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Einzelunternehmen
Hier erfahren Sie alles über die Gründung eines Einzelunternehmens
Alles, was Sie über die Rechtsform des Einzelunternehmens wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Startkapital, Haftung, Buchführung, Geschäftsleitung, Bezeichnung, Steuern, Gründung und Alternativen.
Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?
Wer sich allein selbstständig macht und keine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft wählt (wie GmbH, UG, AG), gründet ein Einzelunternehmen. Betreiber von Einzelunternehmen können Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein. Als alleiniger Inhaber haftet ein Einzelunternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für sein Unternehmen. Ein Einzelunternehmen kann Mitarbeiter beschäftigen. Das Einzelunternehmen ist eine eigene Rechtsform. Zu unterscheiden sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie die Ein-Mann-GmbH, Ein-Mann-UG, Ein-Mann-AG.
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Steckbrief zum Einzelunternehmen
Rechtsformen-Typ: Einzelunternehmen
Geeignet für: Gründer, die unkompliziert alleine starten und keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten.
Anzahl der Inhaber: eine natürliche Person.
Gegenstand des Unternehmens: Möglich für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Tätigkeiten sowie für Freiberufler und Land- und Forstwirte.
Sitz des Unternehmens: in D.
Haftung: Unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen des Inhabers.
Stammkapital: keines erforderlich.
Gesellschaftsvertrag/Satzung: Nicht erforderlich.
Gründungskosten: ab ca. 30 Euro.
Eintrag ins Handelsregister: Für Kleingewerbetreibende: nein, für eingetragene Kaufleute: ja
Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister (nur eingetragene Kaufleute), Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.
Publizitätspflicht: Keine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (außer bei Einzelunternehmen mit erheblichem Umfang, z.B. mehr als 130 Mio. Euro Jahresumsatz).
Kaufmannseigenschaft: Ja/nein, beide Formen möglich.
Buchführung: Kleingewerbetreibende können einfache Buchführung nach der EÜR-Methode betreiben, eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Rechtsfähigkeit: Ja, der Inhaber ist rechtsfähig.
Steuern: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte), Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer.
Geschäftsleitung: Inhaber, Bevollmächtigter Angestellter oder Prokurist.
Bezeichnung: Einzelunternehmen von Kleingewerbetreibenden enthalten Vor- und Nachnamen des Inhabers sowie ggfls. eine „schmückende“ Ergänzung. Einzelunternehmen von eingetragenen Kaufleuten können Firmennamen mit Zusatz e.K., e.Kfr., e.Kfm. tragen.
Rechtsgrundlagen: HGB, BGB, GewO.
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Startkapital im Einzelunternehmen
Ein bestimmtes Mindestkapital für die Gründung eines Einzelunternehmens ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass das Geld für den Aufbau des Unternehmens ausreicht, bis dieses eigene Erträge erwirtschaftet.
Haftung im Einzelunternehmen
Der Inhaber eines Einzelunternehmens haftet immer voll für die Schulden seines Unternehmens. Das heißt: Er muss bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen. Dabei werden nicht nur Bankguthaben herangezogen, sondern auch jede Form von Sachbesitz, Autos, Immobilien, sonstigen Wertgegenständen. Um so wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz gegen die häufigsten Schadensrisiken der jeweiligen Branche durch eine Gewerbeversicherung, Landwirtschaftsversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung (für Freiberufler). Ansonsten sollte der Gründer eines Einzelunternehmens abwägen, wie hoch seine potenziellen Risiken sind. Er kann sein Einzelunternehmen natürlich jederzeit in eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft umwandeln, aber unter Umständen macht die Gründung als Ein-Personen-GmbH oder UG von Anfang an Sinn.
Mehr zur Inhaber-Haftung im Einzelunternehmen und wie Sie sich schützen können lesen Sie » hier.
Gut zu wissen: Der Nachteil der fehlenden Haftungsbeschränkung kann zugleich auch ein Vorteil sein: Bei Banken und anderen Geldgebern ist das Einzelunternehmen wegen der vollen persönlichen Haftung des Inhabers recht gut angesehen.
Haftpflicht-Quick-Check für Einzelunternehmen
Kleingewerbe und kaufmännisches Einzelunternehmen
Unabhängig von Haftungsfragen werden beim Einzelunternehmen zwei verschiedene Typen unterschieden: Das Einzelunternehmen als kleingewerbliches Unternehmen und als kaufmännisch geführtes Unternehmen. Das Kleingewerbe wird nicht zwingend ins Handelsregister eingetragen, das kaufmännisch geführte Einzelunternehmen hingegen muss ins Handelsregister eingetragen werden. Es trägt den Zusatz e.K., oder auch e.Kfr. oder e.Kfm., also eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau. Dabei gibt es sowohl den Ist-Kaufmann, der eintragungspflichtig ist, als auch den Kann-Kaufmann, der sich freiwillig eintragen lässt.
Sobald das Einzelunternehmen eine Größenordnung erreicht, die eine kaufmännische Betriebsführung erfordert, muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Gewöhnlich liegt diese Grenze bei einem Jahresumsatz von 250.000 Euro, aber auch andere Merkmale wie die Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten sowie die Größe des Produktsortiments dienen zur Beurteilung.
Werden diese Grenzen überschritten, so entsteht ein eintragungspflichtiges Handelsgewerbe. Werden diese Beträge nicht erreicht, kann das Einzelunternehmen als nicht eintragungspflichtiges Kleingewerbe geführt werden – oder sich freiwillig als Kann-Kaufmann eintragen lassen. Diese Regelung gilt nicht für Freiberufler oder Land- und Forstwirte. Sie betreiben in keinem Fall ein Handelsgewerbe und sind keine Kaufleute.
Buchführungspflichten im Einzelunternehmen
Als Kleingewerbetreibender – also als Nicht-Kaufmann – ist man berechtigt, seine Gewinne und Verluste nach der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln. Als Kaufmann hingegen unterliegt man dem Handelsrecht und ist zur Bilanzierung verpflichtet. Für den eintragungspflichtigen Einzelunternehmer gibt es jedoch eine Ausnahme: Falls sein Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 60.000 Euro liegt bzw. sein Umsatz unter 600.000 Euro, kann er von der Buchführungspflicht befreit werden und ebenfalls nach der EÜR-Methode arbeiten (§214a HGB). Diese Grenzwerte gelten für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2016. Gewerbliche Einzelunternehmen mit höheren Gewinnen oder Umsätzen sind in jedem Fall buchführungspflichtig.
Diese Grenzen gelten nach den steuerlichen Bestimmungen (§141 Abgabenordnung) auch für Land- und Forstwirte, obwohl diese kein Handelsgewerbe betreiben. D.h. auch Land- und Forstwirte mit mehr als 60.000 Euro Überschuss bzw. 600.000 Euro Umsatz sind zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Für Freiberufler gelten diese Regelungen wiederum nicht: Sie können ihre Buchhaltung in jedem Fall nach der einfachen EÜR-Methode betreiben.
Die Geschäftsleitung im Einzelunternehmen
Der Inhaber des Einzelunternehmens ist zumeist auch dessen verantwortlicher Geschäftsleiter. Achtung: Die Bezeichnung „Geschäftsführer“ im Einzelunternehmen kann problematisch und irreführend sein, da dies die offizielle Bezeichnung des Organs einer Kapitalgesellschaft ist. Um das Risiko einer Abmahnung zu vermeiden, sollte man als Verantwortlicher eines Einzelunternehmens die Bezeichnung „Geschäftsführer“ also nicht verwenden. „Inhaber“ ist dagegen korrekt.
Der Inhaber kann auch einem Angestellten die Führung der Geschäfte anvertrauen. Im kaufmännisch geführten Einzelunternehmen kann der Inhaber eine sog. Prokura erteilen. Diese muss im Handelsregister eingetragen werden. Im kleingewerblichen Einzelunternehmen ist die Erteilung einer Prokura nicht möglich, jedoch die Erteilung einer Generalvollmacht nach BGB.
Die Bezeichnung des Einzelunternehmens
Auch hier muss zwischen Kleingewerbe und kaufmännischem Gewerbe unterschieden werden:
Bei Kleingewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sollte der Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein. Zwar ist die gesetzliche Vorschrift dazu weggefallen, doch muss aus der Bezeichnung deutlich werden, dass das Unternehmen mit der Person des Inhabers quasi identisch ist. Eine Firmierung ohne den Namen des Inhabers wäre also unzulässig. Erlaubt ist aber eine Ergänzung durch einen Branchen-, Sach- oder Fantasienamen. Beispiel: „Blumenhaus Brigitte Müller“ oder „Stefan Heinrich, Rohrreinigung.” Außerdem sind in bestimmten Branchen die Bezeichnungen der Geschäftslokale ohne Namensnennung der Inhaber zulässig, wie etwa „Gasthof zum Hirschen“. Auf Rechnungen, in der Korrespondenz oder im Internet-Impressum muss dann allerdings der Inhaber zusätzlich genannt sein.
Wer ein kaufmännisches Gewerbe betreibt, also im Handelsregister eingetragen ist, darf einen Firmennamen wählen, also einen Branchen-, Sach-, Fantasie-, Misch- oder Personennamen angeben. Er muss aber die Kürzel e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. an die Bezeichnung anhängen. Beispiele für die Bezeichnung eines eingetragenen Einzelunternehmens: „Blumen Müller e.Kfr.“ oder „Foralissimo e.Kfr.“ oder „Gittes Floralkunst e.Kfr.“ oder „Rohrfrei e.K.“ Eingetragene Kaufleute müssen im Geschäftsverkehr (Rechnungen, Korrespondenz, Impressum etc.) außerdem den Ort des Handelsgewerbes sowie das Registergericht mit Handelsregister-Nummer angeben.
Für Freiberufler gelten grundsätzlich die Bezeichnungs-Regeln wie für Kleingewerbetreibende, jedoch mit kleinen Unterschieden: Bei Freiberuflern reicht der Familienname als Bezeichnung aus, der Vorname muss also nicht angegeben werden. Der Nachname darf noch durch Branchenbezeichnungen und Fantasiebegriffe ergänzt werden. Allerdings sollte aus diesen Zusätzen eindeutig die freiberufliche Tätigkeit hervorgehen und nicht etwa Hinweise auf gewerbliche Tätigkeiten erfolgen. Sonst kann das Finanzamt unter Umständen eine gewerbliche Eigenschaft unterstellen und den Freiberufler zur Gewerbesteuer heranziehen. Beispiel: „Konrad Architekturbüro“ wäre o.k., aber „Konrad Bauplanung & Sanierung“ kann zum Verlust des Freiberufler-Status führen.
Steuern im Einzelunternehmen
Bei gewerblichen Einzelunternehmen fallen Gewerbesteuer, Einkommensteuer, ggfls. Lohnsteuer und Umsatzsteuer an. Bei Freiberuflern und Landwirten entfällt die Gewerbesteuer, die anderen Steuerarten fallen jedoch an wie bei Gewerbetreibenden. Manche freiberufliche Tätigkeiten sind außerdem von der Umsatzsteuer befreit, Land- und Forstwirte zahlen reduzierte Umsatzsteuern. Schuldner für die diversen Steuerarten ist regelmäßig der Inhaber des Einzelunternehmens.
Bei der Gewerbesteuer gilt außerdem ein Freibetrag bis 24.500 Euro. Bei einem kleineren Gewerbeertrag fallen demnach keine Gewerbesteuern an. Der evtl. darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde versteuert. Die entrichtete Gewerbesteuer wird wiederum mit der Einkommensteuer des Einzelunternehmers verrechnet (Faktor 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags), so dass sich aus der Gewerbesteuer i.d.R. erst ab einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % oder mehr eine Mehrbelastung ergibt.
Die Umsatzsteuer kann entfallen, falls der Einzelunternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wie sich die verschiedenen Steuerarten im Einzelunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften auswirken, lesen Sie » hier.
Gründung des gewerblichen Einzelunternehmens
Einzelunternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden, also Kleingewerbetreibende, melden sich lediglich beim Gewerbeamt an. Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den der Gründer ausfüllen muss. Damit ist das kleingewerbliche Einzelunternehmen gegründet.
Einzelunternehmen, die ein kaufmännisches Gewerbe ausüben, müssen ihr Unternehmen zusätzlich zu den Schritten des Kleingewerbetreibenden durch einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen. Es fallen Kosten für den Notar und amtliche Gebühren für die Handelsregistereintragung an.
Falls das Einzelunternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden.
Notwendig sind noch die Anmeldungen bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer sowie bei der Berufsgenossenschaft. Zwar versendet das Gewerbeamt Mitteilungen an diese Institutionen, doch sollte der Gründer sein Einzelunternehmen hier besser selbst innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Mehr zum Thema Kleingewerbe anmelden » hier.
Einzelunternehmen gründen als Freiberufler
Für Freiberufler sowie Land- und Forstwirte entfällt der Weg zum Gewerbeamt. Sie müssen jedoch die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen, um ihr Einzelunternehmen zu gründen. Dies sollten Sie spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erledigt haben. Falls sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen auch sie beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Ferner müssen sich einige Freie Berufe bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichern. Hier muss die Anmeldung innerhalb einer Woche erfolgen. Manche Freie Berufe erfordern zudem die Mitgliedschaft in einer speziellen Standeskammer, Landwirte melden sich bei den Landwirtschaftskammern an.
Alternativen zur Gründung des Einzelunternehmens
Als Alternativen zum Einzelunternehmen kommen haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften in Frage, die auch von Einzelpersonen gegründet werden können. Das sind die Ein-Personen-GmbH, die Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) oder die Ein-Personen-AG.
Selbstständig machen als Softwareunternehmen
Wenn du dich mit einem Softwareunternehmen in der IT-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Softwaremarkt: Zahlen und Trends
Nach Prognosen von Bitkom wird das Marktvolumen für Software in Deutschland weiter steigen und im Jahr 2021 etwa 27 Milliarden Euro betragen. Es wird prognostiziert, dass sich der weltweite Umsatz mit Software im Jahr 2021 auf etwa 514 Milliarden Euro belaufen wird, so Statista. Die Software für Unternehmen mit einem prognostizierten Marktvolumen von etwa 204 Milliarden Euro gilt als das größte Segment im weltweiten Softwaremarkt. Laut Statista ist Cloud-Computing einer der aktuellsten Trends auf dem IT-Markt: 82 Prozent der im Jahr 2020 befragten deutschen Unternehmen haben angegeben, dass sie bereits Cloud-Services nutzen. 76 Prozent behaupten, dass sie planen, mehr in die Cloud-Technologie zu investieren. Für 70 Prozent Unternehmen hat die Digitalisierung im Allgemeinen während n der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen, so eine Studie von Bitkom Research. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) möchten die Corona-Krise nutzen, um Versäumnisse bei der Digitalisierung aufzuholen. Für Softwareunternehmen ergeben sich damit ganz neue Chancen, in den Softwaremarkt mit ihren Produkten einzutreten, die neuen Anforderungen und Erwartungen entsprechen.
Softwareunternehmen gründen: die 7 Hauptschritte im Überblick
Wir haben den Gründungsprozess in 7 Schritte unterteilt. Alle Schritte sind jedoch so eng miteinander verbunden, dass es nicht immer möglich ist, die festgelegte Reihenfolge einzuhalten. Aber eines ist klar: falls du ein Softwareunternehmen gründen möchtest, musst du die folgenden Schritte beachten.
Schritt 1: Markt / Wettbewerber erforschen und eine passende Geschäftsidee finden.
Um den dynamischen Softwaremarkt zu betreten, sollte man erst diesen Markt erforschen und analysieren. Die Marktanalyse ist ein sehr wichtiger Schritt, der leider gern unterschätzt wird, was zum Scheitern bereits in früheren Phasen führt. Nur die sorgfältige Recherche hilft, wertvolle Informationen über den Softwaremarkt zu gewinnen und auf derer Basis marktstrategische Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der Markt- und Wettbewerbsanalyse wird es ermöglicht,
- die Marktgröße zu ermitteln, um davon abgeleitet den Marktanteil für das geplante Softwareprodukt am Gesamtmarkt zu berechnen;
- das Marktpotenzial für die Geschäftsidee richtig einzuschätzen und zu ermitteln;
- die Zielgruppe mit ihren Bedürfnissen zu definieren;
- zu bestimmen, welche Schwächen und Stärken deine wichtigsten direkten Konkurrenten haben, und aus ihren Erfolgen / Fehlern zu lernen;
- eine klare Ausrichtung der Idee und des Projekts zu gewährleisten.
Die Ergebnisse einer Marktanalyse bilden eine zuverlässige Grundlage für die datenbasierte Planung der nächsten Schritte.
Schritt 2: Geeignete Rechtsform auswählen.
Bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest, solltest du erst eine Reihe von Fragen beantworten, die einen direkten Einfluss auf die Wahl haben, wie zum Beispiel:
- Wirst du dein Softwareunternehmen zusammen mit anderen Personen oder alleine gründen?
- Wie viel Stammkapital hast du? Und wie groß ist der Kapitalbedarf?
- Wirst du nach Investoren suchen?
- Bist du bereit, mit deinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Softwareunternehmens zu haften? Oder möchtest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften?
- Wirst du Personal einstellen?
- Planst du, dein Softwareprodukt auch auf den internationalen Markt bringen?
- Werden hohe Umsätzen in der Zukunft erwartet?
- Welche Rechtformen sind in der IT-Branche üblich?
Es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen, die sich grundsätzlich in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen. Zu den gängigsten Formen, die bei der Gründung von Softwareunternehmen gewählt werden, gehören:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
- GmbH & Co. KG.
- Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt).
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
- Einzelunternehmen.
Personengesellschaften wie GbR oder GmbH & Co. KG sollten mindestens aus zwei Gesellschaftern bestehen, die kein Mindestkapital zur Gründung benötigen, aber dabei persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatunternehmen haften müssen. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sollten Gesellschafter (das kann auch ein Gesellschafter sein) ein Stammkapital haben. Das ist eine gute Wahl, falls Gesellschafter ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken möchten. Bei der Rechtsform des Einzelunternehmens sollte man für alle betrieblichen Verbindlichkeiten auch mit dem Privatvermögen haften. Aber diese Form zählt zu den einfachsten Rechtsformen, die es ermöglicht, mit geringen bürokratischen Hürden und Gründungskosten in die Selbständigkeit einzusteigen.
Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile, die bei der Wahl sorgfältig abgewägt werden müssen. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, bei der Wahl einer optimalen Rechtsform einen externen Unternehmensberater hinzuziehen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.
Schritt 3: Ein Proof of Concept (PoC) erstellen.
Ein Proof of Concept (PoC) hilft, deine Geschäftsidee auf die Machbarkeit zu überprüfen. Das ist ein sehr wichtiger Meilenstein in der Projektentwicklung, der einerseits eine solide Grundlage für die weiteren Schritte schafft und andererseits zur Überzeugung von Investoren dient. Du musst mit einem Proof of Concept beweisen, dass die Idee überhaupt praktisch umsetzbar ist und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zum wirtschaftlichen Erfolg führt.
Um den Machbarkeitsnachweis zu erbringen, kommen drei Strategien zum Einsatz.
- Die Idee wird direkt umgesetzt. Gelingt es dir, ein Softwareprodukt direkt auf den Markt zu bringen, das bei der Zielgruppe gut ankommt, hast du einen stichfesten Erfolgsnachweis. Aber diese Strategie ist mit einem großen Risiko verbunden.
- Die Idee wird in einem kleinen Projekt ausprobiert. Das ist eine Strategie mit weniger Risikobehaftung, die aber wertvolle Erkenntnisse darüber liefert, was noch an deinem Produkt verbessert werden muss. Damit hilft diese Strategie, deine Geschäftsidee zu optimieren, bevor das fertige Produkt auf den Markt eingeführt wird.
- Die Idee wird im Rahmen der Marktforschung auf Herz und Nieren überprüft. Die Marktforschung kann leider keinen eindeutigen Machbarkeitsnachweis erbringen, sondern helfen, die erste Einschätzung des Marktes zu machen und eine solide Basis für die Umsetzung anderer Strategien vorzubereiten.
Der Begriff Proof of Concept wird oft mit anderen Begriffen aus der IT-Branche vertauscht: Prototyp und MVP (Minimum Viable Product). Alle drei Begriffe sind eng miteinander verbunden. Aber diese Ansätze kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum Einsatz und verfolgen verschiedene Ziele:
- Im Rahmen vom PoC wird das Projekt auf die Machbarkeit geprüft. Es ist sinnvoll, die Machbarkeitsstudie am Anfang des Projekts durchzuführen, bevor größere Investitionen in die Entwicklung eines neuen Softwareprodukts getätigt werden.
- Prototypen werden nach einem erfolgreichen PoC erstellt und dienen dazu, die Idee begreifbar zu machen. Diese unvollständige Version des geplanten Produkts muss zeigen, wie es aussehen und laufen wird.
- Ein MVP wird auf der Basis von Erkenntnissen aus PoC und Prototypen erstellt. Aber im Gegensatz dazu ist ein MVP ein minimal brauchbares Softwareprodukt, das einen Mehrwert für potenzielle Kunden anbietet, obwohl es noch keine Marktreife erreicht hat. Mit einem MVP erhältdt du eine Möglichkeit, wertvolles Feedback von Endnutzern einzuholen und darauf basierend dein Produkt an die realen Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe anzupassen.
Schritt 4: Geeignetes Geschäftsmodell auswählen.
Bei der Gründung eines Softwareunternehmens kommen verschiedene Software-Geschäftsmodelle zum Einsatz, die sich nach folgenden Kriterien unterscheiden lassen:
Nach Zielgruppe
- B2B-Software. Du benötigst ein engagiertes Vertriebsteam für lange Verkaufszyklen, das persönliche Beziehungen zu B2B-Kunden aufbauen und diese langfristig betreuen wird. B2B-Produkte sollten an individuelle Bedürfnisse von B2B-Kunden einfach angepasst warden können. Du musst auch über umfassende Support-Leistungen wie Integration, Migration oder Weiterentwicklung denken, die dein Softwareunternehmen B2B-Kunden bereitstellen kann.
- B2C-Software. Um dein Produkt sowie deine Dienstleistungen an Endverbraucher zu verkaufen, brauchst du digitales Marketing. Es umfasst vielfältige Marketingaktivitäten und Maßnahmen, die unter Einsatz verschiedener digitaler Instrumente (darunter auch Website, soziale Netzwerke, Live-Chats) durchgeführt werden und für die Markenbekanntheit sorgen müssen.
Nach Preisgestaltung und Umsatzarten
Umsatz mit einem Produkt
Wenn du planst, Geld nur durch dein Softwareprodukt zu verdienen, solltest du festlegen, wie du das machst. Man unterscheidet die folgenden Formen der Monetarisierung:
- Lizenzmodell: Unabhängig davon, ob ein Softwareprodukt privat oder gewerblich genutzt wird, sollten Endnutzer*innen erst eine Softwarelizenz erwerben, die eine Vereinbarung zwischen Softwarehersteller und Endnutzer*in darstellt. Mit dieser Lizenz erhalten diese eine zeitlich unbegrenzte Erlaubnis das Produkt zu installieren und zu verwenden. Je nach Softwarehersteller können auch zusätzliche Gebühren durch Anpassungen und regelmäßige Updates entstehen.
- Abonnementsbasiertes Modell: Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Benutzer/Monat) gemietet. Dabei erhalten Endnutzer*innen einen Zugriff auf die aktuellste Version der Software. Wird der festgelegte Zeitraum abgelaufen, musste das Nutzungsrecht durch die wiederkehrende Zahlung erneut aktiviert werden.
- Das Pay-as-you-go-Modell: Die Endnutzer*innen bezahlen nur Ressourcen, die sie tatsächlich genutzt haben. Die Zahlung basiert auf einer messbaren Einheit wie z. B. pro Transaktion, pro Gigabyte Speicherplatz, pro Verbindung.
- Freemium-Modell: du kombinierst zwei Angebote. Erst stellst du ein Basisprodukt kostenlos zur Verfügung, um potenzielle Kund*innen zu gewinnen und ihr Interesse zu wecken. Dann bietest du die Möglichkeit an, die Vollversion mit zusätzlichen Funktionen und Erweiterungen zu nutzen, für die Endnutzer*innen aber extra bezahlen müssen.
- In-App-Käufe: Dieses Modell ermöglicht es, eine App als Vertriebskanal zu nutzen, um verschiedene Produkte zu verkaufen.
Umsatz mit einem Produkt und produkt-begleitenden Dienstleistungen. Dazu gehören in erster Linie technischer Support und Wartung deines Softwareprodukts.
Nach Bereitstellungsmodell
- Cloud: Ein Softwareprodukt wird über das Internet bereitgestellt, das Kund*innen ohne Installation sofort nutzen können. Dieses Modell ermöglicht es, cloudbasierte SaaS-Produkte auf den Markt zu bringen, die üblicherweise unter Einsatz des Abo-Modells vertrieben werden.
- On-Premises: Ein Softwareprodukt wird lokal beim Kunden bzw. der Kundin installiert und im eigenen Rechenzentrum betrieben. Um das Nutzungsrecht zu bekommen, sollten die Kund*innen die Nutzungslizenz kaufen oder mieten.
- Hybrid: Es geht um die Erstellung eines Softwareprodukts, das die optimale Nutzung von lokalen Ressourcen in Kombination mit der Cloud-Umgebung ermöglicht. Dieses Modell hilft, eine Balance zwischen Sicherheit und Komfort zu halten (wenn z.B. Kund*innen ihre sensiblen Daten nicht in der Cloud speichern möchten).
Schritt 5: Die geeignete Finanzierungsform auswählen und planen.
Für die Umsetzung deiner Geschäftsidee, die du auf die Machbarkeit überprüft hast, benötigst du Geldmittel. Ein gut strukturierter Finanzplan sollte dir aufzeigen, wie viel Kapital du für die Gründung eines Softwareunternehmens und die Erstellung sowie Einführung Ihres geplanten Produkts brauchst. Mit diesen Zahlen beginnst du die Suche nach den Finanzierungsmöglichkeiten. Derzeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung und -förderung. Darunter auch:
- Finanzierung via Bootstrapping: Du verlässt dich bei der Gründung eines Softwareunternehmens auf deine persönlichen Ersparnisse und Fähigkeiten. Die Selbstfinanzierung ist eine optimale Möglichkeit für Gründer*innen, die ein Softwareprodukt selbst programmieren können.
- Spezielle Förderprogramme: Es werden unterschiedliche Förderprogramme sowohl auf bundesweiter als auch auf regionaler Ebene angeboten, die es ermöglichen, die finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Darlehen zu niedrigen Zinsen zu erhalten.
- Darlehen und Kredite bei einem Finanzinstitut: Das können klassische Kredite oder spezielle Kredite für die Existenzgründung sein, mit Bürgschaft von Privatpersonen oder von der Bürgschaftsbank. Die Erstellung eines professionellen Businessplans und/oder der Machbarkeitsnachweis sollte deine Chancen erhöhen, einen Kredit bewilligt zu bekommen.
- Finanzierung über externe Investoren: Es gibt unterschiedliche Wege, Investoren zu finden:
Auf Crowdfunding-Plattformen wie Startnext (das ist die größte Plattform im deutschsprachigen Raum). Gründer*innen haben eine Möglichkeit, Ihre Idee auf solchen Plattformen vorzustellen und finanzielle Unterstützung über eine Vielzahl von Menschen zu erhalten.
Auf spezialisierten Business Angels Netzwerken. Um das Interesse von Business Engels, vermögenden Privatinvestoren, zu wecken, sollten Gründer*innen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese Investoren sind üblicherweise bereit, die Finanzierungslücke in der Frühphase zu schließen, was mit einem hohen Risiko verbunden ist, und nicht nur das Kapital, sondern auch ihre Kontakte und Know-how ins Projekt einzubringen.
Bei Venture-Capital-Fonds, die durch das Investieren Anteile am Unternehmen erhalten und damit zu einem strategischen Partner werden. Ihr Hauptziel ist, erworbene Geschäftsanteile zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen und dadurch einen maximalen Gewinn zu erzielen. Der Einstieg von Investoren solcher Art erfolgt jedoch in den meisten Fällen in den späteren Phasen, die durch ein niedrigeres Risiko gekennzeichnet werden.
Schritt 6: Businessplan erstellen.
Je nachdem, welche Ziele du mit der Erstellung eines Businessplans verfolgst, kann er unterschiedliche Informationen enthalten. Darunter auch:
- Kurze Zusammenfassung, die einen Überblick über dein Vorhaben gibt.
- Detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee für das geplante Softwareprodukt und begleitende Dienstleistungen (abhängig vom gewählten Geschäftsmodell), die auch Funktionen und besondere Merkmale der Software umfasst.
- Das geplante Geschäftsmodell, das beschreibt, wie genau du Geld verdienen wirst.
- Markt & Wettbewerb. Ergebnisse der Markt- und Wettbewerbsanalyse wie Akteure des Markts, Marktsegmente, Potenziale und Risiken, Zielgruppe und mehr.
- Business Case, der durch die Beschreibung des Szenarios sowie die Begründung des erwarteten Nutzens die Vorteilhaftigkeit deines Vorhabens aufzeigen muss.
- Informationen über das Gründerteam: Anzahl von Gründer*innen, Kompetenzen und Fähigkeiten.
- Beschreibung und Begründung der gewählten Rechtsform.
- Geplante Kooperation mit externen Dienstleistern oder einzelnen Entwicklern.
- Umsetzungsplanung: kurz- und mittelfristige Ziele, Kennzahlen zur Messung des Fortschritts, konkrete Meilensteine und Zeitpläne und mehr.
- Finanzplanung, die einen umfangreichen Überblick (meist in Zahlen) darüber gibt, mit welchen Arten von Kosten du bei bzw. nach der Gründung deines Softwareunternehmens rechnen musst: Planung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs, Investitionsplan, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsvorschau und mehr. Die Finanzplanung ist ein sehr wichtiger Punkt im Businessplan, der auch erklärt, wann du mit deinem Softwareunternehmen einen Gewinn erwirtschaften wirst. Dieser Teil ist auch für potenzielle Investoren interessant.
- Mögliche Maßnahmen für das Marketing und die Vermarktung des Produktes und des zu gründenden Softwareunternehmens.
- Anhang. Es geht um alle zusätzlichen relevanten Dokumente wie Lebensläufe, Referenzen, Grafiken, Zahlmaterialien und andere Zusatzinformationen.
Der Businessplan ist ein sehr wichtiges Werkzeug in der Gründungsphase, das es ermöglicht:
- Die Geschäftsidee klar zu formulieren und überzeugend zu präsentieren.
- Dich bei der Kapitalbeschaffung zu unterstützen.
- Durch einen detaillierten Plan mögliche Schwachstellen sowie Wissenslücken frühzeitig aufzudecken und dadurch Risiken zu minimieren.
- Dich bei der eigenen Planung sowie bei der Kontrolle deiner Fortschritte zu unterstützen.
Schritt 7: Wettbewerbsvorteile schaffen.
Wettbewerbsvorteile helfen dir, dich von der Konkurrenz abzuheben und einen Schritt weiter zu gehen. Es ist empfehlenswert:
- Wiederverwendbare Bestandteile der Software zu entwickeln, um dein Produkt modular und flexibel aufzubauen. Die Wiederverwendung ermöglicht es, durch die mehrfache Nutzung von bereit erprobten Bestandteilen die Produktqualität zu verbessern, den Entwicklungsprozess zu beschleunigen und damit Zeit- und Kostenersparnisse zu erzielen.
- Künstliche Intelligenz einzusetzen, um einerseits durch die Nutzung von KI-Basierten Tools intelligente Unterstützung bei der Entwicklung und Wartung denes Softwareprodukts zu ermöglichen, und andererseits innovative Softwareprodukte auf den Markt zu liefern. Die Software mit intelligenten Funktionen hilft, Fehler zu reduzieren, zahlreiche Prozesse zu automatisieren, Angebote und Ansprache zu personalisieren und vieles mehr.
- Die Time-to-Market zu verkürzen, um sich schneller als Wettbewerb auf dem Markt zu positionieren und einen schnelleren Return on Investment (ROI) zu erzielen.
Fazit
Obwohl sich die Marktprognosen beeindruckend lesen, ist es letztlich aufwändig, ein Softwareunternehmen erfolgreich zu gründen. Ein Muss ist eine gute Vorbereitung, die den Gründungsprozess deutlich erleichtert und für einen umfassenden Überblick über technische, rechtliche und formale Voraussetzungen sorgt. Zugleich sollten sowohl existierende als auch neu zu gründende Softwareunternehmen ihre Geschäftsstrategien an die sich ändernde Dynamik des Softwaremarkts anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei der Gründung deines Softwareunternehmens solltst du auch bereit sein, mehrere Möglichkeiten auszuprobieren, bevor du dein Erfolgsrezept findest. Denn klar ist, dass sich der Softwaremarkt im digitalen Wandel befindet. Die Entscheidung liegt bei dir, ob du daran teilnehmen bzw. teilhaben willst oder nicht.
Der Autor Boris Shiklo begann seine Karriere 1997 bei ScienceSoft als C ++ und Datenbankentwickler. Heute nutzt er als technischer Geschäftsführer seine tiefen Hintergrundkenntnisse in Softwareentwicklung und strategischer Planung bei der Betreuung der komplexesten Projekte und als Experte, Blogger und Fachautor.
Restaurant eröffnen: Selbstständig mit dem eigenen Restaurant
Wenn Sie sich mit einem Restaurant selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Restaurants achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für zukünftige Restaurantinhaber:
- Anzahl Restaurants in Deutschland: 72.481 (DEHOGA 2016)
- Jahresumsatz Restaurants gesamt: 26,9 Mrd. € (Statista 2016)
- Durchschnittsumsatz pro Betrieb: 315.000 € netto, 450.000 € in kleineren Betrieben (destatis 2016)
- Anzahl der Beschäftigten in der speisengeprägten Gastronomie: 1.158.824
- Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: 33.000 € (2015), nur 19.000 € in kleineren Betrieben (2011) (destatis 2011/2016)
- Mögliche Zusatzgeschäfte: Lieferservice, Catering, Foodtruck
- Wettbewerber: Fast-Food-Ketten, Caterer, Lieferdienste
- Kostenstruktur in Restaurants (mit herkömmlicher Bedienung): Personalkosten (Küchenprodukte, die verarbeitet werden, zählen hier auch rein): 30,4 %; Materialeinsatz, Energiekosten: 30,9 %; Miete/Pacht: 9,2 %; Handelswareneinsatz (z.B. Wein): 0,8 %; Sonstiger Aufwand: 14,3 % (destatis 2015)
Branchen-Insights für selbstständige Restaurantbesitzer
Den Ergebnissen der DEHOGA-Konjunkturumfrage zufolge blicken Gastronomen insgesamt positiv auf das zurückliegende Winterhalbjahr. Die Konsumfreude der Deutschen und die stabile Konjunktur sind weiterhin Stütze der Branche. So berichten 42,7 Prozent der befragten Betriebe von guten und 40,1 Prozent von befriedigenden Geschäften in den Monaten Oktober 2017 bis März 2018. 17,2 Prozent beurteilen ihre geschäftliche Situation dagegen negativ. Der Saldo aus Negativ- und Positivmeldungen sank leicht um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr auf plus 25,5 Prozentpunkte.
Ferner berichten 34,9 Prozent der Gastronomen von steigenden Umsätzen im Winterhalbjahr (Vorjahr 31,00 Prozent). 31,9 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbußen hinnehmen (Vorjahr 31,8 Prozent). Das Gästeaufkommen stieg bei 28,1 Prozent der Befragten (Vorjahr 28,6 Prozent). 29,9 Prozent der Betriebe hatten Gästerückgänge zu verzeichnen (Vorjahr 27,8 Prozent).
Die Ertragssituation in der Gastronomie bleibt jedoch kritisch: 46,8 Prozent hatten einen Ertragsrückgang zu beklagen (Vorjahr 45,6 Prozent). Hauptursache hierfür sind die hohen Betriebskosten und der starke Preisdruck. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohnes sahen sich viele Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen: 36,0 Prozent der Befragten erhöhten ihre Preise (Vorjahr 38,8 Prozent).
Faustregel: 1/3 des Umsatzes müssen für feste Kosten, 1/3 für Einkauf geplant werden. Bleibt 1/3 als Roherlös, von dem u.a. noch Personalkosten bezahlt werden müssen.
Modegeschäft eröffnen: Selbstständig machen als Modehändler
Wenn Sie sich als Modehändler selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Modegeschäftes achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modehändler
Allgemeine Zahlen in der Textil- und Bekleidungsbranche
Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Einzelhandel: 63,84 Mrd. (statista 2016)
Bruttoumsatz mit Textilien und Bekleidung im deutschen Versandhandel: 10,65 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland: 25,33 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)
Konsumausgaben für Bekleidung und Schuhe in Deutschland: 75,24 Mrd (statista 2016)
Ausgaben für Bekleidung pro Haushalt: 108 Euro im Monat bzw. 4,4 % der monatlichen privaten Konsumausgaben (destatis 2016)
Nettoumsatz im Bekleidungshandel: 32.724,11 Mio
Nominale Umsatzentwicklung: 2009 -5,6; 2010 +4,3; 2012 u. 2015 +0,5; Jan-Mai 2017 -0,3 (destatis 2017)
Bekleidungsunternehmen im Einzelhandel: 18.101 (destatis 2016, Umsatzsteuerstatistik)
Anzahl der Beschäftigten: 29.674 (destatis 2016)
Marktanteile stationäre Bekleidungsfachgeschäfte: 50,1 % (BTE 2016)
Marktanteile Wettbewerber: Versand- und Onlinehandel (18,3 %), Kauf- und Warenhäuser (7,6 %), Lebensmittelhandel (6,8%), Sonstiges (17,2 %) (BTE 2016)
Sortimentsanteile am Modemarkt: Damenbekleidung (37%), Schuhe (18%), Wäsche (9%), Accessoires (3%) (BTE/ ifH 2015)
Betriebliche Kennziffern für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel 2015
Bruttoumsatz je qm Geschäftsfläche: 2.448,35 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)
Bruttoumsatz je beschäftigte Person: 204.241,05 Euro (BTE Betriebsvergleich 2016)
Lagerumschlag: 2,4 (BTE Betriebsvergleich 2016)
Netto-Handelsspanne (ohne MwSt.): 39,5 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Gesamtkosten: 37,0 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Betriebsw. Gewinn in % vom Bruttoumsatz: 2,4 % (BTE Betriebsvergleich 2016)
Als Modehändler selbstständig machen: Branchen-Insights
Der deutsche Fashion-Markt stellt einen der größten Wirtschaftszweige Deutschlands dar. Rund ein Fünftel des gesamten Marktes beansprucht er für sich, Tendenz steigend. Die zunehmende Vertikalisierung, der Online-Handel und nicht zuletzt der demographische Wandel als externer Einflussfaktor tragen einen wesentlichen Anteil zum Wachstum bei. Vor allem die beiden erst genannten Faktoren sorgen überdies für eine wesentliche Umverteilung der gesamten Marktanteile und stellen die Modebranche vor grundlegende strukturelle Veränderungen. Wirft man einen Blick in die deutschen Innenstädte, so spürt man die ersten Anzeichen dieses Wandels unmittelbar. Läuft man einmal durch Deutschlands meist frequentierteste Einkaufsstraße, die Kaufingerstraße in München, so kann man diese nicht passieren, ohne an drei H&M Filialen vorbeizulaufen. Vielfalt? Fehlanzeige! Vertikale Fast-Fashion Ketten übernehmen schleichend den Markt und verdrängen alt eingesessene Platzhirsche (regionale bzw. lokale Fachhändler) sowie unabhängige, kleinständische Fachhändler. Aus der Traum von der eigenen Modeboutique? Nicht ganz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr eigenes Modegeschäft trotz der Dominanz großer Ketten und Online-Händler (Ebay, Amazon, Zalando) auf dem Fashion-Markt platzieren und etablieren können. Los geht’s:
Selbstständig machen als Bäcker
Wenn Sie sich als Bäcker selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer Bäckerei achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Bäcker
Backbetriebe in Deutschland: 12.200
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Betrieb: 1,15 Mio. €
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigter: 51.000 €
Bäckerei-Dichte: 1 Betrieb pro 1.750 Einwohner
Nahrungsmittelbudget pro Haushalt: 3.550 € im Jahr
Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Café, Handelswaren, Liefergeschäft
Wettbewerber: Großbäckereien, Backindustrie, Lebensmittelhandel
Quelle: Deutscher Bäckerbund 2015
Branchen-Insights für selbstständige Bäcker
Kleine Bäcker wurden deutschlandweit in den vergangenen Jahren immer mehr von Großunternehmen verdrängt. Einer der Hauptgründe, warum kleinere Bäcker-Betriebe dem Druck der Großen nicht mehr standhalten können, sind fehlende geeignete Nachfolger.
Für Gründer die sich als Bäcker selbstständig machen wollen, kann es deswegen von Vorteil sein, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs. Informieren Sie sich dazu in der lokalen Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Auswahl des richtigen Objektes, sollten Sie auf den Rat eines Experten hören. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der örtlichen Bäcker-Innung.
Tipp zur Übernahme: Der Unternehmenswert muss vor Übernahme genau berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus:
- Zeitwert für Maschinen, Ausrüstung, Ladeneinrichtung
- Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt.
Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der erforderlichen Zusatzinvestitionen kann - wie jede Existenzgründung - vom Staat mit zinsgünstigen Mitteln erleichtert werden. Nutzen Sie dazu den kostenlosen Fördermittel-Check von Gründerberater.de, um herauszufinden, welche Fördermittel in Ihrer Region auf Sie warten.
Gründen als Familiengesellschaft
Was ist eine Familiengesellschaft und welchen Wert hat sie als strategisches Element der Unternehmensgründung?
Mit welchen Strategien lassen sich gute Wege bei der Unternehmensgründung bahnen? Manchmal liegt die Lösung ganz nah, nämlich in einer Gesellschaft mit der eigenen Familie. Sie kann eine generationenübergreifende Basis für Start-ups liefern.
Für die Gründung einer Familiengesellschaft sprechen grundsätz- liche Vorteile wie Vertrauen, gemeinsame Interessen sowie die Möglichkeit, das Vermögen vor Zersplitterung zu sichern. Der nächsten Generation können Prozentsätze an der Gesellschaft und damit mittelbar Prozentsätze an ihrem Vermögen übergeben werden. Gemeinsam werden auch die Regelungen für den Erbfall und die Unternehmensnachfolge getroffen.
Diese Gewichtung – Beteiligungen als Gegenstand – kennzeichnet eine Familiengesellschaft. Sie ist in der Regel keine operative Gesellschaft, sondern arbeitet rein vermögensverwaltend. Folglich liegt im Gesellschaftsvertrag der Schwerpunkt auf der Nachfolgeregelung, die bei einer Gesellschaft dem Erbrecht vorgeht. In den meisten Fällen ist daher die Familiengesellschaft nicht das Start-up selbst, sondern fungiert als zukunftssichernde Holding. Sie gründet das Start-up als operative Tochtergesellschaft.
Wenn das Geschäftsmodell erfolgreich ist, lassen sich erhebliche Vorteile für Schenkung- und Erbschaftsteuer generieren. Weil die Erben selbst schon mittelbar Gesellschafter des Start-ups sind, werden die Wertzuwächse nicht mehr isoliert auf die Nachfolger verschenkt oder vererbt. Damit unterliegt der Wertzuwachs keiner schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Regelung mehr.
Der Familiengesellschafts-Klassiker: Familien-GmbH
Die Gründung einer Familiengesellschaft ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich, etwa als Team aus Mann-Frau-Kind oder Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel. Minderjährige Familienmitglieder sollten möglichst nicht eingebunden werden, weil dafür spezielle vormundschaftsrechliche Regelungen erforderlich sind.
Die Rechtsformen von Familiengesellschaften entsprechen den klassischen Varianten. Sie reichen von GmbH über GbR und KG bis hin zur GmbH & Co. KG und KGaA. Die KGaA, bei der die Nachfolger Aktionäre werden, ist eine besonders geeignete Rechtsform für vermögende Personen. Der Steuersatz liegt wegen der Abgeltungssteuer bei nur 25 Prozent und der Übergeber behält die uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis im Unternehmen. Eine häufig gewählte Form ist die Familien-GmbH. Hier entfällt die Gewerbesteuerpflicht auf Ertrag des eigenen Grundbesitzes. Von Vorteil ist auch die erbrechtliche Regelung von nur einem Vermögensgegenstand.
Wichtig: Damit später weder Gläubiger noch Schwiegerkinder oder auch geschiedene Ehepartner auf das Vermögen zugreifen können, müssen die Gesellschafter der Familien-GmbH spezielle Regelungen in ihren Vertrag aufnehmen. Für die Form einer GmbH spricht auch, dass Gewinnausschüttungen an die Familiengesellschafter möglich sind, bei denen sich die Steuerbelastung minimieren lässt. Als nachteilig werden oft die Veröffentlichungspflicht oder die Kosten für den Jahresabschluss empfunden, die auf Höhe eines klassischen GmbH-Abschlusses liegen.
Bei einer professionellen Vertragsgestaltung werden auch Konflikte antizipiert, die typisch für die Gründungssituation und für die jeweils vorliegende Familienkonstellation sind. Einzelregelungen dazu ergänzen den Kern des Gesellschaftervertrags, der bei einer Familien-GmbH folgende Punkte umfassen sollte: Alle Unterzeichner und ihre Kinder verpflichten sich, einen auf die GmbH bezogenen Ehevertrag abzuschließen. Zudem wird eine Abtretungs- oder Einziehungsregelung für den Fall „X“ getroffen, in dem zum Beispiel ein Gesellschafter in Rente geht oder aus anderen Gründen die Familien-GmbH verlässt. Auch eine Abfindung für diesen Fall ist genau zu regeln – bestenfalls über den Buchwert und nicht über den Unternehmenswert.
Um mögliche Streitfälle innerhalb der GmbH schnell lösen zu können, empfiehlt es sich, schon in einvernehmlicher Situation ein Schiedsverfahren zu bestimmen, das vertraglich fixiert wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte zudem mit dem Testament jedes Gesellschafters abgestimmt sein. Mit einer sorgfältigen Ausgestaltung dieser Zukunftsthemen beweisen bereits die Gründer unternehmerische Verantwortung.
Familiengesellschaft: Öffentliche Finanzierungen, Pluspunkte beim Rating
Warum ist eine Familiengesellschaft hilfreich, wenn Start-ups ihre Gründungsphase finanzieren? Hintergrund: Banken geben Start-ups in der Regel keine Kredite in den ersten drei Jahren, was oftmals regulatorische Gründe – KWG Kreditwesengesetz und Basel III – hat. Durch die Familiengesellschaft besteht häufig bereits Kapital oder Vermögen, auf das Finanzierungen aufbauen können. Hinzu kommt, dass die Bonität höher bewertet wird, weil es mehrere Gesellschafter gibt und die Nachfolge geregelt ist.
Als Alternative oder Ergänzung zu Eigenmitteln der Familie bieten sich KfW-Mittel oder andere öffentliche Finanzierungsinstrumente an, etwa Invest-Zuschüsse für Wagniskapital, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anbietet. Mit der Registrierung im BAFA-Programm bekommt jeder Business Angel oder private Investor 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet, was diese Finanzierungsform auch für den Kapitalgeber sehr attraktiv macht.
Sollte das Start-up über eine unique Geschäftsidee verfügen, die beim Patentamt registriert ist, eröffnet sich ein weiterer Finanzierungsbaustein. Der Patenthalter kann diesen selbstgeschaffenen Wertfaktor mit dem beizulegenden Wert aus prognostizierten Erträgen in der Bilanz ausweisen und zahlt keine Steuern darauf.
Familiengesellschaft: Steuern und Reporting mit digitalen Strukturen
Für die Kommunikation mit Investoren und Banken empfiehlt sich ein Reporting, das digital generiert und übermittelt werden kann. Basis ist eine digitale Buchhaltung, idealerweise mit angeschlossenem Tax Compliance Management System (Tax CMS). Mit dem System lassen sich steuerliche Anforderungen abbilden und regelkonform abwickeln. So entsteht hohe Haftungssicherheit, denn per Tax CMS können Unternehmer alle steuerrelevanten Prozesse belegen und sich vor dem Vorwurf einer versuchten Steuerhinterziehung schützen. Viele Finanzentscheider in Start-ups vermuten, automatisierte Verwaltungsprozesse seien zu aufwendig für ihre Firmengröße. Aber gerade in der Aufbauphase eines Unternehmens ist die Installation schnell umzusetzen und spart von Beginn an administrative Kosten.
Das Tax CMS lässt sich in ein internes Kontrollsystem (IKS) einbinden, das betriebswirtschaftliche Strukturen abbildet. Damit haben Unternehmer ein wichtiges Informationstool für die Finanzpartner und Versicherungen, den Steuerberater und die Finanzverwaltung an der Hand. Zudem bewährt sich das interne Controlling, um bereits in der Gründungsphase hocheffiziente Prozesse anzulegen – für alle Familiengesellschafter eine lohnende Investition.
Der Autor Thomas Breit ist Inhaber der Steuerberatung Thomas Breit und Dozent auf den Gebieten Unternehmensumwandlung, Due Diligence, Unternehmensbewertung und zivilrechtliches Erbrecht.
Marktsegmentierung – Pflichtübung für Start-ups
Wie Sie mit Hilfe einer konsequenten Marktsegmentierung Ihren Markt oder Ihre Märkte besser verstehen und darauf basierend gezielter bearbeiten können.
„20 Reasons Why Startups Fail“ – unter diesem Motto analysiert die US-Amerikanische Plattform CB Insights seit mehreren Jahren neugegründete Unternehmen, die sich nicht erfolgreich am Markt platzieren konnten. Die Gründe, warum junge Unternehmen scheitern, sind dabei vielfältig – auf Platz 1 rangiert jedoch mit weitem Abstand die Aussage „No Market – No Need“. 42 % der untersuchten Start-ups scheiterten daran.
Die präzise Kenntnis des Kundenproblems und der Kundenanforderungen ist also eine Kernvoraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines jungen Unternehmens. „Wer ist Ihre Zielgruppe, wer ist Ihr Markt und welches Problem kann Ihr Unternehmen bei dieser Zielgruppe lösen?“ ist daher auch eine häufig gestellte Frage bei Investoren und Förderinstituten, die Start-ups durchleuchten.
Vor diesem Hintergrund ist es gerade für junge Unternehmen wichtig, den Zielmarkt und dessen Anforderungen präzise zu verstehen. Da der Ansatz „One Size Fits All“ – also eine Lösung für alle Zielgruppen eines Marktes, in anspruchsvollen Marktumfeldern nicht mehr ausreicht, müssen sich Start-ups und junge Unternehmen auf die unterschiedlichen Anforderungen von einzelnen Zielgruppen einstellen. Häufig ist die Marktsegmentierung, also die Einteilung des relevanten Marktumfelds in seine Untergruppen, der erste Schritt für die saubere Definition und Analyse der relevanten Zielgruppen sowie ihrer Anforderungen.
Typische Kriterien zur Marktsegmentierung
Marktsegmentierung kann dabei anhand verschiedener Segmentierungskriterien erfolgen. Welche Kriterien dabei zur Anwendung kommen, ist abhängig von der jeweiligen Branche des jungen Unternehmens. Beispiele für typische Kriterien zur Marktsegmentierung sind:
- Produkt-/ Leistungsbasierte Marktsegmentierung: Der Markt wird zerlegt anhand wichtiger Leistungs-merkmale des Produktes. Dies können z.B. technische Leistungsklassen oder Größenkategorien sein. Bei Fahrzeugen unterscheidet man anhand der Fahrzeuggröße und Ausstattung z.B. typischerweise ein Marktsegment der Kleinwagen, Mitteklasse, oberen Mitteklasse oder Oberklasse.
- Kundeneigenschaften: Der Markt wird zerlegt anhand relevanter Kundengruppen. So werden z.B. sozio-demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, Einkommensgruppen etc.) herangezogen, um Marktsegmente zu bilden, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Im Modebereich werden z.B. zur Kundensegmentierung Zielgruppen anhand des Alters und der Ausgaben für Kleidung definiert.
- Anwendungen: Im industriellen Bereich bzw. bei Business-to-Business Unternehmen können auch wichtige Anwendungsbereiche des Produktes als Segmentierungsmerkmal genutzt werden. So unterscheidet ein Entwickler von Software für den industriellen Einsatz z.B. nach den Marktsegmenten Automotive, Maschinenbaubranche, Luftfahrt- und Elektroindustrie.
- Regionale Merkmale: Häufig werden auch Marktsegmente nach Wohnort bzw. Ländern oder Zielregionen gebildet. So unterscheiden sich in manchen Märkten die Anforderungen und Marktgegebenheiten deutlich innerhalb verschiedener Regionen Deutschlands oder Europas, so dass diese Marktsegmente separate betrachtet werden müssen.
- Preisgruppen: Märkte werden auch hinsichtlich Preisklassen unterteilt. So können z.B. untere, mittlere und gehobene Preissegmente definiert werden.
Beispiel für eine einfache Marktsegmentierung eines Software-Start-ups
In vielen Fällen bietet sich eine sinnvolle Kombination mehrerer der oben genannten Kriterien der Marktsegmentierung an, um den eigenen Zielmarkt in klar definierte Marktsegmente zu unterteilen und präzise zu umreißen. Gerade für Investoren und Förderinstitute empfiehlt sich aus unserer Erfahrung eine graphische Darstellung der gewählten Marktsegmentierung, aus der auf einen Blick der relevante Zielmarkt des Unternehmens hervorgeht. Ein Beispiel für die kundenseitige Marktsegmentierung eines jungen Software-Unternehmens, das mit einer Lösung zur Kommunikations-Verschlüsselung auf Geschäftskunden abzielt, zeigt die nachfolgende Abbildung:
Freelancer-Kompass 2019
Der Freelancer-Kompass 2019 analysiert, wie es um die Freelancing-Branche steht. Über 1.300 Teilnehmer gaben Auskunft über ihr Leben als Freelancer. Wichtige Ergebnisse: Mit fast 94 Euro pro Stunde verdienen Freelancer mehr als jemals zuvor, gleichzeitig steigt das Nettoeinkommen und auch die die Gender Pay Gap verringert sich weiter. Dennoch äußern die Freelancer erstmals deutlich Kritik an die Politik und fordern radikale Änderungen. Hier erfahrt ihr mehr.
Vier von fünf deutsche Unternehmen sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft vom Fachkräftemangel betroffen. Doch welche zusätzlichen Kosten kommen auf Unternehmen mit der Beschäftigung freier Mitarbeiter zu? Der Freelancer-Kompass 2019, die jährliche Marktstudie der Projektplattform freelancermap, gibt Aufschlüsse über die Bezahlung und Arbeitsweise freier Mitarbeiter und zeigt: Freelancer verdienen im Schnitt 93,89 Euro pro Stunde und sind meistens drei bis zwölf Monate in ein Projekt involviert. Insgesamt befragte das Nürnberger Unternehmen 1.347 Teilnehmer zu über 70 Fragen rund um ihren Arbeitsalltag – dem Freelancing im Bereich IT- und Engineering. Die Ergebnisse sollten Unternehmen aufhorchen lassen.
Stundensätze für Freelancer steigen
Der Stundensatz für Freelancer im DACH-Raum liegt durchschnittlich bei 93,89 Euro und stieg somit, verglichen mit dem Vorjahr, um knapp drei Euro an. Auch bei Betrachtung früherer Einkommen fällt auf, dass Unternehmen im Jahr 2016 deutlich weniger tief in die Tasche greifen mussten und heute im Schnitt fast zwölf Euro mehr pro 60 Minuten bezahlen. Besonders in den Branchen SAP und Beratung/ Management kostet es Unternehmen mehr, auf qualifizierte Freiberufler zu setzen. Hier bekommen freie Experten durchschnittlich 112 Euro bzw. 108 Euro pro Stunde Arbeitszeit. Geographisch betrachtet sind Freelancer aus Schleswig-Holstein mit einem Stundensatz von fast 99 Euro am teuersten, wobei Freiberufler in Thüringen mit 72,06 Euro am wenigsten verdienen. Allerdings kommen auf Unternehmen, abgesehen vom Stundensatz, keine Zusatzkosten in Form von Versicherungs- und Rentenbeiträgen oder der Bezahlung im Krankheitsfall hinzu.
10 Basics für Nebenerwerbsgründer
Mehr Spaß an der eigenen Arbeit sowie mehr Geld oder auch Sicherheit durch ein zweites Standbein. Viele Angestellte machen sich auch deshalb nebenberuflich selbständig. Wir zeigen wichtige Vorab-Überlegungen für alle, die als Nebenerwerbsgründer starten wollen.
1. Wer darf, wer nicht?
Es gibt nur zwei Gründe, die Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Weg stehen könnten. Erstens: Wenn Sie Ihrem Chef Konkurrenz machen, darf er das untersagen. Zweitens: Beeinträchtigt der Nebenjob Sie so sehr, dass Ihnen im Büro die Augen zufallen, kann Ihr Chef ebenfalls intervenieren. Auch wichtig zu klären ist: Kann die Nebentätigkeit räumlich und organisatorisch getrennt von Ihrem Angestellten-Job ausgeführt werden?
Test: Wie viel Unternehmergeist besitzen Sie?
2. Professionalität
Gehen Sie Ihre Nebenerwerbsgründung genauso professionell an, als würden Sie voll davon leben wollen.
3. Beraten und Informieren
Nutzen Sie so früh wie möglich Beratungsangebote vor Ort. Viele sind kostenlos. Weiterhin gibt es gute Fachliteratur zum Thema. Tipp: Lutz/Luck, Selbstständig in Teilzeit, Linde Verlag, 19,90 EUR.
4. Ziele und Strategie festlegen
Machen Sie sich über Ihre Ziele und die Strategien in den nächsten drei bis fünf Jahren Gedanken und halten das schriftlich fest. Dazu zählt auch die Frage, ob sich Ihre Nebenerwerbs-Geschäftsidee zu einer Vollerwerbs-Selbständigkeit ausbauen lässt bzw. diese sich dafür eignet.
5. Offenheit von Anfang an
Arbeiten Sie von Anfang an mit offenen Karten. Es gilt: Nur ein legaler Start ist ein guter Start. Mehr als drei Formulare braucht es fürs Erste selten. Beratungsstellen helfen dabei. Sobald Geld fließt, muss das Finanzamt informiert werden. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht einen Gesundheitspass.
6. Unterstützer ins Boot holen
Planen Sie Ihre Zeit genau, die Ihnen neben Arbeit und Familie für die Gründung bleibt. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und sichern Sie sich deren Unterstützung.
7. Netzwerken
Schaffen Sie sich Netzwerke! Sie werden bald Partner brauchen, auf die Sie sich verlassen können müssen. Wer gleich im Team gründet, ist oft erfolgreicher. In vielen Orten gibt es Vereine und Gründer-Netzwerke.
Mehr dazu: 5 unschlagbare Networking-Tipps
8. Angebote kalkulieren
Kalkulieren Sie die Preise für Ihr Angebot nicht zu niedrig. Das wirkt unprofessionell und führt zur Selbstausbeutung. Finden Sie heraus: Was kostet es bei den Wettbewerbern und warum? Was würde Ihre Arbeitsstunde kosten, wenn Sie angestellt wären?
9. Kosten kalkulieren
Klären Sie vorab, ob Sie die Anfangsinvestitionen und die anfallenden Fixkosten überschaubar, also niedrig halten können.
10. Praxis-Know-how sammeln
Es ist schwierig in einer Branche, die man nicht gut kennt, nebenerwerblich zu gründen. Machen Sie erst ein Praktikum oder bewerben Sie sich als Aushilfe in einer Firma in dem Bereich – so bekommen Sie auch gleich wertvolle Kontakte.
Chef nach fünf
Mehr Geld, mehr Freude an der eigenen Arbeit und größere Sicherheit durch ein zweites Standbein. Das sind die Beweggründe vieler Angestellter, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Experten und Gründer berichten, wie der Start in diese Form der Selbständigkeit gelingt.
Bei manchem beginnt das Abenteuer „nebenberufliche Gründung“ mit einer Geschäftsidee. Karim Feldhaus entdeckte in seinem Job als Softwareentwickler, wie sehr kompetente Beratung zum Thema Wissensmanagement in Unternehmen fehlte. Feldhaus entschied sich, mit seinem Wissen und seiner Erfahrung diese Nische auszufüllen, reduzierte seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden und arbeitet fortan einen Tag in der Woche am Aufbau seines eigenen Unternehmens.
Uta Nommensen entwickelte ihre Idee aus einem Teilzeit-Job als Pressereferentin für einen Verband. Die Tätigkeit, im Home Office ausgeübt, lässt der Germanistin noch genügend Zeit und Raum für ein zweites Standbein als freie PR-Beraterin. Nicht zuletzt sprachen aus der Perspektive der alleinerziehenden Mutter auch finanzielle Gründe für eine weitere Einnahmequelle.
Geld war es auch, was Dörte Benz motivierte, sich nach weiteren Einkünften umzusehen. Die angestellte Logopädin verdiente zu wenig, um sich und die beiden Söhne über die Runden zu bringen. Benz, leidenschaftliche Köchin, machte sich zusammen mit zwei Kollegen mit Koch-Events selbständig. Damit verdient sie inzwischen fast genauso viel wie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Über kurz oder lang möchte sie zusätzlich zu den Koch-Events ein Catering-Geschäft eröffnen und dann hauptberuflich durchstarten. Doch davon weiß der Arbeitgeber noch nichts ...
Warum nebenbei gründen?
Kurzarbeit, sinkende Gehälter und erzwungene Stundenreduzierungen führen dazu, dass sich immer mehr Angestellte für die „Gründung nebenbei“ interessieren. Hinzu kommen Motivationen, die es schon immer gab: Endlich der eigene Herr sein, einen Ausgleich zu einer nur halb befriedigenden Tätigkeit finden und am besten gleich mit dem Hobby Geld verdienen. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründer plant – laut KFW-Gründungsmonitor – ihre Selbständigkeit künftig zum Vollerwerb auszubauen.
Dieser Plan ist eine gute Voraussetzung, um von Anfang an alles richtig zu machen. Denn wer vorhat, in absehbarer Zeit ganz von seiner Unternehmung leben zu können, geht meist anders an die Gründung heran. Eben so, wie es richtig ist: mit einem Businessplan und einer genauen Rentabilitätsberechnung. Honorare müssen von Anfang an so kalkuliert sein, dass sie auch ohne den Angestelltenjob tragen. „Da habe ich anfangs Fehler gemacht“, gibt Dörte Benz zu. Die Nebenjobgründerin ging einfach pauschal und ohne sich die Wettbewerber anzuschauen von einem Honorar von 18 Euro pro Stunde aus. „Dies war viel zu günstig.“
Da vorhandene Kunden radikalere Preisanpassungen so gut wie nie mitmachen, musste sie sich nach der Erhöhung eine komplett neue Zielgruppe erschließen und von vorn anfangen. Statt auf Stundenbasis berechnete sie ab sofort Tages- und Halbtagessätze sowie Wochenendzuschläge. So entstand ein durchschnittlicher Tagessatz von 400 Euro. Extras berechnete Benz auch extra, etwa mit 15 Euro netto pro eingesetzter Servicekraft und Stunde. „Ich musste mein Denken ganz umstellen“, so Benz. „So viel Geld zu nehmen hätte ich mich ohne Beratung und die Ermutigung durch Experten nie getraut.“ Nun hat Benz auch keinen Kleinunternehmerstatus mehr, sondern rechnet mit Umsatzsteuer. Das stellt das Vorhaben noch einmal zusätzlich auf professionellere Beine.
Arbeiten im Home Office: Vor- und Nachteile für Gründer
Ob man als Gründer im Home Office produktiv arbeiten kann, ist eine Typfrage und hängt von der Art des Unternehmens ab. Wir zeigen die wichtigsten Vor- und Nachteile des Home Office auf.
Einer der wohl bekanntesten Heimarbeitsplätze unserer Zeit steht bis heute noch in Los Altos, Kalifornien. 1976 bauten Steve Jobs und seine Geschäftspartner den ersten Apple Computer in der elterlichen Garage. Was sich von da aus schnell zu einem der erfolgreichsten Technologieunternehmen weltweit entwickelte, folgte einem Modell, das sich nicht nur im Silicon Valley als erfolgversprechend durchgesetzt hat. In den USA, so schätzt die US Small Business Administration, sind mehr als die Hälfte aller Unternehmen home based, werden also von Privathaushalten aus betrieben. Doch auch von deutschen Gründern wird die Option, das eigene Unternehmen von zu Hause aus zu starten und zu leiten, immer noch gern genutzt.
Die Nachteile des Home Office für Gründer
Die Arbeit von zu Hause aus bringt allerdings auch eine Reihe von Nachteilen und Problemquellen mit sich.
- Vor allem macht es ein Home Office schwieriger, eine klare Grenze zwischen Arbeits- und Berufsleben zu ziehen. Für Existenzgründer ist es ohnehin oft nicht einfach, in all dem Stress, den ein Unternehmensaufbau mit sich bringt, auch noch Raum für Freizeit und Entspannung zu lassen. Ist dann der Arbeitsplatz räumlich so nah und somit ständig verfügbar, ist die Gefahr zur Selbstausbeutung groß.
- Auch muss man bei der Heimarbeit vorsichtig sein, nicht den vielen Ablenkungen zu erliegen, die das private Umfeld mit sich bringt. Hier ist ein großes Maß an Selbstdisziplin nötig, um sich voll und ganz der Arbeit zu widmen.
- Heimarbeit bedeutet auch oft, sich als Einzelkämpfer behaupten zu müssen, da Kollegen oder Mitarbeiter oft fehlen. Die Zeit als Existenzgründer ist aber auch eine Phase, in der man mit vielen unbekannten Problemen und Herausforderungen konfrontiert wird. Der Austausch mit anderen kann hier wertvolle Anregungen liefern, eine Option die im Home Office so leider oftmals nicht besteht.
Die Vorteile des Home Office für Gründer
- Zunächst einmal ist das Home Office vor allem eines: kostengünstig. Richtet man sich sein Büro in den eigenen vier Wänden ein, fallen zusätzliche Mieten und teure Maklerprovisionen gar nicht erst an.
- Auch muss nicht jeden Tag geld- und zeitaufwändig zum Büro gependelt werden. Gerade in der Startphase einer Unternehmensgründung, sind diese Kosten- und Zeitersparnisse nicht zu unterschätzen.
- Für Nebenerwerbsgründer bietet ein Home Office so auch die Möglichkeit, die Unternehmensentwicklung bequem von zu Hause aus, neben dem Hauptberuf, voranzutreiben.
- Ein weiterer Vorteil, den das Arbeiten von zu Hause aus bietet, ist die flexible Zeiteinteilung. Heimarbeit macht es möglich, selbst zu entscheiden, wann man welche Aufgaben angeht. Dadurch wird es für Gründer möglich, ihre Arbeitszeiten besser um den Alltag herum zu planen. Das macht beispielsweise auch die Vereinbarkeit von Familie und stressigem Gründeralltag leichter.
Was gilt es im Home Office zu beachten?
- Zunächst einmal ist nicht jedes Zuhause gleichermaßen für ein Home Office geeignet, und - je nach Art des Unternehmens – können völlig unterschiedliche Vorrausetzungen für den zukünftigen Arbeitsplatz nötig sein. Für bestimmte Tätigkeiten, können ein Schreibtisch und ein Computer völlig ausreichen, während andere Projekte beispielsweise eine gewisse Größe der Wohnung oder das Vorhandensein von Lagerräumen vorrausetzen.
- Wenn Publikumsverkehr in den eigenen vier Wänden geplant ist, sollte man sich auch fragen, ob das eigene Zuhause die nötig professionelle Umgebung dafür bietet. Deshalb ist es wichtig, sich klar zu machen, welche Ansprüche das eigene Unternehmen an einen Arbeitsplatz stellt und, ob diese in den eigenen vier Wänden umsetzbar sind.
- Darüber hinaus sollte man sich Gedanken machen, welche weiteren Anschaffungen nötig sind, um auch zu Hause professionell zu arbeiten. Werden beispielsweise zusätzliche Telefon- oder Internetanschlüsse benötigt? Bedarf es weiterer Bürogeräte oder -möbel? All das sind Fragen, mit denen sich Gründer am besten schon im Vorfeld auseinander setzten sollten.
- Sollte man mit einem Team zusammenarbeiten, ist außerdem die Frage relevant, wie man sich auch bei der Heimarbeit mit diesem koordiniert. Hier ist es wichtig effiziente Kommunikationsstrukturen zu etablieren, die auch ohne die tägliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Büro funktionieren. So kann es beispielsweise hilfreich sein, feste Zeiten für Treffen oder Telefonkonferenzen anzuberaumen, um sich gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen und die nächsten Schritte zu diskutieren.
- Handelt es sich bei der Immobilie, in der man das Home Office plant, nicht um Eigentum, so sollte auch die mietrechtliche Situation geklärt werden. Grundsätzlich gilt, dass solange der Charakter der Wohnungsnutzung weiterhin im Vordergrund steht, ein solcher Heimarbeitslatz auch ohne Zustimmung des Vermieters eingerichtet werden darf. Nötig wird die Zustimmung zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes in den eigenen vier Wänden, laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes, sobald die geschäftlichen Aktivitäten des Mieters deutlich nach außen treten. Allerdings ist selbst in solchen Fällen der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter oder nennenswerten Kundenverkehr handelt.
- Doch nicht nur der Vermieter sollte mit der Verlegung des Arbeitsplatzes nach Hause einverstanden sein. Auch mit Familienmitgliedern oder anderen Mitbewohnern sollte vorher abgeklärt werden, ob sie bereit sind, den Heimarbeitsplatz zu akzeptieren. Nur wenn der Arbeitsplatz von allen mitgetragen wird, ist effizientes und produktives Arbeiten auch zu Hause wirklich möglich.
- Steuerlich absetzbar ist das Home Office für Selbständige in voller Höhe dann, wenn es den Tätigkeitsmittelpunkt der betrieblichen und beruflichen steuerlich relevanten Betätigung darstellt. Ist das nicht der Fall, können die Aufwendungen für den Heimarbeitsplatz trotzdem noch bis zu einer Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, falls für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Letztlich sind hier die Umstände im konkreten Einzelfall entscheidend, informieren Sie sich daher über den aktuellen Rechtsstand.
Fazit und Alternative zum Home Office
Ob man im Home Office produktiv arbeiten kann, ist eine Typfrage und kommt auch auf die Art und den momentanen Entwicklungsstand des Unternehmens an. Wer sich mit der Idee des Home Office so gar nicht anfreunden kann, für den gibt es in allen größeren Städten Coworking Spaces. Hier kann man sich für einen oder mehrere Tage flexibel einmieten und hat so nicht nur die Chance, dem Home Office zu entkommen, sondern auch Kontakte zu anderen Freiberuflern und Selbständigen zu knüpfen.
Einen guten Überblick über Coworking-Angebote finden Sie hier
Mit der eigenen Idee durchstarten: Zuerst kommt der Papierkram
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren können, haben wir wichtige Formalitäten und To do's rund ums Gründen für Sie zusammengefasst.
Der Entschluss ist gefasst und Sie wollen sich mit ihrer Idee selbstständig machen. Im Prinzip könnten Sie jetzt einfach loslegen, doch vorher gilt es noch eine Menge Papierkram zu erledigen. Ihr Projekt will nämlich finanziert werden, eine Rechtsform wird benötigt, Sie müssen sich gegen alle Eventualitäten versichern und andere Büroaufgaben werden gerade am Anfang Ihrer Start-up-Karriere auf Sie zukommen. Da kann man ganz schnell den Überblick verlieren. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Idee konzentrieren können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.
Businessplan und die Finanzierung
In den meisten Fällen brauchen Sie erst einmal das nötige Startkapital, um mit Ihrer Idee durchzustarten. Bevor Sie sich einen Termin bei einem der vielen Kreditinstitute geben lassen, sollten Sie im Vorfeld einen realistischen Businessplan auf die Beine stellen. Auf jeden Fall enthalten sein sollten eine Marktanalyse, Stärken und mögliche Schwächen der Idee sowie ein realistischer Finanzplan. Hier sollten Sie sich einen Fachmann besorgen, der die Zahlen möglichst genau berechnen kann.
Für die Finanzierung lohnt es sich Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Außerdem empfiehlt es sich, Informationen über sogenannte Förderdarlehen bei der KfW zu sammeln. Wenn Sie den Weg zur Bank eher scheuen und Sie keine riesigen Summen benötigen, können Sie Ihre Familie oder Freunde als Investoren hinzuziehen.
Versicherungen abschließen
Neben den Risiken, die aus der Gründung des Unternehmens hervorgehen, sollten Sie die betriebliche, finanzielle und körperliche Gesundheit im Blick haben. Bei letzterem greift die Krankenversicherung. Entweder können Sie als Selbstständiger einen Antrag auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung stellen oder Sie entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Das hat den Vorteil, dass Ärzte Sie in vielen Fällen bevorzugt behandeln. Oft ist die private Krankenversicherung für Selbstständige sogar günstiger als die gesetzliche. Allerdings kommt dies auf das jeweilige Einkommen an, da Selbstständige auch den üblichen Arbeitgeberanteil zahlen müssen.
Daneben sind das Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Beides schützt vor Verdienstausfällen. Ersteres sorgt dafür, dass bei einer Krankheit das Geld weiterfließt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können.
Neben der eigenen Gesundheit sollte, wie bereits erwähnt, auch das Gewerbe versichert sein. Die wichtigsten Versicherungen sind hier wohl die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Aber eine Rechtschutzversicherung kann ebenfalls durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn Sie selbst haftbar gemacht werden können.
Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten
Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:
Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt
Nach § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) gibt es freiberuflich Tätige und Gewerbetreibende. Alle Gewerbetreibenden müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die freiberuflich Tätigen haben den Vorteil, dass Sie kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler sind z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Notare. Welche Berufe noch dazu gehören, können Sie im § 18 EStG nachlesen.
Freiberufler sind keine Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer und müssen somit keinen Beitrag zur Kammer leisten. Zudem sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden.
Alle anderen unternehmerisch Tätigen - also auch Kleingewerbetreibende - müssen ein Gewerbe anmelden. Dies erfolgt auf dem Postweg oder persönlich vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt, gelegentlich auch bereits online. Das Verfahren regelt jede Gemeinde individuell.
Sie können ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Ein Nebengewerbe können Sie anmelden, wenn Sie noch einen Hauptberuf oder einen anderen Arbeitsmittelpunkt haben, zum Beispiel ein Studium. Ein Nebengewerbe darf maximal 18 bis 20 Stunden Zeit pro Woche in Anspruch nehmen und darf Ihren Haupterwerb wirtschaftlich nicht übersteigen. Dafür müssen Sie keine Sozialabgaben auf die Umsätze zahlen.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind unabhängig von Haupt- oder Nebengewerbe und belaufen sich - je nach Gemeinde unterschiedlich - auf 10 bis 60 Euro.
Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt
Durch Anmeldung des Gewerbes wird eine Information über die Gewerbeanmeldung an das Finanzamt und an die Handelskammer geschickt. Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden müssen.
Als Kleingewerbetreibender können Sie in der Regel Ihre private Steuernummer weiterverwenden. Möglicherweise erhalten Sie aber vom Finanzamt innerhalb weniger Tage eine neue Steuernummer für Ihren Gewerbebetrieb, dann sollten Sie diese verwenden.
Hinweis: Auch als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuer-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig. Wegen der Umsatzsteuerpflicht müssen Sie, wenn Sie Waren oder Leistungen ins Ausland verkaufen, noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer beantragen. Diese müssen Sie auf Rechnungen für ausländische Kunden angeben. Sie können diese Nummer auch auf ihren Inlandsrechnungen statt der Steuernummer verwenden, dann benötigen Sie nur ein einheitliches Rechnungsformular. Die UID-Nummer beantragen Sie beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis.
Wenn die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt erledigt sind, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Eine Anmeldung im Handelsregister muss das kleingewerbliche Unternehmen nicht vornehmen, das müssen nur kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe tun. Dazu unten mehr.
Buchhaltungssoftware: Tipps zur optimalen Auswahl
Welche Buchhaltungssoftware ist optimal auf meine Bedürfnisse zugeschnitten?
Buchhaltungssoftwares nutzen heutzutage primär kleine bis mittelgroße Unternehmen, um Kosten in den Feldern Buchhaltung und Lohnabrechnung einzusparen. Mittlerweile steht allerdings eine Vielzahl verschiedener Softwares bereit, die sich – was Funktionsumfang und Kosten betrifft – teilweise stark unterscheiden. Für Unternehmen kann es daher schwierig sein, einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Programme zu gewinnen.
Grundsätzliches
Buchhaltungsprogramme helfen Unternehmen in erster Linie dabei, buchhalterische Tätigkeiten eigenständig zu erledigen. Das wiederum macht sie unabhängig von externen Dienstleistern und reduziert somit Kosten, die Firmen in diesem Feld normalerweise aufwenden müssen.
Zusammengefasst sorgen Software-Lösungen dafür, dass Unternehmen:
- Die Buchhaltung gesetzeskonform erledigen. Dadurch sparen sich Unternehmen Scherereien mit dem Finanzamt. Voraussetzung dafür ist, dass die Programme durch regelmäßige Updates immer auf dem neuesten Stand sind.
- Buchungen fehlerfrei ausführen. Eingaben prüfen die Programme automatisch.
- Buchungen erledigen, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen. So sparen Unternehmen Geld.
Allerdings erfordern Programme – je nachdem, wie komplex sie in der Anwendung sind – ein gewisses Know-how von Benutzern. Wenn Unternehmen solche verwenden, sollten sie also unter Umständen eine längere Einarbeitungsphase miteinberechnen. Glücklicherweise bieten viele Softwares eine kostenlose Probezeit von etwa einem Monat. So können sich die zuständigen Mitarbeiter mit Funktionen oder Tools vertraut machen und ggf. mehrere Programme direkt miteinander vergleichen, um das Beste zu finden.
Unternehmen sollten primär die folgenden Fragen klären, bevor sie sich für eine Software entscheiden:
• Welche Aufgabenbereiche und Prozesse soll die Software abdecken?
• Könnten sich meine Aufgaben und Anforderungen in Zukunft ändern?
• Benötige ich eine cloudbasierte Software?
Insbesondere die letzte Frage ist für Unternehmen interessant, da sie unmittelbar auf die speziellen Anforderungen eingeht, die die Corona-Krise an Unternehmen stellt. Cloudbasierte Lösungen bestechen nämlich durch ihre erhöhte Reichweite, die Mitarbeitern ermöglicht, von verschiedensten Standorten aus zu arbeiten. Es wird also ein zentraler Speicher mit Daten angelegt, auf den sämtliche Mitarbeiter jederzeit zugreifen können, sofern sie über stabiles Internet verfügen. Das ermöglicht Firmen, ihre Buchhaltung flexibel auszulagern.
Im Folgenden haben wir eine kleine Liste mit Software-Lösungen zusammengestellt, die verschiedene Unternehmens-Typen ansprechen.
Sage Business Cloud
Dieses Lohnprogramm bietet in erster Linie Möglichkeiten für Kleinstunternehmen – also solche mit weniger als fünf Mitarbeitern. Es ist dabei sehr übersichtlich gestaltet und als Cloud-Anwendung besonders unkompliziert in der Handhabung, da es nicht installiert werden muss. Zusätzlich ist Sage Business Cloud im Vergleich recht preisgünstig, so lange die genannte Anzahl von Mitarbeitern nicht überschritten wird. Es verfügt allerdings nicht über ein GKV-Zertifikat, das Programmen eine gewisse Anwenderfreundlichkeit sowie Rechts- und Verfahrenssicherheit bescheinigt. Außerdem offeriert es nur eine geringe Anzahl an Zusatzfunktionen. Für Einsteiger und Neugründer eignet es sich allerdings hervorragend.
DATALINE Lohnabzug Classic
Im Vergleich zu den meisten Programmen, die jeweils nur einen Testzeitraum von 30 Tagen bieten, besticht es durch eine deutlich längere Phase von 90 Tagen. Es arbeitet vergleichsweise langsam, umfasst aber die wichtigsten Funktionen, die Unternehmen für eine korrekte Gehaltsabrechnung benötigen. Auch das Preis-Leistungsverhältnis überzeugt. Es umfasst bis zu 50 Mitarbeiter und ist dabei mit einem Preis von 28,15 Euro im Monat günstiger als die anderen drei Programme.
lexoffice
Dieses Programm ist besonders benutzer- und einsteigerfreundlich. Es erstellt selbstständig Serienrechnungen, macht Überweisungen, gleicht Daten von Mitarbeitern ab, etc. Auch eine 30-tägige-Probephase ist gegeben, während der Nutzer sich ausgiebig mit den verschiedenen Funktionen vertraut machen können. Ein nützliches Extra, das lexoffice offeriert, besteht in einer Auswahl von Vorlagen und Mustern für Lieferscheine, Ersatzbelege sowie Rechnungen.
Diese Software überzeugt außerdem durch Transparenz. Sämtliche wichtigen Informationen (bspw. Anschriften) zu Mitarbeitern und Geschäftsführern sind frei einsehbar. Das ist vor allem mit Blick auf Datenschutzbestimmungen wichtig. Abhängig vom Land, in dem die Rechenzentren und Server des Anbieters liegen, können sich die Bestimmungen nämlich von den in Deutschland geltenden unterscheiden. Die Server, die lexoffice verwendet, befinden sich allerdings in deutschen Rechenzentren.
Einziger Negativpunkt ist, dass diese Software in erster Linie für Kleinstbetriebe geeignet ist. Die Standardversion bearbeitet nur Daten von maximal 25 Mitarbeitern. Mittelgroße oder große Betriebe sollten also genau abwägen, ob sie dieses Programm nutzen.