Buchführung mittels Einnahmen Überschuss Rechnung - EÜR

Autor: Pierre Tunger
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Spätestens im zweiten Jahr kommt jeder Gründer, der kein Handelsunternehmen gegründet hat, mit der EinnahmenÜberschuss Rechnung (EÜR) in Berührung. Und in diesem Zusammenhang auch mit der Einkommensteuererklärung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die EÜR ist, wofür sie notwendig ist, wer sie machen darf, wie ihre Grundprinzipien sind und wie Sie die Einnahmen Überschuss Rechnung erstellen können.

Definition der Einnahmen Überschuss Rechnung - EÜR

Die Einnahmen Überschuss Rechnung ist eine der zwei Methoden in Deutschland, um den laufenden Gewinn des Geschäftsjahres zu ermitteln. Die EÜR ist die einfachere Art, die jedoch nicht von jedem durchgeführt werden darf. Die andere Art ist die komplexere doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanzieren).

Das Finanzamt gibt einen konkreten Aufbau zur Ermittlung des Gewinns vor und schreibt vor, welche Kosten in welchem Rahmen als Ausgaben angesetzt werden dürfen.

Wofür ist eine Gewinnermittlung notwendig

Jeder, der in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss grundsätzlich Einkommensteuer auf sein Einkommen zu zahlen. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit ist ein Teil des zu versteuernden Einkommens. Für die Ermittlung des Gewinns kann man die EÜR einsetzen.

Aufbau der Einnahmen Überschuss Rechnung

In der EÜR werden zuerst die Einnahmen erfasst und summiert und dann die Ausgaben. Die Differenz stellt den Gewinn bzw. Verlust dar. So kann eine EÜR aussehen:

Rechtsgrundlage der EÜR

Rechtsgrundlage für die Gewinnermittlung mittels Einnahmen Überschuss Rechnung ist in Deutschland § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes.

EÜR als Gewinnermittlungsart

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung darf von Steuerpflichtigen erstellt werden, um folgende Einkünfte zu ermitteln:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)
  • Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, wenn
    ● der Jahresumsatz maximal 600.000,00 Euro beträgt*
    ● und der Jahresgewinn maximal 60.000,00 Euro beträgt*
    ● und sie nicht nach anderen Gesetzen, als nach den Steuergesetzen verpflichtet sind, Bücher zuführen (beispielsweise wegen der Eintragung in das Handelsregister).

*Ist ein Schwellenwert überschritten, muss zwingend eine Bilanz erstellt werden (kaufmännische Buchführung). Das Finanzamt muss allerdings mitteilen, dass Sie infolge des Überschreitens einer der beiden Grenzen buchführungspflichtig sind. Die steuerliche Buchführungspflicht beginnt dann in dem Jahr, das auf diese Mitteilung des Finanzamts folgt.

Inhalt der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Als Grundlage für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dienen Aufzeichnungen, in denen alle im Laufe eines Jahres zugeflossenen Einnahmen bzw. abgeflossenen Ausgaben erfasst und aufgegliedert werden.

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Nach dem sog. "Zufluss-Abfluss-Prinzip" sind die Betriebseinnahmen in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen, in dem sie eingegangen sind, und die Betriebsausgaben in dem Wirtschaftsjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt. Das Prinzip gilt auch für geleistete und erhaltene Anzahlungen.

Beispiel 1: Ein Unternehmer erhält im Dezember 2012 Ware. Diese bezahlt er jedoch erst im Januar 2013. Folge: Die Zahlung stellt Betriebsausgaben in 2013 dar.

Beispiel 2: Ein Unternehmer erbringt im Januar 2013 eine Leistung, die der Kunde jedoch schon im Dezember 2012 bezahlt hat. Folge: Die Zahlung stellt Betriebseinnahmen in 2012 dar.

Achtung: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ermöglicht durch das Verschieben von Zahlungszielen einen steuerlichen Handlungsspielraum.

Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip: Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben (Zinsen, Miete, Pacht) gilt das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit und nicht das Jahr der Zahlung, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen vor oder nach Jahreswechsel erhalten bzw. geleistet wurde.

Anlagevermögen und Abschreibungen

Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen können nicht komplett, sondern nur in Höhe der zulässigen Abschreibung als Ausgabe gewinnmindernd abgezogen werden. Die Idee dahinter ist, dass Anlagevermögen (Bsp.: Laptop, PKW) nicht im Jahr der Anschaffung verbraucht wird, sondern das Anlagevermögen dem Unternehmen langfristig zur Verfügung steht. Es stellt also einen Vermögenswert dar. Als Ausgaben dürfen daher nur die Wertminderungen des Anlagevermögens angesetzt werden. Die Wertminderung von Vermögensgegenständen nennt man Abschreibung. Welche Wertminderung zulässig ist, ergibt sich aus den AfA Tabellen. AfA steht für Absetzung für Abnutzung. In den AfA-Tabellen stehen die Jahre, über die ein Vermögensgegenstand abgeschrieben wird.

Beispiel:

Ein Unternehmer kauf im Januar 2012 ein Kfz für 12.000 € netto. Kraftfahrzeuge haben laut der AfA-Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren und werden daher über 6 Jahre abgeschrieben. Im Jahr 2012 hat der Unternehmer somit einen Geldabfluss von 12.000 € netto + 2.280 € MwSt. Als Betriebsausgaben kann er in 2012 jedoch nur 2.000 € ansetzen. In den Jahren 2013-2017 kann er jedoch auch Betriebsausgaben in Höhe von 2.000 € ansetzen, obwohl kein Geldfluss stattfindet.

Berechnung:
Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = 12.000 / 6  = 2.000 / Jahr

Folgende Einzelaufzeichnungen sind ergänzend erforderlich:

  • Für umsatzsteuerliche Zwecke müssen die Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen aufgezeichnet werden
  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Grund und Boden) sind in ein Anlagenverzeichnis aufzunehmen
  • Für die Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern (= AfA, z. B. Betriebs-Pkw, PC etc.) muss eine Abschreibungsübersicht erstellt werden, aus der sich Anschaffungsdatum, Kaufpreis und Abschreibungsdauer bzw. in Anspruch genommene AfA-Beträge ersehen lassen
  • Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewerte den Betrag von 150 € übersteigen sollten in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden.
  • Nicht oder beschränkt abziehbare Aufwendungen müssen einzeln und getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (Bewirtungskosten, Geschenke für Geschäftspartner usw.)

Umsatzsteuerpflichtig vs. Kleinunternehmer-Regelung

Ist ein Unternehmer umsatzsteuerpflichtig, werden alle Beträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) netto ausgewiesen.

  • Vorsteuer und an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben
  • vereinnahmte und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer sind Betriebseinnahmen
  • Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch ist eine Betriebseinnahme

Unternehmen, welche die Kleinunternehmer-Regelung wählen, sind von der Umsatzsteuer befreit und können deshalb auch keine Vorsteuer abziehen. Es werden dann alle Beträge als Bruttobeträge ausgewiesen.

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.

Was gehört nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Private Versicherungen wie Krankenversicherung gehören nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, da diese der privaten Ebene und nicht der unternehmerischen zuzuordnen sind. Die private Krankenversicherung gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Spenden gehören nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Aufnahme und Tilgung von Darlehen gehören nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Der anhand der EÜR ermittelte Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung in der passenden Anlage (bspw. Anlage G bei Einkünften aus Gewerbebetrieb) eingetragen. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss mit eingereicht werden, um die Berechnung des Gewinns darzulegen. In welcher Form die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht werden muss, ist jedoch abhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen.

  • Liegen die Betriebseinnahmen (nicht der Gewinn) über 17.500 €, ist die Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu verwenden. Diese muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies kann via Elster durchgeführt werden.
  • Liegen die Betriebseinnahmen (nicht der Gewinn) unter  17.500 Euro pro Jahr, kann der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Diese zu erstellen ist jedoch meistens aufwändiger als die Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu verwenden. Daher mein Tipp an Sie: Nutzen Sie unabhängig vom Gewinn die Anlage EÜR.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen

Sie wissen nun, was eine EÜR ist und warum Sie diese erstellen müssen. Noch offen ist nun die Frage, wie Sie diese erstellen können bzw. wie Sie die Werte ermitteln, die Sie die Anlage EÜR eintragen müssen.

Dafür haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

Sie können einen Steuerberater mit Ihrer laufenden Buchhaltung beauftragen oder Sie können Ihre Buchhaltung selber machen. Die Einkommensteuererklärung (wovon die EÜR ein Teil ist) können Sie ebenfalls selber machen oder nur diese an den Steuerberater übergeben.  

Vor- und Nachteile einer eigenen Buchführung:

  • Sie werden gezwungen, sich mit Ihren Geschäftszahlen zu beschäftigen, was dazu führt, dass Sie ein gutes Verständnis für diese entwickeln, Sie Ihr Geschäft besser verstehen und wirtschaftlichere Entscheidungen treffen. Nicht selten hört man von Gründer, aber auch von gestandenen Selbständigen, dass „die Zahlen der Steuerberater“ macht. Ein aus meiner Sicht äußerst fahrlässiges Verhalten. Der Steuerberater erfasst die Vergangenheit, aber es ist die Aufgabe des Unternehmers, das Unternehmen rentabel in die Zukunft zu führen.
  • Keine Kosten für den Steuerberater und keine zeitraubende Kommunikation und Vorbereitung.
  • Sie haben Ihre Zahlen immer griffbereit.
  • Sie können Ihre Buchhaltung an Ihre Bedürfnisse anpassen und müssen keine standardisierten Begriffe und Konten verwenden.
  • Sie machen anfänglich Fehler, die Ihnen mit einem Steuerberater eher nicht passieren.
  • Selbstdisziplin und Ordnung ist unerlässlich, die beim Steuerberater völlig normal ist.
  • Auch mit eigener Buchhaltung steht Ihnen Ihr Steuerberater für konkrete Fragen zur Verfügung. Diese Beratungen sind jedoch dann im Normalfall nicht in einem monatlichen Betrag abgegolten.

Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst machen, können Sie dies mit einem Buchhaltungsprogramm oder mit einer Excel-Vorlage bewältigen. Die Excel-Vorlage kann besser an Ihr Unternehmen angepasst werden und ist günstiger als ein Buchhaltungsprogramm. Achten Sie bei dem Programm darauf, dass es nicht mit Funktionen überfrachtet ist, die Sie nicht benötigen und dass eine monatliche Auswertung Ihrer Zahlen leicht möglich ist. Einige Programme bieten nur unübersichtliche Jahresauswertungen.

Haftungsausschluss: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Informationen stellen keine Steuerberatung dar.

Der Autor, Dipl.-Kfm. Pierre Tunger, ist Unternehmer und Coach. Er kalkuliert gemeinsam mit jungen Unternehmern deren Geschäftszahlen. Vom Stundensatz hin zur kompletten Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Immer nach dem Motto: Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Darüber hinaus entwickelt er einfache Tools fürs Rechnungswesen und bloggt regelmäßig unter pierretunger.com

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Herausforderung Start-up-Finanzierung

Ein Thema – mehrere Perspektiven: Die Finanzierung einer Gründung bzw. die Förderung eines jungen Unternehmens ist ein herausforderndes Unterfangen sowohl für Selbständige als auch für die sie unterstützenden Player*innen aus dem Start-up-Ökosystem. Von Gründenden über Investor*innen bis hin zu Fördermittel-Profis: Wir lassen vier Experten zu Wort kommen.

Dr. Bernd Fischl, BFMT Group

Die Gründungsförderung und -finanzierung hat sich im aktuell schwierigen konjunkturellen Umfeld vielen Herausforderungen zu stellen. Gleichzeitig bieten sich aber auch viele Chancen, da Unternehmen, die in der Krise gegründet wurden, oft auch langfristig erfolgreicher bleiben. Eine der größten Herausforderungen bei einer Gründung ist der Zugang zu Kapital, denn viele Banken lehnen die Vergabe von Mikro- und Kleinkrediten an (junge) Selbständige aufgrund des hohen Prüfaufwands (und höheren Ausfallrisikos) ab.

Aus diesem Grund sollten Gründer*innen im Rahmen ihrer Finanzierungsstrukturierung Folgendes beachten:

  • Als ersten Schritt sind mögliche Zuschüsse (z.B. Gründungszuschuss, Digitalbonus etc.) zu prüfen. Gelder, die nicht zurückzuzahlen sind, stärken die Eigenkapital­basis und erleichtern später die Fremdkapitalaufnahme.
  • Im zweiten Schritt sollte möglichst viel Eigenkapital eingebracht werden. Dies kann neben dem Kapital der Gründer*innen auch aus deren Umfeld (Friends, Family and Fools) stammen. Dadurch reduziert sich der sogenannte Kapitaldienst insbesondere in der ersten Zeit, wenn neu gegründete Unternehmen noch keine operativ positive Liquiditätsbilanz haben. Das verschafft den Gründenden ausreichend Zeit, den Proof of Concept zu erbringen und den Break Even zu erreichen, bevor die verfügbaren Mittel verbraucht sind. Damit wird auch die Basis für die Fremdkapitalfinanzierung gelegt.
  • Im dritten Schritt kann dann zur Finalisierung der Finanzierung auf Förderdarlehen (z.B. ERP-Gründerkredit – StartGeld oder den ERP-Digitalisierungs- und Innova­tionskredit) zurückgegriffen werden. Diese Förderdarlehen haben den Vorteil, dass neben den meist sehr günstigen Zinskonditionen oft auch eine Haftungsbefreiung für die antragstellende Hausbank möglich ist.
  • Als letzter Schritt kann die bisherige Finanzierung – soweit darstellbar – um Bankdarlehen oder kurzfristige Kontokorrentlinien ergänzt werden. Hier muss allerdings zumeist eine Sicherheit für die Hausbank zur Verfügung gestellt werden.

Um die genannten Finanzmittel entsprechend strukturieren und einwerben zu können, ist es ratsam, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch hierzu gibt es Fördermittel, welche die beanspruchte Beratung in erheblichem Maße bezuschussen können.

Grundsätzlich ist für eine erfolgreiche Gründung eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Gründer*innen sollten hierbei insbesondere umfassende Marktforschung betreiben, um sowohl ihre Zielgruppe als auch den aktuellen und potenziellen Wettbewerb im Detail zu verstehen sowie ein detailliertes Geschäftskonzept (Businessplan inklusive Finanzierungsplan) entwickeln, das auch zukünftige Eventualitäten berücksichtigt.

Von öffentlicher bzw. staatlicher Seite sind allerdings auch wesentliche Beiträge zu leisten, um Gründungsförderung effektiv und effizient zu machen:

  • Fokus auf Zukunftsbranchen: Förderprogramme sollten sich auf innovative Bereiche wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Technologien konzentrieren und nur dann einsetzen, wenn keine Finanzierung über den Markt möglich scheint.
  • Vereinfachung der Antragsprozesse: Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln sollten abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern (Kosten der Antragstellenden) und auch die volkswirtschaftlichen Kosten auf der Verwaltungsseite zu verringern.
  • Flexibilisierung der Förderkriterien: Die Förderkriterien sollten an die sich schnell ändernden Marktbedingungen angepasst werden. Dies scheint insbesondere bei der zunehmenden Geschwindigkeit der Entwicklung notwendig zu werden.
  • Verstärkte Beratung und Coaching: Neben finanzieller Unterstützung sollten Gründende auch Zugang zu Expert*innenwissen und Netzwerken erhalten. Dies hilft gerade in der Anfangszeit, viele Fehler zu vermeiden und reduziert damit zugleich auch das notwendige Finanzierungsvolumen einer Gründung.
  • Förderung von marktorientiertem Risikokapital: Um eine Kannibalisierung von marktorientierten Kapital­geber*innen möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sollten die gegebenenfalls noch zu geringen Volumina an Risikokapital durch eine Dopplung/Spiegelung von privaten VC-Geber*innen oder Business Angels erhöht werden.

Tim Weinel, espero

Die Finanzierung ist für viele Gründer*innen nach wie vor eines der zentralen Themen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen, schaffen es doch nur die wenigsten von ihnen, mit vorhandenen Mitteln ein langfristig tragfähiges Konzept aufzustellen und das auch noch zu skalieren. Doch egal, ob es um die erste Anschubfinanzierung, die Skalierung des Unternehmens oder langfristige Investitionen geht: Ohne ausreichend Kapital bleibt das größte Potenzial in der Regel ungenutzt oder bereits vorhandenes Potenzial kann gar nicht erst umgesetzt werden. Doch welche Hürden sind es, die Gründer*innen dabei häufig im Weg stehen?

Und wie gelingt es 2025, das volle Potenzial der Gründungsförderung auszuschöpfen?

Fördermittel sowie Zuschüsse bieten vielen Gründer*innen gute Möglichkeiten, ihre Unternehmen und Ideen zu finanzieren, erfordern aber oft aufwendige Antragsprozesse und eine Vielzahl an Dokumenten, an denen viele Gründer*innen scheitern – sei es aus Frust, aus fehlendem Wissen oder aus Unverständnis. In der Regel wird der administrative Aufwand unterschätzt und wertvolle Zeit geht verloren. Dabei kann auch die Wahl der richtigen Finanzierungsquelle entscheidend sein. Doch dazu muss man sich zunächst im Dschungel der Möglichkeiten zurechtfinden. Ob Förderprogramm, Eigenkapital, Bankdarlehen, Business Angels, Venture Capital oder eine andere Finanzierungsform – Möglichkeiten, die vorhanden sind, sollten gegeneinander abgewogen und genau eruiert werden – mit all ihren jeweiligen Konsequenzen.

Eine weitere Herausforderung vieler Gründer*innen ist schlichtweg mangelnde Finanzkompetenz. Viele junge Unternehmer*innen sind zwar Expert*innen in ihrem Fachgebiet, aber nicht zwingend bei den Finanzen. Themen wie Cashflow-Management, Kostenplanung und steuerliche Optimierung werden oft vernachlässigt, was zu Liquiditätsengpässen führen kann. Hinzu kommt, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht – Investor*innen erwarten durchdachte Business­pläne, realistische Finanzprognosen und klare Exit-Strategien. Hier fehlt es häufig an professioneller Aufbereitung und klarer Kommunikation.

Was können Gründer*innen also tun, um ihre Finanzierungsstrategie zu optimieren?

Ein fundiertes Wissen über Förderprogramme, Finanzierungsarten und steuerliche Anreize ist essenziell. Wer das nicht hat, sollte darüber nachdenken, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – ob nun über eine qualifizierte Gründungsberatung oder im Austausch mit anderen Gründer*innen, beispielsweise im Rahmen von Gründer*innentreffs oder -stamm­tischen. Vor allem frühzeitige Information hilft, keine Chance ungenutzt zu lassen. Das heißt, Finanzierung sollte von Anfang an ein Thema sein und an Relevanz nicht verlieren. Ein durchdachtes Finanzkonzept mit einer realistischen Einschätzung des Kapitalbedarfs, klaren Zielsetzungen und einem nachvollzieh­baren Budget ist ebenso unerlässlich. Ein starkes Netzwerk zu potenziellen Investor*innen, Mentor*innen und anderen Gründer*innen kann wertvolle Kontakte sowie Wissen vermitteln. Neben klassischen Finanzierungswegen bieten sich je nach Unternehmen zudem auch alternative Lösungen wie Crowdfunding, Revenue-Based Financing oder strategische Partnerschaften an, die es zu prüfen gilt.

Gründungsförderungen sind nicht nur finanzielle Hilfsmittel, sondern ein essenzieller Treiber für Innovation und Wirtschaftswachstum. Damit diese Relevanz erhalten bleibt, braucht es in der Zukunft ein noch besseres Zusammenspiel bzw. einen besseren Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Start-ups. Die Politik sollte die Förderstrukturen weiter an die Bedürfnisse der Gründer*innen anpassen, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Unternehmen können verstärkt als Investor*innen oder strategische Partner*innen auftreten, um Innovationen zu fördern und den Weg für Start-ups zu ebnen. Gründer*innen selbst müssen aktiver auf die Notwendigkeiten hinweisen und gemeinsam daran arbeiten, die Sichtbarkeit und Attraktivität von Förderprogrammen zu erhöhen.

E-Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass auch Selbständige, Gründer*innen oder Start-ups Rechnungen an öffentliche Einrichtungen ausschließlich in einem elektronischen Format übermitteln dürfen.

Zwei der gängigsten Formate für diesen Zweck sind die XRechnung und ZUGFeRD. Doch was sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Formaten, und welches eignet sich besser für dein Unternehmen? In diesem Artikel werden die Vorteile und Unterschiede von XRechnung und ZUGFeRD thematisiert, damit du die passende Wahl für dein Unternehmen leichter treffen kannst.

XRechnung: Der Standard für öffentliche Aufträge

Die XRechnung ist das offiziell vorgeschriebene Format für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Seit November 2020 müssen alle Unternehmen, die Rechnungen an den Bund senden, diese im XRechnung-Format übermitteln. Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Regelung nun auch für alle öffentlichen Auftraggeber. Wer mit öffentlichen Institutionen zusammenarbeitet, ist also gesetzlich verpflichtet, dieses Format zu nutzen.

Das Besondere an der XRechnung ist, dass sie auf XML basiert. Das bedeutet, dass die Rechnungsdaten maschinenlesbar sind und direkt in die IT-Systeme des Empfängers eingelesen werden können. Die XRechnung stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechnungsinformationen in standardisierter Form übermittelt werden, was den gesamten Prozess von der Rechnungserstellung bis zur Prüfung durch den öffentlichen Auftraggeber vereinfacht. Es entfällt die Notwendigkeit der manuellen Dateneingabe oder der fehleranfälligen Prüfung durch den Empfänger.

Falls du regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern arbeitest, bedeutet dies einen klaren Vorteil: Du kannst sicher sein, dass deine Rechnungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ohne Verzögerungen akzeptiert werden. Die XRechnung ist in diesem Kontext nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, administrative Prozesse zu automatisieren und Fehlerquellen zu reduzieren.

Allerdings erfordert die Nutzung der XRechnung den Einsatz einer speziellen Software, die XML-Daten verarbeiten kann. Die meisten gängigen Buchhaltungsprogramme bieten inzwischen Lösungen, die XRechnungen erstellen und versenden können. Dennoch ist es wichtig, sicherzustellen, dass deine Software aktuell ist und die entsprechenden Formate unterstützt. Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups, die noch keine umfangreiche Rechnungssoftware nutzen, kann die Einführung von XRechnung mit gewissen Anfangsinvestitionen verbunden sein. Aber langfristig gesehen wird dieser Schritt deine Rechnungsabwicklung erheblich effizienter und sicherer machen.

ZUGFeRD: Flexibilität für den B2B-Bereich

Das ZUGFeRD-Format bietet eine flexible Lösung für den Austausch von Rechnungen im B2B-Bereich und eignet sich ebenfalls für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD kombiniert eine PDF/A-3-Datei, die den klassischen Rechnungsaufbau enthält und für den Empfänger gut lesbar ist, mit eingebetteten XML-Daten, die für die automatische Verarbeitung durch Rechnungssoftware genutzt werden können. Diese hybride Struktur ermöglicht es, die Rechnung sowohl für Menschen als auch für Maschinen zugänglich zu machen – und zwar in einer Datei.

Ein großer Vorteil von ZUGFeRD ist die hohe Flexibilität. Du kannst das Format sowohl an Geschäftspartner schicken, die eine vollständig automatisierte Rechnungsbearbeitung haben, als auch an solche, die noch keine elektronischen Systeme nutzen und die Rechnung einfach im PDF-Format lesen. Dadurch sparst du dir den Aufwand, für verschiedene Empfänger unterschiedliche Rechnungsformate zu erstellen. Ein weiteres Plus: ZUGFeRD lässt sich ohne umfangreiche technische Anforderungen nutzen, da viele gängige Buchhaltungssoftwarelösungen bereits eine ZUGFeRD-konforme Rechnungsstellung unterstützen.

Es gibt außerdem mehrere Profile, die sich in der Komplexität der eingebetteten XML-Daten unterscheiden. Die ZUGFeRD 2.0-Version beispielsweise bietet ein Profil, das vollständig kompatibel mit der XRechnung ist. Das bedeutet, dass du ZUGFeRD sowohl im B2B-Bereich als auch im öffentlichen Sektor nutzen kannst, ohne dich um die Formatierung der Rechnung sorgen zu müssen. Diese Vielseitigkeit macht ZUGFeRD zu einer idealen Wahl, wenn du mit unterschiedlichen Partnern zusammenarbeitest – egal, ob mit großen Unternehmen oder anderen kleinen Start-ups.

Die Unterschiede zusammengefasst auf einem Blick

  • Format: Der größte Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD ist das Format der Rechnungsübermittlung. XRechnung basiert ausschließlich auf XML-Daten, was bedeutet, dass es für die Nutzung in automatisierten Systemen erforderlich ist. ZUGFeRD hingegen kombiniert eine PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei, die für maschinelle Auswertung genutzt werden kann, aber gleichzeitig auch visuell für den Empfänger sichtbar bleibt.
  • Zielgruppen: XRechnung richtet sich vor allem an Unternehmen, die regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten und deren Anforderungen an die Rechnungsstellung erfüllen müssen. ZUGFeRD ist hingegen flexibel und eignet sich sowohl für den B2B-Bereich als auch für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern, da es die Möglichkeit bietet, das Format an verschiedene Bedürfnisse anzupassen.
  • Technische Anforderungen: Die XRechnung verlangt, dass du eine XML-Datei generierst und diese an den öffentlichen Auftraggeber übermittelst. Das erfordert in der Regel spezielle Softwarelösungen, die XML-Daten verarbeiten können. ZUGFeRD ist etwas flexibler und erlaubt die Nutzung einer Kombination aus PDF und XML, wodurch du Rechnungen auch ohne spezialisierte Software versenden kannst.
  • Rechtssicherheit und Kompatibilität: XRechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Lösung für öffentliche Aufträge in Deutschland, während ZUGFeRD eine breitere Anwendung findet und insbesondere im B2B-Bereich von Vorteil ist. Beide Formate sind rechtlich abgesichert, aber XRechnung ist speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten.

Wird Silber das neue Gold? Die unterschätzte Investmentchance

Immer mehr Investoren erkennen das Potenzial von Silber als Anlageform. Was macht Silber so besonders? Könnte es tatsächlich Gold als favorisierte Anlageform ablösen?

Silber galt lange als der kleine Bruder von Gold – eine wertvolle Ressource, aber nicht mit dem gleichen Prestige versehen. Doch in den letzten Jahren hat sich das Blatt gewendet. Immer mehr Investoren erkennen das Potenzial von Silber als Anlageform. Der Markt verändert sich, und mit ihm die Chancen für Anleger. Während Gold traditionell als Absicherung gegen wirtschaftliche Krisen und Inflation betrachtet wird, rückt Silber immer stärker als Alternative in den Fokus.

Auch institutionelle Investoren zeigen wachsendes Interesse an dem Edelmetall. Die Nachfrage steigt, getrieben durch technologische Entwicklungen, Nachhaltigkeitsaspekte und die veränderte Finanzmarktlandschaft. Was macht Silber so besonders? Könnte es tatsächlich Gold als favorisierte Anlageform ablösen?

Warum Silber? Die wichtigsten Argumente

Während Gold traditionell als sichere Anlage in Krisenzeiten gilt, bietet Silber einige entscheidende Vorteile:

  • Industrienachfrage: Silber wird in der Elektronik, Medizintechnik und Solarindustrie verwendet. Besonders der Ausbau erneuerbarer Energien verstärkt die Nachfrage.
  • Knappheit: Die Silbervorräte schrumpfen schneller als die von Gold. Der industrielle Verbrauch übersteigt die Neuförderung zunehmend.
  • Wertsteigerungspotenzial: Silber ist historisch unterbewertet im Vergleich zu Gold. Viele Experten sehen hier noch erhebliches Aufholpotenzial.
  • Erschwinglichkeit: Der Einstieg in Silber ist für Kleinanleger leichter möglich als bei Gold, da es deutlich günstiger pro Unze ist.

Diese Faktoren machen Silber zu einem interessanten Investment und gelten auch als eine strategische Ergänzung für jedes Portfolio. Während Gold oft nur als Vermögensspeicher betrachtet wird, hat Silber einen realwirtschaftlichen Nutzen, was es langfristig stabiler machen könnte.

Silber als Inflationsschutz?

In Zeiten hoher Inflation suchen Investoren nach stabilen Werten. Während Gold hier traditionell als sichere Anlage gilt, hat auch Silber ähnliche Eigenschaften. Historisch gesehen hat Silber in Inflationszeiten oft eine starke Performance gezeigt. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit könnte Silber also ein wertvoller Bestandteil eines gut diversifizierten Portfolios sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Volatilität. Silber neigt dazu, stärkere Kursschwankungen als Gold zu zeigen. Dies kann einerseits, als Risiko betrachtet werden, bietet andererseits aber auch Chancen für dynamische Investoren. In Phasen hoher Inflation oder wirtschaftlicher Unsicherheiten haben Edelmetalle in der Vergangenheit oft eine stabilisierende Rolle im Portfolio gespielt – und Silber könnte hier eine noch größere Rolle übernehmen.

Silber vs. Gold: Was ist die bessere Wahl?

Beide Edelmetalle haben ihre Daseinsberechtigung. Während Gold vor allem als Wertspeicher dient, bietet Silber zusätzlich industriellen Nutzen. Wer von steigender Nachfrage profitieren möchte, könnte in Silber eine interessante Alternative finden.

Ein weiterer Vorteil von Silber ist seine höhere Volatilität, die kurzfristig hohe Gewinne ermöglichen kann – natürlich verbunden mit einem höheren Risiko. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Silberpreis durch die Industrienachfrage stärker beeinflusst, wird als der Goldpreis. Während Gold oft als reines Kriseninvestment dient, kann Silber von wirtschaftlichen Aufschwüngen profitieren.

Lagerung: Ein wichtiger Faktor für Edelmetall-Investments

Beim Investieren in Edelmetalle stellt sich schnell die Frage der sicheren Lagerung. Während Gold oft in Tresoren oder Bankschließfächern aufbewahrt wird, benötigt Silber aufgrund seines höheren Volumens mehr Platz. Physische Silberbestände nehmen erheblich mehr Raum ein als Gold in gleicher Wertmenge, was die Lagerung erschwert und teurer machen kann. Zudem sind viele Schließfächer und Tresoranlagen auf Gold spezialisiert und weniger auf größere Mengen Silber ausgelegt.

Ein weiteres Thema ist die Sicherheit. Während Silber in privaten Tresoren gelagert werden kann, besteht das Risiko von Diebstahl, insbesondere bei großen Mengen. Auch die Versicherungskosten sind nicht zu unterschätzen. Wer größere Silbermengen hält, sollte sich daher über professionelle Lagerstätten wie beim Goldkontor Hamburg informieren, die speziell für Edelmetalle ausgelegt sind.

Silber als nachhaltige Investition

Neben den finanziellen Aspekten gewinnt auch die Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle bei Investmententscheidungen. Silber wird zunehmend als kritisches Material für die Energiewende angesehen. Es spielt eine wesentliche Rolle in der Produktion von Solarpanels, Batterien und anderen umweltfreundlichen Technologien. Während Gold hauptsächlich gehortet wird, hat Silber also einen klaren praktischen Nutzen, der langfristig für eine stabile Nachfrage sorgen könnte.

Gleichzeitig gibt es Herausforderungen in der Gewinnung. Der Silberbergbau kann umweltschädlich sein, weshalb nachhaltige Fördermethoden und Recyclingprogramme an Bedeutung gewinnen. Investoren, die auf ökologische Kriterien achten, sollten sich über die Herkunft ihres Silbers informieren und gegebenenfalls in recyceltes oder nachhaltig gefördertes Silber investieren.

Silber als unterschätzte Investmentchance

Ob Silber das neue Gold wird, bleibt abzuwarten. Doch die Argumente sprechen für sich: Eine steigende Industrienachfrage, begrenzte Ressourcen und ein vergleichsweise niedriger Preis machen Silber zu einer attraktiven Anlagealternative. Wer sein Portfolio diversifizieren und von den langfristigen Potenzialen profitieren möchte, sollte Silber auf dem Radar haben.

Überleben im VC-Game 2025

Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.

Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.

Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapital­geber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.

Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstums­potenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due Diligence­Prüfungen werden zunehmend anspruchs­voller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.

Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern

In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.

Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Start­up Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.

Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.

Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.

Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.

Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-­ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.

Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist

Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.

Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.

Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.

So findest du geeignete Investor*innen

Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.

Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.

Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst

Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:

Wertversprechen und Differenzierung

  • USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
  • Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Finanzkennzahlen

  • Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
  • Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.

Proof of Concept

  • Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
  • Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.

Teamstärke

  • Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
  • Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.

Kund*innengewinnung

  • Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
  • Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.

Risikoanalyse

  • Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
  • Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.

Kapitalverwendung

  • Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
  • Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.

Zeit für eine neue Mentalität

Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.

Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.

Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.

Kühler Kopf bei Finanzierungen

Was ist bei Darlehensverhandlungen mit Banken zu beachten? Muss sich der Gründer zur Schuldmitübernahme verpflichten, wann lässt sich die persönliche Haftung vermeiden? Was ist bei Bürgschaften rechtens, was sittenwidrig?

Darlehensverhandlungen

Bei Bedarf an Fremdkapital sollte der Gründer zunächst prüfen, ob es staatliche Fördermittel oder günstige Existenzgründungskredite gibt. Handelt es sich um eine Kreditaufnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ein gut durchdachter, überzeugender und mit realistischen Prognosen versehener Businessplan zu erstellen. Vor dem ersten Bankengespräch (bei laufender Geschäftstätigkeit) sind die aktuellen wirtschaftlichen Daten zur Lage des Unternehmens übersichtlich zusammenzustellen. Verhandlungen mit Banken für das eigene Unternehmen sollten am besten mit mehreren Kreditinstituten parallel geführt werden, damit Sie als Gründer die Konditionen vergleichen und sich so für das beste Angebot entscheiden können.

Bei den Konditionen ist nicht nur auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Nebenkosten und Gebühren sowie auf die Höhe von Zinsen und Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate zu achten, sondern auch auf die Laufzeit und auf die Höhe der Bruttogesamtverschuldung. Wichtig ist ferner das Vereinbaren möglichst hoher Sondertilgungsmöglichkeiten, die es dem Unternehmen bei einer guten Entwicklung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, den Kredit ganz oder teilweise auch vor dem Ablauf der Darlehenszeit zurückzuzahlen, ohne dass die Bank dafür eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen abrechnen kann.

Banksicherheiten

Typische Sicherheiten, auf denen Banken als Sicherungsübereignung bestehen, sind einzelne Gegenstände wie beispielsweise Betriebsfahrzeuge, sogenannte Sachgesamtheiten wie etwa die Betriebs- und Geschäftsausstattung und das Waren- und Ersatzteillager. Daneben ist auch die Sicherungsabtretung der bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Kunden und sonstige Geschäftspartner, die sogenannte Globalzession, üblich. Bei der Globalzession müssen die abzutretenden Forderungen, die erst zukünftig entstehen, hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein; die abzutretenden Forderungen müssen deshalb nach Rechtsgrund (z.B. „aus Lieferungen und Leistungen“), Höhe und Schuldner zumindest individualisierbar sein. Die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet, das jedoch lediglich einen Kontroll-Charakter entfaltet.

Forderungen können jedoch nicht abgetreten werden, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, wenn zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn die Forderung unpfändbar ist. Wenn jedoch das der Forderung zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt § 354a HGB, sodass die Abtretung wirksam bleibt. Die Rechtswirkung der Globalzession tritt mit dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt jeder einzelnen Forderung ein. Werden Forderungen beglichen, so werden diese unmittelbar durch eine neu entstandene Forderung ersetzt. Die Sicherungsübereignung und -abtretung erfolgen in der Praxis meist verdeckt, die Vorgänge werden erst bei Zahlungsproblemen des Unternehmens gegenüber den Kunden offen gelegt.

Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?

Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.

Was ist eigentlich ein NFT?

Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.

NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.

Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“

Die Funktionsweise von NFTs

Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.

Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.

Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?

Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.

Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.

Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.

Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.

Wo kann man NFTs handeln?

Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.

Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.

Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.

Einsatzbereiche von NFTs

Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.

Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.

Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.

3 teure Steuerfallen und die Auswege

Der Kopf ist voll mit neuen Ideen, große Herausforderungen stehen an und ein motiviertes Team wächst zusammen - Start-ups haben bei ihrer Gründung vieles im Kopf, das Thema Steuern steht nur selten an erster Stelle. Wer so denkt, sammelt nicht nur einen großen Berg Bürokratie an, sondern läuft unter Umständen auch Gefahr, einiges an Geld zu verlieren. Wir zeigen die drei häufigsten Stolpersteine und die Auswege.

1. Stolperfalle: Steuervorauszahlung

Zunächst erscheint es unproblematisch: Vor der ersten Steuererklärung schätzen Start-ups ihre Einnahmen, woraus sich dann die Steuervorauszahlung ergibt. Dabei gilt, je niedriger diese ist, desto mehr Liquidität hat ein Unternehmen. Trotzdem geraten Jungunternehmer oftmals schon zu Beginn der Gründungsphase ins Straucheln. Stellt das Finanzamt nämlich fest, dass die anfängliche Einkommensschätzung, und in Folge auch die Steuervorauszahlung, zu niedrig war, fordert die Behörde eine entsprechende sofortige Nachzahlung. Nicht jedes Start-up kann das finanziell stemmen.

Steuertipp: Eine realistische Einkommensschätzung erspart Gründern viel Ärger. Wer feststellt, dass sich das Geschäftsjahr besser entwickelt als anfangs vermutet, wendet sich einfach an das Finanzamt und erhöht die Vorauszahlung. Das Prinzip funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben ans Finanzamt kann die Vorauszahlung nach unten korrigiert werden, falls in der Startphase noch nicht alles rundläuft.

2. Stolperfalle: Kleinunternehmerregelung

Die Entscheidung für oder gegen ein Kleinunternehmen als Rechtsform richtet sich zunächst nach der Art der Kunden, denn die Umsatzsteuer wird dem Endverbraucher angerechnet – sprich, der Preis steigt. Während Unternehmen die Steuer absetzen können, ist dies für Privatpersonen nicht möglich. Start-ups, die sich in erster Linie an Privatkunden richten, sollten daher die Kleinunternehmerregelung zumindest in Betracht ziehen. Der Kleinunternehmerstatus erscheint aber noch aus einem anderen Grund lohnenswert: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich dank der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Unter Umständen ist es für das Unternehmen aber durchaus von Vorteil, diese dennoch zu zahlen. Denn nur wer die Umsatzsteuer ableistet, kann sie vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat dadurch mehr Geld zur Verfügung und somit eine höhere Liquidität.

Steuertipp: Gründer sollten sich zunächst überlegen, ob zu Beginn der Unternehmertätigkeit große Anschaffungen und damit verbunden hohe Kosten auf sie zukommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Auch die Art der Kunden sollte hier mitbedacht werden.

3. Stolperfalle: Die Firma zahlt’s ja!

Ob man den Firmenwagen zum Familienausflug nutzt oder damit zum nächsten Geschäftstermin fährt, häufig fällt der Satz „Lass mal, ich übernehme das. Kann ich später von der Steuer absetzen!“
Aber Vorsicht: Nur weil etwas mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, werden die Ausgaben nicht automatisch vom Finanzamt zurückerstattet. Wer beim Businesslunch über die künftig Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartner beraten möchte, sollte hingegen keine steuerlichen Probleme haben.

Steuertipp: Obwohl die Liste mit steuerlich absetzbaren Möglichkeiten lang ist, sollten sich Gründer einen Überblick verschaffen, was genau alles aus der Unternehmenskasse bezahlt werden kann mit Aussicht auf Rückerstattung.

Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einem webbasierten Rechnungsprogramm, mit dem man Buchhaltung von überall schnell, sicher und effektiv erledigen kann.

Gutes Geld für gute Arbeit

Existenzgründer und Freiberufler tun sich vor allem am Anfang ihrer Selbständigkeit schwer, die richtigen Honorare zu finden. Was können Sie für Ihre Leistungen verlangen – und wie schaffen Sie es, dass der Kunde Ihren Preis auch akzeptiert?

Um zu wissen, was man verdienen will, muss man zunächst herausfinden, wie viel man braucht. Eine einfache Regel, die aber längst nicht alle Existenzgründer beherzigen. Nicht selten verkaufen sie sich weit unter ihrem finanziellen Bedarf und ihrem tatsächlichen Wert – und wundern sich, wenn das Geld am Ende des Jahres vorn und hinten nicht reicht. Denn bei der Berechnung eines realistischen Honorars darf man nicht von den Stundenlöhnen eines Angestellten ausgehen – ein Unternehmer hat weitaus mehr Kosten, die er mit seinem Einkommen abdecken muss: betriebliche Ausgaben, Steuern, Sozialbeiträge, die bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte übernimmt ... Daher ist es zunächst ganz wichtig, seinen tatsächlich benötigten Stundensatz herauszufinden. Mit einer einfachen Berechnung kommt man dem Preis, den man für eine Stunde Arbeit verdienen muss, schnell auf die Spur.

Viele vergessen die Steuern einzukalkulieren

Dabei darf man sich allerdings nicht selbst betrügen. „Viele Existenzgründer machen den Fehler, bei ihrem Einkommen nicht an die Steuer zu denken“, so eine Erfahrung von Jens Fetting, Trainer für Verkaufs- und Verhandlungsgespräche und Inhaber der Firma my-mentor.de. „Wenn dann nach ein paar Jahren die erste Einkommensteuer und damit die Vorauszahlungen für die folgenden Jahre fällig wird, sind viele überrascht und können das Geld für die Steuerzahlungen nicht aufbringen.“ Nicht selten ist eine Unternehmenspleite die Folge. Wer hingegen kontinuierlich von Beginn an 50 Prozent seines Überschusses als Rücklagen für die Steuern beiseite legt, ist bei diesen Ausgaben jederzeit auf der sicheren Seite.

Auch die Zeit, die sie tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellen können, wird von zahlreichen Selbstständigen unterschätzt. Vor allem am Anfang der Existenzgründung gehen viele Stunden für Akquise, Administration, Aufbau einer Homepage und andere Dinge drauf, die ein Unternehmer nicht bezahlt bekommt. „Sie können am Anfang maximal 50 Prozent Ihrer Zeit verkaufen“, schätzt Jens Fetting. Die restlichen 50 Prozent sind unbezahlte Arbeit – die man aber in seine Berechnungen einfließen lassen muss. Bei erfahrenen Unternehmern steigert sich dieser bezahlte Arbeitsanteil auf maximal 70 Prozent – mehr sind wohl kaum drin.

Zur Checkliste Schnellcheck: Mindestens 2 mal Ja sagen

Umsatzsteuer auf Rechnungen: So geht’s

Steuer-Know-how für Gründer*innen: Diese Anforderungen hast du zu erfüllen, um Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten.

Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition

Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette von dem/der Hersteller*in bis zum/zur Endverbraucher*in bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jede(r) Teilnehmer*in der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine/ihre Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.

Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe der Lieferkette, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Das stellt sicher, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen er­heben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Firmen erwerben.

Unternehmen können in der Regel die auf ihre Einkäufe erhobene Umsatzsteuer zurückfordern. Das gleicht die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise aus. Letztlich trägt der/die Endverbraucher*in die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

Welche Rechnungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Ob Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten die Verantwortlichen berücksichtigen:

  • Gewerbeanmeldung: Falls ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, muss es in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe verlangen. Diese Pflicht besteht häufig ab einem bestimmten Umsatz.
  • Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz haben, zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
  • Geografische Lage: Die Umsatzsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land. In der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer beispielsweise bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA treiben zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Bundesebene ein, sondern eine Verkaufssteuer.
  • Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Trans­aktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer anfällt – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.

Anforderungen an Rechnungen laut UStG.

Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer spielt für Unternehmen eine extrem wichtige Rolle, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa Gültigkeit besitzen, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer folgende Informationen enthalten:

  • Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung.
  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
  • Angaben zum/zur Verkäufer*in: Name, Adresse und Um­satzsteuer-­Identifikationsnummer des Lieferanten.
  • Angaben zum/zur Käufer*in: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der/des Kund*in.
  • Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuer­satz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
  • Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
  • Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
  • Bankverbindung der/des Lieferant*in für die Zahlung, falls zutreffend.
  • Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.

Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden.

Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, etwa „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen.

Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch der/des Kund*in beinhalten, wenn es sich bei diesem/dieser um ein italienisches Unternehmen handelt.

Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.

EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.

Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.

Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer

Um die Vorschriften einzuhalten und die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten. Es existieren unterschiedliche Arten von Umsatzsteuerrechnungen für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien, deshalb müssen Firmen unbedingt wissen, welche Rechnungsart zu welcher Geschäftstransaktion passt.

Vollständige Umsatzsteuerrechnung

Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung (oft als „Standardrechnung” bezeichnet) enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der/die Kund*in die Umsatzsteuer zurückfordern muss.

Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung

Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen zum Einsatz kommen. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert verwendet. Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Modifizierte Umsatzsteuerrechnung

Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient. Sie kann zusätzliche Daten wie Kund*innenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten. Sie kommt in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge zum Einsatz, die zusätzliche Informationen erfordern.

Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa

Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.

Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Mobiltelefone) zum Zug, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall trägt der/die Kund*in und nicht der/die Lieferant*in die Verantwortung für die Umsatzsteuer.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegen, geht die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer von dem/der Verkäufer*in auf den/die Käufer*in über. Der/die Lieferant*in berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der/die Verkäufer*in eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er/sie die Waren selbst geliefert. Deshalb kann er/sie sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für eine Firma in einem anderen EU-Land, muss der/die Empfänger*in gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer im eigenen Land abrechnen.

Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen

Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. Das stellt sicher, dass jede Rechnung alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer enthält, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig geschieht dies mithilfe standardisierter Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language).

Die elektronische Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung hat einige Vorteile, zum Beispiel eine höhere Genauigkeit und Echtzeit-Berichterstattung. Sie erhöht die Effizienz und spart durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands Kosten ein. Durch digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen lässt sich das Geschehen zudem besser nachverfolgen.

E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert.

Darüber hinaus ermöglichen es die Systeme, die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch zu überprüfen. So gleichen sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken ab, um sicherzustellen, dass diese gültig und aktuell sind.

Der Autor Thomas Inhelder ist CPA-zertifizierter Finanz­prüfer sowie Mitgründer und CFO von Yokoy, Anbieter einer KI-gesteuerten Ausgabenmanagement-Plattform für Unternehmen.

Kleinkredite als Gründer beantragen: Darauf sollte man achten

Der Artikel gibt Gründern wertvolle Tipps zur Beantragung von Kleinkrediten. Er behandelt Vorteile, Bedingungen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung.

Viele Menschen träumen von der Gründung eines eigenen Unternehmens. Doch der Weg zur Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Hürden gespickt. Besonders in der Anfangsphase stellt die Kapitalbeschaffung oft eine Herausforderung dar. Kleinkredite können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Es ist jedoch wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen, um den optimalen Nutzen aus dieser Finanzierungsquelle zu ziehen.

Die Vorteile von Kleinkrediten

Kleinkredite zeichnen sich durch ihre relativ geringe Höhe und kurze Laufzeit aus. Dies macht sie zu einer idealen Lösung für Gründer, die nur eine begrenzte Summe benötigen, um ihr Unternehmen zu starten. Ein weiterer Vorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit. Während größere Darlehen einer umfangreichen Prüfung bedürfen, ist der Prozess bei Kleinkrediten in der Regel weniger bürokratisch und zeitraubend. Einen 2.000 Euro Kredit beantragen ist unkompliziert. Diese Darlehen können daher eine rasche finanzielle Entlastung bieten.

Ein weiterer Pluspunkt von Kleinkrediten ist die hohe Flexibilität. Die gewährte Summe kann oft für eine Vielzahl von Ausgaben verwendet werden, wie die Anschaffung von Betriebsmitteln, die Sicherung von Lagerfläche oder das Marketing. Somit bietet ein Kleinkredit die nötige finanzielle Flexibilität, um verschiedene Aspekte des Unternehmensaufbaus zu fördern.

Bedingungen und Voraussetzungen

Trotz der vielen Vorteile sollte man beim Beantragen eines Kleinkredits verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen im Blick behalten. Banken und Kreditinstitute haben meist spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise eine solide Geschäftsidee und ein detaillierter Businessplan. Diese Dokumente sollen aufzeigen, wie das Unternehmen plant, die aufgenommenen Mittel einzusetzen und wie es sich langfristig finanzieren möchte.

Darüber hinaus spielt die Bonität des Antragstellers eine wesentliche Rolle. Kreditgeber überprüfen die finanzielle Vergangenheit des Antragstellers, um das Ausfallrisiko einschätzen zu können. Ein positiver SCHUFA-Score kann hierbei entscheidend sein. Daher sollte man die eigene Bonität vor der Antragstellung genau prüfen und eventuelle negative Einträge rechtzeitig bereinigen.

Auf Grundlage dieser Prüfungen entscheiden die Kreditinstitute über die Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz und Laufzeit. Hierbei gilt es, geschickt zu verhandeln, um möglichst günstige Bedingungen zu erhalten. Ein hoher Zinssatz kann die finanzielle Belastung erhöhen und die Rückzahlung erschweren. Zudem sollte man sicherstellen, dass die Laufzeit des Kredits mit der geplanten Entwicklung des Unternehmens übereinstimmt.

Alternativen und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Neben Kleinkrediten bieten sich auch alternative Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding oder Mikrokredite an. Diese Methoden können eine zusätzliche Kapitalquelle darstellen und gleichzeitig das Risiko streuen. Crowdfunding ermöglicht es, eine große Anzahl von Investoren anzusprechen und Unterstützung für das Unternehmensprojekt zu gewinnen. Nicht selten entstehen hierbei wertvolle Kontakte und Netzwerke.

Mikrokredite wiederum richten sich an Gründer, die keine oder nur geringe Sicherheiten vorweisen können. Sie werden oftmals von speziellen Organisationen oder Stiftungen vergeben und haben niedrigere Anforderungen in Bezug auf Bonität und Sicherheiten. Obwohl die Zinsen bei Mikrokrediten höher als bei traditionellen Bankkrediten sein können, stellen sie dennoch eine lebensfähige Option für viele Unternehmer dar.

Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinkredite eine wertvolle Finanzierungsquelle für Gründer darstellen können. Sie bieten verschiedene Vorteile, von schneller Verfügbarkeit bis zur Flexibilität in der Nutzung. Dennoch ist es entscheidend, sich gründlich vorzubereiten und alle Anforderungen und Bedingungen zu beachten. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und eine positive Bonität erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Kreditbewilligung und vorteilhafte Konditionen.

Darüber hinaus sollte man sich auch über alternative Finanzierungsoptionen informieren und prüfen, ob eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen sinnvoll sein könnte. Ein ganzheitlicher Ansatz bei der Finanzplanung kann dazu beitragen, die finanzielle Basis des Unternehmens zu stärken und einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Unternehmen gründen? Dieses Thema gerät oft aus dem Blick

Junge Unternehmen sind besonders anfällig für geschäftliche Risiken. Doch ihre Gründer haben kaum Zeit, maßgeschneiderte Firmenversicherungen zu suchen.

Der Aufbau eines eigenen Unternehmens ist immer ein großes Wagnis. Schließlich ist damit meistens die finanzielle Existenz der Gründer verbunden, die oft viel Geld in das Projekt stecken für Personal, Büroausstattung, Werkzeug, Maschinen. Der Druck ist umso größer, wenn ein Scheitern auch Beschäftigte und Geschäftspartner betreffen könnte.

Deshalb investieren Gründer und Selbstständige eine Menge Arbeit und Nerven in einen erfolgreichen Anfang. Bei dieser starken Fokussierung gerät der Schutz vor begleitenden Risiken leicht aus dem Blick. Laut einer Befragung der öffentlichen Versicherer räumen rund zwei Drittel ein, dass sie sich ohne Beratung keinen Abschluss einer Versicherung zutrauen. 

Warum ist das so? Weil es ihnen gerade in der wichtigen Startphase an der notwendigen Zeit fehlt, um sich eingehender mit diesem zentralen Thema zu beschäftigen. Das geben immerhin 57 Prozent an.

Gerade junge Unternehmen sind für Risiken anfällig

Jedes Unternehmen muss zahlreiche Regeln und Richtlinien einhalten und Schäden vermeiden. Schon kleine Fehler und Versäumnisse, die im hektischen Gründungsalltag leicht passieren, führen unter Umständen zu erheblichen Folgekosten. Das betrifft beispielsweise folgende Risiken, die teils enorme finanzielle Konsequenzen haben können.

  • Schlüssel und Codekarten gehen verloren
  • Kunden rutschen auf dem Betriebsgrundstück aus und verletzen sich
  • Brände brechen aus, Wasserrohre schlagen Leck oder Kurzschlüsse beschädigen Geräte
  • Kriminelle brechen ein und stehlen Geld oder entwenden Ausstattung für Büro und Produktion
  • Geschäftstätigkeit muss wegen unvorhergesehener Ereignisse vorübergehend ruhen
  • Rechnungen werden von Kunden nicht bezahlt

Diese und weitere Ursachen setzen vor allem jungen Unternehmen schnell finanziell stark zu und bedrohen womöglich ihre weitere Existenz. Dagegen schützt die richtige Auswahl und Kombination von Firmenversicherungen. Hier ein Überblick:

  • Die Haftpflichtversicherung ist im privaten Bereich für viele Menschen selbstverständlich. Aber auch im geschäftlichen Umfeld bewahrt sie in ihrer Profi-Variante vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
  • Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an der Inneneinrichtung und an der Ausstattung von Geschäftsräumen ab. Das umfasst beispielsweise die Folgen von Feuer, Einbrüchen oder von elementaren Risiken wie schweren Unwettern.
  • Eine Gebäudeversicherung richtet sich an Hauseigentümer und Vermieter. Ihnen bietet sie finanziellen Schutz vor Gefahren, die ihr Gebäude beschädigen.
  • Die Ertragsausfallversicherung ersetzt laufende Kosten sowie den entgangenen Betriebsgewinn, wenn die Geschäftstätigkeit für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden muss.
  • Eine Mietausfallversicherung springt ein, falls beispielsweise Mieter wegen eines Sachschadens im oder am Objekt die Miete nicht zahlen.

So finden Gründer das maßgeschneiderte Paket

Firmenversicherungen decken eine große Anzahl von Gefahren finanziell ab. Doch welche ist nun für ein aufstrebendes Unternehmen unverzichtbar und welche ist es zumindest anfangs nicht? Wann droht eine Überversicherung, die die knappen Ressourcen unnötig belastet? Und wann eine Unterversicherung mit ernsthaften Risiken für die Existenz? Darauf in der zeitintensiven Gründerphase eine Antwort zu finden, ist nicht leicht.

Um den tatsächlichen Bedarf zu recherchieren, ist eine fein abgestimmte Analyse der jeweiligen Geschäftstätigkeit und ihrer potenziellen Risiken erforderlich. Nur so lässt sich für den Einzelfall eine sinnvoll austarierte Lösung ermitteln, die einerseits praxisgerecht und andererseits kostengünstig ist.

Wofür der Mehrheit der Gründer eben die Zeit fehlt. Wollen sie trotzdem einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, hilft nur eine eingehende und faire Beratung. Wie von AXA. Speziell für Gründer mit wenig Zeit hat die AXA Versicherung einen Profi-Schutz entwickelt, der sich dank unterschiedlicher Bausteine und Optionen einfach und individuell abgestuft anpassen lässt. Und das für zahlreiche Branchen wie den Handel, das Handwerk, Dienstleistungen und freie Berufe, für die Landwirtschaft, das Baugewerbe, das Heilwesen sowie für Vereine und Gemeinden.

Mit der Branchenkompetenz der Expertinnen und Experten von AXA sparen Gründer deshalb nicht nur Zeit, sondern vermeiden gleichzeitig eine Über- ebenso wie eine Unterversicherung.

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Start-up-Navigation in Krisenzeiten

Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.

Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall berg­ab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisa­tion erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?

Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant

Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäfts­betrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.

Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.

Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.

Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.

Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Ver­mögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäfts­tätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.

Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrecht­lichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.

So lassen sich Risiken verringern

Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:

Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.

Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.

Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.

Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.

Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.

Die Autoren:

Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de

Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de

Start-ups in der Krise – was nun?

Die Start-up-Szene sieht sich mit einer neuen Realität konfrontiert. Die 2023 signifikant gestiegene Zahl insolventer Start-ups ist Ausdruck eines zunehmend raueren wirtschaftlichen Umfelds, in dem sich junge, innovative Unternehmen behaupten müssen. Gründerinnen, Gründer und die Geschäftsleitung müssen sich vermehrt mit Restrukturierungsthemen und ihren rechtlichen Pflichten in der Krise auseinandersetzen. Je früher sie aktiv werden, desto größer sind die Chancen, dass sie eine sich anbahnende Krise erfolgreich bewältigen.

Eine rechtzeitige Beschäftigung mit den Themen operative Unternehmensrestrukturierung und Geschäftsführerpflichten in der Krise ist wichtig. Denn erstens steigert ein möglichst frühzeitiges Gegensteuern beim Auftreten von Krisenanzeichen die Erfolgsaussichten der Sanierung erheblich. Zweitens geht eine Unternehmenskrise immer auch mit Haftungsrisiken der handelnden Personen einher. Geschäftsleiter müssen ihre Pflichten also kennen und sich entsprechend verhalten, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welche Sanierungsmaßnahmen bei ersten Anzeichen einer Krise ergriffen werden sollten, muss im Einzelfall bewertet werden. Die Intensität der Maßnahmen richtet sich dabei entscheidend nach den Ursachen und dem Stadium der Krise. Ist die Liquiditätslage bereits angespannt, sind in der Regel Kapitalmaßnahmen erforderlich. Rechtzeitig und strukturiert in Verhandlungen mit Investoren und Banken einzutreten, ist dann besonders wichtig. Kapitalgeber werden nur dann bereit sein, an einer Sanierung mitzuwirken, wenn das Unternehmen ein belastbares Konzept vorlegt. Eine außergerichtliche Sanierung kann nur gelingen, wenn insbesondere die Investoren, sonstigen Geldgeber und Gläubiger, mitwirken und es für die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen nicht bereits zu spät ist.

Ist die Krise zu weit fortgeschritten oder kommt keine Einigung zustande, bietet das Insolvenzverfahren ebenfalls Chancen auf eine Sanierung. Die Insolvenz muss also keinesfalls das Ende des Geschäftsbetriebs bedeuten. Auch hier gilt, dass rechtzeitiges Handeln die Sanierungschancen steigert.

Persönliche Pflichten im Blick behalten

In der Unternehmenskrise müssen Geschäftsleiter auch ihre persönlichen Pflichten im Blick behalten. Beachten sie diese nicht, kann dies schnell zur persönlichen Haftung führen. Die Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften wie GmbH, UG oder AG sind verpflichtet, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft kontinuierlich zu beobachten und beim Auftreten von Krisenanzeichen entsprechende Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet auch, stets auf die Liquidität zu achten, um die finanzielle Lage beurteilen zu können. Um künftige Entwicklungen absehen und wenn nötig reagieren zu können, sollte auf Basis des Business Plans eine Liquiditätsplanung (z.B. eine rollierende 13-Wochen-Planung) aufgestellt und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Nur so wird es gelingen, Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.

Insolvenzgründe prüfen

Gerade bei einer (absehbar) angespannten Liquiditätslage ist es erforderlich, das Bestehen von Insolvenzgründen zu prüfen, sprich, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Zahlungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, mehr als 90 Prozent ihrer fälligen und innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdenden Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn neben dem Vorliegen der bilanziellen Überschuldung nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich fällig werdenden Verbindlichkeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden können (Fortbestehensprognose). Insbesondere der Tatbestand der Überschuldung ist für Start-ups sehr schwer zu bewerten. Eine bilanzielle Überschuldung liegt häufig vor und eine zwölfmonatige Liquiditätsplanung aufzustellen, fällt gerade in der Anfangsphase des Unternehmens extrem schwer. Vorschläge zur Erleichterung der gesetzlichen Anforderungen für Start-ups sind (bisher) nicht umgesetzt worden. Die Geschäftsleitung muss also versuchen, eine entsprechende Einschätzung zur Lage zu erlangen.

Liegt ein Insolvenzgrund vor, muss die Geschäftsleitung unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Nach dem Gesetz hat sie dafür maximal drei Wochen Zeit bei Zahlungsunfähigkeit sowie sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Höchstfristen dürfen allerdings nur ausgenutzt werden, wenn eine berechtigte Aussicht besteht, den Insolvenzgrund wieder beseitigen zu können. Zugleich sind nach Eintritt eines Insolvenzgrunds nur noch solche Zahlungen erlaubt, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen, also vor allem zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Es dürfen keine sonstigen Ausgaben mehr getätigt werden. Für unzulässige Zahlungen haftet die Geschäftsleitung.

Fazit

Angesichts des derzeit schwierigen Marktumfelds sollten Gründer und Geschäftsleiter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens engmaschig und kontinuierlich kontrollieren. Durch eine regelmäßige detaillierte Überprüfung der Liquidität sowie der finanziellen Stabilität des Unternehmens können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Abwendung der Krise ergriffen werden. Ein proaktives Krisenmanagement steigert die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung und vermeidet persönliche Haftungsrisiken.

Der Autor Dr. Benedikt Schulz ist Partner bei der Kanzlei McDermott Will & Emery in Düsseldorf. Als Anwalt berät er bei Sanierungen und Insolvenzen, aber auch bei ersten Krisenanzeichen, bevor es richtig ernst wird.

Co-Autor Sascha Braun ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei McDermott Will & Emery.