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Nebengewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten
Glückwunsch, Sie liegen voll im Trend, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich nebenberuflich selbstständig zu machen und ein Nebengewerbe anzumelden.
Wer seine Geschäftsidee verwirklicht und ein Nebengewerbe anmeldet, muss trotzdem alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, die ein Hauptgewerbetreibender zu erfüllen hat. Um dabei nicht in das bekannte „Fettnäpfchen“ zu treten und womöglich großen Schaden zu erleiden, lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Fakten und Informationen zum Thema „Nebengewerbe anmelden“.
Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig von der im Businessplan ausgewählten Rechtsform gibt es zwei unterschiedliche Gruppen in Deutschland. Zum einen gibt es die freiberuflich Tätigen, die in § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt sind und die Gewerbetreibenden.
Freiberufler:
Dazu zählen Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler. Diese Berufsgruppen müssen kein Gewerbe anmelden. Das gilt auch für nebenberufliche Gründungen. Sie melden lediglich dem Finanzamt Ihre Tätigkeit und füllen den steuerlichen Erfassungsbogen aus.
Vorteile für Freiberufler:
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
- Die Pflichtmitgliedschaft zur Kammer entfällt (beispielsweise Industrie- und Handelskammer). Der Beitrag dafür beträgt im Jahr mindestens 120 €.
Gewerbetreibende:
Personen, die keine Freiberufler sind, müssen ein Gewerbe anmelden. Dabei gilt die Anzeigepflicht nach § 14 GewO (Gewerbeordnung). Die Anmeldung muss unverzüglich geschehen, als Richtwert gelten hier 14 Tage nach Beginn. In der Regel muss das Formular GewA1 ausgefüllt werden. Dies kann schriftlich, persönlich oder in einigen Gemeinden elektronisch erfolgen.
Die Anmeldung des Gewerbes kostet circa 20 €, unabhängig davon, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Auf der Seite der Gewerbeanmeldung geben Sie an, dass Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden möchten und teilen den Zweck des Gewerbes mit. Das Gewerbeamt informiert daraufhin das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt schickt Ihnen dann einen steuerlicher Erfassungsbogen, den Sie ausfüllen müssen.
Als Gewerbetreibender sind Sie Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer, weswegen Sie circa 120 € Handelskammergebühren einplanen müssen. Nach §§ 3 Absatz 3 Satz 4 des IHK-Gesetzes können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für die ersten vier Jahre bei erstmaliger Gründung von dem Beitrag befreien lassen.
Gewerbesteuer wird fällig, egal ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr. Wenn Sie diesen nicht übersteigen, wird keine Gewerbesteuer fällig. Der Freibetrag gilt pro Gewerbe. Wenn Sie zwei verschiedene Gewerbe anmelden, erhalten Sie für beide den Freibetrag. Die Freibeträge gelten nicht für Kapitalgesellschaften, sondern nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Gewerbesteuergesetz).
Warum ein Nebengewerbe anmelden?
Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden, sind Sie nebenberuflich selbstständig. Die einzige Institution in Deutschland, die sich dafür interessiert, ist die Krankenkasse. Sofern Sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten, auf die später noch eingegangen wird, müssen Sie bei nebenberuflicher Selbstständigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichten.
Wann haben Sie ein Hauptgewerbe und wann ein Nebengewerbe anzumelden?
Die Grenzen für ein Nebengewerbe lauten:
- Zeiteinsatz von maximal 18 bis 20 Stunden in der Woche
- Wirtschaftlich darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht den Hauptberuf übersteigen
Bei Studenten und Arbeitslosen gibt es Besonderheiten, die weiter unten beschreiben werden.
Was ist, wenn Sie diese Grenzen übersteigen?
Im schlimmsten Fall müssen Sie rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge entrichten.
Es ist schwierig, bei einem Selbstständigen die Arbeitszeit zu kontrollieren. Bei den Einnahmen holt sich die Krankenversicherung die Steuererklärung und die Steuerbescheide. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe wirtschaftlich die Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis übersteigen, müssen rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Zudem sollte bei Honoraren darauf geachtet werden, wie viele Stunden abgerechnet wurden. Daraus kann die Krankenversicherung in der Steuererklärung oder in dem Fall der Einnahmenüberschussrechnung Rückschlüsse auf die wöchentliche Arbeitszeit ziehen.
Was sind die Konsequenzen, wenn Sie veranlagt werden?
Beispiel:
Sie sind Angestellter und haben ein Brutto von 25.000 €. Ihre Einnahmen aus dem Nebengewerbe betragen 35.000 €. Auf das Brutto hat der Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge abgeführt. Bis zu einem Gesamtbetrag von 50.850 € im Jahr (Wert 2016) müssen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 15,5 Prozent abgeführt werden.
Rechnung:
50.850 € Beitragsbemessungsgrenze
- 25.000 € Brutto aus Angestelltenverhältnis
= 24.500 €, die aus dem Nebengewerbe mit 15,5 Prozent belastet werden
Das entspricht 4.006,75 €, die noch an die Krankenversicherung entrichtet werden müssen. Wenn Sie sich unsicher sind, machen Sie eine Statusfeststellung bei Ihrer Krankenversicherung. Privatversicherte haben diese Vorschriften nicht zu berücksichtigen.
Steuern
Personen, die ein Nebengewerbe anmelden, sind genauso steuerpflichtig wie Hauptgewerbetreibende. Der Gewinn, den Sie erwirtschaftet haben, gehört nicht komplett Ihnen, sondern zumindest teilweise auch dem Finanzamt. Sie sind dafür verantwortlich, Steuern abzuführen und zu erklären. Als Richtwert sollten Sie sich 40 Prozent der Umsätze auf die Seite legen. Für genaue Steuerberechnungen fragen Sie einen Steuerberater oder führen eine Berechnung mit dem BMF-Steuerrechner durch.
Umsatzsteuer - Kleinunternehmerregelung
Jeder Umsatz in Deutschland ist steuerpflichtig nach §12 Umsatzsteuergesetz. Diese Umsatzsteuer ist auf jeder Rechnung auszuweisen und monatlich an das Finanzamt abzuführen. Mit der Kleinunternehmerregelung kann dieser Aufwand umgangen werden. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Wann kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden?
Wenn der Umsatz
- im Vorjahr 17.500 € nicht überschritten hat
- im Gründungsjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird
Auf dem steuerlichen Erfassungsbogen ist Kleinunternehmerregelung anzukreuzen. Kreuzen Sie Regelunternehmer an, ist es nicht möglich, zurück zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln.
Einnahmen Überschuss Rechnung
Ist das Wirtschaftsjahr vorüber, muss eine Steuererklärung für Ihr Gewerbe erstellt werden. Wenn Sie weniger als 50.000 € Gewinn und weniger als 500.000 € Umsatz gemacht haben, können Sie eine formfreie Einnahmenüberschussrechnung machen. Dies ist die einfache Art der Gewinnermittlung. Diese Vorschriften gelten nicht für Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH. Diese müssen zwingend eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
Scheinselbstständigkeit
Personen, die ein Nebengewerbe anmelden, jedoch nur für einen Auftraggeber tätig sind, fallen unter die Scheinselbstständigkeit und müssen Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent.
Die genaue Regelung besagt, dass Sie nicht mehr als 5/6 der Einnahmen von einem Auftraggeber bekommen dürfen und nicht weisungsgebunden sind. Beim Beispiel von vorhin wären bei 35.000 € Umsatz immerhin 6.510 € Rentenversicherungsbeiträge fällig.
Oftmals von Scheinselbstständigkeit betroffen sind selbstständige Finanzdienstleister für einen Konzern oder generell Multi Level Marketing. Im Zweifel führen Sie eine Statusfeststellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung durch.
Besonderheiten ergeben sich bei folgenden Berufsgruppen
Nebengewerbe anmelden als Angestellter
Die gute Nachricht ist, Sie dürfen als Angestellter ein Nebengewerbe anmelden. Die Arbeitsgerichte sehen die Genehmigung der Nebentätigkeit als Formsache an, auch wenn etwas anderes in Ihrem Arbeitsvertrag steht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber
- Die geschuldete Arbeitsleistung wird voll eingebracht. Das bedeutet auch, dass Sie aufgrund Ihrer Nebentätigkeit nicht ungewöhnlich müde oder erschöpft sind
- Sie setzen keine Mittel von Ihrem Arbeitgeber ein
Eine Anzeige der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber sollte vorgenommen werden.
Personen, die ein Nebengewerbe anmelden und in Teilzeit arbeiten, empfehle ich eine Statusfeststellung bei der Krankenversicherung, da die wöchentliche Arbeitszeit kurz ist und die Einnahmen entsprechend gering sind. Deswegen ist es wahrscheinlich, dass Sie aus den nebengewerblichen Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Nebengewerbe anmelden als Beamter
Beamte haben einen Sonderstatus. Sie haben kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis. Die wöchentliche Arbeitszeit für das Nebengewerbe sollte maximal 1/5 der Dienstzeit in Anspruch nehmen und die Einnahmen dürfen maximal 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts betragen.
Des Weiteren gibt es nicht nur eine Meldepflicht, sondern auch eine Genehmigungspflicht. Der Dienstherr kann die Nebentätigkeit untersagen. Die Gründe für eine Verweigerung dürfen nicht willkürlich sein und sind im § 99 BBG geregelt. So heißt es im § 99 BBG Abs. 2 „Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden …“
„1. nach Art und Umfang die Arbeitskraft so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
2. die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen kann,
3. in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der die Beamtin oder der Beamte angehört, tätig wird oder tätig werden kann,
4. die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen kann,
5. zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit der Beamtin oder des Beamten führen kann oder
6. dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann.“
Alles weitere zu Nebentätigkeiten ist in den §§ 97 bis 105 Bundesbeamtengesetz geregelt.
Nebengewerbe anmelden in der Ausbildung
Grundsätzlich können Sie als Auszubildender ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbstständig machen. Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei Angestellten. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Kindergeldanspruch, da die Einkommensgrenzen für das Kindergeld weggefallen sind. Worauf Sie besonders achten sollten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei werden alle positiven Einkünfte angerechnet, also auch Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit. Die Empfehlung ist, sich mit der zuständigen Arbeitsagentur abzustimmen.
Nebengewerbe anmelden als Student
Als Student ist es wichtig, dass Sie das wöchentliche Arbeitszeitlimit von 18 bis 20 Stunden nicht überschreiten. Ansonsten gelten Sie nicht mehr als Student und fallen aus der studentischen Versicherung. Diese kostet ca. 70 € monatlich. Sind Sie unter 25 Jahre alt und familienversichert, zahlen Sie keinen Beitrag für die Krankenversicherung. In diesem Fall dürfen Sie monatlich nur 405 € dazuverdienen, sprich maximal einen Gewinn in dieser Höhe erwirtschaften. Zweimal im Jahr dürfen Sie diese Grenze für jeweils zwei Monate überschreiten (sprich den Semesterferien). Falls Sie aus der studentischen Versicherung fallen, müssen Sie sich selbst versichern. Die Beiträge richten sich nach dem Umsatz und liegen zwischen 200 € bis 600 € monatlich.
Nebengewerbe anmelden bei Arbeitslosigkeit (ALG I)
Grundsätzlich können Sie als Arbeitssuchender ein Nebengewerbe anmelden. Sie gelten nicht mehr als arbeitssuchend, wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 165 € ohne Anrechnung auf das Arbeitseinkommen und 165 € bis 400 € mit Kürzung des Arbeitslosengeldes. Überschreiten Sie diese Grenze, sind Sie nicht mehr arbeitslos, sondern sozialversicherungspflichtig. Soll ein Gründerzuschuss beantragt werden, ist es wichtig, dass das Gewerbe erst nach Beantragung des Gründerzuschusses angemeldet wird.
Nebengewerbe anmelden bei Arbeitslosigkeit (ALG II)
Grundsätzlich dürfen Sie als ALG-II-Empfänger ein Nebengewerbe anmelden. Hinsichtlich des Zuverdienstes gibt es Freibeträge. Es gilt: Die ersten 100 € aus dem Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (sog. Grundfreibetrag). Zusätzlich bleiben 20 Prozent des über 100 € bis einschließlich 1000 € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei. Zusätzlich zu den beiden oben genannten Freibeträgen werden 10 Prozent von Ihrem Bruttoeinkommen über 1000 € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 €, bei solchen mit mindestens einem Kind bei 1.500 €.
Zum Autor:
Erik Renk ist seit zehn Jahren selbstständig und coacht nebenberufliche Selbstständige und Gründer, die ein Nebengewerbe anmelden möchten. Auf seinem Blog www.einfachstartup.de gibt er nützliche Tipps für nebenberuflich Selbstständige und teilt seine Erfahrungen.
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Selbstständig machen als Übersetzer/in
Wenn Sie sich als Übersetzer/in selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres Übersetzungsbüros achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
In Zeiten der Globalisierung und der Vernetzung von immer mehr Menschen und Unternehmen weltweit ziehen viele eine Karriere als Übersetzer/in in Betracht. Durchaus berechtigt, denn laut dem Online-Übersetzungsbüros Linguation steigt die Nachfrage nach professionellen Übersetzungen je nach Fachbereich um rund 20 Prozent jährlich. Doch man sollte sich auch des Arbeitsaufwands und des langen Ausbildungswegs zum/zur professionellen Übersetzer/in bewusst sein. Welche Voraussetzungen Sie für den Beruf erfüllen müssen und wie Sie sich erfolgreich als Übersetzer/in selbstständig machen, erfahren Sie hier.
Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie Übersetzer/in werden
Zunächst einmal sollten Sie als Übersetzer/in mindestens zwei Sprachen auf muttersprachlichem Niveau sprechen, über kulturelle Unterschiede Bescheid wissen und dies bei der Übersetzung berücksichtigen können – das klingt zunächst einmal logisch. Zwar stellt „Übersetzer/in“ in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung dar, was bedeutet, dass jede Person als Übersetzer/in arbeiten darf, aber mit dem reinen Beherrschen mehrerer Sprachen ist es meist nicht getan, wenn Sie als wirklich seriöse/r Übersetzer/in arbeiten wollen. Deswegen sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt bedenken:
1. Absolvieren Sie eine ordentliche Ausbildung
Am besten eignet sich dafür ein Studium der Translationswissenschaften. Hier können Sie sich nicht nur auf Ihre Sprachen spezialisieren und sich dabei einen fundierteren Wortschatz als „durchschnittliche“ Muttersprachler/innen aneignen, sondern Sie erlernen auch wissenschaftliche Methoden, die für eine professionelle Übersetzung benötigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen um korrekte Lokalisierung, für welches ein umfassendes Kulturverständnis zur jeweiligen Sprache unabdingbar ist. Auch Methoden zur Unterstützung, etwa Konzentrationsstrategien und das Verwenden von geeigneten Übersetzungsprogrammen gehört hier in aller Regel zum Lehrplan. Ein Hochschulstudium ist immer ratsam, wenn Sie hauptberuflich Übersetzer/in sein möchten, da Sie sehr wahrscheinlich nur so größere Aufträge erhalten werden. Immerhin möchten Ihre Auftraggeber ein gewisses Maß an Sicherheit, dass Sie auch gute Qualität liefern. Zwar dürfen Sie, wie angemerkt, durchaus ohne Ausbildung als Übersetzer/in arbeiten, wahrscheinlich ziehen Sie so allerdings nicht genügend Aufträge an Land, um hauptberuflich und komplett selbstständig als Übersetzer/in zu arbeiten. Außerdem kann es eventuell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.
2. Wählen Sie Ihre Sprachen mit Bedacht
Studieren Sie Translationswissenschaften, so erlernen Sie im Rahmen des Studiums in der Regel mindestens zwei Fremdsprachen auf entsprechendem Niveau. Wählen Sie diese sorgfältig aus, denn die Nachfrage nach Übersetzungen in bestimmte Sprachen ist unterschiedlich hoch und wird zudem unterschiedlich hoch vergütet. So ist zwar Englisch die am häufigsten angefragte Sprache, da es jedoch unzählige professionelle Englischübersetzer/innen gibt, sind die Preise für diese Sprache deutlich niedriger als etwa bei Übersetzungen ins Russische oder Arabische.
3. Spezialisieren Sie sich auf bestimmte Fachgebiete
Sie interessieren sich für IT, haben vielleicht schon ein Studium in einem anderen Fachbereich abgeschlossen oder kennen sich aus welchem Grund auch immer hervorragend auf einem Gebiet aus? Spezialisieren Sie sich auf Übersetzungen aus diesem Bereich. Fachübersetzungen sind nicht nur finanziell lukrativer, sondern können Ihnen auch mehr Aufträge einbringen, da das Angebot an Fachübersetzer/innen für die verschiedenen Sprachen durchaus eingeschränkt sein kann. Auch hier sollten Sie sich im Voraus damit vertraut machen, welche Art von Fachübersetzungen für eine Sprache besonders gefragt sind.
4. Ziehen Sie in Betracht, sich vereidigen/beeidigen zu lassen
Damit sind Sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen. Das bedeutet, Sie können Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, Zeugnissen, Einbürgerungsunterlagen oder Ausweisdokumenten anfertigen, die von ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nachfrage nach solchen beglaubigten Übersetzungen ist durchaus hoch, jedoch müssen Sie sich hierfür vom Staat vereidigen oder beeidigen lassen (die Bezeichnung unterscheidet sich hier nach Bundesland) und hierfür wird in jedem Fall eine nachweisbare Hochschulausbildung benötigt.
Diese Voraussetzungen müssen Sie als Übersetzer/in außerdem mitbringen
Haben Sie diese Punkte sorgfältig in Betracht gezogen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass das selbstständige Arbeiten als Übersetzer/in nicht aus der reinen Übersetzungstätigkeit besteht, sondern dass sie sich auch um die Organisation und Verwaltung eigenständig kümmern müssen. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um Aufträge sorgen, die Buchhaltung verwalten, Rechnungen schreiben und Kommunikation mit den Auftraggebern übernehmen müssen. Dies kann viel zusätzliche Arbeit bedeuten, die in Punkten Gehalt und Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Sie brauchen also zusätzlich auch Organisations- und Verkaufstalent und gute Kommunikationsfähigkeiten. Hier können Sie die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro in Betracht ziehen. Diese nehmen Ihnen die organisatorischen Tätigkeiten ab und können dafür sorgen, dass Sie regelmäßigere Aufträge erhalten. Außerdem dienen Sie als Mediator bei Fragen und Problemen und sind Profis darin, die richtigen Aufträge an die passenden Übersetzer/innen zu vermitteln. Einziger Nachteil: Sie sind nicht komplett frei in Ihrer Auftragswahl, allerdings werden Sie selbstverständlich nicht gezwungen, angebotene Aufträge anzunehmen.
So viel verdient man als selbstständige/r Übersetzer/in
Dafür können leider keine pauschalen Aussagen getroffen werden, denn das Honorar für Übersetzungen unterscheidet sich je nach Art der Übersetzung, länge des Textes und Sprachkombination stark. Kurze, einfache Texte in gängige Sprachen wie Englisch oder Französisch werden wesentlich schlechter vergütet als etwa medizinische Fachübersetzungen von mehreren Seiten ins Chinesische. Manche berechnen ihre Preise nach Normseiten, andere nach Normzeilen und wieder andere Nach der Wortanzahl (Wortwiederholungen ausgenommen). Arbeiten wie Korrektorate werden oft nach Stunden abgerechnet. Da die Preise aber individuell nach Sprachen auch hier unterschiedlich sind, sollten Sie sich über die Preise schlau machen, die Ihre Kolleg/innen in den jeweiligen Sprachen verlangen. Eins ist jedoch sicher: Wenn Sie es auf einfach verdientes Geld abgesehen haben, ist Übersetzer/in wahrscheinlich nicht der richtige Job für Sie. Zwar haben Sie viele Freiheiten, besonders was die Wahl Ihrer Arbeitszeiten und Arbeitsorte betrifft, dafür müssen Sie jedoch auch mit ständiger Erreichbarkeit und laufenden Verhandlungen mit Kund/innen rechnen.
Erste Schritte: Darauf müssen Sie als selbstständige/r Übersetzer/in achten
Steht Ihr Entschluss fest und Sie möchten sich als Übersetzer/in selbstständig machen, sind die folgenden Punkte wichtig:
1. Melden Sie sich beim Finanzamt an
Dies kann bei Übersetzer/innen mit nachweisbarer Ausbildung meist als Freiberufler/in geschehen, sprich, Sie müssen hierfür kein Gewerbe anmelden. Passen Sie allerdings auf, fall Sie mit Übersetzungsagenturen zusammenarbeiten, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu geraten. Haben Sie hier vertraglich festgelegte Verpflichtungen, beispielsweise zu festen Arbeitszeiten, müssen Sie vorsichtig sein. Letztendlich wird das Finanzamt in diesem Fall individuell beurteilen, ob Sie als Freiberufler gelten.
Hinweis: Sie sollten eine evtl. Ablehnung durch die Finanzbehörden nicht einfach hinnehmen, sondern evtl. mit juristischer Hilfe dagegen vorgehen. Denn die Freiberuflichkeit bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, z.B.:
- Sie müssen kein Gewerbe anmelden
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen
- Der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern Sie keine Kapitalgesellschaft gründen
- Sie brauchen keine doppelte Buchführung führen und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
- Sie müssen Angaben über Ihre Gewinne und Verluste nicht publizieren
- Zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn Sie eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt einreichen
- Sie sind kein Mitglied der IHK oder HWK, daher entfallen die Kammergebühren
2. Lassen Sie einen ansprechenden Internetauftritt erstellen
Dafür müssen Sie zunächst wohl etwas Geld investieren, eine moderne Webseite mit ansprechendem und professionellen Design, welche suchmaschinenoptimiert ist, wird Ihnen jedoch auf lange Sicht deutlich mehr nützen, da Sie damit mehr Kund/innen überzeugen.
3. Gehen Sie mit klarer Struktur an Ihre Aufträge heran und behalten Sie die Übersicht
Effizientes Arbeiten ist Pflicht, denn die Konkurrenz ist groß und viele Arbeitsschritte, die Übersetzer/innen nebenbei erledigen müssen, werden bei der Preiskalkulation gern vernachlässigt.
Wichtige Kontakte für selbstständige Übersetzer/innen
Branchenkontakte:
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
- Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e.V. (DVÜD)
- Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ)
- Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V. (ATICOM)
- Liste internationaler Berufsverbände
- Bundesagentur für Arbeit
Tipp
Sie wollen sich mit einem Übersetzungsbüro als Übersetzer/in selbstständig machen? Nutzen Sie jetzt Gründerberater.de. Dort erhalten Sie kostenlos u.a.:
Selbstständig machen als Modedesigner
Wenn Sie sich als Modedesigner selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Modedesigner
Umsatz Bekleidungsgewerbe Deutschland 2016 in Tsd. (Destatis)
Umsatz Bekleidungsgewerbe: 7.247.601
Lederbekleidung: 43.654 495.365
Sonstige Oberbekleidung: 4.321.778
Wäsche: 1.012.146
Sonst. Bekleidung und Bekleidungszubehör: 556.453
Strumpfwaren: 736.806
Umsatz mit Damenbekleidung in Deutschland: 25,33 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Herrenbekleidung in Deutschland: 14,99 Mrd. (statista 2016)
Umsatz mit Baby- und Kinderbekleidung in Deutschland: 1,16 Mrd. (statista 2016)
Design- und Markenanmeldungen
Designanmeldungen für Bekleidung und Kurzwaren: 10.372 (DPMA 2017)
Markenanmeldungen für Bekleidung und Schuhwaren: 3473 (DPMA 2017)
Zum Beruf des angestellten Modedesigners
Work-Life-Balance: Bis 55 Stunden (vielbeschäftigt) (karista)
Durchschnittliches Einstiegsgehalt: 1800-2500 Euro (karista)
Männer/Frauen-Relation: 3/7 (karista)
Bewerber pro Stelle: 100 Bewerber (karista)
Spitzenverdiener: durchschnittlich 5000 Euro (karista)
Alternativen als Freelancer in der Modebranche:
Trendscout, Modeberater, Illustrator, Modejournalist, Schneider, Nähkursleiter
Als Modedesigner selbstständig machen: Branchen-Insights
Als ausgebildeter Modedesigner auf Jobsuche mutieren Sie zur berüchtigten Stecknadel im Heuhaufen. Es gibt neben Ihnen hunderte andere Stecknadeln, die nur darauf warten endlich gezogen zu werden. So ganz willkürlich läuft die Bewerberauswahl natürlich auch nicht ab. Es ist dennoch nicht von der Hand zu weisen, dass der Weg vom Assistant Designer zum Design Chef – sofern man die Karriereleiter überhaupt aufsteigen möchte, denn mit der Erstellung und Umsetzung kreativer Entwürfe hat die Chefposition nichts mehr zu tun – wahrlich kein Zuckerschlecken ist. Wenn Sie nicht mit hunderten anderen Modedesignern um einen Job kämpfen möchten, bei dem man am Ende zwar Visionen umsetzt, zumeist allerdings nicht die eigenen, dann sollten Sie sich Gedanken machen, ob nicht die Selbstständigkeit der richtige Weg für Sie ist. Denn als selbstständiger Modedesigner können Sie die Fäden selbst ziehen und IHREN – oftmals lang gehegten – Traum wahr werden lassen. Doch zunächst einmal, zeigen wir Ihnen, welche Fäden Sie ziehen müssen auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Notizblock raus und aufgepasst!
Selbstständig machen als IT-Berater
Wenn Sie sich als IT-Berater selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihres IT-Beratungs-Unternehmens achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige IT-Berater
Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)
Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)
Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)
Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)
Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)
Digitalisierungsdienstleistung: 67% der Unternehmen vertrauen den IT-Beratern als Partner für die digitale Transformation (Lünendonk Studie 2015)
Wichtigster Geschäftsbereich: die Modernisierung von Altsoftware und Standardisierung der IT-Landschaft werden aus Kundensicht am häufigsten nachgefragt (Lünendonk Studie 2015)
Wichtigste Kundengruppen: Banken, Automobilwirtschaft, Telekommunikation, öffentlicher Dienst (Lünendonk Studie 2015)
Was versteht man unter IT-Beratung?
Im Wesentlichen geht es um die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, worunter Programmiertätigkeiten, Planung und Entwurf von IT-Systemen, der Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen für Dritte und sonstige IT-Dienstleistungen, z. B. Tätigkeiten wie Software-Installation oder Datenwiederherstellung, fallen.
Folgende Geschäftsfelder gehören in den Sektor der IT-Beratung:
- Problemanalyse und Planung für vorhandene und neue IT-Infrastrukturen
- Kundenspezifische Software-Entwicklung
- Planung und Durchführung von IT-Projekten
Selbstständig machen mit einem Café
Wenn Sie sich mit einem Café selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Cafés achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.
Zahlen, Daten, Fakten für Cafés
Cafés in Deutschland: 12.491 (2014, destatis)
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Gastrobetrieb: ca. 204.000 € (2014, destatis)
Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: ca. 27.000 (2014, destatis)
Durchschnittliche Subventionen pro Cafés: ca. 16.000 € (2014, destatis)
Durchschnittliche Mitarbeiter: 7-8 Arbeitnehmer (davon Teilzeit: 4-5) (2014, destatis)
Haushaltsausgaben / Gaststättendienstleistungen: 1.100 € im Jahr (2014, destatis)
Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Handelswaren, Liefergeschäft
Wettbewerber: Coffee-Shops, McCafés, Ketten im Bereich Kaffee-Spezialitäten
Umsatzstruktur: Heißgetränke: ca. 45 %; Torten, Gebäck: ca. 24 %; Frühstück, Bistro: ca. 15 %; Kaltgetränke: ca. 10 %; Eis: ca. 6 %
Tipps zur Businessplan-Erstellung
So überzeugen Gründer Geldgeber mit einem Businessplan.
Eine gute Idee und ein bisschen Mut – das sind die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Hinzu kommen ein motiviertes und vielseitig qualifiziertes Team sowie natürlich Kapital inklusive ausreichender Liquiditätspuffer. Das kann, wenn die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind, über verschiedene Wege beschafft werden: je nach Phase, in der sich das Start-up befindet, über Crowdfunding oder Crowdinvesting, von sogenannten Acceleratoren, Business Angels, Venture Capital oder durch Hausbankkredite und Förderdarlehen.
Viele junge Gründer kommen auf der Suche nach einer Finanzierung auch zur Berliner Sparkasse. Doch um Geld zur Verfügung zu stellen, müssen wir uns zunächst ein genaues Bild vom Gründungsvorhaben machen. Ein gut durchdachter Businessplan oder eine Präsentation mit Canvas oder Pitch Deck sind eine gute Basis, um uns von der Idee zu überzeugen.
Was machen eigentlich die Wettbewerber?
Egal, wie die Gründer ihre Idee präsentieren: Neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gehört eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse immer dazu. Jeder Gründer sollte sich fragen: Wer sind unsere potenziellen Kunden? Warum entscheiden sich potenzielle Kunden für unser Produkt oder unsere Dienstleistung? Wer sind unsere Wettbewerber? Was bieten sie, welche Stärken und Schwächen haben sie? Wie überzeugen wir potenzielle Kunden von unserem Angebot und machen Wettbewerbern Marktanteile streitig? Was macht unser Angebot im Vergleich zum Wettbewerb einzigartig?
Die Recherche lohnt sich! Denn wer den Markt genau kennt, kann auch seine eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen. Er erkennt Entwicklungsbedarf frühzeitig und ist auf neue Herausforderungen wie etwa Reaktionen der Wettbewerber besser vorbereitet. Wir als Geldgeber sehen zudem, dass die Gründung gut überlegt ist und etwaige Fallstricke ausreichend bedacht sind.
Digitale Gründer haben weltweit Konkurrenz
Eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse ist übrigens für alle Gründer wichtig – ob klassische Unternehmensgründung in konventionellen oder digitale Start-ups in innovativen Branchen. Dabei geht der Wettbewerb in konventionellen Branchen allerdings selten über regionale Grenzen hinaus. Ein Friseurgeschäft konkurriert mit den Wettbewerbern im Stadtteil, aber nicht mit einem Haarstudio in New York. Digitale Geschäftsmodelle bekommen es hingegen fast immer mit internationalen Wettbewerbern zu tun.
Somit hat die Wettbewerbsanalyse auch Auswirkungen auf die Strategie und damit letztlich auf die Liquiditätsplanung. Die Markteintrittsbarrieren scheinen für Unternehmensgründungen im digitalen Bereich zwar auf den ersten Blick gering. Tatsächlich ist aber ein erheblicher Marketingaufwand erforderlich, um sich im harten internationalen Wettbewerb des Internets einen Namen zu machen, eine Marke oder ein Produkt aufzubauen und damit anderen Marktanteile streitig zu machen.
Viele unterschätzen Marketing und Vertrieb
Viele Start-up-Gründer aus der Digitalwirtschaft unterschätzen sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand für Marketing und Vertrieb. Daher ist es so wichtig, bei der Liquiditätsplanung ausreichend Spielraum zu lassen – nicht nur, um einen unerwartet hohen Marketingaufwand abzudecken, sondern auch für zahlreiche weitere Unwägbarkeiten, von der konjunkturellen Entwicklung bis zum Verhalten der Wettbewerber. Ohne ausreichende Puffer werden ansonsten gleich Verhandlungen über Nachfinanzierungen notwendig – oftmals zu ungünstigeren Konditionen.
Wer bei der Präsentation seiner Idee eine gut recherchierte Wettbewerbsanalyse und einen ausreichenden Kapitalpuffer vorgesehen hat, ist gut gewappnet, um sein Kreditinstitut zu überzeugen. Er hat damit aber auch eine gute Basis, um die eigene Unternehmensgründung stabil und wettbewerbsfähig auszurichten.
Der Autor Olaf Schulz ist Direktor für Firmenkunden bei der Berliner Sparkasse
Die Freiheit nehme ich mir
Freiberufler: Wer genießt den begehrten Status? Welche steuerlichen Vorteile gelten für die Freien? Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, um Freiberufler zu werden.
Meine Kollegen sagen, es sei doch verrückt im IT-Umfeld angestellt zu arbeiten“, sagt Anna Marakowsky. Als Freiberufler verdiene man viel mehr Geld und bekomme zudem – anders als Angestellte – auch jede Überstunde bezahlt. Nicht zuletzt genieße der Freiberufler mehr Abwechslung und auch sein Kopf würde mehr gefordert. „Deshalb sagen alle, ich solle kündigen.“
Ende des nächsten Monats will die Wirtschaftsinformatikerin den Schritt in die Freiberuflichkeit dann auch wirklich wagen und sodann als Entwicklerin auf eigene Rechnung arbeiten. Mit rund 80 Euro in der Stunde netto rechnet sie. Das sind 12.800 Euro in einem Monat – ein schöner Batzen Geld. Von dem bei einem Freiberufler viel übrig bleibt: Da Freelancer im IT-Bereich in der Regel vor Ort beim Kunden oder im Home Office arbeiten, haben sie kaum Kosten – und bezahlen anders als ihre gewerblichen Kollegen auch keine Gewerbesteuer. Zudem müssen sie nur eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung anstatt einer Bilanz einreichen. Das spart Zeit und Steuerberatungskosten.
Im Trend – der Freiberufler
Marakowsky ist keine Ausnahme. „Etwas Besseres als die Festanstellung finden wir allemal“, konstatieren auch Sascha Lobo und Holm Friebe in ihrem Bestseller „Wir nennen es Arbeit“. Sie beschreiben darin die Arbeits- und Lebenslust einer neuen Freelancer-Generation. Freelancer, die mit ihrem Kopf Geld verdienen und meist allein oder in kleinen Teams arbeiten.
Davon gibt es immer mehr. Etwa zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von Freiberuflern erwirtschaftet. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zählt jedes Jahr rund fünf Prozent mehr Freiberufler und ist derzeit etwa bei einer Million angelangt. Das mit Abstand höchste Wachstum verzeichnet seit vielen Jahren der Bereich der Kulturberufe. Dazu gehören die Medien und dazu zählt auch die Informationstechnologie, die die klassischen Freiberufler mit Kammerberufen wie Anwalt, Steuerberater und Arzt mit knapp 260.000 zahlenmäßig weit überrundet haben. Drei Mitarbeiter beschäftigt ein Freiberufler im Durchschnitt, wobei gerade die neuen, nichtverkammerten Freiberufler oft allein arbeiten oder bestenfalls mit einer Aushilfe.
Weil dieser Bereich sich so rasant ändert und ständig neue Berufe und Tätigkeiten schafft, ist hier allerdings die Abgrenzung als Freiberufler am schwierigsten. Freiberufler ist ein angesagter und viel verwendeter Begriff. Oft wird er fälschlicherweise gleichgesetzt mit Solo- oder Kleinunternehmer oder auch Freelancer – der Anfang der häufigen Begriffsverwirrung. Denn viele Freiberufler, die sich so fühlen, sind eigentlich gar keine Freiberufler nach §18 des Einkommensteuergesetzes. Der Autor Martin Massow („Freiberufleratlas“) nennt sie „gewerbliche Freiberufler“, also Menschen, die wie Freiberufler arbeiten und denken, vom Steuerstatus her aber Gewerbetreibende sind, weil Sie beispielsweise etwas vermitteln oder verkaufen.
„Echte“ Freiberufler dagegen haben einen bevorzugten Steuerstatus, weil Gewerbesteuer für sie nicht anfällt. Gewerbetreibende müssen ab 30.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz bilanzieren. Sie sind auch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer, was je nach Gewinn schon mal 150 Euro oder mehr im Jahr kostet. Freiberuflichkeit ist deshalb gerade für Einzelkämpfer von Vorteil, erst recht, wenn der persönliche Steuersatz im niedrigen oder mittleren Bereich liegt. Und umso mehr, je weniger Lust man hat, sich mit Formalien auseinanderzusetzen.
Gründen im Nebenerwerb
Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.
Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.
Zustimmung erforderlich?
Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.
Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.
Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
Gut zu wissen: Starter-Tipps
- Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
- Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
- Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
- Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
- Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
- Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
- Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.
Chef nach fünf
Mehr Geld, mehr Freude an der eigenen Arbeit und größere Sicherheit durch ein zweites Standbein. Das sind die Beweggründe vieler Angestellter, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Experten und Gründer berichten, wie der Start in diese Form der Selbständigkeit gelingt.
Bei manchem beginnt das Abenteuer „nebenberufliche Gründung“ mit einer Geschäftsidee. Karim Feldhaus entdeckte in seinem Job als Softwareentwickler, wie sehr kompetente Beratung zum Thema Wissensmanagement in Unternehmen fehlte. Feldhaus entschied sich, mit seinem Wissen und seiner Erfahrung diese Nische auszufüllen, reduzierte seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden und arbeitet fortan einen Tag in der Woche am Aufbau seines eigenen Unternehmens.
Uta Nommensen entwickelte ihre Idee aus einem Teilzeit-Job als Pressereferentin für einen Verband. Die Tätigkeit, im Home Office ausgeübt, lässt der Germanistin noch genügend Zeit und Raum für ein zweites Standbein als freie PR-Beraterin. Nicht zuletzt sprachen aus der Perspektive der alleinerziehenden Mutter auch finanzielle Gründe für eine weitere Einnahmequelle.
Geld war es auch, was Dörte Benz motivierte, sich nach weiteren Einkünften umzusehen. Die angestellte Logopädin verdiente zu wenig, um sich und die beiden Söhne über die Runden zu bringen. Benz, leidenschaftliche Köchin, machte sich zusammen mit zwei Kollegen mit Koch-Events selbständig. Damit verdient sie inzwischen fast genauso viel wie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Über kurz oder lang möchte sie zusätzlich zu den Koch-Events ein Catering-Geschäft eröffnen und dann hauptberuflich durchstarten. Doch davon weiß der Arbeitgeber noch nichts ...
Warum nebenbei gründen?
Kurzarbeit, sinkende Gehälter und erzwungene Stundenreduzierungen führen dazu, dass sich immer mehr Angestellte für die „Gründung nebenbei“ interessieren. Hinzu kommen Motivationen, die es schon immer gab: Endlich der eigene Herr sein, einen Ausgleich zu einer nur halb befriedigenden Tätigkeit finden und am besten gleich mit dem Hobby Geld verdienen. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründer plant – laut KFW-Gründungsmonitor – ihre Selbständigkeit künftig zum Vollerwerb auszubauen.
Dieser Plan ist eine gute Voraussetzung, um von Anfang an alles richtig zu machen. Denn wer vorhat, in absehbarer Zeit ganz von seiner Unternehmung leben zu können, geht meist anders an die Gründung heran. Eben so, wie es richtig ist: mit einem Businessplan und einer genauen Rentabilitätsberechnung. Honorare müssen von Anfang an so kalkuliert sein, dass sie auch ohne den Angestelltenjob tragen. „Da habe ich anfangs Fehler gemacht“, gibt Dörte Benz zu. Die Nebenjobgründerin ging einfach pauschal und ohne sich die Wettbewerber anzuschauen von einem Honorar von 18 Euro pro Stunde aus. „Dies war viel zu günstig.“
Da vorhandene Kunden radikalere Preisanpassungen so gut wie nie mitmachen, musste sie sich nach der Erhöhung eine komplett neue Zielgruppe erschließen und von vorn anfangen. Statt auf Stundenbasis berechnete sie ab sofort Tages- und Halbtagessätze sowie Wochenendzuschläge. So entstand ein durchschnittlicher Tagessatz von 400 Euro. Extras berechnete Benz auch extra, etwa mit 15 Euro netto pro eingesetzter Servicekraft und Stunde. „Ich musste mein Denken ganz umstellen“, so Benz. „So viel Geld zu nehmen hätte ich mich ohne Beratung und die Ermutigung durch Experten nie getraut.“ Nun hat Benz auch keinen Kleinunternehmerstatus mehr, sondern rechnet mit Umsatzsteuer. Das stellt das Vorhaben noch einmal zusätzlich auf professionellere Beine.
5 wichtige Faktoren zur Standortwahl
Wie wichtig der Standort für einen Gründer ist, hängt sehr stark davon ab, ob die Kunden zu ihm kommen oder ob er zu den Kunden geht bzw. er das Geschäft per Telefon oder Internet abschließen kann. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, welche Investitionen er am Standort vornehmen muss, um mit seinem Geschäft beginnen zu können. Deshalb müssen insbesondere Gastronomen und Einzelhändler ihre Hausaufgaben bei der Standortanalyse richtig machen. 5 Kriterien, die bei der Standortsuche besonders wichtig sind:
1. Kriterium der Standortwahl: Die Lage
Für jeden, der in eine Immobilie investieren will oder muss, gibt es bei der Suche drei wichtige Auswahlkriterien: Erstens die Lage, zweitens die Lage und drittens die Lage. Natürlich gibt es weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, aber ohne den richtigen Standort analysiert und gefunden zu haben, sind die anderen Wertbestimmer ohne wirkliche Aussagekraft.
Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten
Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Wer sich selbstständig machen will hat Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:
Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt
Ist der Businessplan erstellt, kommen die ersten formellen Fragen auf. Egal welche Geschäftsidee verwirklicht werden soll, grundsätzlich sind nur Gewerbetreibende nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet, ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die Angehörigen der Freien Berufe ebenso wie die Berufe der Urproduktion (Land-, Forst- und Fischwirte) sind keine Gewerbetreibenden und können sich den Weg zum Gewerbeamt folglich sparen.
Zum Sektor der Freien Berufe gehören Tätigkeiten aus den Bereichen Heilwesen, Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie Kulturberufe. Beispiele sind etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und Lehrer. In § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind sämtliche eindeutig Freien Berufe in einer Art Katalog aufgelistet. Hinzukommen noch die sogenannten katalogähnlichen Berufe, die denen im Katalog genannten weitgehend entsprechen.
Da Freiberufler keine Gewerbetreibenden sind, müssen sie ihre Selbständigkeit nicht beim Gewerbeamt anzeigen und zahlen auch keine Gewerbesteuer. Ein weiterer Vorteil der Freien Berufe: Sie sind in keinem Fall Mitglieder einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, und müssen folglich keine Kammerbeiträge entrichten. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden.
Die Anmeldung eines Gewerbes ist hingegen für alle anderen Selbständigen und unternehmerisch Tätigen, die eine Gewinnabsicht verfolgen, verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Anmeldung erfolgt mittels eines einseitigen Formulars.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung können Sie » hier kostenlos herunterladen.
Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten
Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:
Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt
Nach § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) gibt es freiberuflich Tätige und Gewerbetreibende. Alle Gewerbetreibenden müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die freiberuflich Tätigen haben den Vorteil, dass Sie kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler sind z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Notare. Welche Berufe noch dazu gehören, können Sie im § 18 EStG nachlesen.
Freiberufler sind keine Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer und müssen somit keinen Beitrag zur Kammer leisten. Zudem sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden.
Alle anderen unternehmerisch Tätigen - also auch Kleingewerbetreibende - müssen ein Gewerbe anmelden. Dies erfolgt auf dem Postweg oder persönlich vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt, gelegentlich auch bereits online. Das Verfahren regelt jede Gemeinde individuell.
Sie können ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Ein Nebengewerbe können Sie anmelden, wenn Sie noch einen Hauptberuf oder einen anderen Arbeitsmittelpunkt haben, zum Beispiel ein Studium. Ein Nebengewerbe darf maximal 18 bis 20 Stunden Zeit pro Woche in Anspruch nehmen und darf Ihren Haupterwerb wirtschaftlich nicht übersteigen. Dafür müssen Sie keine Sozialabgaben auf die Umsätze zahlen.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind unabhängig von Haupt- oder Nebengewerbe und belaufen sich - je nach Gemeinde unterschiedlich - auf 10 bis 60 Euro.
Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt
Durch Anmeldung des Gewerbes wird eine Information über die Gewerbeanmeldung an das Finanzamt und an die Handelskammer geschickt. Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden müssen.
Als Kleingewerbetreibender können Sie in der Regel Ihre private Steuernummer weiterverwenden. Möglicherweise erhalten Sie aber vom Finanzamt innerhalb weniger Tage eine neue Steuernummer für Ihren Gewerbebetrieb, dann sollten Sie diese verwenden.
Hinweis: Auch als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuer-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig. Wegen der Umsatzsteuerpflicht müssen Sie, wenn Sie Waren oder Leistungen ins Ausland verkaufen, noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer beantragen. Diese müssen Sie auf Rechnungen für ausländische Kunden angeben. Sie können diese Nummer auch auf ihren Inlandsrechnungen statt der Steuernummer verwenden, dann benötigen Sie nur ein einheitliches Rechnungsformular. Die UID-Nummer beantragen Sie beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis.
Wenn die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt erledigt sind, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Eine Anmeldung im Handelsregister muss das kleingewerbliche Unternehmen nicht vornehmen, das müssen nur kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe tun. Dazu unten mehr.
Ratgeber: Elterngeld für Selbständige
Was du als Selbständige(r) über das Elterngeld vorab wissen solltest, um finanziell auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn der Nachwuchs ansteht, sind die zukünftigen Eltern voller Vorfreude. Dabei ist es für festangestellte Paare meistens geklärt, wie ihre Elternzeit gesetzlich geregelt und finanziert wird. Für Selbständige hingegen ist das nicht immer so simpel. Sie müssen sich den Fragen widmen, wie die finanzielle Versorgung während der Babypause aussieht und ob überhaupt ein Anspruch auf Elterngeld besteht.
Als genereller Merksatz gilt: Jeder der Nachwuchs bekommt und ihn nach der Geburt selbst betreut, hat ein Anrecht auf Elterngeld. Die Ausnahme hierbei sind diejenigen, die während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen und dabei mehr als 30 Stunden pro Woche bezahlt arbeiten.
Was das für selbständige Eltern heißt und welche individuellen Möglichkeiten und Wege es gibt, liest du hier.
Antragsstellung Elterngeld: Checkliste für Selbständige
Das Elterngeld kann nach der Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Je nach Bundesland sind die Landesgesundheitsämter, die Versorgungsämter oder die Kreise hierfür zuständig. Die Berechnung beginnt ab dem Tag, an dem das Kind geboren wurde. Die benötigten Unterlagen sollten also im besten Fall bereits vor der Geburt gesammelt werden und umfassen unter anderem:
- das Antragsformular,
- eine Kopie des Personalausweises,
- den Steuerbescheid des Vorjahres oder eine Schätzung,
- bei gesetzlicher Krankenversicherung den Nachweis der Pflichtversicherung,
- einen Nachweis der Krankenkasse für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes,
- eine Prognose bzw. eine Schätzung des Einkommens, falls während der Elternzeit gearbeitet wird, die bereits auf das Elterngeld angerechnet werden soll.
Für Selbständige, die in der Babypause arbeiten wollen, gilt der Bescheid über den Bezug von Elterngeld nur unter Vorbehalt. Da das tatsächlich erbrachte Einkommen erst nach dem Ende des Geldbezugs durch die Elterngeldstelle überprüft werden kann. Dazu müssen die Unternehmer die Einnahmen aus ihrer Elternzeit dem Amt vorlegen und die möglichen Betriebsausgaben mit den entsprechenden Unterlagen belegen können. Wenn die Berechnung ergibt, dass zu viel Geld ausgezahlt wurde, da der Gewinn höher als erwartet ausgefallen ist, muss der Überschuss zurückgezahlt werden. Wenn der umgekehrte Fall eintrifft, haben die Eltern wiederum einen Anspruch auf Nachzahlung.
Die Berechnung des individuellen Elterngeldbetrags
Wie hoch das Elterngeld dann im Endeffekt ausfällt wird an dem Einkommen, das im Kalenderjahr vor der Geburt erzielt wurde, berechnet. Bei Selbständigen wird der Betrag meistens auf der Basis des entsprechenden Steuerbescheids berechnet. Zusätzlich werden auch Honorare, die während der Elternzeit auf das Konto eingehen, mitberücksichtigt. Die Gesamtsumme des Elterngeldbetrags kann je nach Verdienst zwischen 300 Euro bis zu maximal auf 1.800 Euro variieren. Hierfür teilt die Elterngeldstelle das Einkommen des Vorjahres durch 12 und berechnet das monatliche Durchschnittseinkommen.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt je nach Verdienst des Vorjahres zwischen 65 bis 67 Prozent des monatlichen Einkommens. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen in dem Wirtschaftsjahr vor der Geburt kann der Berechnungszeitraum nach der Zustimmung der Elterngeldstelle verschoben werden, sodass eines der davor liegenden Wirtschaftsjahre als neue Bemessungsgrundlage dient.
Achtung: Zusätzliche Abzüge von dem Elterngeldbetrag können für Selbständige beispielsweise dann entstehen, wenn Kunden die offenen Rechnungen während der Elternzeit begleichen, unabhängig davon, wann die Arbeitsleistung erbracht wurde. Zudem wird das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, auf das Elterngeld angerechnet. Für Selbständige, die während der Elternzeit weiterhin arbeitstätig sind, ist also zu beachten, dass die Arbeitsstunden mit dem Elterngeldbezug konform sein müssen. Der Zuverdienst kann je nach Höhe und dem ausgewählten Elterngeld-Paket ebenfalls von der Gesamtsumme abgezogen werden.
Basis-Elterngeld oder Elterngeld-Plus?
Die Entscheidung, welche Elterngeld-Variante für Selbständige die meisten Vorteile beherbergt, geht mit diversen Fragen einher. Die Merkmale, durch die sich die beiden Pakete hauptsächlich voneinander unterscheiden, sind die Auszahlungsdauer und die Betragshöhe.
Das Basis-Elterngeld gibt es meist für 12 Monate. Wobei der Zeitraum auf 14 Monate verlängert werden kann, wenn beide Eltern einen Teil der Elternzeit in Anspruch nehmen oder wenn es sich um Alleinerziehende handelt. Zudem muss mindestens ein Elternteil bereits ein Arbeitseinkommen vorweisen können.
Elterngeld-Plus eröffnet die Möglichkeit den Bezugszeitraum auszudehnen, wobei die Höhe des jeweiligen Monatsbeitrags auf die Hälfte reduziert wird. Ein Antrag auf die Basis-Variante dient hierbei als Voraussetzung für die Plus-Option. Das Elternpaar muss mindestens zwei Monate Basis-Elterngeld beziehen, bevor sie auf Elterngeld-Plus umsteigen können. Dabei ist zu beachten, dass das Basis-Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden darf. Der Elterngeldbezug lässt sich mit dem Wechsel zum Plus-Paket auf bis zu 24 Monate verlängern. Dies ist ideal für Eltern, die langsam wieder mit Teilzeit ins Arbeitsleben zurückkehren wollen oder für Selbständige, die Kinderbetreuung und Arbeit verbinden möchten. Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist der Partnerschaftsbonus. Dieser Fall tritt ein, wenn beide Elternteile in vier Monaten ohne Pause parallel Elterngeld-Plus beziehen und zwischen 25 bis 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Somit verlängert sich die Auszahlung für die Mutter auf vier zusätzliche Monate, während der Vater wiederum zweimal für vier Monate den Bezug erhält.
Elterngeld-Plus als attraktiver Mittelweg
Wer während der Elternzeit mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, muss in der Regel mit Abzügen rechnen. Der Verdienst wird von der Berechnungsgrundlage abgezogen, die das durchschnittliche Monatseinkommen des Kalenderjahres vor der Geburt darstellt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass unter Verdienst der Gewinn und nicht der Umsatz zu verstehen ist. Beim Basis-Elterngeld-Paket wird jedes steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld-Plus stellt hier eine sinnvollere Alternative dar. Wenn der Zuverdienst während der Elternzeit nicht mehr als 50 Prozent des vorherigen Einkommens beträgt, erfolgt keine Kürzung des Plus-Pakets. Am Ende des Jahres wird das Einkommen zuzüglich des Elterngeldes zusammengerechnet. Die Gesamtsumme wird dabei dem entsprechenden Steuersatz zugeordnet, der sich durch das Elterngeld erhöht.
Bei Selbständigen kann es bis zur Steuernachzahlung kommen. An dieser Stelle ist wiederum eine gute Vorauskalkulierung gefragt. Mögliche Aufträge und Betriebsausgaben sollten sich also lohnen, sodass die Eltern mit ihrem Zuverdienst noch in der Gewinnzone bleiben. Wenn ein größerer Arbeitsauftrag ansteht, kann eine Elterngeldpause eingelegt werden. Dabei wechselt der Geldbezug so lange auf den Partner, der jedoch maximal in Teilzeit arbeiten darf
Auch wenn das Verfahren auf den ersten Blick kompliziert erscheint, sollten Selbständige keine Scheu haben und sich bei der zuständigen Stelle ausführlich informieren. So steht der zukünftigen Familienplanung nichts mehr im Wege.
Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat und Start-up-Experte
Gründen als Verkaufstrainer: Strategie für Coaches
Was Verkaufstrainer vor dem Start in die Selbständigkeit wissen und beachten sollten.
Der Verkaufstrainerberuf ist mehr als nur ein Job, oft ist er Berufung. Darum ist es wichtig, im Gespräch mit einem „Sparringspartner“ – einem starken Partner oder einem Verkaufstrainerkollegen, der bereits erfolgreich am Markt agiert – vorab zu prüfen, ob die menschliche und didaktisch-methodische Kompetenz ausreicht, um als Trainer erfolgreich zu sein. Das Know-how und die verkäuferische Kompetenz sind bei den ehemaligen Verkäufern und Verkaufsleitern zweifellos vorhanden, aber nicht jeder Spitzenverkäufer oder Topleiter ist automatisch ein guter Verkaufstrainer. Eine Aus- oder Weiterbildung, in der neben dem vertrieblichen Know-how die Verbesserung der eingangs genannten Kompetenzen steht, ist daher jedem vor der Gründung zu empfehlen.
Klare Positionierung
Die Positionierung ist das A und O des Erfolgs als Verkaufstrainer. Er muss in der Wahrnehmung potenzieller Kunden in der Masse der Wettbewerber unterscheidbar sein. Darum sollte er viel Gedankenschmalz darauf verwenden, Alleinstellungsmerkmale aufzubauen, die ihn von den Konkurrenten deutlich abheben. Entscheidende Fragen dabei sind: Welcher spezifischen Branche oder Zielgruppe kann ich weiterhelfen? Welches vertriebliche Engpassproblem kann nur ich lösen? Welche Kernkompetenz, innovative Methodik oder Didaktik setze (nur) ich ein? Die Gründungsidee allein macht also noch keinen Selbständigen-Himmel. Ein Markttest und eine gründliche Internetrecherche geben Hinweise, wie es um die Einzigartigkeit der Geschäftsidee wirklich bestellt ist und ob es gelingen kann, eine Nische zu besetzen.