Kleingewerbe anmelden: Darauf müssen Sie achten

Autor: Erik Renk
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Wer meldet ein Kleingewerbe an? Wo wird dieses angemeldet und wodurch unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe? Hat das Kleingewerbe etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun? Fragen über Fragen - hier sind die Antworten:

Anmeldung des Kleingewerbes beim Gewerbeamt

Nach § 18 EStG (Einkommenssteuergesetz) gibt es freiberuflich Tätige und Gewerbetreibende. Alle Gewerbetreibenden müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die freiberuflich Tätigen haben den Vorteil, dass Sie kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler sind z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Notare. Welche Berufe noch dazu gehören, können Sie im § 18 EStG nachlesen.

Freiberufler sind keine Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammer und müssen somit keinen Beitrag zur Kammer leisten. Zudem sind sie nicht gewerbesteuerpflichtig. Allerdings müssen sie sich - je nach Beruf - bei berufsständischen Kammern anmelden.

Alle anderen unternehmerisch Tätigen - also auch Kleingewerbetreibende - müssen ein Gewerbe anmelden. Dies erfolgt auf dem Postweg oder persönlich vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt, gelegentlich auch bereits online. Das Verfahren regelt jede Gemeinde individuell.

Sie können ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Ein Nebengewerbe können Sie anmelden, wenn Sie noch einen Hauptberuf oder einen anderen Arbeitsmittelpunkt haben, zum Beispiel ein Studium. Ein Nebengewerbe darf maximal 18 bis 20 Stunden Zeit pro Woche in Anspruch nehmen und darf Ihren Haupterwerb wirtschaftlich nicht übersteigen. Dafür müssen Sie keine Sozialabgaben auf die Umsätze zahlen. 

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind unabhängig von Haupt- oder Nebengewerbe und belaufen sich - je nach Gemeinde unterschiedlich - auf 10 bis 60 Euro. 

Anmeldung des Kleingewerbes beim Finanzamt

Durch Anmeldung des Gewerbes wird eine Information über die Gewerbeanmeldung an das Finanzamt und an die Handelskammer geschickt. Das Finanzamt sendet darauf einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und an das Finanzamt zurücksenden müssen. 

Als Kleingewerbetreibender können Sie in der Regel Ihre private Steuernummer weiterverwenden. Möglicherweise erhalten Sie aber vom Finanzamt innerhalb weniger Tage eine neue Steuernummer für Ihren Gewerbebetrieb, dann sollten Sie diese verwenden.

Hinweis: Auch als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuer-, einkommens- und gewerbesteuerpflichtig. Wegen der Umsatzsteuerpflicht müssen Sie, wenn Sie Waren oder Leistungen ins Ausland verkaufen, noch eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer beantragen. Diese müssen Sie auf Rechnungen für ausländische Kunden angeben. Sie können diese Nummer auch auf ihren Inlandsrechnungen statt der Steuernummer verwenden, dann benötigen Sie nur ein einheitliches Rechnungsformular. Die UID-Nummer beantragen Sie beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis.

Wenn die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt erledigt sind, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Eine Anmeldung im Handelsregister muss das kleingewerbliche Unternehmen nicht vornehmen, das müssen nur kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe tun. Dazu unten mehr.

Befreiung des Kleingewerbes vom IHK- bzw. HWK-Beitrag

Die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer schickt Ihnen einen Erfassungsbogen. Falls Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht bereits anderweitig selbständig tätig waren, können Sie sich als Kleingewerbetreibender ohne Eintrag ins Handelsregister nach § 3 Abs. 3 Satz 4 IHK-Gesetz für zwei Jahre vollständig und für weitere zwei Jahre teilweise vom IHK-Beitrag (bz. HWK-Beitrag) befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Der Kammerbeitrag beläuft sich ansonsten auf mindestens 32 Euro pro Jahr und steigt abhängig von Ihrem Gewinn.

Auch Gründer im Handwerk können sich von der HWK-Beitrag in den ersten vier Jahren vollständig bzw. teilweise befreien lassen, wenn Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.

In den Jahren, in denen Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 5.200 Euro pro Jahr unterschreitet, werden Sie vollständig vom Kammerbeitrag befreit § 3 IHK-Gesetz. Diese Grenze gilt auch für Kleingewerbetreibende im Handwerk.

Diese Vorschriften regeln die Definition eines Kleingewerbes

Was hat es mit einem Kleingewerbe auf sich? Ein Kleingewerbetreibender ist nicht verpflichtet, die Handelsrechtlichen Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch einzuhalten.


Aus dem HGB § 1  

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Was ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb? Dafür gibt es zwei Erklärungen. Auf der einen Seite die Rechtsform, die gewählt wurde und auf der anderen Seite der Umsatz und weitere Merkmale.  

Beim Umsatz existiert der Richtwert von 250.000 Euro pro Jahr. Wird dieser überschritten - und kommen andere Merkmale wie mehr als 5 Mitarbeiter, mehrere Betriebsstätten, großes Produkt- und Leistungsangebot hinzu - ist nicht mehr von einem Kleingewerbe die Rede.

Bei dieser Größenordnung ist ein kaufmännisch geführtes Unternehmen erforderlich. Das Finanzamt trifft dazu die Entscheidungen und schaut sich den Betrieb genau an. Im Zweifel sollten Sie sich mit dem Finanzamt abstimmen.

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft oder ein Handelsgewerbe haben oder die Umsatzgrenze überschritten wird, sieht das Handelsrecht eine Reihe von Vorschriften vor. Diese verursachen ein hohes Maß an administrativen Aufwand:  

1) Doppelte Buchführung. Sie müssen jedes Jahr eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen und veröffentlichen. 

2) Durchführung einer Inventur.

3) Eintragung ins Handelsregister.

4) Erstellung eines Lageberichts.

5) Beachtung von weiteren kaufmännischen Vorschriften wie das kaufmännische Bestätigungsschreiben.

Kleingewerbe anmelden - mit der richtigen Rechtsform

Es gibt nur zwei Rechtsformen, mit denen Sie ein Kleingewerbetreibender sein können: Das Einzelunternehmen oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese können formfrei gegründet werden und müssen nicht ins Handelsregister eingetragen. Bei der GbR macht es Sinn, für den Fall der Auflösung oder des Todesfalls eines Mitgesellschafters einen Gesellschaftsvertrag zu schließen. Ein Einzelunternehmer ist ein einzelner Gründer, insofern gibt es nichts zu regeln. Sie können sich als Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen lassen. Sie sind dann ein eingetragener Kaufmann e.k. und müssen die handelsrechtlichen Vorschriften beachten.  

Alle anderen Gesellschaftsformen wie OHG, KG, UG, AG und GmbH können kein Kleingewerbe anmelden oder einrichten. Sie gelten als Ist-Kaufleute und müssen die handelsrechtlichen Vorschriften beachten.

Kleingewerbe anmelden - nur mit dem richtigen Namen

Durch das Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III), das am 25.03.2009 in Kraft getreten ist, ist der § 15b Gewo (Gewerbeordnung) entfallen. Dieser hat den Namen eines Kleingewerbetreibenden eindeutig bestimmt.

Die Regelung besagte, dass der Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und einer ladungsfahigen Anschrift angegeben werden musste. Das einzige, was möglich war, war zum Beispiel “Friseur Max Muster“. Der Paragraph ist zwar entfallen, es gibt jedoch eine Reihe von Vorschriften, aus denen die Namengebung hervor geht. Hierzu zählen das Umsatzsteuergesetz, das Telemediengesetz, die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und viele weitere.  

Kurz gesagt: Es bleibt dabei, dass Sie Ihr Unternehmen nur Ihrem Namen und Vornamen bezeichnen dürfen und eine ladungsfähige Anschrift benötigen.  

Ein Kleingewerbetreibender ist Unternehmer in Person und keine Firma. Er muss zwingend so auftreten. Ein Werbezeichen, auch „Marke“ genannt, darf nicht zur Verwechslung mit dem Firmennamen führen. Ist dies der Fall, muss dieser die handelsrechtlichen Vorschriften gegen sich gelten lassen.  

Da der Kleingewerbetreibende Unternehmer in Person ist, kann er keinen Geschäftsführer bestellen und keine Prokura erteilen. Um Vollmachten zu erteilen, kann er nur eine nach §§ 164 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Gesamtvertretungsvollmacht erstellen.

Steuerliche Vorschriften, wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden

Gewerbesteuer 

Sie haben als Einzelunternehmer einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Gewerbe. Sollten Sie zwei unterschiedliche Tätigkeiten haben, melden Sie zwei Gewerbe an. Sie haben dann zwei Freibeträge. Überschreiten Sie den Freibetrag, wird Gewerbesteuer fällig.


Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung  

Vorab: Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit dem Kleingewerbe zu tun. Die Vermischung beider Begriffe ist ein gängiges Missverständnis.

Nach § 12 UstG (Umsatzsteuergesetz) ist jeder Umsatz in Deutschland Umsatzsteuerpflichtig. Es gibt verschiedene Umsatzsteuersätze wie 19 Prozent auf Dienstleistungen und 7 Prozent auf Nahrungsmittel. Die Umsatzsteuer muss ausgewiesen, monatlich an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden. Es gibt zwar keine expliziten Regelungen für Kleingewerbe, aber eine Reihe von Vorschriften, die Sie als Kleingewerbe für sich nutzen können.  

Wenn Sie auf dem steuerlichen Erfassungsbogen Kleinunternehmerregelung ankreuzen, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und anmelden. Das spart erstmal Zeit und Geld. Allerdings können Sie die Vorsteuer aus Anschaffungen und Wareneinkauf nicht geltend machen. 

Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung sind gegeben, wenn Sie im Vorjahr weniger 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und im gleichen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen werden. Überschreiten Sie diese Grenzen, werden Sie Regelunternehmer und müssen Umsatzsteuer abführen und ausweisen. Haben Sie auf dem steuerlichen Erfassungsbogen Regelunternehmer angekreuzt, können Sie diese Entscheidung nicht mehr ändern. Als Regelunternehmer haben Sie den Vorteil, dass Ihnen die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmer bei Anschaffungen wie Autos oder Computer bezahlen, bei Einreichung wieder erstattet wird. Bei den potenziell höheren Verlusten in der Startphase sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie als Regelunternehmer die bessere Wahl treffen. Für genaue Aussagen sprechen Sie mit einem Steuerberater.  

 

Umsatzsteuer und die Ist-Versteuerung

Wenn Sie Regelunternehmer wählen, können Sie als Kleingewerbetreibender vom  Vorteil der Ist-Versteuerung profitieren. Diese ist auf dem steuerlichen Erfassungsbogen zu wählen. Sie sagt aus, dass die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Umsatz tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist. Bei Sollversteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung an das Finanzamt abführen, obwohl die Umsätze noch nicht auf Ihrem Konto sind. Dies führt bei langen Zahlungszielen zu Liquiditätsproblemen. Wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung wählen, brauchen Sie dies nicht zu beachten.  


Einnahmenüberschussrechnung

In dem § 141 AO (Abgabenordnung) sind zwei Größenordnungen genannt, die erhebliche Vorteile bedeuten. Wenn Sie unter 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz bleiben (ab dem 1.1.2016), brauchen Sie keine Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Es reicht eine Einnahmenüberschussrechnung aus. Diese ist einfacher anzufertigen und kostet beim Steuerberater nur einen Bruchteil der Bilanz. Über diverse Programme ist es möglich, diese bei angemessenem Zeitaufwand für die Einarbeitung selbst zu erstellen. Sie können Tools nutzen, die Sie durch eine Einnahmenüberschussrechnung führen.

Tipp: Die Aufbewahrungsfristen beachten: Bitte werfen Sie nichts weg. Nach § 147 AO  (Abgabenordnung) müssen Sie geschäftliche Unterlagen bis zu 10 Jahre aufbewahren. Thermobelege sollten kopiert werden.

Kleingewerbe anmelden - Zusammenfassung

1. Sie können kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Nebengewerbe oder Hauptgewerbe. Dies spielt für das Kleingewerbe keine Rolle.

2. Wählen Sie die Rechtsform eines Einzelunternehmers oder einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

3. Achten Sie darauf, dass Ihr Gewerbe die Umsatzgrößen nicht überschreitet.

4. Der Name Ihres Gewerbes muss zusammenstehend auf Ihren Vor- und Nachnamen lauten.

Alles über die verschiedenen Gründungs- und Rechtsformen

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Generative KI – Chancen für Startups

Wie Startups mit drei Tipps die Kosten und Performance für ihren KI-Case optimieren können.

Das deutsche KI-Startup-Ökosystem befindet sich 2025 weiter im Gründungsboom. Nie gab es mehr KI-Gründer in Deutschland und alleine im vergangenen Jahr wuchs die Zahl der KI-Startups um 35 Prozent. Auch für Investoren bleibt KI eines der vielversprechendsten Themen. Sie investierten 2024 fast 200 Millionen mehr in deutsche KI-Jungunternehmen als im Vorjahr. Vor allem deutsche KI-Startups im B2B-Bereich mit branchenspezifischen Lösungen für die Fertigung, Logistik und das Gesundheitswesen haben aktuell ausgezeichnete Wachstumschancen. Sie können von einer engen Vernetzung mit dem Mittelstand und führenden Forschungseinrichtungen in Deutschland profitieren. Typische KI-Anwendungsfelder von aufstrebenden deutschen Startups wie BlueAvenir, PlanA, Smart Reporting oder nnamu liegen dabei u.a. in der Softwareentwicklung, Sprach- und Bilderkennung oder datenbasierten Analyseverfahren zur Entscheidungsunterstützung.

KI-Chancen und die häufigsten Hürden

Während die Gesamtfinanzierung für KI-Projekte wächst, scheitern in der Praxis vielversprechende Ideen von Startups aber auch immer wieder am konkreten Business Case. Langfristig können sich insbesondere unterschätzte Kosten und eine schwache Performance der Anwendungen wie ein Bremsklotz auswirken. Die Nutzung von Sprachmodellen ist dank API-basierten Diensten sehr einfach geworden, dennoch können sich hier bei großen Volumina und ungeschickter Modell-Wahl schnell höhere Kosten aufsummieren. Gleichzeitig spielt die Performance des KI-Systems eine wichtige Rolle für eine langfristige Profitabilität. So führen besonders hohe Latenzzeiten bei der Model-Inference zu trägeren Systemen, die Nutzeranfragen nicht schnell genug verbreiten und die Attraktivität der Anwendung erheblich mindern.

Gerade Startups setzen oft auf die Cloud, da sie unabhängig vom technischen Hintergrund einfachen Zugang zu KI und die nötige Flexibilität ermöglicht. Drei innovative Methoden erweisen sich in der Cloud als besonders hilfreich, um eine optimale Balance zwischen Leistungsfähigkeit, Kosten und Nutzerfreundlichkeit für die Umsetzung des eigenen KI-Anwendungsfalls zu finden. So kann jeder Gründer seine KI-Ideen schnell, kosteneffizient und sicher umsetzen.

KI-Modellauswahl: Kleiner, aber schneller

Für Startups ist es entscheidend, das richtige KI-Modell für ihren Anwendungsfall zu wählen, um Kosten und Leistung optimal auszubalancieren. Anbieter wie Anthropic, AI21 Labs, Meta, Cohere, Mistral und Amazon bieten Modelle in verschiedenen Größen an – kleinere Varianten sind oft günstiger und reagieren mit kürzerer Antwortzeit. Nach einer ersten Validierung mit einem leistungsstarken Modell können Startups Tools wie Amazon Bedrock Evaluations nutzen, um herauszufinden, welches Modell in welcher Größe ähnliche Ergebnisse bei geringeren Kosten oder höherer Geschwindigkeit liefert. Diese Evaluierungen helfen dabei, die Leistungsfähigkeit und Effizienz zu beurteilen, indem Metriken wie semantische Robustheit und Genauigkeit bei der Informationsabfrage analysiert werden. Durch eine Kombination aus automatisierten Bewertungen mit Large Language Models (LLMs) und menschlicher Prüfung können Startups die beste Balance zwischen Leistung, Kosten und Geschwindigkeit für ihre individuellen Bedürfnisse finden.

Prompt Caching: Zwischenspeicherung für wiederkehrende Anfragen

Eine weitere smarte Methode, um die Antwortzeiten von KI-Modellen zu verkürzen und Kosten zu senken, ist das Prompt-Caching. Wenn ein digitaler Assistent sich bei jeder Frage immer wieder die gleichen Grundinformationen durchlesen müsste, dann wäre das extrem ineffizient. Genau hier setzt das Prompt-Caching an und speichert feste Teile des Prompts, wie grundlegende Anweisungen für das LLM, direkt in der Inferenz-Hardware zwischen. Nur die variablen, nutzerspezifischen Daten, die sich von Aufruf zu Aufruf verändern, werden bei jeder Anfrage neu übermittelt. Das spart nicht nur Rechenleistung, sondern sorgt auch für schnellere Antworten – ideal für Anwendungen wie Chatbots oder personalisierte KI-Assistenten, die häufig wiederkehrende Anfragen verarbeiten. Mit Amazon Bedrock lässt sich diese Technik einfach nutzen, indem das Caching und das Setzen von Cache-Checkpoints automatisch verwaltet werden können. Sobald das Caching aktiviert ist, übernimmt der Service das gesamte Cache-Management automatisch. So lassen sich bis zu 90 Prozent kosteneffiziente KI-Anwendungen mit minimalem Konfigurationsaufwand realisieren.

Model Distillation: KI-Wissen auf das Wesentliche fokussieren

Eine dritte bewährte Option ist Model Distillation. Das Prinzip ist einfach und kann vereinfacht als ein intelligenter Wissenstransfer in der Welt der KI beschrieben werden. Also so, als ob ein erfahrener Lehrer (ein großes, leistungsstarkes KI-Modell) seinem Schüler (einem kleineren, schnelleren Modell) die wichtigsten Konzepte beibringt. Dabei nutzt dieser Prozess synthetische Trainingsdaten, die auf realen Anwendungsbeispielen basieren. Das Ergebnis ist ein kompakteres Modell, das für einen spezifischen Anwendungsfall ähnlich gute Ergebnisse liefert wie das größere Modell, dabei aber deutlich schneller und kostengünstiger arbeitet. Destillierte Modelle in Amazon Bedrock können bis zu fünfmal schneller arbeiten und die Kosten um bis zu 75 Prozent senken im Vergleich zu den Originalmodellen – bei Genauigkeitsverlust von weniger als zwei Prozent.

Fazit

Erfolgreiche KI-Lösungen können mit der Cloud kosteneffizienter und performanter umgesetzt werden. Das erfordert zwar ein wenig technisches Know-how, aber die Cloud reduziert die Einstiegshürden erheblich und ermöglicht es auch kleineren Unternehmen, mit drei bewährten Methoden das KI-Potenzial effektiver auszuschöpfen. Startups haben mit der Cloud die maximale Flexibilität, um entweder von den leistungsfähigsten vortrainierten LLMs zu profitieren oder alternativ eigene LLMs mit maßgeschneiderter Infrastruktur zu entwickeln bzw. auf fertige Dienste mit integrierter generativer KI zuzugreifen.

Der Autor Constantin Gonzalez ist Principal Solutions Architect bei Amazon Web Services (AWS) in München.
Die Autorin 
Jennifer Grün ist Senior Specialist - Machine Learning bei AWS in München.

Businessplan für Gründende – alle Infos, Hinweise und Tipps zur Erstellung

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du berücksichtigen musst. Jetzt direkt nachlesen!

So bringst  du die Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später auf die Nase fallen. Denn: Dieses Dokument bildet das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Und bildet somit das Fundament für die Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber davon zu überzeugen, in deine Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Ziele
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen entnimmst du der nachfolgenden Tabelle:

Selbstständig machen als Fitnesscoach

So gelingt es, als Fitnesstrainer Karriere zu machen!

Fitness und gesunde Ernährung nehmen im heutigen Gesellschaftsbild einen großen Stellenwert ein. Mehr als 12 Millionen Menschen haben eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abgeschlossen oder trainieren regelmäßig Zuhause im heimischen Fitnessstudio. Den Körper gesund und in Form zu halten, ist demnach immer mehr Menschen hierzulande deutlich wichtiger geworden. Durch die gestiegene Nachfrage im Fitness- und Ernährungsbereich sind Fitnesstrainer gefragter denn je. In vielen Großstädten herrscht ein großer Mangel an gut ausgebildeten und lizenzierten Fitnessstrainern. So liegt die Gunst der Stunde auf dem Arbeitsmarkt derzeit auch im Fitnessbereich. Wer selbst schon lange Erfahrung mit Fitness und einer begleitenden Ernährung gesammelt hat, dem stehen als Fitnesstrainer rosige Zeiten bevor.

Doch kann längst nicht jeder Fitness-Profi ein professionelles Training in einem Fitnessstudio abhalten. Um einen Trainingsprogramm zu leiten, ist eine entsprechende Trainerlizenz notwendig. Diese lässt sich heutzutage ganz unkompliziert und zeitlich flexibel bei diversen Online-Kursen erlangen. Demnach lässt sich eine Karriere im Fitnessbereich ohne große Schwierigkeiten einleiten. Allerdings benötigt man neben einer Trainerlizenz noch ein paar weitere Fähigkeiten, um als Fitnesstrainer wirklich erfolgreich durchzustarten.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie mit einer Reihe von praktischen Tipps und Tricks auf dem Weg zum Fitnesslehrer unterstützt. So bekommen Sie hier einen Einblick in die Voraussetzungen und Qualifikationen, die Anwärter auf den Beruf des Fitnesstrainers mitbringen müssen.



Trainerlizenz Grundvoraussetzung für Selbstständigkeit als Fitnesscoach



Um selbstständiger Fitnesstrainer werden zu können, benötigt man eine entsprechende Trainerlizenz. Dabei handelt es sich bei der Grundausbildung als Fitnesstrainer um die B-Lizenz, die sich heutzutage auch bei freier Zeiteinteilung in einem Online-Seminar wie auf online-trainer-lizenz.de absolvieren lässt. In Online-Kursen werden dem Teilnehmer dabei einige Abläufe von Trainingsmethoden sowie Funktionen des menschlichen Körpers beigebracht, die als Basisqualifikation für die Arbeit als Fitnesscoach dienen. Neben einigen Grundkenntnissen für Trainingsprogramme sind es auch wichtige Anleitungen in der Ernährungslehre zu lernen. Die Trainerlizenz im Online-Bereich für angehende selbstständige Fitnesstrainer, die haupt- oder nebenberuflich in der Fitnessbranche Fuß fassen wollen, lässt sich dabei zeitlich sehr flexibel einplanen.

Fitnesstrainer sind auch Motivationscoaches



Neben Fitness und Ernährung müssen Fitnesstrainer auch ein Talent dafür besitzen, andere Menschen zu motivieren. Denn die Arbeit als Fitnesscoach in einem Fitnessstudio oder während eines Privattrainings erfordert eine Menge Hingebung und Motivation im Umgang und Training mit seinen Klienten. Die richtigen Ansprachen und Motivationsreden verhelfen zu mehr Erfolg während des Fitnesstrainings. Demnach haben vor allem extrovertierte Persönlichkeiten gute Grundvoraussetzungen, um sich ein Standbein in der Fitnessbranche aufzubauen. Klienten in einem Fitnessstudio erwarten von ihrem Fitnesstrainer mit allen Mitteln zum Sportprogamm motiviert zu werden.



Kompetenz und Erfahrung mitbringen



Wer von der Selbstständigkeit und beruflichen Unabhängigkeit als Fitnesstrainer träumt, sollte die nötige Erfahrung und Kompetenz mitbringen. So sollte man selbst schon einige Jahre im Fitnessbereich hinter sich haben, ehe man sich zutrauen sollte, andere Menschen zu trainieren. Denn Hand auf Herz: Würden Sie einen Fitnesstrainer mit Bierbauch und untrainierten Beinen seriös finden? Wahrscheinlich nicht. Demnach ist auch das Erscheinungsbild eines Fitnesstrainers wichtig. Nur wer selbst in Form und auf einem guten Fitness-Level ist, hat die Möglichkeit, langfristig erfolgreich im Business als Fitnesstrainer tätig zu sein. So müssen Fitnesstrainer auch abseits des Jobs den eigenen Körper ständig in Form halten, um als seriöser Fitnesstrainer durchzugehen.

Restaurant eröffnen: Selbstständig mit dem eigenen Restaurant

Wenn Sie sich mit einem Restaurant selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Restaurants achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für zukünftige Restaurantinhaber:

  • Anzahl Restaurants in Deutschland: 72.481 (DEHOGA 2016)
  • Jahresumsatz Restaurants gesamt: 26,9 Mrd. € (Statista 2016)
  • Durchschnittsumsatz pro Betrieb: 315.000 € netto, 450.000 € in kleineren Betrieben (destatis 2016)
  • Anzahl der Beschäftigten in der speisengeprägten Gastronomie: 1.158.824
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: 33.000 € (2015), nur 19.000 € in kleineren Betrieben (2011) (destatis 2011/2016)
  • Mögliche Zusatzgeschäfte: Lieferservice, Catering, Foodtruck
  • Wettbewerber: Fast-Food-Ketten, Caterer, Lieferdienste
  • Kostenstruktur in Restaurants (mit herkömmlicher Bedienung): Personalkosten (Küchenprodukte, die verarbeitet werden, zählen hier auch rein): 30,4 %; Materialeinsatz, Energiekosten: 30,9 %; Miete/Pacht: 9,2 %; Handelswareneinsatz (z.B. Wein): 0,8 %; Sonstiger Aufwand: 14,3 % (destatis 2015)

Branchen-Insights für selbstständige Restaurantbesitzer

Den Ergebnissen der DEHOGA-Konjunkturumfrage zufolge blicken Gastronomen insgesamt positiv auf das zurückliegende Winterhalbjahr. Die Konsumfreude der Deutschen und die stabile Konjunktur sind weiterhin Stütze der Branche. So berichten 42,7 Prozent der befragten Betriebe von guten und 40,1 Prozent von befriedigenden Geschäften in den Monaten Oktober 2017 bis März 2018. 17,2 Prozent beurteilen ihre geschäftliche Situation dagegen negativ. Der Saldo aus Negativ- und Positivmeldungen sank leicht um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr auf plus 25,5 Prozentpunkte.

Ferner berichten 34,9 Prozent der Gastronomen von steigenden Umsätzen im Winterhalbjahr (Vorjahr 31,00 Prozent). 31,9 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbußen hinnehmen (Vorjahr 31,8 Prozent). Das Gästeaufkommen stieg bei 28,1 Prozent der Befragten (Vorjahr 28,6 Prozent). 29,9 Prozent der Betriebe hatten Gästerückgänge zu verzeichnen (Vorjahr 27,8 Prozent).

Die Ertragssituation in der Gastronomie bleibt jedoch kritisch: 46,8 Prozent hatten einen Ertragsrückgang zu beklagen (Vorjahr 45,6 Prozent). Hauptursache hierfür sind die hohen Betriebskosten und der starke Preisdruck. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohnes sahen sich viele Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen: 36,0 Prozent der Befragten erhöhten ihre Preise (Vorjahr 38,8 Prozent).

Faustregel: 1/3 des Umsatzes müssen für feste Kosten, 1/3 für Einkauf geplant werden. Bleibt 1/3 als Roherlös, von dem u.a. noch Personalkosten bezahlt werden müssen.

Gründen im E-Commerce - so klappt der Onlinehandel

Im E-Commerce selbstständig machen: Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig einen Online-Shop zu eröffnen.

Zahlen, Daten, Fakten für E-Commerce-Gründer

Wachstum: Der Online-Handel legt rasant zu (2016: + 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Perspektive: 2017 werden im deutschen Online-Handel 58,5 Mrd. Euro Umsatz erwartet, das ist ein Plus von 11 Prozent gegenüber 2016 (Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, bevh)

Starkes Segment: Der Sektor „Möbel, Leuchten, Deko“ ist am stärksten gewachsen (2016: + 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Starker Marketingkanal: E-Mail ist der verkaufsstärkste Marketingkanal: über 58 Prozent der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Schwacher Marketingkanal: Displaywerbung ist der schwächste Marketingkanal: 69 Prozent unter der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Konversionen mobil: Mobile Plattformen haben die schlechtesten Konversionsraten: Desktop-User konvertieren 53 Prozent besser als der Durchschnitt, mobile Nutzer 41 Prozent schlechter, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Webshop-Installationen: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland betreibt einen Webshop (Bitkom 2016)

Bedeutung Marktplätze: Jedes vierte Unternehmen in Deutschland verkauft über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay (Bitkom 2016)

Shops in Apps: Smartphone-Apps werden von 6 Prozent aller Unternehmen für den Vertrieb genutzt (Bitkom 2016)

Digitalisierung: Große Unternehmen haben gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen einen Vorsprung bei der Nutzung von Online-Vertriebswegen (Bitkom 2016)

Was versteht man unter E-Commerce bzw. Onlinehandel?

E-Commerce bezeichnet den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet über einen Online-Shop. Die rasante Entwicklung des World Wide Web hat ein enormes Wachstum des E-Commerce ausgelöst. In praktisch allen Lebensbereichen kann man heute Waren und Leistungen über den Vertriebskanal Internet erwerben.

Selbstständig machen als SEO-Berater

Wenn Sie sich als SEO-Freelancer selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer SEO-Beratung achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige SEO-Berater

Investitionen dt. Unternehmen in IT-Services: 39 Mrd. Euro (2017, Quelle Bitkom, Wachstumsrate: +2,3% gegenüber 2016)

Marktvolumen im IT-Beratungsbereich: ca. 7,8 Mrd. Euro (2015, Quelle: VR-Branchenbriefe, Lünendonk Studie 2015)

Durchschnittlicher Stundensatz IT-Freelancer: 83,48 € (2016, GULP Freelancer Studie 2016)

Durchschnittlicher Jahresumsatz IT-Freelancer: 139.087 € (2016, + 10,8% gegenüber Vorjahr, GULP Freelancer Studie 2016)

Nachfrage nach IT-Beratung: 2016: 21% der befragten Unternehmen, 2015: 14% der befragten Unternehmen (Bitkom 2016)

Prognose weltweite Umsätze mit SEA (Suchmaschinenwerbung):  2017: 92 Mrd. Euro, 2021: 138 Mrd.  Euro (statista)

Mehr Investitionen in SEO: 2015 gaben 62% der IKT-Unternehmen an, ihre Ausgaben für SEO steigern zu wollen, nur 3% wollten reduzieren (Bitkom)

Monatliches Budget für SEO (2014): 0 bis 500 Euro: 59%, 500 bis 1000 Euro: 11%, 1000 bis 2000 Euro: 8%, mehr als 2000 Euro: 22% der KMU (SeoExpert)

Was versteht man unter SEO-Beratung?

SEO bedeutet Suchmaschinenoptimierung, englisch "Search Engine Optimization". Es geht darum, Webinhalte in den unbezahlten Suchergebnissen von Google und anderen Suchmaschinen besser zu listen und damit höhere Reichweiten zu erzielen. Ein SEO-Berater, oder einfach auch "SEO" genannt, hilft seinen Kunden, ihre Suchmaschinen-Rankings zu verbessern. Bei der SEO-Beratung handelt es sich in der Regel nicht um eine einmalige Dienstleistung, sondern um meinen kontinuierlichen Prozess.

Selbstständig machen mit einem Café

Wenn Sie sich mit einem Café selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Cafés achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für Cafés

Cafés in Deutschland: 12.491 (2014, destatis)

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Gastrobetrieb: ca. 204.000 € (2014, destatis)

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: ca. 27.000 (2014, destatis)

Durchschnittliche Subventionen pro Cafés: ca. 16.000 € (2014, destatis)

Durchschnittliche Mitarbeiter: 7-8 Arbeitnehmer (davon Teilzeit: 4-5) (2014, destatis)

Haushaltsausgaben / Gaststättendienstleistungen: 1.100 € im Jahr (2014, destatis)

Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Handelswaren, Liefergeschäft

Wettbewerber: Coffee-Shops, McCafés, Ketten im Bereich Kaffee-Spezialitäten

Umsatzstruktur: Heißgetränke: ca. 45 %; Torten, Gebäck: ca. 24 %; Frühstück, Bistro: ca. 15 %; Kaltgetränke: ca. 10 %; Eis: ca. 6 %

Kaufmannsblut für Freiberufler

Als Freiberufler benötigen Sie vergleichsweise wenige kaufmännische Grundlagen, um Ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich zu steuern. Diese müssen Sie aber beherrschen. Hier lesen Sie die wichtigsten Basics.

Geld macht unruhig, vor allem wenn es fehlt. Die Fotodesignerin Sabine schaut deshalb lieber nicht auf Ihre Kontoauszüge. So fällt ihr auch manchmal erst am Ende des Jahres auf, dass eine Kundenrechnung seit Monaten nicht bezahlt wurde. Augen zu und durch: So wie die Fotodesignerin, scheuen viele Freiberufler allzu geschäftsmäßiges Auftreten. Das gilt vor allem für die sogenannten Idealisten (wie Ärzte oder Heilpraktiker) und Kreativen (etwa Texter oder Designer) unter ihnen. Da sie ihre soziale und künstlerische Tätigkeit meist höher bewerten als das damit zu verdienende Geld, liegt ihnen das kaufmännische Denken oft recht fern.

Das ist zwar angenehm für die Kunden, aber schlecht für das eigene Konto. Dabei müssen Freiberufler nur eine Handvoll Dinge verstehen, um den Überblick über das eigene Geschäft zu wahren und damit die Zügel der unternehmerischen Entwicklung in der Hand zu behalten. Hier erfahren Sie, was Sie als Freiberufler an betriebswirtschaftlichem Wissen haben müssen.

Einnahmen-Überschussrechnung planen

Die größte Hürde einmal im Jahr ist die Gewinnermittlung. Mit ihr haben es Freiberufler leicht: Während die gewerblichen Kollegen sich mit Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) sowie Bilanzen quälen, reicht dem Finanzamt bei Freiberuflern, unabhängig von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns, eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung (EÜR). Diese hat zwei entscheidende Vorteile. Zunächst beruht die EÜR auf einem simplen System, das Nicht-BWler problemlos nachvollziehen können (während sie über dem Versuch, die doppelte Buchführung als Basis einer Bilanzierung zu verstehen, schon mal verzweifeln können).

Darüber hinaus kostet diese Art der Gewinnermittlung auch beim Steuerberater weniger als GuV und Bilanzierung. Die Unterschiede bei den Kosten am Ende des Jahres lassen sich beispielsweise im Internet unter www.der-onlinesteuerberater.de berechnen. So würde beim „Online-Steuerberater“ der Jahresabschluss bei einem Gewinn von 50.000 Euro den Bilanzierer rund 1800 Euro kosten, den Einnahmen- und Überschussrechner aber nur zirka 1500 Euro. Dies ist der Vergleich zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmern. Hat der Gewerbetreibende eine GmbH, zahlt er deutlich mehr.

Die genannten Honorare sind Bespiele: Steuerberater müssen sich seit einiger Zeit nicht mehr zwangsläufig an der Steuerberatervergütungsordnung orientieren. Freiberuflertum macht sich oft auch schon bei der monatlichen Buchhaltung – die in den ersten zwei Jahren der Unternehmung die Regel ist – und der im Vergleich zum Kaufmann und Handwerker geringeren Zahl der Belege kostensparend bemerkbar. Schließlich schreiben die meisten Freiberufler Rechnungen mit höheren Beträgen, während der Gewerbetreibende, bspw. der Gastronom oder die Boutiqenbesitzerin, viele kleine Einzelbuchungen managen muss. Die Verwaltung weniger, großer Rechnungen bereitet aber weniger Aufwand bei der Kontierung, also kostet sie auch weniger (oder sollte im Buchhaltungsbüro oder beim Steuerberater weniger kosten!).

Die Freiheit nehme ich mir

Freiberufler: Wer genießt den begehrten Status? Welche steuerlichen Vorteile gelten für die Freien? Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, um Freiberufler zu werden.

Meine Kollegen sagen, es sei doch verrückt im IT-Umfeld angestellt zu arbeiten“, sagt Anna Marakowsky. Als Freiberufler verdiene man viel mehr Geld und bekomme zudem – anders als Angestellte – auch jede Überstunde bezahlt. Nicht zuletzt genieße der Freiberufler mehr Abwechslung und auch sein Kopf würde mehr gefordert. „Deshalb sagen alle, ich solle kündigen.“

Ende des nächsten Monats will die Wirtschaftsinformatikerin den Schritt in die Freiberuflichkeit dann auch wirklich wagen und sodann als Entwicklerin auf eigene Rechnung arbeiten. Mit rund 80 Euro in der Stunde netto rechnet sie. Das sind 12.800 Euro in einem Monat – ein schöner Batzen Geld. Von dem bei einem Freiberufler viel übrig bleibt: Da Freelancer im IT-Bereich in der Regel vor Ort beim Kunden oder im Home Office arbeiten, haben sie kaum Kosten – und bezahlen anders als ihre gewerblichen Kollegen auch keine Gewerbesteuer. Zudem müssen sie nur eine einfache Einnahmen- und Überschussrechnung anstatt einer Bilanz einreichen. Das spart Zeit und Steuerberatungskosten.

Im Trend – der Freiberufler

Marakowsky ist keine Ausnahme. „Etwas Besseres als die Festanstellung finden wir allemal“, konstatieren auch Sascha Lobo und Holm Friebe in ihrem Bestseller „Wir nennen es Arbeit“. Sie beschreiben darin die Arbeits- und Lebenslust einer neuen Freelancer-Generation. Freelancer, die mit ihrem Kopf Geld verdienen und meist allein oder in kleinen Teams arbeiten.

Davon gibt es immer mehr. Etwa zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von Freiberuflern erwirtschaftet. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zählt jedes Jahr rund fünf Prozent mehr Freiberufler und ist derzeit etwa bei einer Million angelangt. Das mit Abstand höchste Wachstum verzeichnet seit vielen Jahren der Bereich der Kulturberufe. Dazu gehören die Medien und dazu zählt auch die Informationstechnologie, die die klassischen Freiberufler mit Kammerberufen wie Anwalt, Steuerberater und Arzt mit knapp 260.000 zahlenmäßig weit überrundet haben. Drei Mitarbeiter beschäftigt ein Freiberufler im Durchschnitt, wobei gerade die neuen, nichtverkammerten Freiberufler oft allein arbeiten oder bestenfalls mit einer Aushilfe.

Weil dieser Bereich sich so rasant ändert und ständig neue Berufe und Tätigkeiten schafft, ist hier allerdings die Abgrenzung als Freiberufler am schwierigsten. Freiberufler ist ein angesagter und viel verwendeter Begriff. Oft wird er fälschlicherweise gleichgesetzt mit Solo- oder Kleinunternehmer oder auch Freelancer – der Anfang der häufigen Begriffsverwirrung. Denn viele Freiberufler, die sich so fühlen, sind eigentlich gar keine Freiberufler nach §18 des Einkommensteuergesetzes. Der Autor Martin Massow („Freiberufleratlas“) nennt sie „gewerbliche Freiberufler“, also Menschen, die wie Freiberufler arbeiten und denken, vom Steuerstatus her aber Gewerbetreibende sind, weil Sie beispielsweise etwas vermitteln oder verkaufen.

„Echte“ Freiberufler dagegen haben einen bevorzugten Steuerstatus, weil Gewerbesteuer für sie nicht anfällt. Gewerbetreibende müssen ab 30.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz bilanzieren. Sie sind auch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer, was je nach Gewinn schon mal 150 Euro oder mehr im Jahr kostet. Freiberuflichkeit ist deshalb gerade für Einzelkämpfer von Vorteil, erst recht, wenn der persönliche Steuersatz im niedrigen oder mittleren Bereich liegt. Und umso mehr, je weniger Lust man hat, sich mit Formalien auseinanderzusetzen.

Gründen im Nebenerwerb

Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.

Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.


Zustimmung erforderlich?

Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.

Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.

Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Gut zu wissen: Starter-Tipps

  • Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
  • Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
  • Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
  • Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
  • Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
  • Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
  • Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.

Büroumzug: Struktur in Planung und Organisation

Ein wachsendes Unternehmen steht für Fortschritt. Wächst ein Unternehmen allerdings aus seinen Büroräumen heraus, steht ein Firmenumzug an. So gelingt der Standortwechsel.

Ein eigenes Büro bietet viele Vorteile. Hier konzentrieren sich Unternehmer und Angestellte auf ihre Tätigkeit und empfangen Geschäftspartner und Kunden. Entwickelt sich das Business erfolgreich, ist mehr Personal nötig. Die Folge: Die Büroräume werden zu klein. Spätestens dann steht ein Büroumzug an – und eine Menge Organisationsarbeit.


Der neue Standort

Es ist nicht zwingend nötig, Büroräume zu kaufen. Mietet der Unternehmer eine Gewerbeimmobilie an, kann er die Aufwendungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Für die richtige Standortwahl ist entscheidend, dass das Büro für Geschäftspartner und Kunden leicht erreichbar ist und die definierte Kunden-Zielgruppe in der Umgebung des neuen Firmenstandorts nicht zu knapp vertreten ist. Möchte der Unternehmer Personal einstellen, sollte er sich informieren, ob der neue Standort für Fach- und Führungskräfte aus seiner Branche attraktiv ist – sonst bekommt er womöglich Probleme, geeignete Arbeitskräfte zu finden.

Der Inhaber eines Gewerbebetriebs sollte sich bei der Wahl des neuen Bürostandorts auch über den Gewerbesteuerhebesatz der möglichen Standorte informieren. Dieser Steuersatz ist von Standort zu Standort unterschiedlich und wirkt sich maßgeblich auf die Gewerbesteuer aus. Über den Gewerbesteuerhebesatz konkurrieren die Gemeinden untereinander, um Gewerbebetriebe anzulocken.

Die ersten Aufgaben rund um den Standortwechsel

Bereits ein Jahr vor dem geplanten Standortwechsel ist mit der Planung des Firmenumzugs zu beginnen. Geschäftsführer und Inhaber sollten klären, an welchen Tagen der Umzug stattfindet und welche Aufgaben sie auf bestimmte Mitarbeiter verteilen. Wer fühlt sich für das Entrümpeln der alten Akten zuständig, die nicht mehr aufbewahrt werden müssen? Wer kümmert sich um die Auflistung des Inventars, damit alle Büromöbel und Geschäftsunterlagen am neuen Standort ankommen? Wer holt Angebote von Umzugsunternehmen ein und vergleicht sie? Diese und noch viele weitere Aufgaben sind zu klären. Anschließend erfolgt die Erstellung eines Zeitplans.

Für den Mietvertrag bei Gewerberäumen besteht gemäß § 580 a Abs. 2 BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten abzüglich der Karenztage. Wurden im Mietvertrag allerdings Laufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart, gelten die vereinbarten Regelungen. Das bedeutet: Ist ein Büroumzug geplant, ist es wichtig, den bisherigen Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.

Noch drei Monate bis zum Büroumzug

Eine vollständige Auflistung der Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner trägt dazu bei, dass die wichtigsten Personen rechtzeitig über den Standortwechsel informiert werden.

Zu den weiteren Aufgaben gehört ein Vergleich der Anbieter für Internet, Telefon und Strom. Damit am Eröffnungstag alles reibungslos funktioniert, sollte die Beauftragung der Dienstleister nicht zu spät erfolgen.

Mit der Sicherung der Firmendaten sollte ein Computerexperte beauftragt werden. Dieser trägt auch die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Geräte. In diesem Zuge sollte auch über eine Modernisierung der IT-Infrastruktur und des EDV-Systems nachgedacht werden.

14 Tage vor dem Termin

Zwei Wochen vor dem Umzugstermin werden die Übergabetermine am alten und am neuen Standort vereinbart. Sollten kleinere Instandhaltungen anstehen, ist dafür jetzt noch ausreichend Zeit.

Vor der Übergabe des Büros muss der Betriebsinhaber dafür sorgen, alle ausgegebenen Schlüssel zurückzuerhalten. Zudem sollte er die Mitarbeiter darauf hinweisen, ihre persönlichen Gegenstände aus dem alten Büro zu entfernen.

Die letzten Aufgaben des Firmenumzugs

Um sich vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu schützen, gilt es, die Räumlichkeiten des alten und des neuen Büros zu fotografieren. Entsteht am Tag des Umzugs ein Schaden, ist die Versicherung zu informieren.

Sobald die alten Büroräume ausgeräumt und gereinigt sind, steht die Übergabe an den Vermieter an. Dabei müssen auch sämtliche Schlüssel übergeben werden. Zudem sind die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser sowie die Räumlichkeiten auf Schäden zu kontrollieren. Ist dies erledigt, wird das Ergebnis in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dasselbe geschieht in umgekehrter Weise nochmal mit dem Vermieter des neuen Büros.

Danach können am neuen Standort die Büromöbel und Computer wiederaufgebaut werden. Mit einem Schnellcheck lässt sich überprüfen, ob alle Geräte funktionieren und für den ersten Arbeitstag im neuen Büro einsatzfähig sind.

Darüber hinaus sollten am Umzugstag alle E-Mail-Signaturen und das Impressum der Firmen-Website aktualisiert werden.

Fazit

Ein Firmenumzug benötigt Struktur bei der Planung und Organisation. Der Unternehmer verschafft sich einen Vorteil, wenn er seine Mitarbeiter von Anfang an in den Standortwechsel einbezieht. Des Weiteren lohnt es sich, alle Umzugsbelege aufzubewahren, denn sie lassen sich zum Teil bei der Steuererklärung geltend machen.

5 wichtige Faktoren zur Standortwahl

Wie wichtig der Standort für einen Gründer ist, hängt sehr stark davon ab, ob die Kunden zu ihm kommen oder ob er zu den Kunden geht bzw. er das Geschäft per Telefon oder Internet abschließen kann. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, welche Investitionen er am Standort vornehmen muss, um mit seinem Geschäft be­ginnen zu können. Deshalb müssen insbesondere Gastronomen und Einzelhändler ihre Hausaufgaben bei der Standortanalyse richtig machen. 5 Kriterien, die bei der Standortsuche besonders wichtig sind:

1. Kriterium der Standortwahl: Die Lage

Für jeden, der in eine Immobilie investieren will oder muss, gibt es bei der Suche drei wichtige Auswahlkriterien: Erstens die Lage, zweitens die Lage und drittens die Lage. Natürlich gibt es weitere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen, aber ohne den richtigen Standort analysiert und gefunden zu haben, sind die anderen Wertbestimmer ohne wirkliche Aussagekraft.

Mit der eigenen Idee durchstarten: Zuerst kommt der Papierkram

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren können, haben wir wichtige Formalitäten und To do's rund ums Gründen für Sie zusammengefasst.

Der Entschluss ist gefasst und Sie wollen sich mit ihrer Idee selbstständig machen. Im Prinzip könnten Sie jetzt einfach loslegen, doch vorher gilt es noch eine Menge Papierkram zu erledigen. Ihr Projekt will nämlich finanziert werden, eine Rechtsform wird benötigt, Sie müssen sich gegen alle Eventualitäten versichern und andere Büroaufgaben werden gerade am Anfang Ihrer Start-up-Karriere auf Sie zukommen. Da kann man ganz schnell den Überblick verlieren. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Idee konzentrieren können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.

Businessplan und die Finanzierung

In den meisten Fällen brauchen Sie erst einmal das nötige Startkapital, um mit Ihrer Idee durchzustarten. Bevor Sie sich einen Termin bei einem der vielen Kreditinstitute geben lassen, sollten Sie im Vorfeld einen realistischen Businessplan auf die Beine stellen. Auf jeden Fall enthalten sein sollten eine Marktanalyse, Stärken und mögliche Schwächen der Idee sowie ein realistischer Finanzplan. Hier sollten Sie sich einen Fachmann besorgen, der die Zahlen möglichst genau berechnen kann.

Für die Finanzierung lohnt es sich Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Außerdem empfiehlt es sich, Informationen über sogenannte Förderdarlehen bei der KfW zu sammeln. Wenn Sie den Weg zur Bank eher scheuen und Sie keine riesigen Summen benötigen, können Sie Ihre Familie oder Freunde als Investoren hinzuziehen.

Versicherungen abschließen

Neben den Risiken, die aus der Gründung des Unternehmens hervorgehen, sollten Sie die betriebliche, finanzielle und körperliche Gesundheit im Blick haben. Bei letzterem greift die Krankenversicherung. Entweder können Sie als Selbstständiger einen Antrag auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung stellen oder Sie entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Das hat den Vorteil, dass Ärzte Sie in vielen Fällen bevorzugt behandeln. Oft ist die private Krankenversicherung für Selbstständige sogar günstiger als die gesetzliche. Allerdings kommt dies auf das jeweilige Einkommen an, da Selbstständige auch den üblichen Arbeitgeberanteil zahlen müssen.

Daneben sind das Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Beides schützt vor Verdienstausfällen. Ersteres sorgt dafür, dass bei einer Krankheit das Geld weiterfließt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können.

Neben der eigenen Gesundheit sollte, wie bereits erwähnt, auch das Gewerbe versichert sein. Die wichtigsten Versicherungen sind hier wohl die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Aber eine Rechtschutzversicherung kann ebenfalls durchaus sinnvoll sein, vor allem wenn Sie selbst haftbar gemacht werden können.

Seminare für Existenzgründer

Seminare für Existenzgründer helfen dabei, die kommenden unternehmerischen Herausforderungen besser zu meistern. Welche Arten von Kursen gibt es und was bieten sie?

Sein eigenes Unternehmen zu gründen und selbstständig zu sein bringt viele Vorteile. Man kann seine Tätigkeit genau so gestalten, wie es einem gefällt, man hat die volle Kontrolle über die Entscheidungen, die getroffen werden, und kann seine Zeit selbst planen.

Das Prinzip vom „der eigene Boss sein“ ist verlockend, jedoch unterschätzen viele den Aufwand und das weit gefächerte Wissen, das benötigt wird, um alle Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Um zukünftige Selbstständige bestmöglich auf die Verantwortungen, die als Unternehmer auf sie zukommt, vorzubereiten, gibt es entsprechende Seminare für Existenzgründer.

Welche Arten von Kursen gibt es und was genau bieten sie?  

Welche Seminare gibt es?

Grundlagenseminar für Existenzgründer

In dem Grundlagen- oder Basisseminar geht es zunächst einmal darum, das grundlegende Wissen, welches für eine erfolgreiche Existenzgründung Voraussetzung ist, abzudecken. Nach dem Seminar soll der Teilnehmer einen guten Überblick über die auf ihn zukommenden Aufgaben und Verantwortungen haben.

Die meisten Anbieter für Existenzgründerseminare arbeiten mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 15 bis 20 Personen. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder der zukünftigen Unternehmer die Chance hat, alle seine Fragen zu stellen und genauere Erklärungen zu erhalten, sofern mal etwas nicht gleich verstanden wurde.

Die Vorteile eines solchen Gründerseminars sind vor allem der Zeit- und Kostenfaktor. Meist dauern sie nicht länger als wenige Tage und kosten unter 200 Euro. Auch eine Finanzierung ist meist möglich und kann beispielsweise bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Wie genau das Seminar gestaltet ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab, dennoch gibt es einige Punkte, die in fast jedem Seminar einen Großteil des Inhaltes ausmachen:

  • Der Businessplan: Wie und wo gründe ich mein Unternehmen? Was ist meine Wettbewerbsstrategie? Welche Rechtsform ist die richtige?
  • Finanzen: Einen Finanzplan erstellen, Basiswissen über Kredite, mögliche Förderungen für das Unternehmen
  • Die Buchführung
  • Mitarbeiter für den Betrieb: Wie stelle ich Personal ein? Planen von Personal–Angelegenheiten.
  • Steuern und Versicherungen: Welche Versicherungen braucht mein Unternehmen? Die Grundlagen zum Thema Steuern

Der Ablauf variiert ebenfalls, unter anderem abhängig von der jeweiligen Teilnehmerzahl. Je mehr zukünftige Existenzgründer teilnehmen, umso unpersönlicher wird der „Unterricht“. Oft laufen viel besuchte Seminare daher in Form von Präsentationen ab.

Bei weniger Teilnehmern wird häufig auch individuell auf die einzelnen Geschäftsideen eingegangen und die Inhalte werden intensiver diskutiert und teilweise auch mithilfe von Rollenspielen und ähnlichem vertieft.

Da die Seminare in der Regel eher kurz ausfallen, laufen die meisten von ihnen in Vollzeit ab. Es werden aber auch berufsbegleitende Kurse angeboten.

Existenzgründerseminar – Einzelcoaching

Ähnlich wie bei einem Seminar mit mehreren Teilnehmern soll ein Einzelcoaching den Gründerinteressierten auf die zukünftige Unternehmerrolle vorbereiten, indem die wichtigsten Grundlagen der Selbstständigkeit besprochen werden. Vorteilhaft ist hierbei die Eins–zu–eins-Betreuung, denn das gesamte Seminar kann individuell gestaltet und die Inhalte genau auf die bereits vorhandene Erfahrung abgestimmt werden.

Es ist möglich, Fragen ausführlich zu beantworten und Ideen gemeinsam mit dem Experten zu bewerten und auszuarbeiten – sogar die Frage nach dem passenden Namen kann mit Expertenhilfe geklärt werden. Auch die meist längere Dauer der Beratung ist von Vorteil, denn es kann mehr Inhalt in einem selbstgewählten Tempo besprochen werden.

Dementsprechend sind aber auch die Kosten eines solchen Einzelcoachings höher – meist beginnen sie bei 500 Euro und können auf bis zu 5000 Euro ansteigen. Eine teilweise Förderung der Maßnahme ist möglich (in einigen Fällen sogar bis zu 100 Prozent) und kann beantragt werden.

Die Inhalte gleichen in der Regel denen eines Gruppenseminars:

  • Aufstellung des Businessplans und Geschäftsmodells
  • Finanzielles und rechtliches Grundwissen
  • Buchführung
  • Basiswissen Steuern und Versicherungen
  • Personal und Kommunikation innerhalb des Unternehmens
  • Marketing-Grundlagen

Ebenso individuell wie die Inhalte einer Einzelberatung kann meist auch die Dauer des Seminars bestimmt werden. Dabei kann, je nach Anbieter, zwischen mehreren Tagen und bis zu mehreren Wochen gewählt werden. Von dieser Entscheidung sind die Kosten abhängig. Auch hier ist die Wahl zwischen Voll- und Teilzeit möglich.

Oft wird in der ersten Beratungseinheit ein passender Ablaufplan aufgestellt, welcher die zu besprechenden Themen festhält und zeitlich ordnet.

Themenbasiertes Seminar für Existenzgründer

Neben grundlegenden Existenzgründer-Seminaren für Einsteiger gibt es auch Kurse, die sich insbesondere auf einen relevanten Themenbereich spezialisieren. Diese Seminare richten sich in erster Linie an diejenigen, die im Bereich der Existenzgründung schon ein gutes Basiswissen haben und dieses in einem spezifischen Bereich weiter ausbreiten möchten.

Gründe dafür können etwa sein, dass das jeweilige Thema noch nicht ausreichend verstanden wurde, oder dass dieser spezielle Themenbereich für das eigene Unternehmen besonders von Bedeutung ist. Aber auch Gründer, die bereits etwas Erfahrung sammeln konnten, haben durch ein solches themenbasiertes Seminar die Chance, bestimmte Bereiche ihres Unternehmens zu verbessern und hilfreiche Tipps und Tricks an die Hand zu bekommen, um Probleme und Ziele effizienter und gezielter anzugehen und zu lösen beziehungsweise zu erreichen.

Spezifische Seminare gibt es als Einzelcoaching, werden aber besonders häufig auch als Gruppenseminar angeboten. Auch online werden es viele Kurse angeboten. Die Dauer und die Kosten sind stark vom jeweiligen Anbieter und dem Thema abhängig. Dabei gilt: Einzelcoachings kosten in der Regel deutlich mehr,  sind dafür aber auch um einiges individueller gestaltbar.

Die Themen sind vielfältig, häufig werden Seminare für folgende Themen angeboten:

  • Existenzgründung: Buchhaltung
  • Existenzgründung: Steuern, Recht und Versicherung
  • (Online-)Marketing für Existenzgründer
  • Sozial-Media-Strategie für Existenzgründer
  • Kundenfindung und –Betreuung
  • Existenzgründung für Frauen
  • Existenzgründung im Nebenerwerb

Warum an einem Seminar teilnehmen?

Wer ein eigenes Unternehmen gründen möchte, ist meist schon ein erfahrener Experte in dem jeweiligen Gebiet oder der Branche. Jedoch fehlt es den meisten an Erfahrung in Sachen Organisation, Buchhaltung, Marketing und ähnlichem Know-how. Der Besuch eines Seminars für Existenzgründer ist eine gute Möglichkeit, um all das benötigte Wissen kompakt und verständlich an die Hand zu bekommen und nützliche Tipps und Tricks von erfahrenen Unternehmern zu erhalten.

Besonders Einzelcoachings eignen sich hervorragend für diejenigen, für die die Selbstständigkeit Neuland ist, denn die Inhalte des Kurses können individuell an das eigene Unternehmen und Geschäftsmodell angepasst werden. Ein Seminar für Existenzgründer kann also ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigekit sein und viele Probleme und Hürden, die am Anfang aufkommen, vermeiden.