.
Die Aufgaben der Investitionsbank Berlin
Die Investitionsbank Berlin ist das zentrale Förderinstitut des Landes Berlin und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die IBB wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Wirtschaftsförderung von KMU’s
- Gesundheitswirtschaft
- Informations- und Kommunikationstechnologien/
- Medien
- Optische Technologien
- Verkehr, Mobilität und Logistik
- Energietechnik
Fördermittel der Investitionsbank Berlin (IBB) für Existenzgründer:
Die IBB ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.
- Coaching BONUS
- Berlin Innovativ
- Berlin Kredit
- Berlin Mittelstand 4.0
- Berlin Start
- Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)
- KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen
- KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen
- Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
- Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1
- Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2
Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen
Zuschüsse & Beratungen Investitionsbank Berlin (IBB)
Coaching BONUS
Fördersumme: Max. 20 Tage à 1.000 €
Coachingmaßnahmen der Investitionsbank Berlin zu betriebswirtschaftlichen Aufgaben und Fragestellungen bei der Gründung oder dem Wachstum von Unternehmen. Nur für Unternehmen in den Bereichen Technologie, Kreativwirtschaft oder für Internationalisierungsvorhaben bzw. Nachfolgeprojekte von Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
Die Höhe der Förderung beträgt: 80% des förderfähigen Tagessatzes, bei Existenzgründern oder Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen und 50% des förderfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.
Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1
Fördersumme: Von 100.000 € bis 2 Mio. €
Finanzierung technologieorientierter kleiner Unternehmen in der Frühphase durch die Investitionsbank Berlin. In der Frühphase 1 wird die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen vergeben. Voraussetzung: das Start-Up gründet als Kapitalgesellschaft. In der Frühphase 1 müssen der Aufbau und der Betrieb einer ersten Unternehmensinfrastruktur sowie zielgerichtete Maßnahmen zur Vorbereitung und Planung des angestrebten Innovationsvorhabens erledigt werden. Die Frühphase 1 ist mit max. 1 Jahr definiert. Anschließend folgt die Frühphase 2 mit max. 3 Jahren.
Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB)
Berlin Innovativ
Fördersumme: Von 100.000 € bis 2 Mio. €
Zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben innovativer Unternehmen durch die Investitionsbank Berlin. Der Antragsteller muss mindestens eines von elf definierten Innovationskriterien erfüllen. Dazu muss entweder ein bestimmter F&E-Aufwand betrieben und nachgewiesen werden, oder das Unternehmen muss bereits an Innovations-Förderprogrammen teilgenommen haben. Auch der Erhalt eines Innovationspreises oder von Wagniskapital/Risikofinanzierung können als Kriterien ausreichen. Ebenfalls als Kriterium gilt die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte wie Patente. Finanziert werden alle Formen der Existenzgründung, Investitionen, Aufstockungen des Warenlagers sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf.
Berlin Kredit
Fördersumme: Max. 10 Mio. €
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen oder Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung. Die Laufzeit des Kredits können flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Zwecke können sein: Investitionen in Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung, nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades, Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Berlin Mittelstand 4.0
Fördersumme: Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, von 2 Mio. € bis 6 Mio. €
Berlin Mittelstand 4.0 dient der zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen mittelständischer Unternehmen in Wachstum und Innovation. Im besonderen Fokus der Förderung stehen die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und Investitionen in die Digitalisierung.
Berlin Start
Fördersumme: Von 5.000 € bis 250.000 €
Das Darlehen der Investitionsbank Berlin wird in Verbindung mit einer bis zu 80%-igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) im Hausbankverfahren vergeben. Es wendet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Finanziert wird die Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens sowie die damit verbundenen Investitionen und Betriebsmittel.
Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)
Fördersumme: bis zu 1 Mio. € (max. 80% der förderfähigen Ausgaben)
Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Ziel ist es, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität der Berliner Wirtschaft – insbesondere in den innovationspolitischen Clustern – zu erhöhen.
Die Förderung erfolgt als Darlehen vorrangig für KMU in den Phasen der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen
Fördersumme: Max. 250.000 €
Darlehen zur Unternehmensfinanzierung für alle Branchen. Zwecke sind vor allem: Gründungsfinanzierungen, Auftragsvorfinanzierung, Produktentwicklung und Erweiterung des Unternehmens. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase.
KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen
Fördersumme: Max. 10 Mio. €
Wachstumsdarlehen der Investitionsbank Berlin in Verbindung mit der Hausbank. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Zweck: Mitfinanzierung von Investitionen sowie damit verbundenen Betriebsmitteln.
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Fördersumme: 25.000 €
Mikrokredite der Investitionsbank Berlin zur Gründung und Erweiterung von Unternehmen können im vereinfachten Verfahren ohne Hausbank-Beteiligung beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2
Fördersumme: Max. 500.000 € inkl. Förderung aus Frühphase 1 (max. 200.000 €)
Finanzierung technologieorientierter kleiner Unternehmen in der Frühphase 2 durch die Investitionsbank Berlin. In dieser wird der weitere Ausbau und Betrieb der Unternehmensinfrastruktur nach Beginn und parallel zur Durchführung des Innovationsvorhabens finanziert. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft sein.
Generelle Voraussetzungen für Gründerförderungen:
- Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
- Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
- Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
- Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.
Geschäftsstellen der Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030 21250
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EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.
Programmsteckbrief
Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige
Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
Antragstellung als Projekt möglich? Ja
Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.
Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.
In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.
Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer
Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:
Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:
Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?
EXIST-Women
Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.
Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.
Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.
EXIST-Women: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
- Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
- Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
- Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?
- Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
- Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
- Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
- Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
- Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
- Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
- Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women
Bewerbung für EXIST-Women 2026
Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.
EXIST: Starthilfe für Innovation
Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.
Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.
Ziya
DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.
Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.
Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.
Gründungszuschuss
Step-by-Step: Wir zeigen, wie du in 10 Schritten zum begehrten Gründungszuschuss kommst.
Schritt 1 zum Gründungszuschuss
Lass dich nicht von den Aussagen der Arbeitsagentur einschüchtern!
Diese wollen dich von einer Antragstellung abhalten. Wenn du einen guten Businessplan vorlegst, wirst du die Förderung in der Regel erhalten. Hol dir aber vorab Infos ein, wie restriktiv die Arbeitsagenturen aktuell den Gründungszuschuss vergeben. Auskunft geben Gründerberater*innen, Startcenter, Kammern.
Neues Fördermittel: Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gelten das neue AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und das neue Fördermittel Aufstiegs-BAföG. Dieses löst das seit 1996 bestehende Meister-BAföG ab. Lesen Sie, warum das neue Fördermittel vor allem für Unternehmensgründer attraktiv ist.
Schon das Meister-BAföG war eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 hat es mehr als 1,7 Mio. Menschen zu einer Weiterbildung verholfen, fast 560 Mio. Euro wurden hierfür vom Bundesministerium für Bildung und Forschung investiert. Das neue Förderprogramm ist noch breiter aufgestellt und bietet deutlich höhere Förderbeiträge.
Wirtschaftspolitisch ist das Ziel des Förderinstruments die Verbesserung der Gleichberechtigung von akademischer und beruflicher Ausbildung. Wer eine Fortbildung zum Meisterabschluss bzw. Fachwirt, Landwirtschaftsmeister, geprüftem Erzieher oder Betriebswirt anstrebt, soll mit einem Hochschulabsolventen gleichgestellt werden.
Für das Aufstiegs-BAföG gilt im Gegensatz zum studentischen BAföG keine Alters-Höchstgrenze. Jeder, der sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Zu den geförderten Abschlüssen zählen z.B. der Handwerks- und Industriemeister, der geprüfte Erzieher, der Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können die AFBG-Förderung erhalten.
Ebenfalls berechtigt sind Antragsteller mit Bachelorabschluss oder vergleichbarem Hochschulabschluss, sofern sie keinen höheren Abschluss besitzen. Und auch Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, sind u.U. förderberechtigt.
Wichtig ist: Die Voraussetzungen der Fortbildungsordnung für die Zulassung zu Prüfungen müssen im Einzelfall erfüllt sein.
Fördermittel für Existenzgründer und Start-ups
Sie wollen sich selbstständig machen, aber Ihnen fehlt das notwendige Kapital dafür? Staatliche Fördermittel verhelfen immer mehr Gründern zu einer effizienten und schnellen Gründung. Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihre Fördermittel kommen, egal, wie klein oder groß Ihr Finanzierungsbedarf ist.
Viele Tausend verschiedene Förderprogamme für Existenzgründer und KMUs stehen in Deutschland zur Verfügung, und zwar auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dank der föderalen Struktur der Bundesrepublik existiert eine enorm breit entwickelte Fördermittellandschaft, die in Europa beispiellos ist.
Allerdings führt die Vielfalt der Fördermittel auch zu einer mangelnden Transparenz. Da es tatsächlich selbst für Experten schwer ist, die passenden Fördermittel für ein Gründungsvorhaben zu identifizieren, beschäftigen sich viele Existenzgründer nicht ausreichend mit ihren Finanzierungschancen durch öffentliche Fördermittel. Viele Fördertöpfe bleiben daher jedes Jahr unverwendet liegen.
Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups
Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.
Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.
Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.
Was bietet Mikromezzaninkapital?
Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.
Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus
Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.
Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.
Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.
Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier
Start-up-Fördermittel Forschungszulage
Mithilfe der Forschungszulage können sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend. So geht’s.
Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee weiterzuentwickeln. Zeit, um weitere Kund*innen zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU und machen sich deshalb oft abhängig von Investor*innen.
Mit der Forschungszulage wird ein Viertel der Entwicklung finanziert
Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer*innen sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitenden in der Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent. Davon profitieren besonders Start-ups, IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kund*innenwünsche reagieren müssen. Eines der Unternehmen ist Enlyze aus Aachen, das mit seiner Software – einer Art BI Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen fünf bis 15 Prozent effektiver macht.
Forschungszulage vs. klassische Projektförderung
Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind. So stehen den Aachenern für 2020 zwar nur knapp 42.000 Euro zu, denn es gab in dem Jahr andere Förderungen und weniger Entwicklungsaufwand. Allerdings wird sich die Summe für das vergangene und das aktuelle Jahr deutlich erhöhen, schätzt Geschäftsführer Henning Wilms. Der Seniorberater des Förder-Verstehers PFIF Paul Freyberg berechnet, dass mehr als 750.000 Euro Lohnkosten pro Jahr geltend gemacht werden können. Das entspricht rund 190.000 Euro Förderung, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden können oder ausbezahlt werden.
2018 gründete der inzwischen 32-jährige Wilms mit drei Kollegen von der Uni Aachen Enlyze. Die Wirtschaftsingenieure überlegten schon während des Studiums, wie man Daten aus Produktionsanlagen gewinnen kann, die in der Regel aus unterschiedlichen Maschinengenerationen sowie von verschiedenen Hersteller*innen stammen, wie man dann die Daten aufbereitet und verknüpft, um letztlich die Effizienz der Produktion zu steigern und die Ausschussquote zu verringern. „Weil wir mit unseren Modulen eine Komplettlösung anbieten, liefern wir den Produktionsleitern innerhalb weniger Tage verwertbare Informationen“, sagt der Chef von 22 Mitarbeitern. Das Shopfloor-BI kann allen Unternehmen nutzen, die mit Endlos-Werkstoffen arbeiten, also Papierindustrie, Hersteller*innen von Baustoffen, Kunststoff-, Textil- oder Verpackungsindustrie. „Unsere bisher knapp 20 Kund*innen steigern ihre Fertigungseffektivität so, dass sie im Jahr zwei Wochen früher in die Ferien gehen könnten, oder eben einen höheren Produktionsoutput erzielen.“
Der Kontakt zu PFIF – Partner für Innovation und Förderung – entstand durch ein Netzwerk. Die Umsetzung lief sehr effizient. „Wir haben drei Fragebögen bekommen. Um alles Weitere hat sich Paul Freyberg gekümmert“, so Henning Wilms, der von der strukturierten Herangehensweise, schnellen Antworten und pragmatischen Lösungen beeindruckt ist: „Wir können uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren und sind nicht durch bürokratisches Anträgeschreiben und Kosten abrechnen abgelenkt“.
Das ist die Forschungszulage
Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro entspricht, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird.
Vorteile der Forschungszulage
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
- Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel besteht. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.
Hier findest zu weitere Infos zur Inanspruchnahme und Beantragung der Forschungszulage

