Fördermittel für Existenzgründer der LfA Förderbank Bayern


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Die LfA mit Sitz in München ist die Förderbank des Landes Bayern. Für Existenzgründer und Selbstständige in Bayern ist die LfA Förderbank die erste Anlaufstelle, wenn es um die Themen Finanzierung und Förderung geht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderangebote der LfA Förderbank Bayern, erfahren, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt gefördert zu werden und wie Sie schlussendlich die Fördermittel der LfA Förderbank Bayern beantragen und erhalten können.

Wissenswertes zur LfA Förderbank Bayern

Mit dem Zeil den wirtschaftlichen Wiederaufbau Bayerns nach dem zweiten Weltkrieg voranzutreiben, wurde die LfA Förderbank Bayern 1951 gegründet. Zu den heutigen Kernbereichen gehören die Themenfelder Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umwelt sowie Stabilisierung. Als Zielgruppe haben sich neben Gründern und Selbstständigen vor allem mittelständische Unternehmen etabliert. 

Als Anstalt öffentlichen Rechts gehört die LfA Förderbank Bayern zu 100 Prozent zum Freistaat Bayern.

Die Aufgaben der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Bayern und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die LfA Förderbank Bayern wird dabei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Nachwuchsunternehmen den Markteintritt erleichtern
  • die Leistungsfähigkeit des Mittelstands stärken
  • Unternehmen helfen, neue Produkte und Verfahren auf den Markt zu bringen
  • Unterschiede in der regionalen Wirtschaftskraft abbauen
  • die Reduzierung betrieblich verursachter Umweltbelastungen finanzieren
  • Unternehmen im Interesse der Beschäftigten aus wirtschaftlichen Krisen helfen
  • den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur voranzutreiben
  • Auslandsinvestitionen unterstützen, wenn dadurch der Standort in Bayern gestärkt wird
  • durch Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur die Voraussetzung für Wachstum verbessern
  • im Verbund mit anderen Kreditinstituten die Finanzierung von Großprojekten sichern.

Fördermittel der LfA Förderbank Bayern für Existenzgründer

Die LfA bietet vor allem zinsgünstige Förderdarlehen an. Zusätzlich haben Gründer die Möglichkeit Beteiligungskapital sowie Risikoentlastungen in Anspruch zu nehmen.

Die LfA Förderbank Bayern ist wie alle großen Förderbanken in Deutschland in öffentlich rechtlicher Hand. Deshalb gilt für Sie das Hausbankprinzip. D.h. Anträge für Fördermittel sind grundsätzlich über die Hausbank zu stellen.

  • Startkredit
  • Universalkredit
  • Beteiligungskapital für Existenzgründer
  • Bürgschaften der LfA

Die Fördersuchmaschine zeigt Ihre Chancen

Die Plattform Gründerberater.de hat eine Suchmaschine entwickelt, die Ihnen mit wenigen Klicks die passenden Fördermittel aufzeigt. Diese werden speziell für Ihr Vorhaben ausgewertet. Das Tool bietet Ihnen einen sofortigen Überblick Ihrer Förderchancen, und das Ganze kostenlos.

 

Darlehen der LfA Förderbank Bayern

Startkredit

Fördersumme: Von 10.000 € bis 10 Mio. € (100% des förderfähigen Vorhabens)

Die LfA Förderbank Bayern gewährt Darlehen insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung und Einrichtung von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen.

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Universalkredit

Fördersumme: Von 25.000 € bis 10 Mio. €

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler erhalten ein Darlehen für Investitionen, wesentliche Aufstockung des Warenlagers, allgemeinen Betriebsmittelbedarf und Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Mit vergünstigten Zinssätzen beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 100% des finanzierbaren Vorhabens. Strengere Voraussetzungen, die erfüllt sein können, ermöglichen ein Darlehen vom Programm Startkredit oder Investivkredit.

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Beteiligungen & Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern

Beteiligungskapital für Existenzgründer

Fördersumme: Von 20.000 € bis 250.000 € 

Stille Beteiligung für junge Unternehmen in Bayern. Zweck: Deckung von Investitionen und Betriebsmittelbedarf. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

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Bürgschaften der LfA

Fördersumme: Max. 5 Mio. €  

Ausfallbürgschaften zur Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung. Der Umfang der Bürgschaft beträgt grundsätzlich maximal 80%, bei Betriebsmittelkrediten, Konsolidierungsvorhaben sowie Rettungs- und Umstrukturierungsfällen maximal 50% des Kreditbetrages. Antragsberechtigt sind sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen.

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Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln

Der Businessplan stellt die Grundlage für die Beantragung der meisten Fördermittel dar. Auf Basis des im Businessplan enthaltenen Finanzplans, entscheidet die Hausbank über die Bewilligung.

Um einen Finanzplan zu erstellen, muss man im Voraus eine detaillierte Markt- und Wettbewerbsanalyse durchführen sowie eine Preiskalkulation, um herauszufinden zu welchen Preisen Produkt oder Dienstleistung angeboten werden können.

Für diesen Schritt empfehlen wir mit einem Gründerberater zusammenzuarbeiten der Sie bei der Erstellung des Businessplans unterstützt. Im Idealfall verfügt dieser auch über die nötigen Kontakte in die Bankenszene und weiß, worauf die zuständige Hausbank Wert legt.

» hier finden Sie einen passenden Gründerberater aus Ihrer Region

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Anträge sind grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
  • Der Antragsteller muss ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
  • Der Antragsteller muss über eine ausreichende fachliche und meist auch kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Das Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven haben. Sanierungsfälle sowie Umfinanzierungen und Umschuldungen werden im Rahmen von Gründerförderungen i.d.R. nicht gefördert.
  • Der oder die Gründer sollen in ihrem Unternehmen selbst eingebunden sein und unternehmerischen Einfluss ausüben können.
  • Wenn Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, muss ein Bezug zum jeweiligen Bundesland gegeben sein, z.B. der Wohnsitz des Gründers bzw. der Betriebssitz bzw. der Ort der Investition im jeweiligen Bundesland liegen - oder auf andere Weise ein positiver Effekt für das Bundesland entstehen.

Geschäftsstellen der LfA Förderbank Bayern

LfA Förderbank Bayern

Königinstr. 17
80539 München

info@lfa.de
Telefon: 089 / 21 24 - 0
Telefax: 089 / 21 24 - 24 40

Förderberatung der LfA Förderbank Bayern

Königinstr. 15
80539 München
info@lfa.de
kostenfrei unter: 0800 / 21 24 24 0

LfA Nürnberg


Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
nuernberg@lfa.de

Telefon: 0911 / 81 00 8 - 00 

Telefax: 0911 / 81 00 8 - 50

Förderstützpunkt der LfA in Hof Oldenburg

Oberer Torplatz 1
95028 Hof
hof@lfa.de
Telefon: 09281 / 14 00 23 0
Telefax: 09281 / 14 00 23 9

 

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Raus aus dem Fördermittelwahn!

Fördermittel bleiben viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an der Antragstellung. Eine durchdachte Finanzierungs-Roadmap schafft Abhilfe.

Für viele verspricht die Gründung eines Start-ups Freiheit, kreative Selbstverwirklichung und ein Arbeitsleben, das Sinn stiftet. Doch die Begeisterung für die eigene Idee wird oftmals schnell von den harten wirtschaftlichen Tatsachen eingeholt, die besonders in der Anfangszeit gnadenlos zuschlagen können. Monat für Monat entscheidet die Liquidität darüber, ob sich ein Geistesblitz in ein nachhaltiges Geschäftsmodell verwandelt oder im Keim erstickt. Fördermittel können in dieser Phase zur entscheidenden Brücke werden, um aus einer ersten Idee eine tragfähige Grundlage zu schaffen, auf der sich langfristig aufbauen lässt. Dennoch bleiben diese Möglichkeiten viel zu häufig ungenutzt oder scheitern an den Hürden der Antragstellung. Förderungen sind potenzielle Wachstumstreiber – doch um sie sinnvoll einzusetzen, braucht es Wissen und Planung.

Förderung als strategisches Instrument

Es mangelt nicht an Gründer*innen in Deutschland, die wissen, dass es Förderprogramme gibt; doch nur wenige nutzen diese als strategisches Element ihrer Finanzierung. Die Förderlandschaft gestaltet sich umfangreich und divers: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite, Innovationsförderungen oder Programme zur Unterstützung von Personalkosten stehen bereit, um Start-ups in unterschiedlichen Phasen zu helfen. Deutschland zeigt sich hier tatsächlich als Gründerland, das innovative Ideen unterstützen will.

Doch genau diese Vielfalt führt oft dazu, dass sich Gründer*innen in Fristen, Auflagen und individuellen Bedingungen verlieren. Förderprogramme von Bund, Ländern und EU erfordern genaue Kenntnis über die Antragswege und den richtigen Zeitpunkt. Viele Gründer*innen kennen Namen wie exist oder den Gründungszuschuss, doch selten wird verstanden, wie diese Programme effizient miteinander kombinierbar sind oder wie sie sich optimal in die eigene Wachstumsstrategie einfügen. So bleibt Förderung oft eine theoretische Option, während sie in der Praxis ungenutzt bleibt oder fehlerhaft beantragt wird. Wer Fördermittel lediglich als späte Notfallmaßnahme betrachtet, vergibt die Chance, sie als aktives Steuerungsinstrument im Wachstumsprozess einzusetzen.

Warum viele Förderprojekte ins Stocken geraten

Dass Fördermittel in Start-ups nicht den erhofften Effekt erzielen, liegt selten an den Ideen, sondern meist an fehlender Förderstrategie. Ein häufiger Fehler ist eine falsche Erwartungshaltung: Viele gehen davon aus, Förderungen seien unkomplizierte Geldquellen, die alle finanziellen Engpässe umgehend lösen. Die Realität ist komplexer. Anträge erfordern eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und ein Konzept, das mit den Zielen des/der Fördergebenden zusammenpasst. Ein weiteres Problem liegt in der fehlenden Integration von Fördermitteln in die Finanz- und Wachstumsplanung.

Werden Gelder ohne eine durchdachte Investitionsstrategie beantragt, besteht die Gefahr, dass sie zwar bewilligt werden, jedoch in operativen Löchern versickern, anstatt den skalierbaren Aufbau des Unternehmens zu unterstützen. Nicht zu unterschätzen sind zudem die administrativen Anforderungen, die mit Förderungen einhergehen. Unvollständige Anträge, verpasste Fristen oder der Aufwand für Verwendungsnachweise können ein eigentlich hilfreiches Förderprojekt in eine Belastung verwandeln, die Ressourcen frisst und den Fokus von der operativen Arbeit ablenkt.

Förderung professionell vorbereiten

Gründer*innen sollten Fördermittel niemals isoliert betrachten, sondern als festen Bestandteil einer durchdachten Finanzierungsstrategie, die Eigenkapital, Fremdkapital und öffentliche Mittel sinnvoll kombiniert. Wer diese Haltung verinnerlicht, kann Förderprojekte so vorbereiten, dass sie ihr Potenzial als echter Wachstumsmotor entfalten. Hier zeigt sich der Wert professioneller Unterstützung. Eine fundierte Fördermittelberatung kann nicht nur passende Programme identifizieren, sondern auch dabei helfen, Förderungen in die Gesamtfinanzplanung einzubetten. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen verstanden, Fristen eingehalten und Anträge präzise vorbereitet werden. Dies ist insbesondere für technologie­orientierte oder nachhaltige Geschäftsmodelle entscheidend, da viele Förderprogramme spezifische Innovations- und Branchenschwerpunkte setzen, die es strategisch zu bedienen gilt. Wer Fördermittel mit einer soliden Roadmap verbindet, verwandelt sie in eine nachhaltige Wachstumsbasis statt in einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen.

Teil einer stabilen Gründungsstrategie

Klar sollte sein: Fördermittel sind kein nettes Extra, sondern gehören als Baustein in jede professionelle Planung. Sie verschaffen Start-ups in der sensiblen Anfangszeit die notwen­dige Liquidität und ermöglichen den Aufbau von Personal, die Produktentwicklung oder den Eintritt in den Markt, ohne sofort hohe Fremdfinanzierung oder Investor*innenkapital aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig können bewilligte Fördermittel ein Signal an potenzielle Partner*innen und Investor*innen senden und die Kreditwürdigkeit steigern. Erfolgreiche Gründer*innen ziehen schon zu Beginn professionelle Hilfe zurate. Expert*innen prüfen Potenziale, führen Machbarkeitsanalysen durch und finden passende Programme bereits vor der Gründung. Sie verstehen Förderung als Hebel, nicht als Rettungsanker, und integrieren sie gezielt in die Wachstumsstrategie des Start-ups.

Mut zur Umsetzung zahlt sich aus

Fördermittel sind keine Almosen, sondern Investitionen in die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Es braucht den Mut, sich in die komplexen Anforderungen einzuarbeiten, und den Weitblick, Förderung als integralen Bestandteil einer langfristigen Finanzierungs- und Wachstumsstrategie zu begreifen. Wer diesen Weg einschlägt und gleichzeitig auf professionelle Hilfe vertraut, nutzt Fördermittel nicht als einmalige Rettung, sondern als nachhaltiges Werkzeug für den Aufbau eines stabilen, erfolgreichen Unternehmens.

Der Autor Stephan Schüren ist ein BAFA- und IHK-anerkannter Existenzgründungsberater sowie Fördermittel-, und Unternehmensfinanzierungsberater, https://schueren-beratung.de

EXIST-Women

Das Förderprogramm EXIST-Women unterstützt gründungsinteressierte Studentinnen, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie gründungsinteressierte Frauen mit oder auch noch ohne einer nicht-technischen Idee.

Eine Stoßrichtung der Start-up-Strategie der Bundesregierung zielt auf die Stärkung von Start-up-Gründerinnen. Die EXIST-Förderstatistik weist mit 25 Prozent eine gegenüber dem Bundesdurchschnitt erhöhte und vor allem in den letzten Jahren steigende Tendenz der Gründerinnenquote auf. Zu dieser positiven Entwicklung hat auch das Engagement der Gründungsnetzwerke mit ihren vielfältigen Angeboten zur gezielten Sensibilisierung von Frauen sowie Förderung und Vernetzung von Gründerinnen beigetragen. Mit EXIST-Women setzt die Bundesregierung in diesem Bereich der Gründungsförderung ein klares Signal.

Die Förderlinie EXIST-Women beinhaltet Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie einen finanziellen Zuschuss für angehende Gründerinnen.

EXIST-Women: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden zum einen Frauen mit einer Gründungsidee, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht, und zum anderen gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.
  • Studentinnen können gefördert werden, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 Prozent ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.
  • Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z.B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
  • Frauen, die bereits eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

EXIST-Women: Wie wird gefördert/unterstützt?

  • Sachmittel: 2.000 Euro für Coaching, Reisekosten oder die Validierung der Gründungsidee.
  • Stipendium: Optionales 3-monatiges Stipendium für den Lebensunterhalt (1.000 bis 3.000 Euro pro Monat, je nach Qualifikation) zzgl. Kinderzuschlag, falls kein Einkommen oder nur geringfügige Beschäftigung (max. 20h/Woche).
  • Workshops: Teilnahme an Workshops zur Weiterentwicklung als Gründerin.
  • Coachings: Individuelle und Gruppencoachings zur gezielten Förderung.
  • Netzwerk: Zugang zu einem starken Netzwerk und Austauschmöglichkeiten.
  • Weitere Angebote: Teilnahme an Veranstaltungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten.
  • Hier geht's zum Handbuch EXIST-Women

Bewerbung für EXIST-Women 2026

Die aktuelle Bewerbungsrunde für das Jahr 2025 ist vorbei. Du kannst dich aber gern zum nächsten Zeitraum – voraussichtlich ab September/Oktober 2025 – für das Programm im nächsten Jahr bewerben. Hier geht's zur Antragsstellung für EXIST-Women.

EXIST: Starthilfe für Innovation

Damit aus Ideen erfolgreiche Produkte und Geschäftsmodelle werden, ist häufig Unterstützung vonnöten. Hier setzt die staatliche EXIST-Förderung an, die Talenten aus der Wissenschaft finanzielle Hilfe und kompetente Beratung bietet. Wichtig auch: Investor*innen, Partner*innen und Kund*innen gegenüber wirkt sie wie ein Gütesiegel für Innovation, Unternehmer*innengeist und Zukunftspotenzial.

Mehr als 25.000 Erfindungen aus Deutschland registrierte das Europäische Patentamt im Jahr 2024, nur aus den USA kamen mehr. Fest steht: Speziell im wissensbasierten Innovationsökosystem entstehen hierzulande täglich wegweisende Neuerungen. Um ihnen den Weg in die Märkte zu ebnen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bereits 1998 das EXIST-Programm ins Leben gerufen. Seither unterstützt es Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Studierende bei Vorbereitung und Umsetzung ihrer Unternehmensgründungen.

Ziya

DatenLabel bereitet als technischer Dolmetscher Rohdaten für KI-Projekte auf: So entstand im vergangenen Jahr in Dortmund die Ziya GmbH. „Schon die Bewerbung für das EXIST-Gründungsstipendium war für uns ein wichtiges Training. Mit dem Stipendium selbst konnten wir dann die Personal- und Sachkosten der Anfangszeit finanzieren, uns auf die Professionalisierung unserer in der Forschung entstandenen Idee konzentrieren und unser Start-up auf den Weg bringen“, berichtet Geschäftsführer Haris Yalcinkaya, der die Ziya GmbH gemeinsam mit seinen Co-Geschäftsführern Enes Arpaci und Ilirjan Bytyqi gegründet hat. „Aus eigener Kraft hätten wir das nicht geschafft.

Hätten wir nämlich nebenbei in regulären Jobs Geld verdienen müssen, wären wir heute nicht schon so weit: Mit DatenLabel haben wir ein Produkt aufgebaut, das bereits an der Schwelle zur Marktreife steht“, so Yalcinkaya.

Derzeit läuft die Pilotphase – erste zahlende Kund*innen testen die verschiedenen Bausteine der neuen DeepTech-Lösung. Die KI-Pipeline ermöglicht es, ihre Rohdaten so aufzubereiten, dass sie von künstlicher Intelligenz effizient und erfolgreich verarbeitet werden können. Über verschiedene Datentypen hinweg können Fehler so detektiert, Datenschätze identifiziert und gehoben werden. „Setzt sich die aktuelle Dynamik fort, steht einer zügigen und zugleich organischen Skalierung nichts im Wege“, so Yalcinkaya.

Fördermittel Forschungszulage wird reformiert

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine umfassende Reform der steuerlichen Forschungszulage verankert – ein wichtiges Zeichen für eine innovationsgetriebene Wirtschaft.

Mit der Reform verbunden sind höhere Fördersätze, eine erweiterte Bemessungsgrundlage sowie eine drastische Vereinfachung der Antrags- und Nachweisverfahren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland bis 2030 systematisch zu stärken und Unternehmen aller Größen mehr Planungssicherheit und finanzielle Anreize zu bieten.

Der Koalitionsvertrag betont unmissverständlich (S. 80, Z. 2591–2592): „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Was ändert sich konkret?

  • Deutlich höhere Fördersätze und ausgeweitete Bemessungsgrundlagen.
  • Entbürokratisierung: Vereinfachte Verfahren bei Antragstellung und Nachweis.
  • Einführung eines eigenständigen Forschungsdatengesetzes bereits 2025.
  • Flexiblere Projektsteuerung und stärkere Förderung innovativer Trägerstrukturen.
  • Verstärkte strategische Zielsetzung: Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 mindestens 3,5 Prozent des BIP in F&E investieren.

Fünf teure Missverständnisse rund um die Forschungszulage

Fördermittelberater*innen wie bspw. die von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die Unternehmen davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die fünf häufigsten:

1. Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen glauben, nicht förderfähig zu sein – etwa wegen ihrer Größe oder Branche. Fakt ist: Die Forschungszulage ist branchen- und themenoffen. Besonders profitieren können KMU, Start-ups, Mittelständler*innen und Konzerne in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – von der Automobilindustrie bis zur Biotechnologie.

2. Projektförderfähigkeit

Oft besteht Unsicherheit, ob das eigene Vorhaben als Forschung gilt. Wichtig ist: Förderfähig sind Projekte, die den allgemeinen Forschungs- und Entwicklungskriterien entsprechen – Neuheit, Kreativität, Unsicherheit, Systematik und Reproduzierbarkeit (nach dem Frascati-Handbuch). Dabei muss kein revolutionäres Produkt entwickelt werden oder Grundlagenforschung betrieben werden – auch Prozessinnovationen oder experimentelle Arbeiten sind förderfähig.

3. Bürokratischer Aufwand

Der Antrag erscheint vielen zu aufwendig. Dabei kann die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Projektes in Deutschland bereits mit einem Antrag über mehrere Jahre gesichert werden. Mit einer professionellen Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis lässt sich der Aufwand minimieren, und die Fördersumme wird optimal ausgeschöpft.

4. Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2021, 2022 und 2023 (jeweils bis zu 1 Mio. Euro per anno) und 2024 (bis zu 3,5 Mio. Euro per anno) zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragstellenden kein Geld durch Verjährung verlieren.

5. Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Fördermittelberatung hohe Vorabkosten verursacht. In der Praxis arbeiten seriöse Berater*innen erfolgsbasiert – es entstehen keine finanziellen Risiken für die Unternehmen.

Förderung für Gründer*innen – sorglos in die Selbstständigkeit

Endlich sein eigener Chef bzw. seine eigene Chefin sein. Das ist ein Traum, den sich viele Arbeitnehmende in Deutschland erfüllen möchten, mit der Gründung eines eigenen Unternehmens, als Kleinunternehmer*in oder auch als Freiberufler*in. Leider ist der Start in die neue Freiheit nicht immer ganz einfach. Finanzielle Hürden gilt es zu meistern, wie beispielsweise Räumlichkeiten anzumieten oder zu kaufen. Was viele nicht wissen: Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine Unternehmensgründung finanziell zu fördern. Wir klären auf.

Voraussetzungen für eine Förderung

Zunächst muss man überhaupt einmal ein Gewerbe anmelden, wenn man ein Unternehmen gründen möchte und damit gewerblich tätig sein will. Das ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase. Denn nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung darf das Gewerbe überhaupt erst betrieben werden. Je nach Branche ist das an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Geschäftsfähigkeit
  • Evtl. bestandene Meisterprüfung oder ähnliche Qualifikation
  • Behördliche Genehmigungen
  • Für nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Ausgenommen sind hier Freiberufler, wie etwa Künstler, Journalisten, Anwälte oder auch Ärzte, weil hier die Dienstleistung im Vordergrund steht. Dennoch können auch sie bestimmte Fördermittel erhalten.

Beratungsförderung

Steht man ganz am Anfang eines neuen Unternehmens, dann gibt es viele Fragen. Wo will ich mit meinem Unternehmen überhaupt hin und wie sieht mein Businessplan aus? Genau da hier kann eine Beratung viel Zeit sparen und auch einen späteren Erfolg versprechen. Deshalb werden die Kosten für solche Unternehmensberater auch staatlich gefördert. Ein ganz großer Teil des Honorars wird dabei vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Formulare zum Beantragen eines staatlich subventionierten Beraters findet man online.

Bankdarlehen

Zu allererst kommt einem hier der Weg zur Hausbank in den Sinn. Volksbanken und Sparkassen, aber auch andere bieten Gründerkredite für alle möglichen Zwecke. Viele Berater empfehlen zudem direkt mit mehreren Banken zu verhandeln. Der Vorteil hierbei ist, dass man gut die Konditionen vergleichen kann und so eine bessere Verhandlungsposition hat. Vor allem die Genossenschaftsbanken bieten für Jungunternehmer passende und günstige Kredite.

Die drei wichtigsten Schritte im Gespräch mit der Bank sind:

  • Die Entwicklung eines Businessplans, der die Gründungsidee beschreibt und eigentlich die komplette Strategie für die Zukunft des Unternehmens beinhaltet.
  • Die Entwicklung eines Finanzplans ist ebenfalls sehr wichtig, wenn man mit den Banken ins Gespräch kommt. Er schließt Aufstellungen über Mietkosten, Versicherungen und andere Anschaffungen für die Selbstständigkeit ein.
  • Das Gespräch mit der Bank will gut vorbereitet sein. Ohne eine gute Grundlage wird es mit dem Gründerkredit nichts werden. Vor allem sollten mögliche Schwachpunkte des Businessplans bekannt sein und gleichzeitig alle Argumente, die für eine Gründung sprechen, parat liegen.

Geförderte KfW-Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet geförderte Darlehen an, die individuell an Unternehmer angepasst sein können. Im Vergleich zu klassischen Bank-Krediten sind die Zinsen bei der KfW jedoch oft deutlich günstiger.

Stellenweise können sie auch ohne Eigenkapital beantragt werden und bieten für den Unternehmensstart einige Jahre tilgungsfreie Zeit.

Gründungszuschuss

Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die das ALG I beziehen. Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, sollen dabei unterstützt werden. Allerdings hat man keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Der Zuschuss in Höhe von derzeit 300 Euro wird erst einmal auf einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 gewährt. Bei Bedarf kann der Zuschuss dann auf bis zu 15 Monate erweitert werden.

Um so einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu bekommen muss man neben der Arbeitslosigkeit und des ALG-I-Bezugs noch einige weitere Voraussetzungen:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss später auch hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Man muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle, wie etwa IHK, HWK oder Banken müssen zum geplanten Geschäftsmodell eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Einstiegsgeld

Auch Empfänger von Hartz IV haben die Möglichkeit, sich unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss, der über eine Länge von maximal 24 Monaten gezahlt wird. Die Höhe der Förderung wird auch hier individuell bemessen. In der Regel beträgt die Summe aber etwa 50 Prozent des Regelsatzes beim ALG II. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch.

Der Zuschuss ist jedoch ebenfalls an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die zukünftige Selbstständigkeit muss dazu dienen, unabhängig vom ALG II zu werden.
  • Die Förderung muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.

Crowdfunding

Neben den offiziellen Wegen, kann man sich in der heutigen Zeit auch ans Internet wenden. Das Crowdfunding macht es möglich. Dabei stellt man seine Unternehmensidee einer Online-Community vor, die dann Geld zuschießen soll. Je mehr ein User gibt, umso mehr bekommt er auch zurück, wenn das Unternehmen in Gang gekommen ist. Das kann dann in Form von Rückzahlungen geschehen oder auch mit Belohnungen, die dann an die Geldgeber zurückgehen. Aber das ist auch nur eine der Möglichkeiten, die man beim Crowdfunding hat.
 
Weitere Fördermittel

Je nach Bundesland gibt es daneben noch weitere Fördermöglichkeiten in Form von regionalen Programmen. Außerdem existieren auch unabhängig der staatlichen oder Bundesförderungen noch unzählige Programme, auf die man sich in Deutschland und sogar in der EU bewerben kann.

Wer sein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen will, der hat für einen guten Start wirklich viele Möglichkeiten. Wenn die Idee dann auch noch stimmt, sollte einer Finanzierung nichts mehr im Weg stehen.

Start-up-Förderung: innovative Idee sucht Kapital

Die Finanzierungslandschaft für Start-ups ist vielfältig und komplex. Von Venture Capital über staatliche Gründungszuschüsse gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Grundstein für den Unternehmenserfolg legen.

In der Welt der Start-ups können schon Kleinigkeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Da ist es umso wichtiger, in elementaren Fragen – wie der Auswahl des Förderprogramms – die richtige Entscheidung zu treffen. Förderprogramme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch den Zugang zu Netzwerken, Mentoring und wertvollem Know-how: Alles Voraussetzungen, die für junge Unternehmen existenziell sind. Die unterschiedlichen Formen schließen Venture Capital (VC), Business Angels, Gründungszuschüsse und weitere spezialisierte Programme ein. Sie alle bringen eigene Vorteile und Anforderungen mit sich. Deshalb ist es für Start-ups wichtig, ihre spezifischen Ziele und Bedürfnisse vorab zu identifizieren, anhand derer sie die optimale Förderung wählen können.

CV und CVC: Kapitalspritzen und strategische Partnerschaften

Zu den wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups gehören VC und Corporate Venture Capital (CVC). Beide bieten finanzielle Förderung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und ihren Zielen. VC bezieht sich auf Fonds und Investor*innen, die ihr Geld häufig in frühphasige Start-ups mit großem Wachstumspotenzial stecken. Im Austausch für Unternehmensanteile gehen sie dabei bewusst große Risiken ein. Für Start-ups hat das den Vorteil, dass sie schnell an viel Kapital kommen und schnell skalieren können. Außerdem erhalten die Gründer*innen Zugriff auf das Netzwerk der VCs und werden beraten. Falls sich Start-ups für einen VC entscheiden, bedeutet das allerdings auch, dass sie durch die Abgabe von Unternehmensanteilen ein Stück weit Kontrolle abgeben. Außerdem erwarten VCs meist hohe Renditen, was zu hohem Wachstumsdruck führt.

Anders verhält es sich beim CVC-Modell. Hier investieren etablierte Unternehmen in Start-ups, die ihnen helfen sollen, strategische Ziele zu verfolgen oder den Zugang zu neuen Märkten und Innovationen zu ermöglichen. Ein Beispiel für ein CVC ist Wayra, der Corporate-Accelerator und Investmentarm von O2 Telefónica. Start-ups profitieren hier von strategischen Partnerschaften mit dem Mutterkonzern, dem Zugang zu dessen Ressourcen sowie Kund*innen und daher auch von einem schnellen Weg zur Umsatzgenerierung. Ein Nachteil von CVC: Partnerschaften mit großen Unternehmen können die Flexibilität des Start-ups vermindern.

Solltest du dich für eine Finanzierung durch VCs oder CVCs entscheiden, geben dir diese Tipps und To-do’s Hilfestellung:

  • Geschäftsplan und Pitch Deck: Entwickle einen überzeugenden Geschäftsplan und ein Pitch Deck, das Geschäftsmodell, Marktanalyse, Produkt, Team und Finanzprognosen klar darstellt.
  • Marktverständnis: Dokumentiere ein tiefes Verständnis für den Zielmarkt und zeige, wie dein Produkt oder deine Dienstleistung diesen Markt adressiert.
  • Klare Alleinstellungsmerkmale (USPs): Artikuliere deine USPs und wie sich dein Unternehmen von Wettbewerber*innen abhebt.
  • Traktionsnachweis: Weise nach, dass dein Unternehmen Traktion hat, und zwar durch Kund*innenwachstum, Umsatz, Partnerschaften oder andere KPIs.
  • Netzwerkaufbau: Knüpfe frühzeitig Kontakte zu potenziellen Investor*innen, um Beziehungen aufzubauen und Feedback zu erhalten.

Business Angels als Wegbereiter*innen

Business Angels sind Privatpersonen, die Start-ups mit ihrem eigenen Kapital unterstützen und häufig in den frühen Phasen investieren. Neben der Finanzierung profitieren Start-ups von deren Expertise und Netzwerk. Häufig sind Business Angels erfolgreiche Unternehmer*innen, die selbst einmal ein Start-up aufgebaut haben. Damit dienen sie als Mentor*innen und können auch in schwierigen Phasen mit Rat und Tat beiseite stehen.

Um Business Angels auf sich aufmerksam zu machen, müssen Start-ups eine durchdachte Strategie verfolgen. Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Online-Plattformen können geeignete Orte sein, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ähnlich wie bei VCs gilt es, die Investor*innen mit einer schlüssigen Präsentation des Geschäftsmodells, Marktpotenzials und Teams zu überzeugen.

Wie der Staat junge Unternehmen unterstützt

Neben der privaten Förderung gibt es auch staatliche Gründungszuschüsse und öffentliche Programme. Meistens müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden, da der Staat ein großes Interesse an innovativen Unternehmen hat. Die Förderprogramme beinhalten oft Beratung, Schulungen und andere hilfreiche Ressourcen.

Die folgende Auflistung bietet dir eine Auswahl an Förderprogrammen, die Start-ups hierzulande zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen findest du online unter den nachfolgend genannten Links bzw. auf www.starting-up.de und www.grunderberater.de

Dr. Camillo Werdich, Mitgründer von Sinpex

 

„Programme wie EXIST und Bayern Innovativ waren bei der Gründung von Sinpex ein echter Gamechanger. Allerdings wird dir bei der Bewerbung schnell klar: Ohne klare Vision und eine gut durchdachte Technologie kommst du nicht weit. Aber es ist nicht nur das. Du brauchst auch jemanden, der dich unterstützt, zum Beispiel einen Universitätsprofessor. Die Unterstützung von Fördermittelberatern lohnt sich hingegen nicht. Die haben oft eigene Interessen und am Ende zahlst du drauf. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt risikofrei und ohne den Verlust von Firmenanteilen – perfekt in der Gründungsphase! So kannst du dich voll auf die Realisierung deiner Idee konzentrieren, ohne Angst vor Verwässerung. Für uns war das ein riesiger Vorteil, denn so konnten wir das erste Jahr voll in unsere ‚Findungsphase‘ investieren, ohne finanzielle Risiken.“

EXIST-Gründerstipendium

Die geförderten Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein Gründungsstipendium, um einen Business­plan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt. Das Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt sowie Sachausgaben und Coaching, www.exist.de

Finanzpower für CleanTech-, GreenTech- und Health-Start-ups

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine große Chance für Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunftsbranchen. Hier gibt’s die wichtigsten Infos.

Existenzgründer*innen sowie kleine und junge Unternehmen verfügen oft über wenig Eigenkapital und erhalten deshalb auch kein Fremdkapital. Dies gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen.

Um hier zu helfen, gibt es den Mikromezzaninfonds Deutschland. Er bietet schnelle und unkomplizierte Unternehmensbeteiligungen mit Mezzaninkapital in Höhe von bis zu 75.000 Euro. Bis zum Ende 2023 noch zu besonders günstigen Konditionen.

Was bietet Mikromezzaninkapital?

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und dem ERP-Sondervermögen aufgelegt. Verantwortlich für die Antragstellung und die Beratung von interessierten Unternehmen sind jedoch die Experten für Mezzanine-Kapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen. „Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrungen als Mezzanine-Kapitalgeber garantieren wir nicht nur einen kompetenten, sondern auch schnellen Service für die Unternehmen“, erläutert der Beteiligungsmanager Friedhelm Senne.

Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health im Fokus

Im Fokus sind die wichtigen Zukunftsbranchen Cleantech, Greentech und Health, die in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nicht unter die Räder geraten dürfen. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Konditionen des Fonds daher nochmal verbessert. Statt der sonst üblichen 6 bis 10 Prozent beträgt die fixe Vergütung jetzt nur 4 Prozent p.a. auf das Beteiligungsvolumen.

Die festgeschriebene Laufzeit einer Beteiligung mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland beträgt zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Innerhalb der ersten sieben Jahre erfolgt somit keine Tilgung, wodurch die Liquidität des Unternehmens in dieser Zeit geschont wird. Vor allem für junge Existenzgründungen ein Vorteil, die sich noch in der Aufbau- und Findungsphase befinden.

Warum die Wahl bei diesem Förderprogramm auf Mezzanine-Kapital fiel, hat gleich mehrere Gründe. Als Unternehmensbeteiligung verbessert es im Gegensatz zu Krediten nicht nur die Liquidität, sondern auch die Eigenkapitalquote und Bonität – denn bilanziell und wirtschaftlich zählt es zum Eigenkapital. Trotzdem müssen keinerlei Stimmrechte abgegeben werden und die Gesellschafterverhältnisse bleiben unangetastet.

Weitere Infos zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt's hier

Fördermittel-Check: Stärken, Schwächen, Nutzen

Die Fördermittellandschaft in Deutschland ist vielfältig. Die große Menge an Programmen macht es Gründer*innen und jungen Unternehmen jedoch nicht unbedingt leichter, sich einen Überblick zu verschaffen. Darüber sprechen wir mit dem Fördermittelexperten Dr. Bernd Fischl.

Nicht wenige Gründer*innen scheuen sich davor, Fördermittel zu beantragen. Sind die bürokratischen Hürden dafür zu hoch oder die Angebote zu unübersichtlich?

Ja, die bürokratischen Hürden sind zum Teil sehr hoch. Wenn für das Beantragen eines Förderprogramms mehr Ressourcen investiert werden müssen, als man gewichtet nach Erwartungswert erhält, steht der wirtschaftliche Nutzen nicht in Relation zum möglichen Ertrag. In diesem Falle ist es sinnvoller, sich auf die Weiterentwicklung seines Produkts oder senier Dienstleistung oder auf den Ausbau der Vertriebswege zu konzentrieren. Rein betriebswirtschaftlich betrachtet, sind daher einige Förderprogramme aufgrund zu großer bürokratischer Hürden wenig sinnvoll. Es ist sogar anzunehmen, dass hier ein volks­wirtschaft­licher Schaden durch das Anbieten bzw. Ausreichen von Fördermitteln entsteht.

Eine weitere Hürde ist die Unübersichtlichkeit der Förderangebote. Als Förderberater haben wir umfassende Einblicke und Erfahrungen, die Gründer*innen schwerlich haben können. Aus der Erfahrung heraus kann man daher sagen, dass viele Programme vielleicht passen würden, aber den Gründer*innen gänzlich unbekannt sind. Zwar schafft der Staat hier Abhilfe, indem diese Gründungsberatungen bis zu 80 Prozent vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen werden. Dennoch kann die Masse an Programmen mit den einzelnen Spezifikationen eine(n) Gründer*in ohne externe Hilfe schnell vor unlösbar wirkende Hürden stellen.

Wo sind die Stärken der Gründungsförderung?

Was sich zuerst wie ein Nachteil angehört hat, ist natürlich aus anderen Perspektiven betrachtet ein Vorteil. Als Stärke kann auf jeden Fall die Vielzahl an Fördermöglichkeiten genannt werden. Dadurch werden auch Nischenprojekte sowie eher unpopuläre Bereiche abgedeckt und somit jedem/jeder Gründer*in die Möglichkeit gegeben, sich und seine/ihre Ideen erfolgreich zu verwirklichen. Auch das breite Angebot an Beratungen, Beratungsförderungen und Partnernetzwerken in der Start-up-Szene ist hierbei als eindeutige Stärke am Standort Deutschland zu werten.

Wo gibt es Nachholbedarf?

Wie bereits angedeutet, gibt es vor allem bürokratische Hürden, welche für Gründer*innen zu echten Herausforderungen werden könnnen. So befasst sich mittlerweile ein großer Teil der Beantragung von Fördermitteln mit der richtigen Dokumentation und Antragsstellung. Manche Anträge sind daher ohne externe Hilfe kaum machbar, und die richtige Dokumentation von Informationen ist bei einigen Start-up-Konzepten (insbesondere rückwirkend) nahezu unmöglich. In Anbetracht des internationalen Wettbewerbs kann daher unverhältnismäßige Bürokratie definitiv als ein limitierender, wettbewerbsverzerrender Faktor angesehen werden. Dies kann dann im Extremfall auch zu vergleichsweise weniger Gründungen in Deutschland führen, was wiederum zu weniger Wirtschaftswachstum und letztlich auch zu weniger Arbeitsplätzen führt.

Was könnte man vor diesem Hintergrund von unseren Nachbarn lernen?

Neben deutlich weniger Bürokratie wären Steuern ein Punkt, der hier sofort auffällt. Denn die Thematik der komplizierten und hohen Steuern macht auch vor Start-ups nicht halt. So wäre es eine interessante Überlegung, mit den steuerlichen Anreizen der Nachbarländer speziell für Start-ups gleichzuziehen, da spätestens mit Blick auf einen Exit die Nachbarn deutlich attraktiver für ein in Deutschland ansässiges Start-up sind. Nicht selten gibt es daher Versuche, den steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu entkommen.

Auch andere, wenig sinnvolle Regelungen, wie bspw. die Voraussetzung, nicht gegründet zu haben, um manche Förderungen beantragen zu können, sind im Ausland eher unüblich. Wir haben uns hierzulande stattdessen mit Problemen bzw. offenen Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebskosten vor der Gründung auseinanderzusetzen. Ab wann sind die Kosten der Gründung zuzurechnen? Welche Kosten dürfen das konkret sein?

Weniger Bürokratie, klarere Regelungen und ein Reflektieren aktueller Bestimmungen wären einige der Punkte, die wir uns gern von unseren Nachbarn abschauen dürften.

Sind in nächster Zeit wichtige Veränderungen im Bereich der Fördermittel zu erwarten?

Aufgrund aktueller politischer Bestrebungen und gesellschaftlicher Entwicklungen ist hier durchaus vorstellbar, dass die Förderbedingungen mehr an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden, als das bis jetzt der Fall ist. Zumindest offiziell sind viele Fördermöglichkeiten noch nicht direkt an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Dies könnte sich im Hinblick auf die aktuelle politische Lage wandeln und den Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig ist die aktuelle, global eher volatile Lage ggf. ein Anlass, um hier von politischer Seite in den Wirtschaftskreislauf einzugreifen.

Nun ein paar Aspekte aus dem Gründungsalltag bzw. der Startphase: Nicht jede(r) kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt auf den Markt bringen. Gerade für hochinnova­tive Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung vonnöten. Wie sieht Innovationsförderung in diesem Kontext aus?

Auch hier kann man einige Punkte aufführen. So gibt es, wie bereits kurz angeschnitten, Förderungen, die voraussetzen, dass bei Beantragung der finanziellen Mittel noch nicht gegründet sein darf. Besonders das EXIST-Gründerstipendium sowie die Fördermittel KFW Förderbank dienen dazu, Gründungswilligen den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Speziell bei hochinnovativen Ideen, die eine lange Forschung und Entwicklungszeit haben, ist dies von Vorteil. Dadurch erhält der/die Gründer*in das nötige Kapital, um Forschung und Entwicklung zu bezahlen, ohne den Leistungsdruck zu haben, sofort ein fertiges Produkt verkaufen zu müssen.

Manche Jungunternehmer*innen stecken nach einer gewissen Zeit in einer Krise. Sie haben zu wenige Kund*innen, zu wenig Umsatz, der Wettbewerb ist stärker als gedacht. Welche Fördertöpfe gibt es in dieser kritischen Situation?

Hier kommt es ganz darauf an, wie eine solche Situation zustande kommt. Sollte eine wirtschaftliche Schieflage bspw. durch die Corona-Krise entstehen, gibt es Möglichkeiten wie die Corona-Hilfen, um diese zumindest teilweise abzufedern. Allerdings verhält es sich hierbei wie so oft bei Fördermitteln: Es fallen bestimmte Branchen oder Bereiche durch das Raster, während andere ggf. „überfördert“ werden.

Sollte eine wirtschaftlich schwierige Situation unabhängig von der Corona-Pandemie entstehen, kann man auf eine Vielzahl von Unterstützungen bauen. So gibt es von der BAFA sogar bis zu 90 Prozent Beratungsunterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten sowie verschiedene staatliche Kreditprogramme.

Und wie ist es um die Förderung hiesiger Start-ups zur Internationalisierung bestellt?

Da Deutschland seit vielen Jahrzehnten eine Export­nation ist, ist eine internationale Ausrichtung junger Unternehmen keine Seltenheit. Insbesondere das Potenzial einer weltweiten und internationalen Zielgruppe bzw. Kundschaft dürfte vielen Geldgeber*innen und Anbieter*innen von Förderprogrammen gut gefallen. Neben Förderprogrammen stehen den Gründer*innen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Internationalisierung zur Verfügung. So gibt es Angel Investoren, welche meist unbürokratisch eine erste ­Liquiditätsspritze und gute Kontakte zur Verfügung stellen können. Auch Venture-Capital-Firmen haben häufig ein internationales Netzwerk und bieten Gründer*innen neben ihrer Expertise schnelle monetäre Unterstützung während der Gründungsphase, auch im internationalen Rahmen. Selbst wenn das nicht der traditionellen Start-up-Förderung entspricht, könnten diese Kapitalgeber*innen aufgrund ihrer Netzwerke und ihres Erfahrungsschatzes wie ein Katalysator auf dem Weltmarkt wirken.

Und last but not least – aus Ihrer Sicht als Gründungsberater: Was macht – neben der Nutzung von Fördermitteln – einen erfolg­reichen Unternehmensstart aus?

Die richtige Vorbereitung mit Liquiditätsplanung, Risikoanalysen und Marktbeobachtungen ist fast genauso wichtig wie ein ausgereiftes Produkt oder eine top Dienstleistung. Das alles mit dem richtigen Team und Umfeld kombiniert, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant – diesen Vorsprung sollte kein(e) Gründer*in am Start liegenlassen.

Zum Weiterlesen: Hier kannst du unseren Fördermittel-Guide mit der Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Fördermittel für Gründer*innen gratis downloaden: https://bit.ly/3v7tz88

Tipp: Mach jetzt deinen individuellen Fördermittel-Check mit Sofortauswertung – gratis auf unserer Plattform www.gruenderberater.de

Berlin

Berlin Innovativ


Berlin Start


Berlin Kredit


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 1


Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien Pro FIT/Frühphase 2


Mikrokredit aus dem KMU-Fonds


KMU-Fonds - Gründungs- und Wachstumsdarlehen


KMU-Fonds - Wachstumsdarlehen


Coaching BONUS


Coaching in der Vorgründungsphase


Existenzgründungen im Handwerk (Meistergründungsprämie)


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Kredit 


Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg - Leasing 


Mittelständisches Beteiligungsprogramm


Berlin Mittelstand 4.0


Berlin Kapital


Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft - Landesbürgschaftsrichtlinien


Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen


Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen


IBB-Wachstumsprogramm – Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Liquiditätshilfen BERLIN


Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe


Venture Capital Fonds Technologie Berlin


Venture Capital (VC) Fonds Kreativwirtschaft Berlin


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)


Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Transfer Bonus - Technologie-, Wissens- und Designtransfer 


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


Hauptstadtkulturfonds


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ) 


Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur - INP II (VV INP 2016) 


Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)


Berufswegplanung mit Frauen


Brandenburg

Brandenburg-Kredit Gründung


ProFIT Brandenburg (Zuschuss)


ProFIT Brandenburg (Darlehen)


Gründung innovativ


Bürgschaft ohne Bank (BoB)


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg


Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand


BFB Wachstumsfonds Brandenburg


Frühphasen- und Wachtumsfonds


Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung


Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum


Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM)


Brandenburg-Kredit Mezzanine II


Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe


Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand


Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)


Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen


Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)


Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)


Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau


Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit (RENplus)


Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen


Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei


Förderung der Flurbereinigung (FlurbFördRichtlinie)


Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER


Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen (Forst-RL)


Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)


Zuwendungen aus der Fischereiabgabe


Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


GAP-Finanzierung Film


Innovationsförderung des Medieninnovationszentrums Babelsberg (MIZ)


Brandenburger Innovationsfachkräfte


Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“


Innovationen brauchen Mut (IbM)


Meistergründungsprämie Brandenburg


Mikrokredit Brandenburg


Rheinland-Pfalz

FiTOUR – Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm ERP-Gründerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Förderung der vertragsärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen


Betriebsberatungen für Existenzgründer


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz - Bürgschaft Classic


Bürgschaft Direkt (BoB)


Bürgschaft Premium


Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) Rheinland-Pfalz mbH


Kapitalbeteiligungen an innovativen und technologieorientierten Unternehmen


Kapitalbeteiligungen regionaler Venture Capital Unternehmensbeteiligungsgesellschaften


Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen


Markteinführungsprogramm


Betriebsmittelkredit RLP


Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)


Effizienzkredit RLP


Innovationskredit RLP


ISB-Mittelstandsförderungsprogramm Unternehmerkredit Rheinland-Pfalz (RLP)


Konsortialkredite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz


Aus- und Weiterbildungskredit RLP


Fonds für Innovation und Beschäftigung (FIB)


Landesbürgschaftsprogramm


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm BeratungRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm FondsRLPplus


Mitarbeiterbeteiligungsprogramm GarantieRLPplus


Regionales Landesförderprogramm


Schaffung von Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen


Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden


Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Messeförderungsprogramm


Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)


Förderung der Beratung in der Landwirtschaft


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)


Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP) – Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)


Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz


Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen


Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Integrierte ländliche Entwicklung


Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor


Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoTop


Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) – ISB-Programm InnoStart


Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung


Zukunftsfähige Energieinfrastruktur


Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen


Innovationsfonds I & II Rheinland-Pfalz


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)


Sachsen-Anhalt

Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)


Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)


IB Auftragsvorfinanzierung (Sachsen-Anhalt MUT)


IB Mezzaninedarlehen für innovative Gründungen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt


Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft 


Bürgschaft ohne Bank (BoB) 


Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen


IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen


Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


IB Gemeinsam – IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand


Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Rahmen von Insolvenzantrags- und Insolvenzverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen-Anhalt


Beschäftigung von Innovationsassistenten


Beratungsprogramm für Unternehmen


Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)


Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers


Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI-Richtlinie)


IB-Darlehen Grüne Innovationen (Sachsen-Anhalt MUT)


IBG-Risikokapitalbeihilfen für technologieorientierte KMU


Projektorientierte Medienfinanzierung (IB ProMi)


Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Cross Innovation)


Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm)


Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur als flankierende Maßnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Elektromobilität


Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (Sachsen-Anhalt ENERGIE)


IB Land & Forst


Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete


Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)


Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fischereiwirtschaft an Messen und Ausstellungen


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)


Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie) und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau)


Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)


Marktstrukturverbesserung


Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie Umbau von Hecken (Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze)


Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)


IB Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS)


IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)


Hamburg

Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (Hamburger Kleinstkreditprogramm)


Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge


InnoRampUp


Hamburger Weiterbildungsbonus 2020


Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg


BG-Start!


Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH


Innovationsstarter Fonds Hamburg II (IFH II) – Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen


Hamburg-Kredit Innovation


Avale für die Filmwirtschaft


Energiewende in Unternehmen - Beratungsleistungen


Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung


Filmförderung


Hamburg-Kredit Global


Hamburg-Kredit Wachstum


Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg


Erneuerbare Wärme


Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen


Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)


Förderung der Gesundheitswirtschaft


Programm für Innovation (PROFI)


Elbkulturfonds


Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse


Förderung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung


Investive Agrarförderung - Agrarinvestitionsförderprogramm


Investive Agrarförderung - Investitionen zur Diversifizierung


Maßnahmen der ländlichen Entwicklung


Bundesrepublik Deutschland

ERP-Gründerkredit Startgeld


ERP-Kapital für Gründung


ERP-Gründerkredit - Universell


KfW-Unternehmerkredit Plus


KfW-Unternehmerkredit


Bürgschaften für Leasingfinanzierungen


ERP-Beteiligungsprogramm


Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen


Einstiegsgeld


ERP/EIF-Dachfonds


EXIST-Gründerstipendium


EXIST-Forschungstransfer


Förderung unternehmerischen Know-hows


Gründungszuschuss


Invest - Zuschuss für Wagniskapital


High-Tech Gründerfonds


Mikromezzaninfonds Deutschland


Rückgarantien des Bundes und der Länder


Aufstiegs-BAFÖG


BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)


ERP-Innovationsprogramm


Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland 


Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - ZIM


coparion


Förderung der Selbständigkeit von Flüchtlingen - Pilotprojekt Gründerpatenschaften


Agrar-Bürgschaften


ERP-VC-Fondsinvestments


European Angels Fonds (EAF)


Mikrokreditfonds Deutschland


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel 


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb 


Beihilfen für indirekte CO2-Kosten 


Bürgschaften des Bundes und der Länder 


ERP/EIF-Wachstumsfazilität 


ERP-Regionalförderprogramm 


ERP-VC-Fondsinvestments 


Räumliche Strukturmaßnahmen


Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft


Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau


Landwirtschaft – Wachstum


Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk


Landwirtschaft – Produktionssicherung


Landwirtschaft – Liquiditätssicherung


Landwirtschaft – Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen


Förderung von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken in Deutschland im Rahmen des Projekts "LEEN 100 plus" 


Förderung von Energiemanagementsystemen 


Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 


Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien 


KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme 


KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse 


Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen vor und während einer Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau 


Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) 


Information von Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen


Information von Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft und deren Erzeugnisse sowie damit verbundene Absatzförderungsmaßnahmen


Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)


Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel


BMEL-Exportförderprogramm 


Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützige Organisationen 


Exportinitiative Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen 


Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit


Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum


Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)


Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)


Kulturelle Filmförderung


Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) 


Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) 


Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting 


Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 


Innovative regionale Wachstumskerne 


Initiative Musik – Infrastrukturförderung


German Motion Picture Fund


Initiative Musik – Künstlerförderung


Initiative Musik – Kurztourförderung


Klimaschutzinitiative - Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen 


Modellvorhaben "go-digital" 


Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau 


Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)


Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial


unternehmensWert:Mensch - Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik 


Vor-Ort-Beratung


6. Energieforschungsprogramm - Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung 


Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz 


Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) 


BMUB-Umweltinnovationsprogramm 


Contracting-Bürgschaften


Zukunft der Arbeit: Arbeit in hybriden Wertschöpfungssystemen


Energie vom Land 


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 


Weltraumforschung und -technik (Fachprogramm)


Vom Material zur Innovation (Fachprogramm)


Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 


Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen 


Sicherheitsforschungsprogramm (Fachprogramm)


Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) - Internationale Partnerschaften für nachhaltige Innovationen (CLIENT II) 


Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3) (Fachprogramm) 


KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher 


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard 


KfW-Programm Offshore-Windenergie 


KfW-Umweltprogramm 


Sicherheitsforschungsprogramm – Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit


KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz 


Landwirtschaft - Nachhaltigkeit 


Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt 


Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) - Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität 


Technologieprogramm Energieeinsparung und Energieeffizienz 


6. Energieforschungsprogramm - Grundlegende FuE-Arbeiten in der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum Kompetenzerhalt 


Alternativmethoden zum Tierversuch 


Automatisiertes und vernetztes Fahren 


Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland 


BioÖkonomie 2030 (Fachprogramm) 


Digitale Medien in der beruflichen Bildung - Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung 


Digitale Medien in der beruflichen Bildung (Fachprogramm) 


Empirische Bildungsforschung (Fachprogramm) 


EnEff.Gebäude.2050 - Innovative Vorhaben für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050 


Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen 


Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm) 


Waldklimafond- Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie Anpassung der Wälder an den Klimawandel


Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) 


Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeugausrüster (Luftfahrzeugausrüsterprogramm) 


Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 


Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung 


Förderung von Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe im Bereich Tierschutz" 


Förderung von Projekten im Rahmen der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" 


Forschung für Innovationen in der Agrarwirtschaft 


Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Innovationsprogramms Straße


Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten 


Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau 


Forschungsprogramm zur Mensch-Technik-Interaktion (Fachprogramm) 


Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt (Fachprogramm)


GEO:N - Geoforschung für Nachhaltigkeit (Fachprogramm) 


Gesundheitsforschung (Fachprogramm) 


Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0 


InnoProfile-Transfer - Förderung von Forschungsgruppen und Verbundprojekten


Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen (Fachprogramm) 


Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung 


Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) 


Innovationsförderung des BMEL (Fachprogramm) 


Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft 


Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze 


Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung 


KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance


KMU-innovativ: Elektroniksysteme - Elektromobilität 


KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) 


KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) 


KMU-innovativ: Medizintechnik 


KMU-innovativ: Photonik 


KMU-innovativ: Produktionsforschung 


KMU-innovativ: Sicherheitsforschung 


Maritime Technologien der nächsten Generation (Fachprogramm) 


Medizintechnik (Fachprogramm) 


Mikroelektronik aus Deutschland - Innovationstreiber der Digitalisierung (Fachprogramm) 


Modellregionen der Intelligenten Vernetzung - Konzepte und erste Umsetzungsschritte 


Modernitätsfonds (mFUND) 


Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten 


Photonik Forschung Deutschland (Fachprogramm) 


Förderung von lebensweltlich orientierten Entwicklungsvorhaben in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener