Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten


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Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Wer sich selbstständig machen will hat Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:

Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt

Ist der Businessplan erstellt, kommen die ersten formellen Fragen auf. Egal welche Geschäftsidee verwirklicht werden soll, grundsätzlich sind nur Gewerbetreibende nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet, ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Die Angehörigen der Freien Berufe ebenso wie die Berufe der Urproduktion (Land-, Forst- und Fischwirte) sind keine Gewerbetreibenden und können sich den Weg zum Gewerbeamt folglich sparen.

Zum Sektor der Freien Berufe gehören Tätigkeiten aus den Bereichen Heilwesen, Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie Kulturberufe. Beispiele sind etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und Lehrer. In § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind sämtliche eindeutig Freien Berufe in einer Art Katalog aufgelistet. Hinzukommen noch die sogenannten katalogähnlichen Berufe, die denen im Katalog genannten weitgehend entsprechen.

Da Freiberufler keine Gewerbetreibenden sind, müssen sie ihre Selbständigkeit nicht beim Gewerbeamt anzeigen und zahlen auch keine Gewerbesteuer. Ein weiterer Vorteil der Freien Berufe: Sie sind in keinem Fall Mitglieder einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, und müssen folglich keine Kammerbeiträge entrichten. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden. 

Die Anmeldung eines Gewerbes ist hingegen für alle anderen Selbständigen und unternehmerisch Tätigen, die eine Gewinnabsicht verfolgen, verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Anmeldung erfolgt mittels eines einseitigen Formulars.

Das Formular zur Gewerbeanmeldung können Sie » hier kostenlos herunterladen.

Der Gründer kann dieses Formular zu Hause ausfüllen und persönlich beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt abgeben, oder er sendet es per Post an die Behörde. In manchen Gemeinden ist auch eine online-Abgabe möglich. Das Verfahren regelt jede Gemeinde individuell. Die Anschrift des Gewerbeamts und die Regelung des Verfahrens finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.


Hinweis:

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Kleingewerbe anmelden im Handwerk

Gründer, die sich im Handwerk selbständig machen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zudem eine Handwerkskarte vorweisen. Diese wird von der Handwerkkammer ausgestellt, sofern es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Auch bei anderen erlaubnispflichtigen Gewerben muss eine entsprechende Genehmigung vorgelegt werden, etwa im Bewachungsgewerbe oder Pfandleihgewerbe. Nicht-EU-Ausländer müssen außerdem eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen. 

Kleingewerbe anmelden im Nebenerwerb

Neben der Frage nach Genehmigung bzw. Erlaubnis müssen Sie im Formular zur Gewerbeanmeldung auch Angaben machen, ob Sie ihre Selbständigkeit zunächst im Nebenerwerb oder Vollerwerb starten werden.

Als Faustformel gilt hierbei, dass im Nebenerwerb 18 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschritten werden dürfen. In keinem Fall darf Ihr Nebenerwerb die Stundenzahl des Haupterwerbs übersteigen. Für Ihre nebenberufliche Selbständigkeit müssen Sie übrigens keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichten, denn diese bezahlen Sie ja bereits im Hauptberuf.

Lesen Sie hierzu den ausführlichen Fachbeitrag zur nebenerwerblichen Gründung.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind unabhängig von Haupt- oder Nebengewerbe und belaufen sich - je nach Gemeinde unterschiedlich - auf 10 bis 60 Euro. 

Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt

Nach der erfolgten Gewerbeanmeldung benachrichtigt das Gewerbeamt verschiedene Behörden und Institutionen über das neue Gewerbeunternehmen. Unter anderem erhalten die zuständige IHK oder HWK sowie das Finanzamt entsprechende Mitteilungen. Das Finanzamt sendet Ihnen darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden müssen. 

Als Kleingewerbetreibender können Sie in der Regel Ihre private Steuernummer weiterverwenden. Möglicherweise erhalten Sie aber vom Finanzamt innerhalb weniger Tage eine neue Steuernummer für Ihren Gewerbebetrieb, dann sollten Sie diese verwenden.

Hinweis: Auch als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuer-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig. Wegen der Umsatzsteuerpflicht müssen Sie, wenn Sie Waren oder Leistungen ins Ausland verkaufen, noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer beantragen. Diese müssen Sie auf Rechnungen für ausländische Kunden angeben. Sie können diese Nummer auch auf ihren Inlandsrechnungen statt der Steuernummer verwenden, dann benötigen Sie nur ein einheitliches Rechnungsformular. Die UID-Nummer beantragen Sie beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis.

Wenn die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt erledigt sind, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Eine Anmeldung im Handelsregister muss das kleingewerbliche Unternehmen nicht vornehmen, das müssen nur kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe tun. Dazu unten mehr.

Befreiung des Kleingewerbes vom IHK- bzw. HWK-Beitrag

Die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer schickt Ihnen einen Erfassungsbogen. Falls Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht bereits anderweitig selbständig tätig waren, können Sie sich als Kleingewerbetreibender ohne Eintrag ins Handelsregister nach § 3 Abs. 3 Satz 4 IHK-Gesetz für zwei Jahre vollständig und für weitere zwei Jahre teilweise vom IHK-Beitrag (bz. HWK-Beitrag) befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Der Kammerbeitrag beläuft sich ansonsten auf mindestens 32 Euro pro Jahr und steigt abhängig von Ihrem Gewinn.

Auch Gründer im Handwerk können sich von der HWK-Beitrag in den ersten vier Jahren vollständig bzw. teilweise befreien lassen, wenn Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

In den Jahren, in denen Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 5.200 Euro pro Jahr unterschreitet, werden Sie vollständig vom Kammerbeitrag befreit nach § 3 IHK-Gesetz. Diese Grenze gilt auch für Kleingewerbetreibende im Handwerk.

Definition Kleingewerbe und kaufmännisches Gewerbe

Wodurch unterscheidet sich nun das Kleingewerbe vom „normalen“ Gewerbe bzw. dem kaufmännischen Gewerbe? Ganz einfach: Auf das Kleingewerbe wird das Handelsgesetzbuch (HGB) nicht angewandt, für das kaufmännische Gewerbe hingegen gilt es. Die Regeln des HGB haben also für den Kleingewerbetreibenden keine Relevanz. Was ist nun das HGB, was regelt es?

Aus dem HGB § 1  

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Feste Grenzwerte, ab wann ein kaufmännischer Betrieb vorliegt, existieren nicht. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Unternehmen kaufmännisch geführt werden muss.

Wesentliche Kriterien für die Beurteilung dieser Frage sind:

  • Größenordnung Umsatz
  • Größenordnung Rücklagen
  • Menge der Geschäftsvorgänge, Produkte, Leistungen
  • Höhe evtl. Kredite
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Größe der Geschäftsräume bzw. Anzahl von Filialen

Es kommt also auf das gesamte Bild des Unternehmens an, ob dieses kaufmännisch geführt werden muss. Allerdings wird in den meisten Fällen ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb unterstellt, sofern der Umsatz 250.000 Euro übersteigt und mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt werden. Ab dieser Größenordnung liegt demnach kein Kleingewerbe mehr vor, sondern vielmehr ein Unternehmen, für das die Bestimmungen des HGB gelten. Im Zweifelsfall sollte die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer um eine individuelle Beurteilung dieser Frage gebeten werden. 

Auch die Wahl einer Rechtsform, die dem Handelsrecht unterliegt, wie OHG, KG oder alle Kapitalgesellschaften wie UG haftungsbeschränkt und GmbH, zwingt zur Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften. Diese sind vor allem:

  • Eintragung in das Handelsregister
  • Pflicht zur doppelten Buchführung
  • Pflicht zur Aufbewahrung der Bücher (mind. 10 Jahre)
  • Regelungen rund um das kaufmännische Bestätigungsschreiben
  • Regelungen zur Gewährleistung unter Kaufleuten
  • Pflicht zur Anfertigung einer regelmäßigen Inventur
  • Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts

Kleingewerbe anmelden: die Rechtsformen

Grundsätzlich kann das Kleingewerbe nur in den Rechtsformen der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und des Einzelunternehmens gegründet werden. Nur diese beiden Rechtsformen werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Hingegen werden alle Kapitalgesellschaften sowie die OHG, die KG und die GmbH & Co. KG in das Handelsregister eingetragen und können folglich keine Rechtsformen für Kleingewerbetreibende darstellen. 

Alle Details zu den einzelnen Rechtsformen lesen Sie im » Rubrikbereich Rechtsformen.

Auch benötigen Sie keine notarielle Beurkundung für die Gründung Ihres Kleingewerbes. Selbst ein schriftlicher Vertrag ist überflüssig, vor allem beim Einzelunternehmen, da dieses nur aus einer Person besteht. Allerdings sollte bei der GbR zur Vermeidung von späteren Auseinandersetzungen der Gründer unbedingt ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. In diesem sollten vor allem Regelungen über die Verwendung von Gewinnen und Verlusten getroffen werden sowie zum Ausscheiden eines Gesellschafters und zum Fortbestand der Gesellschaft.

Hier zur rechtssicheren Vorlage eines » GbR-Vertrages.

Übrigens muss der Kleingewerbetreibende immer zugleich selbst die Geschäfte seines Unternehmens leiten. Er kann keinen fremden Geschäftsführer einsetzen, auch die Erteilung einer Prokura ist nicht möglich, jedoch die Erteilung einer Generalvollmacht nach BGB.

Kleingewerbe anmelden: Namensgebung

Nach wie vor gilt die Regel: bei Kleingewerbetreibenden sollte der Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein.

Zwar ist durch das Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) seit 2009 die gesetzliche Vorschrift dazu weggefallen, doch muss aus der Bezeichnung des Unternehmens deutlich werden, dass das Unternehmen mit der Person des Inhabers quasi identisch ist. Eine Benennung ohne den Namen des Inhabers wäre also unzulässig. Erlaubt ist aber eine Ergänzung durch einen Branchen-, Sach- oder Fantasienamen. Beispiel: „Blumenhaus Brigitte Müller“ oder „Stefan Heinrich, Rohrreinigung.” Außerdem sind in bestimmten Branchen die Bezeichnungen der Geschäftslokale ohne Namensnennung der Inhaber zulässig, wie etwa „Gasthof zum Hirschen“. Auf Rechnungen, in der Korrespondenz oder im Internet-Impressum muss dann allerdings der Inhaber zusätzlich genannt sein.

Fazit: Eine Firmierung mit einem Branchen-, Sach- oder Fantasienamen ohne Nennung des Inhabers ist beim Kleingewerbe nicht möglich. Dies ist grundsätzlich den Rechtsformen des kaufmännischen Gewerbes vorbehalten.

Mehr zur Namensgebung Ihres Unternehmens lesen Sie im Fachartikel zur Namensgebung.

Kleingewerbe anmelden: Steuerliche Vorschriften

Bei Kleingewerbetreibenden fallen Gewerbesteuer, Einkommensteuer, ggfls. Lohnsteuer und Umsatzsteuer an. Schuldner für die diversen Steuerarten ist regelmäßig der Kleingewerbetreibende selbst, nicht das Unternehmen. 

Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag bis 24.500 Euro. Bei einem kleineren Gewerbeertrag fallen demnach keine Gewerbesteuern an. Der evtl. darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5% sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde versteuert. Die entrichtete Gewerbesteuer wird wiederum mit der Einkommensteuer des Gewerbetreibenden verrechnet (Faktor 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags), so dass sich aus der Gewerbesteuer i.d.R. erst ab einem Hebesatz der Gemeinde von 400 % oder mehr eine Mehrbelastung aus der Gewerbesteuer ergibt. 

Bei der Umsatzsteuer gilt: Auch der Kleingewerbetreibende ist umsatzsteuerpflichtig. Allerdings kann er u.U. von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Pro und Contra Kleinunternehmerregelung

Vorab: Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit dem Kleingewerbe zu tun. Die Vermischung beider Begriffe ist ein gängiges Missverständnis.  

Nach § 19 UStG erlaubt die Kleinunternehmerregelung Unternehmern mit geringen Umsätzen auf ihre Umsätze keine Umsatzsteuer zu entrichten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist, dass Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat. Ferner darf Ihr Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kleinunternehmerregelung angewandt werden.  

Bei Neugründungen darf der geschätzte Jahresumsatz des ersten Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschreiten.  

Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung entscheiden Sie sich, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder nicht. Hierbei müssen Sie sorgfältig abwägen: Falls Sie die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, können Sie die Vorsteuer aus ihren betrieblichen Ausgaben nicht geltend machen. An Ihre Entscheidung sind Sie fünf Jahre gebunden.  

Tipp: Die Kleinunternehmerregelung macht immer dann Sinn, wenn

  • nur geringe Anschaffungen getätigt werden müssen und daher nur geringe Vorsteuer anfällt
  • der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden soll (die Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt)
  • Ihre Kunden vorwiegend Privatleute sind.

Die Ist-Versteuerung

Falls Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihren Kunden Umsatzsteuer berechnen. Um zu vermeiden, dass Sie die Umsatzsteuer sofort nach Rechnungstellung an das Finanzamt abführen müssen, können Sie einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Dieser besagt, dass Sie die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn Sie diese von Ihren Kunden auch vereinnahmt haben. Sie müssen also nicht u.U. die Umsatzsteuer wochenlang vorstrecken, wie dies bei der regulären Soll-Versteuerung der Fall wäre.

Die Ist-Versteuerung können Sie beantragen

  • wenn, Sie als Kleingewerbetreibender nicht zur Buchhaltung verpflichtet sind
  • wenn Sie einen Freien Beruf ausüben
  • wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 500.000 Euro lag

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Freiberufler und Nicht-Kaufleute, also Kleingewerbetreibende, ihre Gewinne und Verluste nach der Einnahmenüberschussrechnung oder auch EÜR-Methode ermitteln. Im Gegensatz zur üblichen Buchführung wird bei der EÜR-Methode vereinfacht gesagt nur die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt.

Wichtige Voraussetzung: Ihr Jahresgewinn darf 60.000 Euro und Ihr Jahresumsatz 600.000 Euro nicht überschreiten.

Die EÜR-Methode zur Gewinn- und Verlustermittlung lässt sich wesentlich günstiger und schlanker umsetzen als die aufwändige Doppelte Buchhaltung.

Hier erfahren Sie, wer die besten Anbieter für Buchhaltungssoftware sind.

Kleingewerbe anmelden: das Fazit

Mit einem Kleingewerbe können Sie von verschiedenen Erleichterungen profitieren, z.B.

  • der vereinfachten EÜR-Gewinn- und Verlustermittlung
  • dem niedrigeren administrativen Aufwand (keine Bilanz, keine Inventur, kein Lagebericht)
  • der Ist-Versteuerung
  • der Kleinunternehmerregelung
  • einem jährlichen Freibetrag bei der Gewerbesteuer i.H.v. 24.500 Euro

Alles über die verschiedenen Gründungs- und Rechtsformen

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ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main
Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org

Erfolgreich starten mit der richtigen Unternehmensbegleitung

Eine stabile und langfristige Geschäftsentwicklung, Umsatzsteigerungen und organisches Wachstum: Damit stellen sich Unternehmen erfolgreich für die Zukunft auf. Die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, ist keine leichte Aufgabe. Business-Mentoren wie Oscar Karem helfen Unternehmen, ihre Ziele Schritt für Schritt zu erreichen.

Maßgeschneiderte Konzepte führen zu unternehmerischem Erfolg

Mit seinen Beratungen hat Oscar Karem bislang mehr als 2000 (Gründungs-)Erfolge strategisch unterstützt und gilt auch deshalb als einer der gefragtesten Business-Mentoren. Selbst langjährig erfolgreiche Manager und CEOs profitieren vom Mentoring des Österreichers. Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit für Selbständige und Unternehmen entwickelt Oscar Karem für seine Kunden maßgeschneiderte, bedarfs- und zielorientierte Unternehmenskonzepte und garantiert messbare Ergebnisse. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Marketing, Unternehmenskauf, Unternehmensskalierung, Positionierung und Branding.

Branding und Skalierung begleiten Unternehmen von Anfang an

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht ein entsprechendes Branding. Oscar Karems Standpunkt ist klar:

 

„Branding bedeutet einen individuellen Markenkern zu errichten, dem Ganzen eine eigene DNA zu geben – die Marke also in einer gewissen Form lebendig zu machen. Erfolgreiches Branding macht sich also vor allem bemerkbar, wenn es gelingt, eine eigene Markenidentität zu erschaffen und daraus resultierend eine bessere Marktposition zu erreichen.“

 

Es werden verschiedene Formen des Brandings unterschieden: Produkt-Branding, Corporate-Branding, Employer-Branding und Personal-Branding. Jede dieser Varianten hat ihre ganz eigenen Anforderungen. Branding ist nach Auffassung von Oscar Karem auch nicht etwas, das sich abschließen lässt. Wer ein Unternehmen gründet, hat die Aufgabe, den Markenkern nach der Gründung immer wieder neu herauszuarbeiten. Man muss ihn immer wieder im Hinblick auf die zu definierende(n) Zielgruppe(n) optimieren. Diese Aufgabe ist also nicht von heute auf morgen erledigt, sondern erstreckt sich über die gesamte Dauer der unternehmerischen Tätigkeit.

Skalierbarkeit muss von Anfang an, d.h. bereits bei der Unternehmensgründung, berücksichtigt werden, um ein kontinuierliches Wachstum ohne hohe Investitionen und steigende Fixkosten zu ermöglichen. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Unternehmen langfristig erfolgreich sind und Gewinne erwirtschaften. In jedem Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – gibt es eine Vielzahl von Prozessen, die ohne großen Aufwand optimiert und kosteneffizienter gestaltet werden können.

Die wahre Quelle der Motivation jenseits von Geld und Anerkennung

Business Mentor Oscar Karem vermittelt in seinen Workshops und Seminaren nicht nur handfeste Informationen. Er gibt auch Tipps für das richtige Mindset, die richtige Einstellung zu dem, was sie tun. Denn eine gute Geschäftsidee, Ehrgeiz und ein starker Wille allein reichen nicht aus, um nachhaltig erfolgreich zu sein.

Bestimmte Fähigkeiten kann man sich aneignen, aber Geduld und Ausdauer, Offenheit für Neues, ein hohes Maß an Begeisterungsfähigkeit sowie Realismus sind Ausdruck eines bestimmten Mindsets. Aus diesen Gründen dienen die Workshops und Seminare von Oscar Karem immer auch der Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden. Der Grund für das Scheitern von Unternehmensgründungen auf Dauer ist oft die falsche Einstellung.

Abschließend der Marketing- und Businessexperte dazu:

 

„Die meisten haben mit Motivationsproblemen zu kämpfen, weil sie die falschen Dinge tun oder sie aus den falschen Gründen tun. Sie widmen sich einer Aufgabe nicht um ihrer selbst willen, sondern erwarten sich eine Belohnung dafür. Das kann alles Mögliche sein. Meistens ist es Geld, Anerkennung oder Macht. Deswegen sind die meisten Menschen ständig auf Motivation von außen angewiesen, aber die hält nie lange an. Wenn man hingegen etwas aus der eigenen Überzeugung heraus tut – weil die Tätigkeit Sinn macht, ein großes Interesse vorhanden ist und es grundsätzlich ehrliche Freude bereitet – dann stellt sich die Motivationsfrage nicht mehr.“

Selbständig machen in der Pflege

Wie sich zwischen Personalmangel und demografischem Wandel eine erfolgreiche Existenz in der Pflege aufbauen lässt.

Wer auf der Suche nach einer Branche mit großem Zukunftspotenzial ist, kommt aktuell an der Pflege nicht vorbei. Denn auf der einen Seite sorgt der demografische Wandel dafür, dass Deutschland immer älter wird und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen immer stärker ansteigt. Schon heute sind es laut Statistischem Bundesamt etwa 4,1 Millionen Menschen. Auf der anderen Seite macht sich jedoch auch der Mangel an Fachpersonal deutlich bemerkbar: Etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt – meist von ihren Angehörigen, da ausreichend Heimplätze gar nicht existieren. Da die Bevölkerung nicht nur immer älter wird, sondern gleichzeitig auch viele Pflegekräfte in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, wird sich dieser Fachkräftemangel in Zukunft drastisch verstärken. Eine lukrative Branche mit einem Personalproblem – welche Möglichkeit gibt es für Gründer*innen, hier ihren Platz zu finden?

Optionen für Quereinsteiger*innen

Dass es sich bei der Pflege um eine lukrative Branche handelt, ist unumstritten: 44,4 Milliarden Euro – diese Bruttowertschöpfung wurde 2020 laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erzielt. Die Unternehmensberatung Roland Berger geht sogar davon aus, dass es 2030 bereits 84 Milliarden Euro sein werden. Doch wer nun direkt sein eigenes Pflegeunternehmen gründen möchte, sollte sich der Einstiegshürden bewusst werden. Quereinsteiger*innen haben in der Pflegebranche in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie gründen entweder einen ambulanten Pflegedienst oder eine Vermittlungsagentur für sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Während ambulante Pflegekräfte Pflegebedürftige je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder am Tag besuchen, ziehen bei der 24-Stunden-Pflege oftmals osteuropäische Betreuungskräfte für einige Wochen komplett bei den Pflegebedürftigen ein. Bei den ambulanten Pflegediensten sind die Rahmenbedingungen für eine Gründung aktuell allerdings alles andere als optimal: Selbständige spüren den Fachkräftemangel bei diesem Pflegemodell mit aller Wucht, oftmals suchen sie monatelang vergeblich nach examiniertem Personal. Selbst die etablierten Pflegedienstleister*innen am Markt können die große Nachfrage aktuell nicht mehr bedienen und müssen Kund*innen ablehnen, da ihnen zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Auch die Gewinnmarge ist begrenzt. Denn Pflegedienste werden nach Gebührenordnung vergütet – eine freie Preisgestaltung ist somit nicht möglich.

Anders sieht es bei Vermittlungsagenturen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege aus. Hier wird das Personal in Osteuropa und nicht in Deutschland rekrutiert. Aufgrund der besseren Bezahlung entscheiden sich viele Osteuropäer*innen dafür, ihre Heimatländer zu verlassen, um einige Monate in Deutschland zu arbeiten. Derzeit gehen weit über 300.000 solcher Arbeitskräfte dieser Form der Beschäftigung nach.  Auch bei der Preisgestaltung haben Gründer*innen deutlich mehr Freiraum: Da sie sich an keine Gebührenordnung halten müssen, können sie ihre Preise frei gestalten. Üblich sind in der Regel mehrere hundert Euro Marge, die pro Kund*in und Monat fortlaufend generiert werden.

Gründen via Franchise

Die meisten Gründer*innen machen sich inzwischen über ein Franchisesystem eines bereits am Markt etablierten Players in der Pflegebranche selbständig. Auf diese Weise lässt sich der bürokratische Aufwand, der mit einer Gründung einhergeht, stark minimieren. Insbesondere bei der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften braucht es zudem eine gute Netzwerkstruktur – beispielsweise die richtigen Ansprechpartner*innen im Ausland, um das Personal zu beschaffen. Hier profitieren Gründer*innen enorm, wenn sie sich einem bereits funktionierenden Geschäftskonzept anschließen. Allerdings sollten Interessent*innen unbedingt auf die Seriosität des Franchisegebenden achten. Als grenzübergreifende Dienstleistung, bei der die Betreuungskraft zudem noch im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt, lauern hier einige juristische Fallstricke, vor denen es nicht nur sich selbst, sondern auch die zukünftigen Kund*innen zu schützen gilt.

Da die 24-Stunden-Pflege gesetzlich noch größtenteils

unreguliert ist, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter*innen am Markt ganz erheblich in ihrer Qualität und setzen ihre Kund*innen nicht selten einem enormen juristischen Risiko aus. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Umgebung (BihG) zu schaffen, wurde 2021 die Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 erarbeitet. Sie ist das einzige Gütesiegel, das aktuell sicherstellt, dass ein(e) Vermittler*in für Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland nach gängigen Qualitätskriterien, transparent und im Sinne des Verbraucher*innenschutzes arbeitet. Für eine weitere Einordnung der Seriosität können sich Gründer*innen auch an der Stiftung Warentest orientieren, die ebenfalls Anbieter*innen evaluiert und die Ergebnisse veröffentlicht – letztmalig im Mai 2017.

Langfristige Unterstützung

Neben der Einhaltung zahlreicher juristischer Grundlagen und Rahmenbedingungen sollte für Gründer*innen bei der Wahl eines/einer Franchiseanbieter*in selbstverständlich auch im Vordergrund stehen, wie viel Unterstützung sie während des Gründungsprozesses und im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit erhalten. Zu einer erfolgreichen Franchisekooperation gehört mehr als nur die reine Zahlung einer Franchisegebühr. Gründer*innen können durchaus erwarten, dass sie bei allen wichtigen Schritten unterstützt werden – und das nicht nur am Anfang. Regelmäßige Schulungen und feste Ansprechpartner*innen für Rückfragen im Mutterunternehmen sollten Standard sein. Auch ein umfangreiches Franchisehandbuch sollte zur Verfügung gestellt werden, in dem Gründer*innen sämtliche Betriebsabläufe und Standards jederzeit nachlesen können.

Die Bekanntheit des Unternehmens stellt ebenfalls ein wichtiges Kriterium dar. Ist das Unternehmen bereits als erfolgreiche Marke etabliert und haben sich bestehende Standorte schon einen guten Ruf erarbeitet, profitieren davon auch Neueinsteiger*innen – insbesondere in der Pflegebranche, in der die Auswahl des/der richtigen Anbieter*in oftmals mit vielen Emotionen verbunden ist, weil sich Angehörige nur das Beste für ihre pflegebedürftigen Verwandten wünschen. Beim Stichwort „Standorte“ spielt selbstverständlich auch der Gebietsschutz eine wichtige Rolle. Damit sich zwei Franchisenehmer*innen eines Unternehmens nicht in derselben Region Konkurrenz machen, sollte dieser immer schriftlich zugesichert werden. Um sich juristisch abzusichern, sollte der gesamte Franchisevertrag vor der Unterzeichnung außerdem gründlich von einem Anwalt bzw. einer Anwältin geprüft werden.

Job mit Herz

Bevor Interessent*innen sich in die Selbständigkeit in der Pflegebranche stürzen, sollten sie allerdings in sich hineinhorchen, ob diese Art der Tätigkeit zu ihnen passt. Ein(e) Vermittler*in von Betreuungskräften hat deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Er/sie muss Interessent*innen beispielsweise genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und eine umfangreiche Begleitung seiner/ihrer Kund*innen sicherstellen. Auch wenn man als Quereinsteiger*in selbst nicht die Betreuung der Pflegebedürftigen übernimmt, sollte die soziale Komponente des Jobs nicht unterschätzt werden.

Wer Freude am Umgang mit Menschen hat, ein sicheres Auftreten und gute Verkaufsfähigkeiten besitzt, hat in dieser Branche jedoch gute Chancen. Im Kontakt mit Kund*innen sind außerdem Umsichtigkeit, Empathie und Freundlichkeit sowie ein kühler Kopf in herausfordernden Situationen hilfreich. Wer sich eine sinnstiftende Tätigkeit wünscht und das Leben von Pflegebedürftigen aktiv verbessern möchte, sollte den Schritt in diese Form der Selbständigkeit wagen. Allerdings sollte er/sie sich auch darüber bewusst sein, dass mit dem Job eine gewisse Verantwortung einhergeht.

Der Autor Markus Küffel ist Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH

Studienbegleitend eine Firma gründen – Doppelbelastung meistern

Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Wertvolle Tipps und To do’s.

Viele Studierenden träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Darauf muss man nicht bis zum Ende des Studiums warten. Auch während man die Universität besucht, kann man bereits gründen und im besten Fall schon das erste Geld verdienen. Zeitgleich zu studieren, eine Firma aufzubauen und ein Sozialleben zu führen, ist aber kein leichter Balanceakt. Kann man diese Doppelbelastung tragen und was kann dabei unterstützen?

Im Studium gründen: Herzensprojekt vs. Stress

Eins ist klar. Das Gründen einer Firma im Studium muss gut überlegt sein. Auch ohne anderweitige Verantwortungen ist ein eigenes Unternehmen zu gründen bereits eine große Aufgabe. Für viele ist die Leidenschaft für die eigene Idee aber groß genug, um sich dieser Herausforderung zu stellen.

Ob das Gründen möglich ist, entscheidet sich oft an den individuellen Plänen und Ausgangslagen der Studierenden:

Je nachdem, welchen Studiengang man belegt und welche Ansprüche man an den eigenen Abschluss hat, lässt sich die zusätzliche Belastung mal besser und mal weniger gut einbauen:

  • Manche Studienfächer belegen den Stundenplan einer Woche intensiver, während andere viel auf das Selbststudium setzen. Je nach Arbeitsverhalten und Organisationstalent können beide dieser Faktoren ein Hindernis sein.

Auch der Zeitpunkt der Gründung muss gut überlegt sein:

  • Viele denken erst kurz vor dem Abschluss darüber nach, dass sie am besten sofort ein Unternehmen gründen möchten, da sie gezwungen sind, an die Zukunft nach dem Studium zu denken. Zu dieser Zeit steht aber aufgrund der Prüfungsvorbereitungen und Abschlussarbeiten ohnehin schon viel Stress an, weshalb einige Studierende die Masterarbeiten schreiben lassen.
  • Als Alternative kann man bereits früher im Studium gründen. Dann hat man akut eine weniger starke Doppelbelastung, dafür muss man über einen längeren Zeitraum bereits mehr leisten.

Was hilft, Doppelbelastungen zu reduzieren?

In diesem Artikel haben wir bereits dargestellt, dass rein anhand der formellen Vorgaben eine Gründung während des Studiums möglich ist. Ob sich dieser Plan tatsächlich umsetzen lässt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

  • Welche Lösungen sich anbieten, um stressfrei im Studium zu gründen, ist oft eine Frage der eigenen Motivation, Energie und Zeitplanung. Auch persönliche Mittel sind entscheidend.

Netzwerk

Das eigene Netzwerk ist entscheidend darüber, wie leicht es ist zu gründen. Dieses Netzwerk beinhaltet sowohl Familie & Freunde sowie professionelle Kontakte und Fördermöglichkeiten.

  • Freunde und Familienmitglieder, die bereit sind mitanzupacken, sind eine große Hilfe. Diese Arbeit kann an vielen Stellen übernommen werden und muss nicht unbedingt direkt mit der Gründung zusammenhängen.
  • Es hilft etwa bereits, wenn Menschen im Umfeld der Gründer*innen während Phasen großer Belastung Aufgaben im Haushalt übernehmen, um die Person zu entlasten.
  • Auch das „Mitdenken“ ist eine große Hilfe. Wer an einem Businessplan sitzt, kann von den Augen und Gedanken mehrerer Personen profitieren, die die Vorstellungen und Abläufe gemeinsam durchgehen und nach Lösungen suchen.

Dienstleistungen

Es gibt viele Dienstleister, die verschiedene Aufgaben des Lebens und Alltags übernehmen können. Diese Option steht vor allem Personen offen, die genügend Geld haben, um diese Vorteile zu nutzen. Im Abgleich mit dem reduzierten Stress können sich diese Ausgaben aber lohnen. Sie sind eine Art Investition in den künftigen Erfolg.

  • Ein bereits erwähntes Beispiel, das Studenten viel Arbeit abnimmt, ist das Schreiben lassen von Abschlussarbeiten. Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Grundlage, die das Nutzen oder Vermitteln von Ghostwritern sanktioniert. Dennoch bekommen Nutzer*innen und Ghostwriter Probleme, wenn die Universität von der Dienstleistung erfährt.
  • Hier gilt es, sich zuvor gut mit den Regeln, Risiken und der Seriosität von Anbietern auseinanderzusetzen.

Andere Dienstleistungen sind weniger risikoreich. Auch hier gibt es einen breiten Rahmen, in dem sie helfen können. Denkbar ist jeder Service, der dem Gründenden mehr Zeit für wichtige Aufgaben ermöglicht.

Förderungen

Viele Universitäten besitzen Beratungsveranstaltungen für Studierende, die an der Gründung eines Start-ups interessiert sind. Eine gute Option sind Gründer-Labore, bei denen gemeinsam mit den Studenten an der Umsetzung der Pläne gearbeitet wird.

Auch die Agentur für Arbeit unterstützt dabei, Pläne dieser Art umzusetzen. Unter Umständen erhält man dabei Fördergelder oder die Kosten für professionelle Beratungen werden übernommen. 

Fazit – Neben dem Studium gründen: Geht das?

Ob man es schafft, neben dem Studium zu gründen, entscheidet sich individuell. Vor der Gründung sollte man sich nach Beratungsangeboten umschauen. Diese helfen dabei, den genauen Arbeitsumfang, der auf einen zukommt, besser zu beurteilen. Mit dieser Information kann man den Aufwand mit dem eigenen Stundenplan und der Zeit, die für andere Dinge verwendet werden muss, abgleichen.

Dabei sollte man jegliche Ressourcen in die Rechnung einbeziehen, die den Gründenden unterstützen können. Dafür kann man beispielsweise im Familien- und Freundeskreis nachfragen, ob Menschen im Umfeld bereit sind, zu helfen, und in welcher Form. Es kann sich außerdem lohnen, jetzt etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um sich das Leben durch kostenpflichtige Dienstleistungen zu erleichtern. Diese Investition hilft dabei, besser in die Zukunft nach dem Studium zu starten.

Start-Tipps für Food-Start-ups

Diese fünf Punkte solltest du kennen und beherzigen, bevor du dich mit einem Food-Start-up selbständig machst.

Das Thema Food ist bei Gründenden sehr beliebt; die Eintrittsbarrieren sind vermeintlich gering, schließlich kann jede(r) sein/ihr Lieblingsessen zubereiten. Umso wichtiger ist es, die größten He­rausforderungen im Foodmarkt aufzuzeigen und zu verdeutlichen, was bei einer Food-Start-up-Gründung bzw. dem Markteintritt zu beachten ist.

Doch zunächst soll geklärt werden: Was ist ein Food-Start-up? Im Wesentlichen sind es sechs Merkmale, die ein Food-Start-up vom Café nebenan unterscheiden: Ein Food-Start-up

  • vertreibt ein Lebensmittel oder Getränk,
  • hat den Anspruch, ein hohes Wachstum zu generieren,
  • ist innovativ – was bedeutet, dass es neue Märkte erschließt oder Nischen besetzt,
  • bedient einen oder mehrere Food-Trends,
  • macht frühzeitig schnell Fehler, lernt daraus und passt sich schnell an,
  • verbessert die Lebensmittelbranche.

Wenn diese Merkmale auf deine Idee, deine Gründung oder dein bereits bestehendes Unternehmen zutreffen, solltest du unbedingt weiterlesen.

Wer ist dazu berufen, ein Food-Start-up zu gründen?

Grundsätzlich kann jede(r) gründen. Nicht selten gründen Personen, die durch eigene Erfahrungen oder Bedürfnisse vermeintliche Marktlücken entdecken. So gibt es zahlreiche Gründer*innen, die selbst Unverträglichkeiten haben und vor diesem Hintergrund gezielt Produkte entwickeln, die trotz Unverträglichkeit verzehrt werden können. Nach über hundert Interviews weiß ich: Die meisten Gründer*innen haben weder eine Ausbildung noch ein Studium im Bereich Food. Einige davon werden trotzdem erfolgreich. Mein Rat: Wenn du nicht aus der Branche kommst, dann suche dir Mitgründer*innen, die ich als „hungry food nerds“ bezeichne. Mit „hungry“ meine ich hungrig auf Erfolg. Wenn du oder potenzielle Mitgründer*innen diesen Hunger nicht mitbringen, werdet ihr lange Durststrecken nicht überstehen. Mit „food nerd“ meine ich, dass eine Person im Team exzellent im Bereich Produkt sein sollte. Ob du alleine oder ihr im Team gründet, bleibt dir überlassen. Ich empfehle dir, Mitreisende für deinen Weg zu suchen. Ihr könnt durch Sparring schneller vorankommen, unterschiedliche Kompetenzen einbringen und es macht einfach mehr Spaß im Team.

Tolle Produktidee – aber wie geht’s weiter?

Eine gute Idee hast du bereits, ebenso den Willen, deine Idee in die Welt zu bringen. Vor deinem inneren Auge siehst du dein fertiges Produkt in jedem REWE- und EDEKA-Regal in Deutschland stehen. Wobei stehen das falsche Wort ist: Es funkelt und glänzt im Regal; und alle wollen dein Produkt haben. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Schritt für Schritt und mit viel Geduld wirst du diesen Weg gehen müssen. Wichtiger als ein hervorragendes Produkt ist die Auseinandersetzung mit dem Foodmarkt und deiner potenziellen Zielgruppe.

Gesättigte Märkte und volle Mägen

Wir haben alles, was wir brauchen, und müssen uns, bis auf wenige Ausnahmen, keine Sorgen um Versorgungsengpässe machen. Mit wir meine ich unsere Wohlstandsgesellschaft in Deutschland. Dennoch gibt es Herausforderungen, die gelöst und Bedürfnisse, die befriedigt werden können. Um dir einen ersten Überblick zu verschaffen, empfehle ich dir, ein Business Model Canvas (BMC) aufzusetzen. Innerhalb des BMC gilt es zu eruieren, wo ihr eure Nische findet und gesättigte Mägen wieder hungrig machen könnt. Das herauszufinden, erfordert etwas Marktforschung. Der Vorteil am Foodmarkt ist: Du kannst sehr gut Marktforschung betreiben, da wir nun mal alle Essen müssen und wollen. Mit einer B2B-Software wäre das schwieriger.

Als kostengünstigen Einstieg empfehle ich dir mit deiner ersten Produktversion etwa 20 potenzielle Kund*innen zu befragen. Auf Social Media beispielsweise kannst du Kontakte suchen und anschreiben. Bitte nicht auf Family & Friends zurückgreifen – dort erwarten dich verfälschte Ergebnisse aufgrund persönlicher Betroffenheit. Diesen 20 Personen schickst du dann deine Proben und lässt sie einen Fragebogen ausfüllen. Mit diesem Feedback kannst du dein Produkt stetig weiterentwickeln, angepasst an die Bedürfnisse deiner Zielgruppe. Denk dabei immer daran: Du entwickelst ein Produkt für deine Kund*innen und nicht für dein Ego.

Wenn du diesen Weg gehst, kannst du einen der folgenden zwei Sätze ausfüllen, den ich mir von Robin Söder abgeschaut habe, und hast damit dein Geschäftsmodell auf den Punkt gebracht:

„Wir helfen Avatar (A) zum Ergebnis (E) im Zeitraum (Z) ohne Probleme (P) und Schmerz (S).“

„Wir befriedigen Bedürfnis (B) von Avatar (A) im Zeitraum (Z) ohne Problem (P) oder Schmerz (S).“

Die Buchstaben sind Variablen, die du individuell ersetzen kannst. Bei meinem eigenen Start-up vemami definieren wir diesen Satz beispielsweise wie folgt: „Wir helfen Flexitarier*innen und Vegetarier*innen, ihren Fleischkonsum zu reduzieren, ohne Verlust an Geschmack und ohne Dogmatismus.“

Regelbruch

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand deine Idee bereits hatte, ist extrem hoch. Daraus resultiert, dass es nicht reicht, ein gutes Produkt zu einem guten Preis anzubieten. Du musst aus der Masse der Produkte herausstechen. Du musst dich bemerkbar machen. Du musst der schwarze Schwan auf dem See sein. Wie du das schaffst? Eine Möglichkeit ist gezielter Regelbruch.

Dazu nachfolgend zwei Beispiele von Food-Marken, die durch Regelbruch Aufmerksamkeit generieren konnten.

Lemonaid: Es gibt viele Limonaden auf dem Markt, einige mehr, andere weniger bekannt. Eine unter diesen ist Lemonaid. Anfangs nur im Biohandel verfügbar, ist die Marke mittlerweile recht bekannt. Das Start-up hat sich auf die Fahne geschrieben, Limonade mit reduziertem Zuckergehalt zu verkaufen. Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es eine Mindestzuckergrenze für Limonaden.

Diese Grenze unterschritt Lemonaid und erhielt damit eine Abmahnung mit der Anforderung, seine Produkte nicht als Limonade zu bezeichnen. Lemonaid hat diesen Regelbruch genutzt und auf seine Flaschen einen Aufkleber im Style von Zigarettenwarnhinweisen mit dem Titel „Achtung, wenig Zucker“ geklebt. Dadurch haben sie unglaublich viel Presseartikel und Aufmerksamkeit generiert.

Djoon: Bist du ein Dattelfan? Es gibt sie getrocknet und entsteint zu kaufen. Diese kleinen, süßen und natürlichen Früchte gibt es nicht regional, sie werden aus dem Nahen Osten importiert. Dennoch erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Martin, der Gründer von Djoon, kam durch seine Tätigkeiten im Ausland auf den Geschmack der Dattel. Eine Idee wuchs in ihm: Wieso keine Pralinenalternative aus Datteln entwickeln, die keinen zugesetzten Zucker benötigt, weil die natürliche süße der Dattel ausreicht?

Heute entwickelt und vertreibt Djoon einzigartige Dattelpralinen mit einem Überzug aus dunkler Schokolade. Wobei Djoon dazu eigentlich nicht Schokolade sagen darf: Denn laut Gesetz muss Schokolade einen gewissen Anteil an zugesetztem Zucker enthalten. Djoon definiert damit eine Praline neu: ohne Zuckerzusatz, auf natürlicher Basis, mit kurzer Zutatenliste. Damit bricht das Start-up gleich zwei Regeln: Was eine Praline ausmacht und wie Schokolade definiert ist.

Mit dieser klugen Idee aus strategischem Regelbruch erzeugen sowohl Lemonaid als auch Djoon Aufmerksamkeit und daraus Erfolg. Fazit: Erschaffe einen gezielten Regelbruch und deine Marke wird MERK-würdig.

Finanzierung: Ohne Moos nix los

Wenn alles passt, also eine gute Produktidee, ein starkes Team, eine vorhandene Problemlösung oder Bedürfnisbefriedigung vorhanden ist, muss das Vorhaben auch finanziert werden. Eingangs wurden die sechs Merkmale eines Food-Start-ups aufgelistet. Eins davon ist das Potenzial zu hohen Wachstumsraten. Wachstum muss finanziert werden. Es muss dir klar sein: Wenn du im Foodmarkt wachsen willst, kommst du früher oder später nicht am dominierenden Einzelhandel vorbei. Neben mehr als 30 Prozent Marge hat dieser meistens auch noch Zahlungsziele von über sechs Wochen. Das bedeutet, du musst nicht nur deine Rohstoffkosten, Personalaufwände und Vertriebskosten vorfinanzieren, sondern auch noch zwei Monate auf Zahlungseingänge warten. Dazu kommen die Kosten für Lohnproduzenten*innen und/oder Lohnabfüller*innen mit entsprechenden Mindestmengen pro Charge. Da kommt schnell eine Summe zusammen, mit der du dir alternativ einen Kleinwagen kaufen könntest.

Da die wenigsten auf eine fette Abfindung, ein gut bestücktes Erbschaftskonto oder reiche Verwandtschaft zurückgreifen können, wird Kapital benötigt. Deine Hausbank wird von deiner risikoreichen Idee sehr wahrscheinlich wenig begeistert sein. Zum Glück gibt es sogenannte Wagniskapitalgeber*innen, die Start-ups finanzieren. Kapital ist ausreichend im Markt verfügbar. Sei dir jedoch bewusst: Wenn du dir Wagniskapital suchst, gibt es nur eine Geschwindigkeit und nur ein Ziel. Die Geschwindigkeit ist Vollgas und das Ziel ist (meistens) ein Exit. Wagniskapitalgeber*innen leben davon, dass ein oder zwei von zehn Investments durch die Decke gehen. Im besten Fall ist das deine Idee. Für das Investment möchten sie natürlich eine Gegenleistung und das sind Anteile an deinem Start-up. Diese Anteile gewinnen durch steigende Markenbekanntheit an Wert und generieren durch den Exit einen deutlichen Gewinn.

Drei typische Kapitalgeber*innen für Food-Start-ups

Business Angel: Erfolgreiche Unternehmer*innen kennen die Herausforderungen und Probleme, denen sich Gründer*innen stellen. Einige von ihnen sind so erfolgreich, dass sie als Wagniskapitalgeber*innen (Business Angels) fungieren. Business Angels sind bereits in sehr frühen Phasen, beispielsweise wenn du noch in der Produktentwicklung bist, potenzielle Geldgeber*innen für dich. Optimalerweise suchst du dir einen Business Angel, der bereits in Food-Start-ups investiert sind oder selbst aus der Branche kommt. Dadurch bekommst du „smart money“ – also Kapital und Know-how. Die Investitionssummen von Business Angels liegen zumeist zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Die höhe der Anteile, die du dafür abgeben musst, ist Verhandlungssache.

Venture Capital: Venture Capital sind professionell gemanagte Geldtöpfe, die unter anderem in Start-ups investieren. In frühen Phasen steigen diese meistens noch nicht ein. Für Folgefinanzierungen wirst du sie jedoch brauchen.

Corporate Venture Capital: Der Lebensmittelmarkt ist hart umkämpft und Innovationen entstehen gefühlt am Fließband. Wer den Markt jedoch genauer beobachtet, stellt fest: Etablierte Unternehmen schaffen es oft nicht, mit hoher Geschwindigkeit neue Produkte oder sogar neue Absatzmärkte zu erschließen. Dazu suchen sie nicht selten Zugang zu Start-ups. Diese haben einen weiteren Vorteil: ein motiviertes Gründungsteam, das viele Überstunden auf sich nimmt und keinen Urlaubsanspruch hat. Doch auch du als Gründer*in kannst von Corporate Venture Capital profitieren. Neben Kapital kannst du dir Zugang zu deiner Zielgruppe, Produktionspartner*innen, Lohnabfüller*innen und Expert*innen schaffen. Einen Haken hat das Ganze jedoch: Es kann passieren, dass ein Exit erschwert wird, da andere Geldgeber*innen möglicherweise abgeschreckt sind.

Der Foodmarkt – kein leichtes, aber lohnendes Terrain

Jeder Markt hat seine Besonderheiten – so auch der Foodmarkt. Wenn du nicht aus dem Bereich kommst, wirst du es schwer haben. Dennoch solltest du dich nicht davon abschrecken lassen. Lass dich von niemandem entmutigen. Der Moment, dein eigenes Produkt im Supermarktregal zu sehen, ist unbeschreiblich. Der Weg dorthin ist zwar lang und steinig, aber mindestens genauso aufregend, ereignisreich, spannend, lehrreich und voller wertvoller Begegnungen. Wenn der schlimmste Fall eintritt und dein Produkt floppt, hast du so viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und dich weiterentwickelt, sodass du am Ende nur gewinnen kannst.

Tipp zum Weiterlesen und -arbeiten

Tobias Gross, Erfolgskonzepte für Food-Start-ups. Best Practices und Handlungsempfehlungen für Gründer, ISBN: 9783658380458, Springer 2022, 24,99 Euro (eBook 19,99 Euro).

Das Buch begleitet Gründer*innen in der Food-Branche von der Idee bis hin zum Geschäftsmodell, von der Lebensvision des Gründungsteams bis hin zum erfolgreichen Vertrieb. Es vereint die betriebswirtschaftliche Seite mit der praktischen Umsetzung, um (potenzielle) Gründer*innen Schritt für Schritt ins Handeln zu bringen.

Der Autor Tobias Gross hat über zehn Jahre Erfahrung in der Food-Branche - von Gastronomie, über Bio-Bäckerei bis hin zu eigenen Gründungen. Seit 2020 ist er Host des Podcastfür Akteure in der Lebensmittelbranche, inbesondere für Gründer*innen mit über 100 Experten-Interviews.

Dein kostenloser Finanzplan für den Start

StartingUp stellt dir einen kostenlosen Finanzplan für deine 3-Jahres-Planung zur Verfügung. Das Excel-Tool kannst du sofort gratis downloaden (auf Gründerberater.de).

Durch den Finanzplan erhalten sie eine Gewinn- und Verlustrechnung für die ersten drei Geschäftsjahre deines neuen Unternehmens. Ferner zeigt der Finanzplan eine Vorschau der Liquidität für die ersten drei Geschäftsjahre. Außerdem bietet dir der Finanzplan Charts und Auswertungen der wichtigsten Kennzahlen, und du erfährst, wie hoch möglicherweise dein verbleibender Kapitalbedarf ist. Bitte fülle im Finanzplan nur die Rot hinterlegten Zellen der Excel-Tabelle aus – mache auf dem ersten Sheet alle notwendigen Angaben zum Unternehmen, inklusive dem Startdatum und zur Art der Tätigkeit (Dienstleistung oder Handel).

Hier geht’s zum Download deines Finanzplans auf gruenderberater.de

How-to: Das perfekte Executive Summary

Wie du mit einer gelungenen Zusammenfassung deines Businessplans Geldgeber*innen und Unterstützer*innen überzeugst.

Nicht selten wird das Executive Summary deines Businessplans mit einem Movie-Trailer verglichen. Doch was ist da dran? Die kurze Antwort: Nicht alles, aber so einiges! Ein guter Filmtrailer soll in aller Kürze einen Vorgeschmack liefern, Charaktere sowie Handlungen einführen und damit die Neugierde der Zuschauer*innen wecken. Ähnlich verhält es sich beim Executive Summary: Es soll eine Geschäftsidee überzeugend darstellen, Interesse am Vorhaben wecken und zum Weiterlesen des gesamten Geschäftsplans anregen. Ist ein Trailer gelungen, klingeln im besten Fall auch die (Kino-)Kassen. Der Businessplan und das Executive Summary haben zudem einen monetären Fokus. Hauptsächlich besteht dieser darin, Kredite, Förderungen oder Venture Capital zu erhalten. Der große Unterschied: Das Executive Summary darf – oder vielmehr soll – spoilern und alle relevanten Aspekte eines jeden Businessplankapitels abbilden. Dem Executive Summary kommt also eine im wahrsten Sinne des Wortes entscheidende Funktion zu.

Das Executive Summary ist deine Eintrittskarte

Ob du Gründer*in, Jungunternehmer*in oder CEO eines großen Unternehmens bist: Ein Businessplan ist das entscheidende Tool zum Erfolg und unerlässliches Instrument für langfristiges Wachstum. Spätestens dann, wenn Kapital für die Gründungs- oder Wachstumsphase benötigt wird, ist ein gut recherchierter und aussagekräftiger Geschäftsplan erforderlich. Damit gilt es schließlich, unterschiedliche Anspruchsgruppen zu überzeugen:

  • die Arbeitsagentur, das Jobcenter für die Beantragung
  • von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld;
  • fachkundige Stellen, welche die Tragfähigkeit deines Unternehmens bescheinigen sollen;
  • Banken als potenzielle Kreditgeber;
  • Stellen, die Fördermittel vergeben;
  • Investor*innen als mögliche Kapitalgeber*innen.

Nicht zu vergessen: Das Executive Summary erfüllt auch eine wichtige Funktion für dich selbst: Du hast die Möglichkeit, deinen kompletten Businessplan mithilfe der Zusammenfassung nochmal zu überprüfen. Gelingt es dir nicht, bestimmte Punkte klar und stimmig zu formulieren, könnte das auf Schwachstellen in deinem Konzept hindeuten. Hast du diese kritischen Aspekte ausgeräumt, kannst du den Businessplan weiterreichen.

Du darfst getrost davon ausgehen, dass die meisten Personen, die deinen Geschäftsplan in ihren Händen halten, häufig nur wenig Zeit und einen Stapel anderer Dokumente auf dem Tisch liegen haben. Innerhalb weniger Sekunden wird dann entschieden, ob dein Vorhaben etwas taugt und dein Business­plan es wert ist, gelesen zu werden. Das Executive Summary als erster Part des Geschäftsplans stellt daher deine Eintrittskarte dar: Schaffst du es, deine Leser*in mit den ersten Zeilen zu überzeugen, wird deine Geschäftsidee Beachtung finden und kommst du für weitere Gespräche, Verhandlungen oder Förderungen infrage.

Was gehört in ein Executive Summary?

Deine Zusammenfassung muss sich auf die wesentlichen Punkte fokussieren und auf maximal zwei Seiten passen. Ziel ist es, ein positives Bild deines Unternehmens zu vermitteln. Zu diesem Zweck dürfen natürlich keine Fakten unterschlagen oder verfälscht werden. Folgende Inhalte solltest du darin abbilden:

  • Produkt bzw. Dienstleistung: Beschreibe dein Produkt oder deine Dienstleistung und erkläre, welche Funktionen und Eigenschaften diese besitzen. Im Vordergrund der Erläuterung deines Leistungs- und Produktportfolios steht der Kund*innennutzen, der generiert wird.
  • Markt, Wettbewerb & Trend: Halte die wichtigsten Eigen- schaften und Kennzahlen der Branche fest und erläutere, weshalb der Markt derzeit und künftig attraktiv ist. Be­­antworte Fragen wie: Wer ist meine Zielgruppe und was sind deren Bedürfnisse? Wie sieht die Konkurrenzsituation in diesem Marktsegment und an meinem Standort aus?
  • Alleinstellungsmerkmal: Was ist das Besondere an meinem Leistungs- und Produktportfolio und verdient deshalb die Aufmerksamkeit und eine Finanzierung? Du musst verdeutlichen, wie sich dein Angebot von der Konkurrenz unterscheidet. Sollten bereits vergleichbare Leistungen und Produkte auf dem Markt vorhanden sein, musst du überzeugend aufzeigen, worin die Besonderheit, die Unique Selling Proposition, deiner Leistungen und Produkte liegt.
  • Gründungsteam & Personal: Das Potenzial des Managements und der Mitarbeitenden ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren einer Unternehmung. In vielen Fällen wird dem Thema ein ähnlich hoher Stellenwert eingeräumt wie der unternehmerischen Idee selbst. Erläutere, was dich für die Selbständigkeit in der jeweiligen Branche qualifiziert, in welchen Bereichen die Fähigkeiten der einzelnen Teammitglieder zum Tragen kommen und wofür Personal eingestellt wird.
  • Finanzen: Dieser Teil ist für Kapitalgeber*innen von besonderer Wichtigkeit. Zeige die finanzielle Entwicklung der nächsten drei bis fünf Jahre auf und stelle die grund­legenden Kennzahlen dar. Du solltest auch angeben, wie hoch der Investitions- und Kapitalbedarf ausfällt. Interessant ist zudem die Information, wann der Break-even-Point erreicht ist und du mit Gewinnen rechnen kannst.
  • Meilensteine, Ziele & Strategie: Welche Ziele werden kurz-, mittel- und langfristig angestrebt? Handelt es sich um ein Bestandsunternehmen, ist es oft auch interessant zu erfahren, welche Meilensteine bereits erreicht wurden. In diesem Teil solltest du zudem beschreiben, welche Marketingmittel und Vertriebswege du zur Erreichung dieser Ziele nutzen wirst. Hast du strategische Partner*innen an deiner Seite, solltest du diese auch erwähnen.

Die Reihenfolge der Inhalte kannst du selbst bestimmen. Wenn es für dich sinnvoller ist, mit einer interessanten Information zu deinem Team zu starten, kannst du das machen. Wichtig ist, dass du die Neugierde des Lesenden weckst und nicht zu sehr ins Detail gehst, denn die genauen Ausführungen folgen in den jeweiligen Kapiteln des Businessplans.

Tipp: Achte bei der Darstellung der Inhalte darauf, das Problem bzw. den Bedarf deiner Zielgruppe klar zu erläutern, um dich als kompetente(n) Lösungsanbieter*in zu präsentieren.

8 Dos und Don`ts für ein gelungenes Summary

Eine gute Zusammenfassung zu schreiben, erfordert ein wenig Zeit und insbesondere Wissen darüber, was überhaupt gefragt ist und das Interesse der Zielgruppe erregt. Dies kann nicht selten zu einer wirklichen Herausforderung werden. Denn häufig schleichen sich bei der Erstellung Fehler ein, die den Erfolg deines Vorhabens schmälern können. Diese Fehlerquellen lassen sich allerdings mit folgenden Hinweisen gezielt umgehen.

1. In der Kürze liegt die Würze

Die Zusammenfassung dient dazu, den Lesenden Zeit zu sparen und zugleich deine Geschäftsidee in Gänze darzulegen. Daher solltest du unbedingt darauf achten, dass du den Text auf ein bis maximal zwei Seiten möglichst kurzhältst. Ist er am Ende doch zu lang, frag dich: Braucht es diesen Satz wirklich, um meine Idee verständlich zu präsentieren? Füllsätze und Floskeln sollten in diesem Kontext auch gemieden werden.

2. Verwende keinen Fachjargon und nicht zu viele Zahlen

Nicht immer sind die Lesenden deines Businessplans vom Fach. Dein Vorhaben solltest du an den Wissensstand deines Gegenübers anpassen und auf eine für den Otto Normalverbraucher leicht verständliche Sprache herunterbrechen. Meide also Fachausdrücke, die dein Publikum nicht verstehen könnte, formuliere in überschaubaren Sätzen sowie möglichst klar und präzise. Zu viele Zahlen, Prozentsätze und Brüche können zudem verwirren. Bilde also nur die wichtigsten Kennzahlen ab.

3. Bleib bei realistischen Einschätzungen

Du bist der bzw. die „Allerbeste vom Fach“, du erwartest eine „maximale Gewinnsteigerung“ und „unendliches Wachstum“? Derartige Übertreibungen und plumpe Superlative wirken unprofessionell und sollten lieber nicht genutzt werden. Bleib bei der Wahrheit und insbesondere bei der Darstellung deiner Finanzen realistisch. Eine wirklichkeitsnahe, positive Prognose rundet das Executive Summary am Ende ab.

4. Das Beste kommt zum Schluss

Das Executive Summary ist der erste Teil deines Businessplans. Dennoch empfehlen wir dir, es erst dann zu verfassen, wenn du den restlichen Businessplan fertiggestellt hast. So kannst du alle relevanten Punkte eines jeden Kapitels zusammenfassen und in das Summary einfügen. Vorteil:  Auf diese Weise kannst du prüfen, ob du alle essentiellen Aussagen aus dem Business­plan auch in der Zusammenfassung abgebildet hast.

5. Verwechsle das Executive Summary nicht mit einer Einleitung

Du steigst zwar mit deiner Zusammenfassung in deinen Businessplan ein, dennoch stellt das Executive Summary keine Einleitung dar. Erkläre also nicht lediglich, was in den einzelnen Kapiteln noch folgen wird, sondern fasse hier die Essenz deines Businessplans zusammen. Das Executive Summary sollte auch als eigenständiges, in sich schlüssiges Dokument funktionieren, was bei einer klassischen Einleitung nicht der Fall ist.

6. Copy & Paste: Besser nicht

„Ich kann ja einfach Sätze aus den einzelnen Kapiteln meines Businessplans herauskopieren und in das Summary einfügen.“ Diese Aussage bzw. Methode klingt verlockend, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Auf diese Weise erhältst du nämlich ein Dokument, das weder schlüssig noch in sich abgeschlossen wirkt. Nimm dir also Zeit und formuliere essenzielle Aspekte noch einmal neu.

7. Achte auf die Reihenfolge

Werden bedeutsame Inhalte deiner Geschäftsidee zu spät erwähnt, finden diese im schlimmsten Fall keine Beachtung, da die Lesenden gar nicht so weit kommen. Elon Musk unterstützt dein Team und Lady Gaga ist Teil deiner Marketing-Kampagne? Klar, ein bisschen weit hergeholt, aber was wir dir damit sagen wollen, ist: Hau solche spannenden Informationen möglichst früh raus. Damit weckst du direkt das Interesse und kannst davon ausgehen, dass deine weiteren Ausführungen gelesen werden.

8. Setze auf Storytelling

Eine Möglichkeit, ein eingängiges Executive Summary zu verfassen, ist die Nutzung des Storytellings. Indem man Geschichten erzählt, können nicht nur Fakten transportiert, sondern auch Bilder, Emotionen und Erinnerungen hervor­gerufen werden. Als wirkungsmächtiges Kommunikationsinstrument erzeugen Geschichten Spannung, Neugierde und Verbundenheit. Du kannst dabei eine Erzählung zu deinem Gründungsteam, zur Entwicklung deines Produkts oder zur Entstehung deines Unternehmens verfassen. Der Vorteil: Geschichten bleiben oft im Gedächtnis der Lesenden. Insbesondere beim Marketing gilt das Storytelling als effektives Tool, um Beachtung zu finden und in Erinnerung zu bleiben. Wieso dies also nicht auch für das Executive Summary anwenden?

Tipp: Hol dir Feedback ein. Hast du dein Executive Summary fertiggestellt, lass es von anderen gegenlesen. Ist etwas nicht ganz stimmig, fehlen Informationen oder langweilt deine Zusammenfassung gar, solltest du deine Ausführungen noch einmal überarbeiten.  Sinnvoll ist es auch zu schauen, wie andere Gründer*innen und Unternehmer*innen ihr Executive Summary gestalten. So kannst du dich inspirieren lassen und bekommst ein Gefühl dafür, was eine gelungene Zusammenfassung ausmacht.

Mit Zeit und Engagement zum Erfolg

Das Executive Summary ist eine ideale Möglichkeit, nicht nur deine eigenen Visionen und Ziele, die du mit deinem Unternehmen erreichen möchtest, kompakt festzuhalten, sondern auch andere von dir und deinem Vorhaben zu überzeugen. Dies erreichst du, indem du alle relevanten Key Points deiner Geschäftsidee spannend wiedergibst. Das Executive Summary bildet den wichtigsten Teil deines Geschäftsplans und ist oft auch der einzige Part, der von allen an der Entscheidungsfindung Beteiligten überhaupt gelesen wird. Der erste Eindruck ist also das A und O! Ganz gleich für welchen Zweck du deinen Businessplan einreichst, nimm dir Zeit bei der Gestaltung deines Executive Summary. Ist die Zusammenfassung gelungen, bist du deinem Vorhaben einen bedeutenden Schritt näher.

Die Autorin Ani Ambarzumjan ist Junior Consultant bei Unternehmenswerk. Das Unternehmen bietet Gründer*innen, Start-ups und Bestandsunternehmen Unterstützung bei Finanzierungen sowie bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln.

Recht für Gründer: Umwandlung der GbR in eine GmbH

Von der GbR zur GmbH: Von der Idee der Zusammenarbeit zur professionellen Unternehmung.

Mit 195.474 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2022, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.

In meiner Beraterpraxis als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich oft GbR-Gesellschaften entweder ohne schriftlichen Vertrag oder unter Verwendung eines Vertragsmusters mit standardisierten Textbausteinen und Alternativen zum Ankreuzen. Wobei die Alternativen oft nicht mehr in den finalen Vertrag eingeflossen sind. “Das hat uns keiner gesagt!” bzw. “Unser Steuerberater hat uns dieses Muster gegeben, aber nicht erklärt.” höre ich in der Beratung oft, wenn etwas schief gelaufen ist.

An dieser Stelle mein Tipp: Dein Steuerberater macht deine Abschlüsse und berät dich zu Unternehmenszahlen und dein Anwalt berät dich in gesellschaftsrechtlichen Anliegen.

Wenn die Unternehmen aus der Startphase der Gründung herauswachsen, stellen Gesellschafter schnell fest, dass eine GbR mittel- und langfristig nicht professionell aussieht, nicht zu den bestehenden Verhältnissen passt oder ihnen klar wird, dass sie immer noch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine Lösung ist nach kurzer Recherche zügig gefunden: die GmbH

An dieser Stelle ist vorweg zu sagen, dass die formellen Anforderungen an eine GmbH und der Inhalt der Gesellschaftssatzung noch wichtiger sind als bei der GbR. Hier solltet ihr euch unbedingt Gedanken machen über Abstimmungs- und Beschlussfassungsregeln, Eintritt- und Austrittsmöglichkeiten von Gesellschaftern, die Übertragung und Einziehung von Gesellschaftsanteilen sowie Nachfolge- oder Beendigungsvoraussetzungen.

Vorteile der GmbH aus Sicht des Juristen & Unternehmers

1. Beschränkte Haftung

Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also mit den Werten, die der GmbH gehören. Hierin liegt der größte zivilrechtliche Vorteil: Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen besteht nicht! Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

2. Rechtspersönlichkeit der GmbH

Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu den juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und prozessrechtlich klagen bzw. verklagt werden, Eigentum begründen und übertragen.

3. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr

Eine GmbH führt im Vergleich zur GbR zu einer größeren Gläubigerakzeptanz bei Kreditgebern und zu einem professionelleren Erscheinungsbild. Banken und Kreditinstitute mögen klare Unternehmensstrukturen, einheitliche und vergleichbare Bilanzen und gewähren einer GmbH eher höhere Darlehen ohne Bürgschaften als im Vergleich zu Personengesellschaften, die grundsätzlich erstmal nicht bilanzierungspflichtig sind.

4. Rechtssicherheit aufgrund gefestigter Rechtsprechung

Rechtsnormen finden sich u.a. im GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und ergänzend im Aktiengesetz. Die Rechtsprechung zur GmbH ist weitgehend gefestigt. Die bei den Landgerichten eingerichteten Handelskammern kennen sich erfahrungsgemäß sehr gut aus.

5. Flexible Partizipation an Gesellschaftsanteilen

Während GbR-Anteile immer nur im Ganzen pro Kopf von einem Gesellschafter an einen anderen übertragen werden können, sind GmbH-Anteile am Gesellschaftskapital z.B. zu je 1 EUR-Geschäftsanteil teilbar und übertragbar, so dass auch kleinere Anteile veräußert und übertragen werden können.

Die Spielregeln bei einer Umwandlung: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Das UmwStG beschreibt im Wesentlichen 4 Umwandlungsarten: die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.

In allen Fällen geht das Vermögen des Ausgangsunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das Zielunternehmen über. Das UmwStG enthält dazu Regelungen, Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu ermöglichen, wenn bestimmte “Spielregeln” eingehalten werden.

Varianten, eine Personengesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH umzuwandeln, wären also folgende:

  • Verschmelzung durch Aufnahme (der Personengesellschaft) … dabei wird das Vermögen der Personengesellschaft auf eine bestehende, bereits vorhandene GmbH übertragen
  • Formwechsel der Ausgangs-Personengesellschaft ... dabei wird die Rechtsform einer Personengesellschaft geändert zur Gründung einer GmbH
  • Verschmelzung zur Neugründung ...  dabei wird das Vermögen einer Personengesellschaft + eines weiteren Rechtsträgers auf eine neu zu gründende GmbH übertragen
  • Aufspaltung ... dabei wird nur ein Teil des Vermögens einer Personengesellschaft auf eine oder 2 bestehende bzw. neu zu gründende GmbH's übertragen

Die Herausforderung in Bezug auf die GbR ist jedoch, dass das UmwStG für alle zuvor genannten Varianten diese nicht als übertragenden Rechtsträger vorsieht. Daraus folgt, dass eine direkte Umwandlung - wie zuvor beschrieben - der GbR in eine GmbH im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.

Zwei smarte Möglichkeiten der Umwandlung

Bevor ich die m.M. nach eleganten bzw. smarten Umwandlungsmöglichkeiten skizziere, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen:

1. Entscheidend für die erfolgreiche Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist nach meiner Erfahrung das Zusammenspiel der fachlichen Dienstleistungen bzw. die agierenden Berufsträger: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar.

Im Idealfall erstellt der Rechtsanwalt verständliche, gut durchdachte und vor allem zu den Gesellschaftern passende Verträge - diese hat er vorher mit dem Steuerberater abgestimmt, welcher zudem selbstverständlich ordentliche GbR-Abschlüsse beisteuert – und der mitdenkende Notar beurkundet nicht blind, sondern hinterfragt bei evtl. Ungenauigkeiten und sorgt für die reibungslose Kommunikation mit dem Registergericht.

2. Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Umwandlung müssen die Gesellschafter selbst mitbringen: nämlich Weisheit, den zuvor genannten Berufsträgern zu vertrauen, wenn möglich ihr Business bzw. das operative Unternehmenshandeln geduldig zu erklären und sich beraten lassen. Denn das unter 1. beschriebene kann nicht aus einer Mustervorlage, einem Blogbeitrag oder einem Youtube-Video entnommen werden oder eins-zu-eins auf alle Umwandlungsvorhaben standardisiert angewandt werden, sondern das ist das professionelle Gesamtpaket – wofür schließlich Beratungshonorare und Gebühren gezahlt werden.

Buchwertneutrale Einbringung der GbR

Um die o.g. positiven Effekte der Steuerneutralität zu erreichen, ist je nach individueller Ausgangslage ein Zwischenschritt erforderlich, nämlich die Eintragung der Firma (hier GbR) in das Handelsregister als OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Eintragung als OHG dient hier als Korrektur, so dass nach Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes ein übertragender Rechtsträger vorliegt. Nach erfolgter Umwandlung und Registrierung der GmbH wird die OHG sofort wieder aus dem Handelsregister gelöscht.

Ohne Aufdeckung stiller Reserven können nach § 20 UmwStG Umwandlungsfälle, die Betriebsteile oder Unternehmensanteile zum Gegenstand haben, d.h. auch Einbringungsvorgänge außerhalb des UmwG, buchwertneutral gestaltet werden. Als Voraussetzung muss es sich jedoch immer um eine entgeltliche Übertragung handeln, d.h. als Gegenleistung für eingebrachte Unternehmensteile müssen Anteile an der neuen GmbH gewährt werden.

Bargründung einer neuen GmbH und Einbringen als Aufgeld (Agio)

Die GbR kann als Aufgeld (sog. Agio) im Rahmen einer Neugründung (Bargründung) in die GmbH eingebracht werden. Auch hierbei ist wieder Bedingung, dass den künftigen GmbH-Gesellschaftern als Gegenleistung für ihre GbR-Anteile wiederum Gesellschaftsanteile an der gegründeten GmbH gewährt werden. Denn wie oben beschrieben ist eines der Hauptziele ja den steuerneutralen, einheitlichen Umwandlungsvorgang zu erreichen.

Diesen Weg empfehle ich oft umwandlungsfreudigen GbR-Gesellschaftern, die sich eine kostenintensive Unternehmensbewertung ihrer GbR sparen wollen, weil die Vermögenswerte sich hauptsächlich aus ihrer jeweiligen Arbeitskraft ergibt und nicht aus materiellen Gegenständen oder Werten. Ausreichend ist meist eine einfache Unternehmensbewertung anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. nach einfacher Ertragswertmethode.

Fazit

Grundsätzlich gehe ich in meiner Beraterpraxis davon aus, dass die Umwandlung eurer Firma als GbR unter Ausnutzung der Steuerneutralität, d.h. unter Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen soll, folglich im Ergebnis nach der Umwandlung das Unternehmen mit neuer Rechtsform (GmbH) fortgeführt wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es mehrere Wege. Welcher am besten auf eure Unternehmenssituation passt, muss im ersten Beratungsschritt herausgearbeitet werden. Es gibt nach meiner Einschätzung  nicht das “beste Umwandlungskonzept und das Rundum- Sorglos-Paket”.

Eine Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist für die meisten Gesellschafter keine alltägliche, leichte Sache. Dabei darf nichts schiefgehen, was hinterher nicht mehr wiedergutzumachen ist oder korrigiert werden kann.

Von Anfang an solltet ihr alle oben genannten Berater für den jeweiligen fachlichen Baustein mit einbeziehen bzw. darauf achten, dass euer Beratungsteam auch miteinander gut kommuniziert. D.h. dass euer Steuerberater dem Rechtsanwalt oder dem Notar gut zuarbeitet oder das euer Rechtsanwalt Beratungsinhalte ggf. mit dem Notar VOR Beurkundung abstimmt.

Lasst euch auch hinsichtlich des Kostenaufwandes vorher einen genauen Überblick von allen beteiligten Beratern geben, welche Honorare und Gebühren entstehen. Gebühren beim Registergericht und Beurkundungsgebühren beim Notar sind z.B. bundeseinheitlich gleich, aber Stundensätze von Rechtsanwälten und Steuerberatern können sehr unterschiedlich sein.

Der Autor Marko Setzer berät seit über 10 Jahren als Berliner Rechtsanwalt Unternehmer bei gesellschaftsrechtlichen, sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Schritt für Schritt zum Start-up

Auf dem Weg zum Start-up gilt es viele Hürden zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Prozesse innerhalb des jungen Unternehmens als auch den rechtlichen Rahmen, der eingehalten werden muss, um durchstarten zu können. Wie sich dieser darstellt und warum sich externe Hilfe lohnt, wollen wir einmal etwas genauer beleuchten.

Es beginnt mit der Idee

Der erste logische Schritt auf dem Weg zum eigenen Start-up ist die Idee. Beim zukünftigen Geschäftsfeld sind dabei keine Grenzen gesetzt. In jedem Bereich sind Innovationen der Schlüssel für eine funktionierende Wirtschaft. Start-ups tragen dazu bei, indem sie auch immer wieder alt eingefahrene Prozesse aufbrechen und neu denken.

Seit einigen Jahren gibt es den Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit, die bei neuen Unternehmen ein wichtiges Thema ist. Investor*innen achten vermehrt auf dieses Kriterium, um auch langfristig Kooperationen eingehen zu können. Auch hinsichtlich der Mitarbeiter*innenführung können Start-ups neue Schwerpunkte setzten und so auf sich aufmerksam machen. Generell sind Start-ups also eine hervorragende Gelegenheit, um seine Ideen kreativ in die Tat umzusetzen.

Ein bestimmtes Alter für das Gründen gibt es dabei nicht. Unter dem Strich entscheiden die nötige Motivation und die passende Idee über den Erfolg eines Start-ups. Mitunter wagen sich daher auch schon junge Menschen an das Projekt. Generell spielt das Alter beim Gründen aber eine untergeordnete Rolle.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Ideen sind bei motivierten Neu-Unternehmern häufig bereits vorhanden. Zu größeren Problemen führt da schon eher der nächste Schritt auf dem Weg zum Start-up. Tatsächlich müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, bevor es so richtig losgehen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung des Unternehmens.

Wichtig ist dieser Prozess aus mehreren Gründen. Zum einen ist es ganz offizielle rechtliche Vorschrift. Ein Unternehmen bringt schließlich einige Verpflichtungen mit sich. So müssen Steuern abgeführt werden, die Angestellt*innen versorgt sein und noch einiges mehr. Aber auch für das Start-up selbst gibt es dadurch Vorteile, da die eigene Marke auf diese Weise geschützt wird.

Die Anmeldung der eigenen Marke

Da diese Vorgänge nicht ohne eine gewisse Bürokratie auskommen, lohnt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen. Eine Markenanmeldung mit Recht24-7 erleichtert den gesamten Vorgang, da sich Spezialisten um die Details der Anmeldung kümmern. Dies spart Zeit und Energie, sodass man sich als Gründer*in fortan wieder um die Ausarbeitung der eignen Projekte kümmern kann. Im Anschluss steht ein regulär angemeldetes Start-up, das bereit für seine ersten Erfolge ist.

Weiterhin erfährt das Start-up dadurch eine Beratung hinsichtlich der juristischen Details. Rechtliche Schwierigkeiten werden so schneller und fachkundig ausgeräumt, sodass es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Ebenfalls vorteilhaft gestaltet sich diese Dienstleistung bezüglich einer schnelleren Abwicklung aller zur Registrierung notwendigen Schritte. Dies betrifft auch die Auswahl der passenden Rechtsform, die das Start-up später haben soll.

Rückschläge einkalkulieren

Selbst mit der besten Idee und einer fachmännischen Beratung gerät jedes neue Unternehmen an einen Punkt, an dem es nicht wie gewünscht läuft. Dies zeigt schon ein kurzer Blick auf die Projekte anderer Gründer*innen. Derartige Rückschläge sind also völlig normal und sollten entsprechend von Beginn an einkalkuliert werden. Am Ende können sie sich sogar als nützlich erweisen, weil dadurch das Unternehmen erstmals richtig auf die Probe gestellt wird.

Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups

Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.

Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse

Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.

Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.

Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.

Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.

Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse

Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?

Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:

  • Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
  • Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.

Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden

Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.

Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:

  • Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
  • Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
  • Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
  • Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
  • Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
  • Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
  • Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.

Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.

Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.

Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse

  • Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren. 
  • Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
  • Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
  • Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.


Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung

Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.

Marktsegmentierung

Marktsegmentierung


Strategien für Start-ups

Die Gründung eines Start-ups kann viele Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind bekannt und es gibt dazu unzählige Hilfestellungen. Um den Erfolg eines Start-ups zu gewährleisten, ist es deshalb wichtig, einen konkreten Plan zu haben. Hierfür gibt es verschiedene Marktwahl- und Marktbearbeitungsstrategien. Im folgenden Artikel zeigen wir zwei Strategien, die jeder erfolgreiche Entrepreneur unbedingt kennen sollte.

Marktwahlstrategien

Eine gute Marktwahlstrategie hilft dabei, sich auf dem richtigen Markt zu positionieren. Zu diesem Zweck sollte man sich zunächst überlegen, ob man den Markt räumlich oder sachlich abgrenzt. Eine räumliche Marktabgrenzung ist im transportierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor nützlich. So können entstehende Transportkosten und Transaktionskosten verringert werden. Der Softwarehersteller SAP agiert z.B. auf einem globalen Markt in über 180 Ländern. Software und viele Dienstleistungen lassen sich heutzutage sehr einfach über das Internet vertreiben und unterliegen kaum einer räumlichen Einschränkung. Allerdings muss man trotzdem die örtliche Gesetzgebung beachten. Für viele Start-ups können hierbei Hürden entstehen, weshalb es sich empfiehlt, den Markteintritt vorsichtig zu wählen. Eine sachliche Marktabgrenzung ist besonders nützlich, um den Markt nach bestimmten Gütern oder Produkten einzugrenzen. So würden z.B. zu dem sachlichen Markt des Automobilherstellers VW alle weiteren Automobilhersteller, wie z.B. BMW, Daimler, Toyota etc. gehören. Es ist auch möglich, eine räumliche und sachliche Marktabgrenzung durchzuführen. So kann der relevante Markt noch präziser bestimmt werden.

Marktteilnehmerstrategien

Nachdem die Marktwahlstrategie festgelegt wurde, kann als Nächstes die Marktteilnehmerstrategie definiert werden. Hierbei wird auf alle am Markt teilnehmenden Parteien wie Konsument, Konkurrent und Abnehmer eingegangen. Kernstück sind hierbei Maßnahmen, welche sich vor allem an den Konsumenten richten. Ein Start-up muss sich überlegen, welchen Nutzen ein Kunde aus einem Produkt oder einer Dienstleistung gewinnen kann. Es ist essenziell, sich von der Konkurrenz abzuheben und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen. Dies kann gelingen, indem das Start-up dem Kunden entweder einen Leistungsvorteil oder einen Kostenvorteil bietet. Leistungsvorteile zeichnen sich durch eine erhöhte Qualität aus. Kostenvorteile wiederum durch einen günstigeren Preis. Besonders bereits etablierte Unternehmen können hier den Start-ups als Vorbild dienen.

Die Strategien sind dabei natürlich stark branchenabhängig. Wer etwa nur digital agieren will, hat unterschiedliche Möglichkeiten im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen, die offline agieren. Besonders im Gaming Bereich gibt es für den Sektor typische Marketingstrategien. So bieten z.B. neue Online Casinos ihren Kunden viele Vorteile, wie Bonusangebote und Aktionen an. Neukunden erhalten so oftmals einen Kostenvorteil durch Freispiele und können das Angebot der Webseiten zunächst austesten und kennenlernen. Viele Anbieter bieten zusätzlich gewisse Leistungsvorteile an, wie eine erhöhte Sicherheit durch eine SSL-Verschlüsselung und mehrere verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.

Ähnliches ist auch bei Streaminganbietern wie Netflix erkennbar. Dieser ermöglicht neuen Kunden zunächst einen kostenlosen Probemonat. Hier kann bereits durch das gesamte Angebot der Plattform gestöbert werden. Außerdem erhalten User Preisreduktionen, je mehr Accounts unter einem Namen angelegt werden. Die Kunden sollen so dem Unternehmen treu bleiben und nicht zu Wettbewerbern wie Amazon Prime wechseln. Im Marketing wird diese Strategie auch als Pull-Strategie bezeichnet. Das Start-up zieht den Kunden durch seine Maßnahmen an das Unternehmen heran. Werden diese Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, steigt auch die Markenbekanntheit. Dies führt wiederum zu einer stärkeren Kundenbindung, was den Unternehmenserfolg erhöht.

Fazit

Ein Start-up sollte sich immer eine Marktwahl- und eine Marktteilnehmerstrategie überlegen. Eine erfolgreiche Marktwahlstrategie kann einen räumlichen oder sachlichen Bezug haben. Sie hilft dem Start-up dabei eine Marktsegmentierung zu bilden. Die Marktteilnehmerstrategie ist hingegen wichtig, um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Dieser Wettbewerbsvorteil zeichnet sich durch einen Leistungs- und Kostenvorteil aus. Wichtig ist es hierbei den Nutzen des Kunden in den Vordergrund zu stellen. Dieser muss mit den richtigen Maßnahmen an das Unternehmen gebunden werden. Gerade in der Markteintrittsphase ist es für ein Start-up entscheidend, die Markenbekanntheit zu stärken. Nur so kann der Erfolg eines Start-ups gesichert werden.

Chef nach fünf

Mehr Geld, mehr Freude an der eigenen Arbeit und größere Sicherheit durch ein zweites Standbein. Das sind die Beweggründe vieler Angestellter, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Experten und Gründer berichten, wie der Start in diese Form der Selbständigkeit gelingt.

Bei manchem beginnt das Abenteuer „nebenberufliche Gründung“ mit einer Geschäftsidee. Karim Feldhaus entdeckte in seinem Job als Softwareentwickler, wie sehr kompetente Beratung zum Thema Wissensmanagement in Unternehmen fehlte. Feldhaus entschied sich, mit seinem Wissen und seiner Erfahrung diese Nische auszufüllen, reduzierte seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden und arbeitet fortan einen Tag in der Woche am Aufbau seines eigenen Unternehmens.
Uta Nommensen entwickelte ihre Idee aus einem Teilzeit-Job als Pressereferentin für einen Verband. Die Tätigkeit, im Home Office ausgeübt, lässt der Germanistin noch genügend Zeit und Raum für ein zweites Standbein als freie PR-Beraterin. Nicht zuletzt sprachen aus der Perspektive der alleinerziehenden Mutter auch finanzielle Gründe für eine weitere Einnahmequelle.

Geld war es auch, was Dörte Benz motivierte, sich nach weiteren Einkünften umzusehen. Die angestellte Logopädin verdiente zu wenig, um sich und die beiden Söhne über die Runden zu bringen. Benz, leidenschaftliche Köchin, machte sich zusammen mit zwei Kollegen mit Koch-Events selbständig. Damit verdient sie inzwischen fast genauso viel wie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Über kurz oder lang möchte sie zusätzlich zu den Koch-Events ein Catering-Geschäft eröffnen und dann hauptberuflich durchstarten. Doch davon weiß der Arbeitgeber noch nichts ...

Warum nebenbei gründen?

Kurzarbeit, sinkende Gehälter und erzwungene Stundenreduzierungen führen dazu, dass sich immer mehr Angestellte für die „Gründung nebenbei“ interessieren. Hinzu kommen Motivationen, die es schon immer gab: Endlich der eigene Herr sein, einen Ausgleich zu einer nur halb befriedigenden Tätigkeit finden und am besten gleich mit dem Hobby Geld verdienen. Gut ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründer plant – laut KFW-Gründungsmonitor – ihre Selbständigkeit künftig zum Vollerwerb auszubauen.

Dieser Plan ist eine gute Voraussetzung, um von Anfang an alles richtig zu machen. Denn wer vorhat, in absehbarer Zeit ganz von seiner Unternehmung leben zu können, geht meist anders an die Gründung heran. Eben so, wie es richtig ist: mit einem Businessplan und einer genauen Rentabilitätsberechnung. Honorare müssen von Anfang an so kalkuliert sein, dass sie auch ohne den Angestelltenjob tragen. „Da habe ich anfangs Fehler gemacht“, gibt Dörte Benz zu. Die Nebenjobgründerin ging einfach pauschal und ohne sich die Wettbewerber anzuschauen von einem Honorar von 18 Euro pro Stunde aus. „Dies war viel zu günstig.“

Da vorhandene Kunden radikalere Preisanpassungen so gut wie nie mitmachen, musste sie sich nach der Erhöhung eine komplett neue Zielgruppe erschließen und von vorn anfangen. Statt auf Stundenbasis berechnete sie ab sofort Tages- und Halbtagessätze sowie Wochenendzuschläge. So entstand ein durchschnittlicher Tagessatz von 400 Euro. Extras berechnete Benz auch extra, etwa mit 15 Euro netto pro eingesetzter Servicekraft und Stunde. „Ich musste mein Denken ganz umstellen“, so Benz. „So viel Geld zu nehmen hätte ich mich ohne Beratung und die Ermutigung durch Experten nie getraut.“ Nun hat Benz auch keinen Kleinunternehmerstatus mehr, sondern rechnet mit Umsatzsteuer. Das stellt das Vorhaben noch einmal zusätzlich auf professionellere Beine.

Gründerinnen – So packend Sie's

Die deutschen Gründerinnen haben es nach wie vor schwerer als ihre männlichen Kollegen. Lesen Sie hier, wie Sie die Nachteile ausgleichen und wie Sie es trotz schwieriger Startbedingungen packen.

„Weiberwirtschaft“ – wenn Katja von der Bey den Namen des Gründerinnenzentrums in Berlin nennt, erntet sie schon mal ein überraschtes Lachen. Die Mehrdeutigkeit des Namens ist Programm. „Den Vorurteilen gegenüber Gründerinnen begegnen wir mit Humor“, sagt die Geschäftsführerin des größten Gründerinnenzentrums (www.weiberwirtschaft.de) in Europa selbstbewusst. Und von vorgefertigten Meinungen über Frauen, die Unternehmen gründen, gibt es noch immer einige. Das Bild von der Hobbygründerin, die sich verwirklichen will, aber weiter vom Gehalt des Mannes lebt, hat sich in Deutschland noch längst nicht verflüchtigt. Von dieser Sorte allerdings gibt es keine einzige unter den 60 Gründerinnen in der Weiberwirtschaft in Berlin, einem Gewerbehof für Frauen mitten in Berlin gleich beim Alexanderplatz. Um einen Mietvertrag zu bekommen, hat jede von ihnen einen Plan über ihre wirtschaftlichen Existenz in den nächsten Jahren vorgelegt. Knapp die Hälfte der Frauen auf dem Hof sind im Bereich Dienstleistungen selbständig. Einige arbeiten im Gesundheitswesen, wenige im Handwerk und in der Produktion. Und damit ist die Weiberwirtschaft in Berlin typisch für die „Weiberwirtschaft“ in ganz Deutschland.

Unter den Gründerinnen, die 2002 von der KfW-Mittelstandsbank in ganz Deutschland geförderten wurden, hatten fast 66 Prozent vor, ein Dienstleistungsunternehmen zu gründen. 27 Prozent eröffneten Geschäfte im Handel und zusammen nur sieben Prozent der Frauen machten sich im Bereich industrielles Gewerbe und Baugewerbe selbständig. Mehr als 600.000 Frauen haben im Jahr 2003 ein Unternehmen gegründet, ermittelte die Bank. Sie betreiben längst nicht nur Ein-Frau-Unternehmen, sondern haben zusammen fast eine Million Arbeitsplätze geschaffen. Und auch andere Zahlen sprechen für Gründerinnen: Sie gründen erfolgreicher, brechen seltener ab und zahlen Kredite und Fördergelder dadurch zuverlässiger zurück, heißt es in einer Studie der Fachhochschule Hannover.

Frauen gründen erfolgreicher, brechen seltener ab und zahlen Kredite und Fördergelder dadurch zuverlässiger zurück

Sie sind am Zug

Viel wichtiger als Geld ist die richtige Strategie beim Start – sagt Coach Kerstin Friedrich. Und: Gründer, die sich spezialisieren, haben einen enormen strategischen Vorteil. Lesen Sie, wie auch Sie Ihre Strategie – und damit Ihre Erfolgschancen – drastisch verbessern können.

Sieben von zehn erfolglosen Existenzgründern scheitern, weil sie ihre Geschäftsidee auf einem unzulänglichen Finanzierungskonzept aufgebaut haben – das ermittelte schon vor Jahren die Deutsche Ausgleichsbank, die unter anderem für die Gewährung von staatlich begünstigten Existenzgründungsdarlehen zuständig war. Glaubt man dieser Statistik, so müsste man lediglich die Finanzierung etwas sorgfältiger planen als bisher, um einen Existenzgründer erfolgreicher zu machen. So ist es denn kein Wunder, dass Banken und Berater in erster Linie auf den Businessplan schielen, wenn es darum geht, die Erfolgschancen eines Projektes zu verbessern.

Doch fehlerhafte Finanzierungskonzepte sind nur vordergründig verantwortlich für viele Jungunternehmer-Pleiten. Das Kernproblem ist die mangelhafte Strategie. Denn was heißt es schon, ein „unzulängliches Finanzierungskonzept“ zu haben? In aller Regel wohl, dass die geplanten Einnahmen nicht genug sprudeln, um die (eventuell unterschätzten) Kosten zu decken. Mit anderen Worten: Die Leistung war für die angepeilte Zielgruppe nicht so attraktiv wie vermutet. Und in solchen Fällen nutzt denn auch das schönste Finanzierungskonzept nichts: Wer sich im immer härteren Wettbewerb um die Aufmerksamkeit und Zahlungsbereitschaft der Kunden nicht durchzusetzen weiß, dem ist auch mit Geld nicht zu helfen. Darum gilt ganz besonders bei Gründern: Auf die richtige Strategie kommt es an!

„Eine Strategie brauche ich nicht – ich brauche mehr Kunden und mehr Umsatz“ – so oder ähnlich denken nicht nur Existenzgründer, sondern auch 90 Prozent aller kleinen und mittelständischen Unternehmer. Dabei wird häufig übersehen, dass jedes Unternehmen über eine bestimmte Strategie verfügt. Den wenigsten ist diese jedoch bewusst. Diesen Luxus kann man sich leisten, solange das Geschäft mehr oder weniger von allein läuft. Doch in allen anderen Fällen gilt: erst die Strategie – dann alles andere!

Wenn man strategisch richtig liegt, kann man auch Geld verdienen, ohne sich überanstrengen zu müssen. Wenn man aber strategisch daneben liegt, kann man strampeln, wie man will und verdient trotzdem kein Geld