Gaststättenerlaubnis beantragen


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Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt man nach dem Bundes-Gaststättengesetz (GastG) eine Erlaubnis, wenn man alkoholische Getränke ausschenkt. In einigen Bundesländern entfällt die Erlaubnispflicht.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. 

Ein Gaststättengewerbe betreibt auch, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe vorübergehend, etwa nur für die Dauer einer Veranstaltung, Getränke oder zubereitete Speisen abgibt. Allerdings kann in diesem Fall u.U. der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend bis auf Widerruf gestattet werden (§ 12 GastG). 

Gaststättenerlaubnis nach dem Landesrecht

Da das Gaststättenrecht grundsätzlich dem Landesrecht unterliegt, haben einige Bundesländer eigene Landesgesetze beschlossen. In diesen Ländern gelten abweichende, meist liberalere Regelungen. Im Folgenden sind die Bundesländer aufgeführt, in denen die Erlaubnispflicht für Alkoholausschank weggefallen ist. Sie wurde ersetzt durch eine Anzeigepflicht, die im Rahmen der Gewerbeanmeldung ohnehin vorzunehmen ist.   

Nur noch anzeigepflichtig, nicht mehr erlaubnispflichtig ist Alkoholausschank in diesen Bundesländern:

  • Hessen
  • Brandenburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland 

D.h., die Bestimmungen zur Erlaubnispflicht, etwa die Notwendigkeit der Unterrichtung zu lebensmittelrechtlichen Kenntnissen, wie weiter unten beschrieben, sind in diesen Bundesländern außer Kraft gesetzt. Allerdings nehmen die Behörden hier eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden vor. D.h., er muss sein Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Dazu ebenfalls weiter unten mehr. 

In allen anderen Bundesländern gilt weiter die Erlaubnispflicht, die sich am Bundes-Gaststättenrecht orientiert und die im Folgenden dargestellt wird. 

Keine Gaststättenerlaubnis notwendig

In keinem Fall wird eine Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn man nur  

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt. Außerdem wird sie für eine bestimmte Betriebsart erteilt (z.B. für eine Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe, Ausflugsgaststätte). Diese wird in der Erlaubnisurkunde explizit bezeichnet. Eine Änderung der Betriebsart erfordert demnach eine Erneuerung der Erlaubnis. 

Lehrgang für die Gaststättenerlaubnis

Für die Erteilung der Erlaubnis muss der Gewerbetreibende nach § 4 Abs. 4 des Gaststättengesetzes einen Lehrgang über die über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse absolvieren. Die Unterrichtung findet zu mehreren festgesetzten Terminen im Jahr bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die Unterrichtstermine sind bei der zuständigen IHK zu erfragen. Die Inhalte des etwa 6stündigen Lehrgangs umfassen i.d.R. folgende Punkte:

  • Infektionsschutzgesetz
  • Lebensmittelkennzeichnungs-VO
  • Preisangaben-Verordnung
  • Warenunterschiebung
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung
  • Betriebshygienevorschriften
  • Risiken beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  • Getränkeschankanlagen-VO
  • Ablauf einer Betriebskontrolle 

Bei Personengesellschaften sind sämtliche geschäftsführende Gesellschafter zur Unterrichtung verpflichtet. Bei juristischen Personen (UG, GmbH, AG) müssen diese persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen bei den Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer, Vorstand) vorliegen.

Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einem Stellvertreter betrieben, so benötigt dieser eine Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG). 

Unterlagen für die Gaststättenerlaubnis

Nach erfolgter Unterrichtung erhält der Gewerbetreibende von der IHK ein Zertifikat ausgestellt, das er der Erlaubnisbehörde vorlegen muss. Neben dem Unterrichtsnachweis benötigt der angehende Gastwirt ein amtliches Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug. Beide Dokumente können auf dem Portal des Bundesamts für Justiz online angefordert werden.

Ferner muss der Gewerbetreibende einen Grundriss der für den Gaststättenbetrieb bzw. bei Neuerrichtung eine Baugenehmigung für die vorgesehenen Räume vorlegen. 

Wichtig: Die Gaststättenerlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (ca. 4 Wochen vor Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

Kosten der Gaststättenerlaubnis

Die Kosten der Gaststättenerlaubnis sind bundesweit unterschiedlich und hängen von den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen der Länder ab. Ferner sind sie je nach Betriebsart und Quadratmeterzahl der Gaststätte gestaffelt. Die Kosten für die Erlaubnis eines Stripteaseclubs werden das Mehrfache der Erlaubnis für einen gewöhnlichen Gasthof ausmachen. In der Stadt Köln etwa ist mit Kosten zwischen 100 und 3.500 Euro für die Gaststättenerlaubnis zu rechnen.

In den Bundesländern, in denen keine Erlaubnispflicht mehr besteht, entfallen diese Kosten bzw. betragen nur noch die Kosten für die Beschaffung der amtlichen Zeugnisse.

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Zum zweiten Mal prämiert der ZVEI e. V. (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) Ideen und Konzepte für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Denn wir sind überzeugt: Die großen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur mit den richtigen Ideen lösen. Mit Innovationen, die die Chancen von Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung nutzen, können wir neue Wege eröffnen – für eine wirklich nachhaltige Gesellschaft und gegen den Klimawandel. Mit dem Electrifying Ideas Award möchte der ZVEI kluge Köpfe und Konzepte in diesem Umfeld fördern. Neben etablierten Unternehmen richtet er sich deshalb explizit in einer eigenen Kategorie an Start-ups und Forschungsprojekte.

Die eingereichten Ideen, Innovationen und Konzepte sollten einen klaren Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz haben und der Gesellschaft einen Nutzen bieten, denn Technik ist aus unserer Sicht kein Selbstzweck. Wir suchen Ideen, die überzeugen und begeistern.

Die Anforderungen an die Bewerbungen sind nicht allzu hoch: Es geht in erster Linie darum, eine kluge und überzeugende Idee zu präsentieren. Es ist weder ein umfangreicher Business-Plan noch ein vorzeigbarer Prototyp notwendig. Im Vordergrund steht die Idee. Sie, ihr Mehrwert und das, was sie an Chancen bringt, sollen kurz umrissen werden – auf maximal einer DIN-A4 Seite. Alle Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.zvei.org/award.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 29. Februar 2024.

Der Electrifying Ideas Award prämiert Ideen in zwei Kategorien: eine für etablierte Unternehmen und eine für „Newcomer“, sprich Start-ups und Forschungsprojekte. Die im Jahr 2023 eingereichten Ideen waren äußerst vielfältig und reichten von smarten Stromnetzen und Batteriespeichersystemen über umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen bis hin zu Lösungen in der Gebäudetechnik und in der Datenerfassung. Alle Einreichungen hatten eines gemeinsam: Sie wollen dazu beitragen, Energie, Ressourcen und das Klima zu schonen.

Die Einreichungen zum Electrifying Ideas Award werden von einer Expertenjury bewertet, welche eine Shortlist erstellt und daraus in jeder Kategorie eine Gewinner-Idee auswählt. 2023 wurde der Award durch Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in Berlin verliehen – wir arbeiten mit Hochdruck daran, ihn auch am 16. Mai 2024 wieder bei der Verleihung im Rahmen des ZVEI-Jahreskongresses an Bord zu haben.

Der Electrifying Ideas Award ist eine hervorragende Gelegenheit, um Ihre Innovation einem breiten Fachpublikum vorzustellen und Ihr Netzwerk zu erweitern. Machen Sie mit und reichen Sie Ihre Idee bis zum 29. Februar 2024 ein!

Kontakt

Ingrid Pilgram • Senior Manager PR & Communication • Bereich Kommunikation • Tel.: +4969 6302 259 • Mobil: +49 151 2644 1135 • E-Mail: [email protected]

ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main
Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org

Erfolgreich starten mit der richtigen Unternehmensbegleitung

Eine stabile und langfristige Geschäftsentwicklung, Umsatzsteigerungen und organisches Wachstum: Damit stellen sich Unternehmen erfolgreich für die Zukunft auf. Die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, ist keine leichte Aufgabe. Business-Mentoren wie Oscar Karem helfen Unternehmen, ihre Ziele Schritt für Schritt zu erreichen.

Maßgeschneiderte Konzepte führen zu unternehmerischem Erfolg

Mit seinen Beratungen hat Oscar Karem bislang mehr als 2000 (Gründungs-)Erfolge strategisch unterstützt und gilt auch deshalb als einer der gefragtesten Business-Mentoren. Selbst langjährig erfolgreiche Manager und CEOs profitieren vom Mentoring des Österreichers. Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit für Selbständige und Unternehmen entwickelt Oscar Karem für seine Kunden maßgeschneiderte, bedarfs- und zielorientierte Unternehmenskonzepte und garantiert messbare Ergebnisse. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Marketing, Unternehmenskauf, Unternehmensskalierung, Positionierung und Branding.

Branding und Skalierung begleiten Unternehmen von Anfang an

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht ein entsprechendes Branding. Oscar Karems Standpunkt ist klar:

 

„Branding bedeutet einen individuellen Markenkern zu errichten, dem Ganzen eine eigene DNA zu geben – die Marke also in einer gewissen Form lebendig zu machen. Erfolgreiches Branding macht sich also vor allem bemerkbar, wenn es gelingt, eine eigene Markenidentität zu erschaffen und daraus resultierend eine bessere Marktposition zu erreichen.“

 

Es werden verschiedene Formen des Brandings unterschieden: Produkt-Branding, Corporate-Branding, Employer-Branding und Personal-Branding. Jede dieser Varianten hat ihre ganz eigenen Anforderungen. Branding ist nach Auffassung von Oscar Karem auch nicht etwas, das sich abschließen lässt. Wer ein Unternehmen gründet, hat die Aufgabe, den Markenkern nach der Gründung immer wieder neu herauszuarbeiten. Man muss ihn immer wieder im Hinblick auf die zu definierende(n) Zielgruppe(n) optimieren. Diese Aufgabe ist also nicht von heute auf morgen erledigt, sondern erstreckt sich über die gesamte Dauer der unternehmerischen Tätigkeit.

Skalierbarkeit muss von Anfang an, d.h. bereits bei der Unternehmensgründung, berücksichtigt werden, um ein kontinuierliches Wachstum ohne hohe Investitionen und steigende Fixkosten zu ermöglichen. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Unternehmen langfristig erfolgreich sind und Gewinne erwirtschaften. In jedem Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – gibt es eine Vielzahl von Prozessen, die ohne großen Aufwand optimiert und kosteneffizienter gestaltet werden können.

Die wahre Quelle der Motivation jenseits von Geld und Anerkennung

Business Mentor Oscar Karem vermittelt in seinen Workshops und Seminaren nicht nur handfeste Informationen. Er gibt auch Tipps für das richtige Mindset, die richtige Einstellung zu dem, was sie tun. Denn eine gute Geschäftsidee, Ehrgeiz und ein starker Wille allein reichen nicht aus, um nachhaltig erfolgreich zu sein.

Bestimmte Fähigkeiten kann man sich aneignen, aber Geduld und Ausdauer, Offenheit für Neues, ein hohes Maß an Begeisterungsfähigkeit sowie Realismus sind Ausdruck eines bestimmten Mindsets. Aus diesen Gründen dienen die Workshops und Seminare von Oscar Karem immer auch der Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden. Der Grund für das Scheitern von Unternehmensgründungen auf Dauer ist oft die falsche Einstellung.

Abschließend der Marketing- und Businessexperte dazu:

 

„Die meisten haben mit Motivationsproblemen zu kämpfen, weil sie die falschen Dinge tun oder sie aus den falschen Gründen tun. Sie widmen sich einer Aufgabe nicht um ihrer selbst willen, sondern erwarten sich eine Belohnung dafür. Das kann alles Mögliche sein. Meistens ist es Geld, Anerkennung oder Macht. Deswegen sind die meisten Menschen ständig auf Motivation von außen angewiesen, aber die hält nie lange an. Wenn man hingegen etwas aus der eigenen Überzeugung heraus tut – weil die Tätigkeit Sinn macht, ein großes Interesse vorhanden ist und es grundsätzlich ehrliche Freude bereitet – dann stellt sich die Motivationsfrage nicht mehr.“

Selbständig machen in der Pflege

Wie sich zwischen Personalmangel und demografischem Wandel eine erfolgreiche Existenz in der Pflege aufbauen lässt.

Wer auf der Suche nach einer Branche mit großem Zukunftspotenzial ist, kommt aktuell an der Pflege nicht vorbei. Denn auf der einen Seite sorgt der demografische Wandel dafür, dass Deutschland immer älter wird und somit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen immer stärker ansteigt. Schon heute sind es laut Statistischem Bundesamt etwa 4,1 Millionen Menschen. Auf der anderen Seite macht sich jedoch auch der Mangel an Fachpersonal deutlich bemerkbar: Etwa 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt – meist von ihren Angehörigen, da ausreichend Heimplätze gar nicht existieren. Da die Bevölkerung nicht nur immer älter wird, sondern gleichzeitig auch viele Pflegekräfte in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, wird sich dieser Fachkräftemangel in Zukunft drastisch verstärken. Eine lukrative Branche mit einem Personalproblem – welche Möglichkeit gibt es für Gründer*innen, hier ihren Platz zu finden?

Optionen für Quereinsteiger*innen

Dass es sich bei der Pflege um eine lukrative Branche handelt, ist unumstritten: 44,4 Milliarden Euro – diese Bruttowertschöpfung wurde 2020 laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erzielt. Die Unternehmensberatung Roland Berger geht sogar davon aus, dass es 2030 bereits 84 Milliarden Euro sein werden. Doch wer nun direkt sein eigenes Pflegeunternehmen gründen möchte, sollte sich der Einstiegshürden bewusst werden. Quereinsteiger*innen haben in der Pflegebranche in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie gründen entweder einen ambulanten Pflegedienst oder eine Vermittlungsagentur für sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Während ambulante Pflegekräfte Pflegebedürftige je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder am Tag besuchen, ziehen bei der 24-Stunden-Pflege oftmals osteuropäische Betreuungskräfte für einige Wochen komplett bei den Pflegebedürftigen ein. Bei den ambulanten Pflegediensten sind die Rahmenbedingungen für eine Gründung aktuell allerdings alles andere als optimal: Selbständige spüren den Fachkräftemangel bei diesem Pflegemodell mit aller Wucht, oftmals suchen sie monatelang vergeblich nach examiniertem Personal. Selbst die etablierten Pflegedienstleister*innen am Markt können die große Nachfrage aktuell nicht mehr bedienen und müssen Kund*innen ablehnen, da ihnen zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Auch die Gewinnmarge ist begrenzt. Denn Pflegedienste werden nach Gebührenordnung vergütet – eine freie Preisgestaltung ist somit nicht möglich.

Anders sieht es bei Vermittlungsagenturen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege aus. Hier wird das Personal in Osteuropa und nicht in Deutschland rekrutiert. Aufgrund der besseren Bezahlung entscheiden sich viele Osteuropäer*innen dafür, ihre Heimatländer zu verlassen, um einige Monate in Deutschland zu arbeiten. Derzeit gehen weit über 300.000 solcher Arbeitskräfte dieser Form der Beschäftigung nach.  Auch bei der Preisgestaltung haben Gründer*innen deutlich mehr Freiraum: Da sie sich an keine Gebührenordnung halten müssen, können sie ihre Preise frei gestalten. Üblich sind in der Regel mehrere hundert Euro Marge, die pro Kund*in und Monat fortlaufend generiert werden.

Gründen via Franchise

Die meisten Gründer*innen machen sich inzwischen über ein Franchisesystem eines bereits am Markt etablierten Players in der Pflegebranche selbständig. Auf diese Weise lässt sich der bürokratische Aufwand, der mit einer Gründung einhergeht, stark minimieren. Insbesondere bei der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften braucht es zudem eine gute Netzwerkstruktur – beispielsweise die richtigen Ansprechpartner*innen im Ausland, um das Personal zu beschaffen. Hier profitieren Gründer*innen enorm, wenn sie sich einem bereits funktionierenden Geschäftskonzept anschließen. Allerdings sollten Interessent*innen unbedingt auf die Seriosität des Franchisegebenden achten. Als grenzübergreifende Dienstleistung, bei der die Betreuungskraft zudem noch im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt, lauern hier einige juristische Fallstricke, vor denen es nicht nur sich selbst, sondern auch die zukünftigen Kund*innen zu schützen gilt.

Da die 24-Stunden-Pflege gesetzlich noch größtenteils

unreguliert ist, unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter*innen am Markt ganz erheblich in ihrer Qualität und setzen ihre Kund*innen nicht selten einem enormen juristischen Risiko aus. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Umgebung (BihG) zu schaffen, wurde 2021 die Zertifizierung nach DIN SPEC 33454 erarbeitet. Sie ist das einzige Gütesiegel, das aktuell sicherstellt, dass ein(e) Vermittler*in für Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland nach gängigen Qualitätskriterien, transparent und im Sinne des Verbraucher*innenschutzes arbeitet. Für eine weitere Einordnung der Seriosität können sich Gründer*innen auch an der Stiftung Warentest orientieren, die ebenfalls Anbieter*innen evaluiert und die Ergebnisse veröffentlicht – letztmalig im Mai 2017.

Langfristige Unterstützung

Neben der Einhaltung zahlreicher juristischer Grundlagen und Rahmenbedingungen sollte für Gründer*innen bei der Wahl eines/einer Franchiseanbieter*in selbstverständlich auch im Vordergrund stehen, wie viel Unterstützung sie während des Gründungsprozesses und im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit erhalten. Zu einer erfolgreichen Franchisekooperation gehört mehr als nur die reine Zahlung einer Franchisegebühr. Gründer*innen können durchaus erwarten, dass sie bei allen wichtigen Schritten unterstützt werden – und das nicht nur am Anfang. Regelmäßige Schulungen und feste Ansprechpartner*innen für Rückfragen im Mutterunternehmen sollten Standard sein. Auch ein umfangreiches Franchisehandbuch sollte zur Verfügung gestellt werden, in dem Gründer*innen sämtliche Betriebsabläufe und Standards jederzeit nachlesen können.

Die Bekanntheit des Unternehmens stellt ebenfalls ein wichtiges Kriterium dar. Ist das Unternehmen bereits als erfolgreiche Marke etabliert und haben sich bestehende Standorte schon einen guten Ruf erarbeitet, profitieren davon auch Neueinsteiger*innen – insbesondere in der Pflegebranche, in der die Auswahl des/der richtigen Anbieter*in oftmals mit vielen Emotionen verbunden ist, weil sich Angehörige nur das Beste für ihre pflegebedürftigen Verwandten wünschen. Beim Stichwort „Standorte“ spielt selbstverständlich auch der Gebietsschutz eine wichtige Rolle. Damit sich zwei Franchisenehmer*innen eines Unternehmens nicht in derselben Region Konkurrenz machen, sollte dieser immer schriftlich zugesichert werden. Um sich juristisch abzusichern, sollte der gesamte Franchisevertrag vor der Unterzeichnung außerdem gründlich von einem Anwalt bzw. einer Anwältin geprüft werden.

Job mit Herz

Bevor Interessent*innen sich in die Selbständigkeit in der Pflegebranche stürzen, sollten sie allerdings in sich hineinhorchen, ob diese Art der Tätigkeit zu ihnen passt. Ein(e) Vermittler*in von Betreuungskräften hat deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Er/sie muss Interessent*innen beispielsweise genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und eine umfangreiche Begleitung seiner/ihrer Kund*innen sicherstellen. Auch wenn man als Quereinsteiger*in selbst nicht die Betreuung der Pflegebedürftigen übernimmt, sollte die soziale Komponente des Jobs nicht unterschätzt werden.

Wer Freude am Umgang mit Menschen hat, ein sicheres Auftreten und gute Verkaufsfähigkeiten besitzt, hat in dieser Branche jedoch gute Chancen. Im Kontakt mit Kund*innen sind außerdem Umsichtigkeit, Empathie und Freundlichkeit sowie ein kühler Kopf in herausfordernden Situationen hilfreich. Wer sich eine sinnstiftende Tätigkeit wünscht und das Leben von Pflegebedürftigen aktiv verbessern möchte, sollte den Schritt in diese Form der Selbständigkeit wagen. Allerdings sollte er/sie sich auch darüber bewusst sein, dass mit dem Job eine gewisse Verantwortung einhergeht.

Der Autor Markus Küffel ist Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH

Eigene Geschäftsräume: Diese 5 Kriterien sind bei der Auswahl entscheidend

Die eigenen Räumlichkeiten stellen bei vielen Gründer*innen den ersten großen Schritt von der Idee zum echten Business dar. Genau deshalb ist die Auswahl der Geschäftsräume so wichtig. Sie müssen zum aktuellen Status des Unternehmens passen und gleichzeitig flexibel genug für mögliche Veränderungen sein. Der Preis sollte stimmen, die Lage sowieso. Die perfekte Immobilie muss also einiges mitbringen. Diese fünf Kriterien sind zu beachten.

Die Lage

Die Lage ist nicht nur bei Privatpersonen eines der entscheidenden Kriterien, wenn es um die Miete von Räumlichkeiten geht. Auch Unternehmer*innen wünschen sich den besten Standort für ihre Firma.

Wie dieser aussieht, hängt vom Business und der Branche ab, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können. Dementsprechend ist das Thema Standortwahl neben Faktoren wie dem Aufstellen des Businessplans und der Finanzierung ebenso eine komplexe Angelegenheit, die gut überlegt und analysiert sein will.

Zudem müssen gerade am Anfang wahrscheinlich ein paar Abstriche gemacht werden, um eine kostengünstige Immobile zu finden:

  • Ladenfläche: Wer tatsächlich eine Verkaufsfläche braucht, auf der Kund*innen Waren ansehen und bedient werden können, der ergattert im Idealfall Geschäftsräume in zentraler Lage. Der Standort ist für den Erfolg das A und O. Der Einzelhandel ist auf Laufkundschaft angewiesen und muss deshalb von den Menschen gesehen werden können. Eine solche Lage kostet im Vergleich zur Größe in der Regel am meisten.
  • Dienstleistungen: Räume für Dienstleistungen (z. B. Friseur*innen, Schneider*innen oder ähnliches) können bei der Lage etwas flexibler sein. Natürlich sind hier ebenfalls zentrale Standorte ideal. Eine gute Lage kann sich allerdings ebenso in einer Nachbarschaft mit wenig Konkurrenz befinden oder dort, wo die Zielgruppe für die eigene Dienstleistung wohnt.
  • Industrie und Fertigung: Unternehmen, die Produkte produzieren oder große Mengen lagern müssen, brauchen vor allem Platz. Die zentrale Lage in der Innenstadt wäre hier kontraproduktiv. Das Gewerbegebiet am Stadtrand ist oftmals die bessere Lösung.
  • Büros: Büroräumlichkeiten sind fast überall zu finden. Hier bleibt tatsächlich die Frage, ob es von Anfang an die schicken Immobilien in der Innenstadt sein sollen oder ob eine günstigere Gegend zunächst gleichermaßen funktioniert und die Anforderungen erfüllt.

Die Ausstattung

Neben der Lage spielt die Ausstattung eine wichtige Rolle. Damit sind nicht nur Features wie eine Klimaanlage oder eine Außenfläche gemeint. So müssen Räumlichkeiten für die Gastronomie mit mehreren Toiletten ausgestattet sein, Ladenflächen sollten ausreichend Schaufenster aufweisen und selbst das einfache Büro muss unter gewissen Umständen und ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Pausenraum haben.

Einige Branchen haben rechtliche Anforderungen zu erfüllen, andere Unternehmen – gerade beim Kundenkontakt – müssen darauf achten, dass die Geschäftsräume einladend wirken. Die Räume müssen zum Business und den entsprechenden Anforderungen passen.

Ein weiterer Faktor – gerade in diesen Zeiten – ist die Energieeffizienz. Um Geschäftsräume zu betreiben, fallen die üblichen Nebenkosten an. Diese sind je nach Branche und Business nicht zu unterschätzen, weshalb die Räumlichkeiten in Sachen Energieeffizienz modernen Standards genügen sollten. Das spart Unternehmern langfristig Geld.

Da Industrie und Gewerbe die größten Energieverbraucher sind, gibt es auf politischer Seite starke Bemühungen – welche vor allem die großen Unternehmen betreffen – um die Wirtschaft verstärkt in die Pflicht zu nehmen und Einsparpotenziale auszuschöpfen.

Größe und Flexibilität

Die Größe ist ein entscheidendes Kriterium für die Wahl der Geschäftsräume. Was zunächst naheliegend klingt, ist letztlich eine weitreichende Abwägung. Denn gerade direkt nach der Gründung kommt das Unternehmen mit vergleichsweise wenig Fläche aus. Vielleicht soll es nur der kleine Laden sein oder ein Büro, das der noch geringen Belegschaft reicht. Doch was passiert, wenn das Business wächst?

Dann braucht es mehr Platz. Neue Mitarbeiter*innen kommen hinzu oder rechtliche Rahmenbedingungen greifen und schreiben nun zum Beispiel einen Pausenraum oder weitere Toiletten vor. Sind die Räume flexibel genug, um das Unternehmen langfristig erweitern zu können? Oder sind größere Räumlichkeiten von Anfang an die bessere Idee? Oder wird im Zweifel ein erneuter Umzug in Kauf genommen?

Die Frage nach der Größe hängt vom aktuellen Stand des Unternehmens, von der Branche und den damit verbundenen Anforderungen, aber auch von der unternehmerischen Weitsicht ab.

Kosten

Kein Unternehmen hat Geld zu verschenken, weshalb möglichst niedrige Mietkosten zu den wichtigsten Kriterien gehören. Mit der Miete, die Monat für Monat zu bezahlen ist, hört es aber nicht auf. Bei der Auswahl der neuen Geschäftsräume sollten möglichst alle Kosten berücksichtigt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

  • Miete: Die Miete hängt maßgeblich von den oben genannten Kriterien Lage, Ausstattung, Größe ab. Gerade direkt nach der Gründung sind hier meist Kompromisse zu machen.
  • Maklerkosten: Unternehmen können auf eigene Faust auf die Suche gehen und zum Beispiel die bekannten Portale im Internet nutzen. Vermutlich liegen die besseren Objekte aber in den Händen von Makler*innen. Diese verlangen bei Abschluss des Mietvertrages eine Provision. Manchmal übernimmt diese die Vermieterseite. Nicht selten werden aber die Unternehmer*innen zur Kasse gebeten, da im Bereich der Gewerbevermietung das Bestellerprinzip nicht greift.
  • Nebenkosten: Die Energiekosten steigen und das macht sich auch bei den Gewerbeflächen bemerkbar. Strom und Gas müssen bezahlt werden, weshalb die Immobilie im Idealfall eine hohe Energieeffizienz aufweist. In jedem Fall sollten sich Interessierte im Vorfeld über die genauen Nebenkosten informieren. Nur so lässt sich eine realistische Gesamtmiete ermitteln.

Umbauten: Selten sind Gewerbeflächen genau so, wie sie zum Business passen. Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Fachleute einschätzen, wie viel mögliche Anpassungen und Umbauten kosten und wie lange diese dauern. Denn ein verspäteter Einzug in die Geschäftsräume kann eventuell die laufenden Prozesse stören und damit Kosten verursachen.

Vertragliches

Die Räumlichkeiten überzeugen, die Lage stimmt, die Kosten liegen im Budget. Es geht an die Vertragsunterschrift. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag genau geprüft werden.

Der Mietvertrag muss einige Standardregeln erfüllen. Bei einem Gewerbemietvertrag kommen allerdings einige weitere Punkte hinzu. Was ist zum Beispiel der genau Mietgegenstand? Welche Räumlichkeiten, Außenflächen, Lagerräume und Ausstattungsgegenstände gehören zur Mietvereinbarung und können dementsprechend genutzt werden? Weiterhin muss ein Geschäftszweck formuliert werden. Es wird also festgelegt, welche gewerbliche Nutzung in den Räumen erlaubt ist.

Ein potenziell wichtiger Punkt ist der Konkurrenzschutz. Wird ein solcher Schutz vereinbart, darf von Seiten der Vermietung in unmittelbarer Nähe nicht an die Konkurrenz vermietet werden. Ein weiterer Unterschied zu privaten Mietverträgen besteht außerdem darin, dass häufig eine feste Mietdauer vereinbart wird. Mieter*innen erhalten dann meist ein Optionsrecht, um den Vertrag zu verlängern.

Es kann durchaus von Vorteil sein, wenn die Mietdauer nicht zu lange angesetzt ist. Denn vielleicht muss sich das Unternehmen irgendwann erweitern und in neue Räumlichkeiten umziehen. Andererseits bringt ein befristeter Vertrag eine gewisse Planungsunsicherheit mit sich.

Einen Sonderfall stellt das sogenannte Mischmietverhältnis dar, bei dem Wohn- und Gewerberäume in derselben Immobilie untergebracht sind. Die Ladenfläche befindet sich beispielsweise im Erdgeschoss, die Wohnung direkt darüber. Hier muss genau geprüft werden, welcher Schwerpunkt vorherrscht und welche Vorschriften und vertraglichen Bedingungen dementsprechend gelten.

Rechtliche Belange sollten in jedem Fall von einem Fachmann oder einer Fachfrau geprüft werden, bevor es zur Unterschrift kommt.

Businessplan für Gründer*innen

Erfahre hier, wie du deinen Businessplan als Gründer*in erstellst, warum er so wichtig ist und was du dabei alles berücksichtigen musst.

Businessplan für Gründer*innen: So bringst du deine Geschäftsidee zu Papier

Gerade wenn dein Unternehmen noch in den Kinderschuhen steckt, braucht es einen strukturierten Businessplan. Denn nur so kannst du potenzielle Investor*innen von deiner Geschäftsidee überzeugen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ohne Businessplan kein Gründerkredit – ohne Gründerkredit keine eigene Firma.

Klingt simpel in der Theorie, bedeutet in der Praxis aber eine Menge Arbeit. Wer meint, beim Schreiben des Businessplans schludern zu müssen, um Zeit und Kosten zu sparen, der wird früher oder später unweigerlich auf die Nase fallen. Dieses Dokument bildet nämlich das grundlegende Fundament für die zukünftige Entwicklung deines Unternehmens. Warum das so ist und worauf du unbedingt achten solltest, wenn du den Businessplan erstellst, erfährst du hier.

Warum brauchst du als Gründer*in einen Businessplan?

Wenn es um die Finanzierung deiner Firma geht, ist ein vollständiger und übersichtlicher Businessplan das A und O in der Realisierung eines erfolgreichen Geschäftskonzeptes. Denn wie der Name schon sagt, dient er dazu, die Gründung deines Unternehmens zu planen und den Kapitalbedarf zu erfassen. Er fungiert sozusagen als Geschäftsplan, den du erstellen musst, um mögliche Geldgeber*innen davon zu überzeugen, in dein Firma zu investieren. Damit umfasst er folgende Funktionen:

  • Präzisierung des Geschäftsmodells
  • Festlegung strategischer und betriebswirtschaftlicher Zielsetzungen
  • Überprüfung der Geschäftsidee hinsichtlich Durchführbarkeit und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Basis für zukünftige unternehmerische Strategien und Entscheidungen

Dir sollte klar sein, dass der Businessplan nicht nur dir als Existenzgründer*in einen Überblick über deine Finanzen liefert. Ebenso werden Geschäftspartner*innen und Institutionen ihn sich ansehen, sofern du einen Zuschuss für die Weiterentwicklung deines Unternehmens benötigst. Dazu gehören:

  • Kreditgeber wie Banken und/oder Investoren wie zum Beispiel Franchisepartner
  • Förderinstitute wie das Arbeitsamt oder Förderbanken der Länder

Der Aufbau des Businessplans: Was muss rein?

Länge und Umfang variieren von Firma zu Firma und sind größtenteils abhängig vom Gründungsvorhaben sowie von der Art des Geschäftsmodells. Zwischen 20 und 100 Seiten ist alles möglich. Doch viel entscheidender als die Länge des Businessplans ist für dich als Gründer*in dessen Inhalt. Diesen kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Executive Summary Die vorangestellte Zusammenfassung soll deine Geschäftsidee kurz und prägnant (auf max. 1-2 Seiten) zusammenfassen.
Gründer(team) Die Gründerpersönlichkeit entscheidet über den Erfolg der Firma – deshalb gehören auch dein Lebenslauf, deine Qualifikationen und Erfahrungen in den Businessplan!
Geschäftsidee Alle Informationen zum Produkt, zum Beispiel Herstellungsverfahren und -kosten oder Gewinnmargen sind anzugeben.
Markteinschätzung Eine grundlegende Analyse des Marktes, der Zielgruppe und der Mitbewerber ist durchzuführen. Wo liegt dein Alleinstellungsmerkmal?
Ziele und Strategien Bei der Auflistung der unternehmerischen Ziele solltest du nicht vergessen, die konkreten Maßnahmen zu beschreiben, mit denen du deine Visionen umsetzen wirst und welchen Kundennutzen du bietest.
Marketingplan An dieser Stelle erfolgt eine kurze Beschreibung der gewählten Marketinginstrumente, mit denen du Kunden gewinnen willst.
Organisation, Recht und Steuern Du musst die Rechtsform deiner Firma bestimmen sowie Eigentümer- und Anteilsstrukturen. Standort, Zweigstellen und Personalbedarf dürfen ebenfalls nicht fehlen.
Finanzplan Dreh- und Angelpunkt des Businessplans ist der Finanzplan – wichtige Stichpunkte für dich als Gründende(r) sind dabei unter anderem Liquiditätsplanung, Investitionen oder Rentabilitätsplan.
SWOT-Analyse Mithilfe dieser abschließenden Maßnahme stellst du deine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken übersichtlich dar.

Dein kostenloser Finanzplan für den Start

StartingUp stellt dir einen kostenlosen Finanzplan für deine 3-Jahres-Planung zur Verfügung. Das Excel-Tool kannst du sofort gratis downloaden (auf Gründerberater.de).

Durch den Finanzplan erhalten sie eine Gewinn- und Verlustrechnung für die ersten drei Geschäftsjahre deines neuen Unternehmens. Ferner zeigt der Finanzplan eine Vorschau der Liquidität für die ersten drei Geschäftsjahre. Außerdem bietet dir der Finanzplan Charts und Auswertungen der wichtigsten Kennzahlen, und du erfährst, wie hoch möglicherweise dein verbleibender Kapitalbedarf ist. Bitte fülle im Finanzplan nur die Rot hinterlegten Zellen der Excel-Tabelle aus – mache auf dem ersten Sheet alle notwendigen Angaben zum Unternehmen, inklusive dem Startdatum und zur Art der Tätigkeit (Dienstleistung oder Handel).

Hier geht’s zum Download deines Finanzplans auf gruenderberater.de

Selbständig als Freelancer: Zahlen, Fakten, Infos

Anlässlich des Jahrestags der Freelancer (14. Mai) skizzieren wir den typischen beruflichen Werdegang eines Freelancers: von 8.000 Euro Startkapital zu 370.000 Euro Renten-Rücklagen.

 „Wenn ich groß bin, werde ich Freelancer!“ – Diesen Satz haben sicher die wenigsten schon einmal aus einem Kindermund gehört. Die Selbständigkeit gehört zu der Art von Wunschvorstellungen, die sich erst mit dem Alter herauskristallisieren. So lautet auch das Ergebnis der Analysen von freelancermap. Unabhängig davon, in welcher Phase sich die Freiberuflichen befinden: Mehr als 60 Prozent sind glücklich mit ihrer Einkommenssituation, welche aus durchschnittlich 94 Euro pro Stunde resultiert und in 370.000 Euro Renten-Rücklagen mündet. Zum ‚Tag des Freelancers‘ am 14. Mai 22 hat freelancermap die Umfragewerte aus seinem Freelancer-Kompass 2021 unter die Lupe genommen, um den Lebenslauf von Selbständigen nachzuzeichnen.

Von der Theorie in die Praxis: 27 Prozent gehen die ersten Schritte als Nebenberufler

Die Schulbank müssen alle drücken, auch zukünftige Freelancer. In diesen ersten zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren zeichnen sich oftmals die Interessensgebiete ab, welche in einem Studium weiterverfolgt werden. Nach durchschnittlich fünf Jahren an einer akademischen Einrichtung halten 76 Prozent der späteren Freiberufler einen Abschluss in der Hand, 43 Prozent von ihnen gingen auf eine Universität. Nach rund 18 Jahren gilt die theoretische Ausbildung demnach als vorerst abgeschlossen und der Schritt in die berufliche Praxis wird unternommen. In Festanstellung verbringt der typische Freelancer dann jedoch erst einmal ebenso viel Zeit wie in der Schule: dreizehn Jahre. Hier werden vor allem erste Erfahrungswerte gesammelt und Branchenkenntnisse vertieft. Bevor der endgültige Abschied von der Festanstellung stattfindet, probieren sich 27 Prozent der Befragten vorerst als nebenberufliche Freelancer aus.

Alles auf Anfang: Newcomer achten besonders auf ein stabiles Einkommen

Diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Schnitt 36 Jahre alt und verfügen über ein Startkapital von 8.000 Euro. Wenn sie auch fest im Leben stehen, im Freelancer-Business sind sie Newcomer. Hier zählt nicht nur die berufliche Erfahrung oder fachliche Expertise: Ein Solo-Unternehmen zu führen will ebenso gelernt werden. Dafür spricht beispielsweise, dass erfahrene Freelancer ein Startkapital in Höhe von 15.000 Euro empfehlen. In den ersten Jahren verlangen Newcomer außerdem einen vergleichsweise geringen Stundensatz von 88 Euro. Zugleich haben 56 Prozent der Starter hohe Einkommenserwartungen. Während der Stundensatz also in dieser Phase am niedrigsten ist, befindet sich die Zahl der Projekte mit zehn pro Jahr auf dem Maximum.

38 Prozent der Newcomer empfinden zudem ein schwankendes Einkommen als unangenehm. „Der Grund dafür könnte in der vorangegangenen Festanstellung liegen. Das Phänomen eines schwankenden Einkommens gab es dort nicht. Daher werden womöglich derart viele Projekte angenommen und im Schnitt auch 48 Stunden die Woche gearbeitet“, vermutet Thomas Maas, CEO von freelancermap, und führt fort: „Newcomer sind außerdem für die Buchhaltung eigenverantwortlich. Auch hierfür waren vorher Arbeitgeber zuständig. Bis eine Routine für die organisatorischen Prozesse entwickelt wird, kann es etwas dauern. Daher empfinden beispielsweise 24 Prozent der Newcomer die Buchhaltung als nervig. Der Wert nimmt ab, je länger Freelancer ihrem Job nachgehen.“

Experten-Status ist gefestigt: Abwechslung im Job als höchstes Gut

Mit den Jahren kommt die Erfahrung. Im Alter von 46 bis 55 Jahren hat sich der Freelancer zu einem wahren Experten entwickelt. Er kennt seine Branche genauestens und weiß seine Fähigkeiten effizient einzusetzen. Daher verlangt der erfahrene Freiberufler durchschnittlich einen Stundensatz von 96 Euro, reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden und bearbeitet jährlich nur noch sechs Projekte. Der Experte befindet sich sozusagen in der Blüte seines Freelancer-Daseins. Das bestätigt auch die Frage nach der Einkommenszufriedenheit: 73 Prozent der Experten sind glücklich mit den verlangten Honoraren.

Thomas Maas erklärt: „Nach rund zehn Jahren Erfahrung im Freelancer-Business haben die Experten sich einen Status in der Branche geschaffen, aber auch ihren eigenen Workflow gefunden. Daraus resultieren die kürzeren Arbeitszeiten und der höhere Stundensatz. Mit Hürden wie dem schwankenden Einkommen können sie besser kalkulieren und die Buchhaltung ist für 81 Prozent der Befragten kein Hindernis mehr. Eine deutlich größere Rolle wiederum spielt nun dafür die Abwechslung: Freelancer der Experten-Ebene wollen lieber vielfältige Projekte annehmen, als ein hohes Einkommen zu generieren. Auch ziehen rund 27 Prozent von ihnen in dieser Phase in Betracht, den nächstgrößeren Schritt zu gehen und ein Unternehmen zu gründen.“

Mit Routine in die Rente: Angst vor schwankendem Einkommen steigt erneut

Wer 20 Jahre lang im Freelancer-Business tätig war, gehört ohne Frage zu den Routiniers unter den Freiberuflichen. Die Zahl der jährlichen Projekte pendelt sich bei sieben ein und die Arbeitszeit bleibt konstant bei 45 Stunden pro Woche. Die „alten Hasen“ legen ebenfalls einen größeren Wert auf die Projektvielfalt, obwohl der Stundensatz in dieser Phase auf 93 Euro sinkt. Zwar bestätigen 70 Prozent, dass sie mit ihren Honoraren zufrieden sind, doch nimmt zugleich auch die Angst vor einem schwankenden Einkommen kurz vor der Rente wieder zu.

„Besonders mit Blick auf den Ruhestand verstärkt sich das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung“, sagt Thomas Maas und ergänzt: „Im Alter von 65 Jahren verabschieden sich die Routiniers in der Regel aus der Arbeitswelt. Damit sind sie durchschnittlich etwa ein Jahr länger berufstätig als ihre festangestellten Mitstreiter . Bis zu diesem Zeitpunkt werden Freiberufler im Schnitt 370.000 Euro angespart und 230 Projekte realisiert haben. Diese, aber auch etliche weitere, sind beachtliche Leistungen, die Anerkennung verdienen.“

Recht für Gründer: Umwandlung der GbR in eine GmbH

Von der GbR zur GmbH: Von der Idee der Zusammenarbeit zur professionellen Unternehmung.

Mit 195.474 Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) (Stand 2022, Quelle: destatis.de) gehört diese Gesellschaftsform mit Abstand zu der beliebtesten Personengesellschaften in Deutschland.

In meiner Beraterpraxis als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht sehe ich oft GbR-Gesellschaften entweder ohne schriftlichen Vertrag oder unter Verwendung eines Vertragsmusters mit standardisierten Textbausteinen und Alternativen zum Ankreuzen. Wobei die Alternativen oft nicht mehr in den finalen Vertrag eingeflossen sind. “Das hat uns keiner gesagt!” bzw. “Unser Steuerberater hat uns dieses Muster gegeben, aber nicht erklärt.” höre ich in der Beratung oft, wenn etwas schief gelaufen ist.

An dieser Stelle mein Tipp: Dein Steuerberater macht deine Abschlüsse und berät dich zu Unternehmenszahlen und dein Anwalt berät dich in gesellschaftsrechtlichen Anliegen.

Wenn die Unternehmen aus der Startphase der Gründung herauswachsen, stellen Gesellschafter schnell fest, dass eine GbR mittel- und langfristig nicht professionell aussieht, nicht zu den bestehenden Verhältnissen passt oder ihnen klar wird, dass sie immer noch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine Lösung ist nach kurzer Recherche zügig gefunden: die GmbH

An dieser Stelle ist vorweg zu sagen, dass die formellen Anforderungen an eine GmbH und der Inhalt der Gesellschaftssatzung noch wichtiger sind als bei der GbR. Hier solltet ihr euch unbedingt Gedanken machen über Abstimmungs- und Beschlussfassungsregeln, Eintritt- und Austrittsmöglichkeiten von Gesellschaftern, die Übertragung und Einziehung von Gesellschaftsanteilen sowie Nachfolge- oder Beendigungsvoraussetzungen.

Vorteile der GmbH aus Sicht des Juristen & Unternehmers

1. Beschränkte Haftung

Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also mit den Werten, die der GmbH gehören. Hierin liegt der größte zivilrechtliche Vorteil: Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen besteht nicht! Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

2. Rechtspersönlichkeit der GmbH

Als Kapitalgesellschaft gehört die GmbH zu den juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und prozessrechtlich klagen bzw. verklagt werden, Eigentum begründen und übertragen.

3. Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr

Eine GmbH führt im Vergleich zur GbR zu einer größeren Gläubigerakzeptanz bei Kreditgebern und zu einem professionelleren Erscheinungsbild. Banken und Kreditinstitute mögen klare Unternehmensstrukturen, einheitliche und vergleichbare Bilanzen und gewähren einer GmbH eher höhere Darlehen ohne Bürgschaften als im Vergleich zu Personengesellschaften, die grundsätzlich erstmal nicht bilanzierungspflichtig sind.

4. Rechtssicherheit aufgrund gefestigter Rechtsprechung

Rechtsnormen finden sich u.a. im GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch und ergänzend im Aktiengesetz. Die Rechtsprechung zur GmbH ist weitgehend gefestigt. Die bei den Landgerichten eingerichteten Handelskammern kennen sich erfahrungsgemäß sehr gut aus.

5. Flexible Partizipation an Gesellschaftsanteilen

Während GbR-Anteile immer nur im Ganzen pro Kopf von einem Gesellschafter an einen anderen übertragen werden können, sind GmbH-Anteile am Gesellschaftskapital z.B. zu je 1 EUR-Geschäftsanteil teilbar und übertragbar, so dass auch kleinere Anteile veräußert und übertragen werden können.

Die Spielregeln bei einer Umwandlung: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Das UmwStG beschreibt im Wesentlichen 4 Umwandlungsarten: die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und den Formwechsel.

In allen Fällen geht das Vermögen des Ausgangsunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf das Zielunternehmen über. Das UmwStG enthält dazu Regelungen, Umwandlungsvorgänge steuerneutral zu ermöglichen, wenn bestimmte “Spielregeln” eingehalten werden.

Varianten, eine Personengesellschaft im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge in eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH umzuwandeln, wären also folgende:

  • Verschmelzung durch Aufnahme (der Personengesellschaft) … dabei wird das Vermögen der Personengesellschaft auf eine bestehende, bereits vorhandene GmbH übertragen
  • Formwechsel der Ausgangs-Personengesellschaft ... dabei wird die Rechtsform einer Personengesellschaft geändert zur Gründung einer GmbH
  • Verschmelzung zur Neugründung ...  dabei wird das Vermögen einer Personengesellschaft + eines weiteren Rechtsträgers auf eine neu zu gründende GmbH übertragen
  • Aufspaltung ... dabei wird nur ein Teil des Vermögens einer Personengesellschaft auf eine oder 2 bestehende bzw. neu zu gründende GmbH's übertragen

Die Herausforderung in Bezug auf die GbR ist jedoch, dass das UmwStG für alle zuvor genannten Varianten diese nicht als übertragenden Rechtsträger vorsieht. Daraus folgt, dass eine direkte Umwandlung - wie zuvor beschrieben - der GbR in eine GmbH im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.

Zwei smarte Möglichkeiten der Umwandlung

Bevor ich die m.M. nach eleganten bzw. smarten Umwandlungsmöglichkeiten skizziere, möchte ich noch auf zwei Punkte hinweisen:

1. Entscheidend für die erfolgreiche Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist nach meiner Erfahrung das Zusammenspiel der fachlichen Dienstleistungen bzw. die agierenden Berufsträger: Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar.

Im Idealfall erstellt der Rechtsanwalt verständliche, gut durchdachte und vor allem zu den Gesellschaftern passende Verträge - diese hat er vorher mit dem Steuerberater abgestimmt, welcher zudem selbstverständlich ordentliche GbR-Abschlüsse beisteuert – und der mitdenkende Notar beurkundet nicht blind, sondern hinterfragt bei evtl. Ungenauigkeiten und sorgt für die reibungslose Kommunikation mit dem Registergericht.

2. Die zweite Voraussetzung für eine erfolgreiche Umwandlung müssen die Gesellschafter selbst mitbringen: nämlich Weisheit, den zuvor genannten Berufsträgern zu vertrauen, wenn möglich ihr Business bzw. das operative Unternehmenshandeln geduldig zu erklären und sich beraten lassen. Denn das unter 1. beschriebene kann nicht aus einer Mustervorlage, einem Blogbeitrag oder einem Youtube-Video entnommen werden oder eins-zu-eins auf alle Umwandlungsvorhaben standardisiert angewandt werden, sondern das ist das professionelle Gesamtpaket – wofür schließlich Beratungshonorare und Gebühren gezahlt werden.

Buchwertneutrale Einbringung der GbR

Um die o.g. positiven Effekte der Steuerneutralität zu erreichen, ist je nach individueller Ausgangslage ein Zwischenschritt erforderlich, nämlich die Eintragung der Firma (hier GbR) in das Handelsregister als OHG (Offene Handelsgesellschaft). Die Eintragung als OHG dient hier als Korrektur, so dass nach Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes ein übertragender Rechtsträger vorliegt. Nach erfolgter Umwandlung und Registrierung der GmbH wird die OHG sofort wieder aus dem Handelsregister gelöscht.

Ohne Aufdeckung stiller Reserven können nach § 20 UmwStG Umwandlungsfälle, die Betriebsteile oder Unternehmensanteile zum Gegenstand haben, d.h. auch Einbringungsvorgänge außerhalb des UmwG, buchwertneutral gestaltet werden. Als Voraussetzung muss es sich jedoch immer um eine entgeltliche Übertragung handeln, d.h. als Gegenleistung für eingebrachte Unternehmensteile müssen Anteile an der neuen GmbH gewährt werden.

Bargründung einer neuen GmbH und Einbringen als Aufgeld (Agio)

Die GbR kann als Aufgeld (sog. Agio) im Rahmen einer Neugründung (Bargründung) in die GmbH eingebracht werden. Auch hierbei ist wieder Bedingung, dass den künftigen GmbH-Gesellschaftern als Gegenleistung für ihre GbR-Anteile wiederum Gesellschaftsanteile an der gegründeten GmbH gewährt werden. Denn wie oben beschrieben ist eines der Hauptziele ja den steuerneutralen, einheitlichen Umwandlungsvorgang zu erreichen.

Diesen Weg empfehle ich oft umwandlungsfreudigen GbR-Gesellschaftern, die sich eine kostenintensive Unternehmensbewertung ihrer GbR sparen wollen, weil die Vermögenswerte sich hauptsächlich aus ihrer jeweiligen Arbeitskraft ergibt und nicht aus materiellen Gegenständen oder Werten. Ausreichend ist meist eine einfache Unternehmensbewertung anhand des letzten Jahresabschlusses bzw. nach einfacher Ertragswertmethode.

Fazit

Grundsätzlich gehe ich in meiner Beraterpraxis davon aus, dass die Umwandlung eurer Firma als GbR unter Ausnutzung der Steuerneutralität, d.h. unter Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen soll, folglich im Ergebnis nach der Umwandlung das Unternehmen mit neuer Rechtsform (GmbH) fortgeführt wird.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es mehrere Wege. Welcher am besten auf eure Unternehmenssituation passt, muss im ersten Beratungsschritt herausgearbeitet werden. Es gibt nach meiner Einschätzung  nicht das “beste Umwandlungskonzept und das Rundum- Sorglos-Paket”.

Eine Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist für die meisten Gesellschafter keine alltägliche, leichte Sache. Dabei darf nichts schiefgehen, was hinterher nicht mehr wiedergutzumachen ist oder korrigiert werden kann.

Von Anfang an solltet ihr alle oben genannten Berater für den jeweiligen fachlichen Baustein mit einbeziehen bzw. darauf achten, dass euer Beratungsteam auch miteinander gut kommuniziert. D.h. dass euer Steuerberater dem Rechtsanwalt oder dem Notar gut zuarbeitet oder das euer Rechtsanwalt Beratungsinhalte ggf. mit dem Notar VOR Beurkundung abstimmt.

Lasst euch auch hinsichtlich des Kostenaufwandes vorher einen genauen Überblick von allen beteiligten Beratern geben, welche Honorare und Gebühren entstehen. Gebühren beim Registergericht und Beurkundungsgebühren beim Notar sind z.B. bundeseinheitlich gleich, aber Stundensätze von Rechtsanwälten und Steuerberatern können sehr unterschiedlich sein.

Der Autor Marko Setzer berät seit über 10 Jahren als Berliner Rechtsanwalt Unternehmer bei gesellschaftsrechtlichen, sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Schritt für Schritt zum Start-up

Auf dem Weg zum Start-up gilt es viele Hürden zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Prozesse innerhalb des jungen Unternehmens als auch den rechtlichen Rahmen, der eingehalten werden muss, um durchstarten zu können. Wie sich dieser darstellt und warum sich externe Hilfe lohnt, wollen wir einmal etwas genauer beleuchten.

Es beginnt mit der Idee

Der erste logische Schritt auf dem Weg zum eigenen Start-up ist die Idee. Beim zukünftigen Geschäftsfeld sind dabei keine Grenzen gesetzt. In jedem Bereich sind Innovationen der Schlüssel für eine funktionierende Wirtschaft. Start-ups tragen dazu bei, indem sie auch immer wieder alt eingefahrene Prozesse aufbrechen und neu denken.

Seit einigen Jahren gibt es den Trend hin zu mehr Nachhaltigkeit, die bei neuen Unternehmen ein wichtiges Thema ist. Investor*innen achten vermehrt auf dieses Kriterium, um auch langfristig Kooperationen eingehen zu können. Auch hinsichtlich der Mitarbeiter*innenführung können Start-ups neue Schwerpunkte setzten und so auf sich aufmerksam machen. Generell sind Start-ups also eine hervorragende Gelegenheit, um seine Ideen kreativ in die Tat umzusetzen.

Ein bestimmtes Alter für das Gründen gibt es dabei nicht. Unter dem Strich entscheiden die nötige Motivation und die passende Idee über den Erfolg eines Start-ups. Mitunter wagen sich daher auch schon junge Menschen an das Projekt. Generell spielt das Alter beim Gründen aber eine untergeordnete Rolle.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Ideen sind bei motivierten Neu-Unternehmern häufig bereits vorhanden. Zu größeren Problemen führt da schon eher der nächste Schritt auf dem Weg zum Start-up. Tatsächlich müssen die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, bevor es so richtig losgehen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung des Unternehmens.

Wichtig ist dieser Prozess aus mehreren Gründen. Zum einen ist es ganz offizielle rechtliche Vorschrift. Ein Unternehmen bringt schließlich einige Verpflichtungen mit sich. So müssen Steuern abgeführt werden, die Angestellt*innen versorgt sein und noch einiges mehr. Aber auch für das Start-up selbst gibt es dadurch Vorteile, da die eigene Marke auf diese Weise geschützt wird.

Die Anmeldung der eigenen Marke

Da diese Vorgänge nicht ohne eine gewisse Bürokratie auskommen, lohnt es sich, auf externe Dienstleister zurückzugreifen. Eine Markenanmeldung mit Recht24-7 erleichtert den gesamten Vorgang, da sich Spezialisten um die Details der Anmeldung kümmern. Dies spart Zeit und Energie, sodass man sich als Gründer*in fortan wieder um die Ausarbeitung der eignen Projekte kümmern kann. Im Anschluss steht ein regulär angemeldetes Start-up, das bereit für seine ersten Erfolge ist.

Weiterhin erfährt das Start-up dadurch eine Beratung hinsichtlich der juristischen Details. Rechtliche Schwierigkeiten werden so schneller und fachkundig ausgeräumt, sodass es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Ebenfalls vorteilhaft gestaltet sich diese Dienstleistung bezüglich einer schnelleren Abwicklung aller zur Registrierung notwendigen Schritte. Dies betrifft auch die Auswahl der passenden Rechtsform, die das Start-up später haben soll.

Rückschläge einkalkulieren

Selbst mit der besten Idee und einer fachmännischen Beratung gerät jedes neue Unternehmen an einen Punkt, an dem es nicht wie gewünscht läuft. Dies zeigt schon ein kurzer Blick auf die Projekte anderer Gründer*innen. Derartige Rückschläge sind also völlig normal und sollten entsprechend von Beginn an einkalkuliert werden. Am Ende können sie sich sogar als nützlich erweisen, weil dadurch das Unternehmen erstmals richtig auf die Probe gestellt wird.

Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups

Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.

Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse

Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.

Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.

Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.

Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.

Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse

Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?

Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:

  • Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
  • Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.

Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden

Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.

Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:

  • Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
  • Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
  • Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
  • Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
  • Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
  • Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
  • Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.

Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.

Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.

Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse

  • Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren. 
  • Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
  • Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
  • Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.


Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung

Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.

Marktsegmentierung

Marktsegmentierung


Selbstständig machen als Foodtrucker

Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.

Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.

Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer

Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung 2017“ von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.

Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.

Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:

  • Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
  • Ausstattung des Fahrzeugs,
  • elektronische Geräte,
  • Geld für Büro und Vorbereitungsküche.

Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.

Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.

Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung

Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.

Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.

Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:

  • Beliebtheit regionaler Gerichte,
  • Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
  • Marktlücken der mobilen Gastronomie,
  • Größe der Region,
  • Preisniveau in der umliegenden Gegend,
  • Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.

Businessplan für Foodtrucker

Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.

Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:

  • Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
  • Welches Problem löst es für den Markt?
  • Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
  • Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
  • Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
  • Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
  • Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
  • Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
  • Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
  • Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
  • Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
  • Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
  • Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?

(Quelle: gründerberater.de)

Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Feedback einholen und testen, testen, testen

Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.

Hier ist zu empfehlen:

  • Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
  • Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
  • Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.

Behördengänge

Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.

In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:

  • Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
  • Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
  • Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
  • Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
  • Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
  • Schanklizenz (Gewerbeamt),
  • Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
  • notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
  • Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).

Kauf des Foodtrucks

Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Food­truck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.

Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.

Die Foodtruck-Ausstattung

Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:

  • rutschfester Fußboden,
  • Edelstahltresen,
  • Rückwandablage,
  • Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
  • Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
  • Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
  • Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
  • Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fett­filter, Regenhaube und Dachöffnung,
  • Strom für Elektrogeräte,
  • Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
  • Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
  • Kasse bzw. Kassenlösungen.

Quelle: imbisskult.de

Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.

Design und Marke

Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.

Marketing-Basics

Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll:  Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.

Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.

Wenn der Chef ausfällt

Als Unternehmer müssen Sie sich dem worst case stellen: Was ist, wenn ich plötzlich ausfalle? Ein Notfallplan schützt Sie und Ihre Firma vor unangenehmen Überraschungen. Wie er funktioniert, lesen Sie hier.

„Für Existenzgründer ist ein Notfallplan noch wichtiger als für etablierte Unternehmen", sagt der Münchner Anwalt Erich Jedelhauser, spezialisiert auf Nachfolge- und Notfallregelungen. Soll heißen: Die meisten Unternehmen haben im Fall der Fälle ein Vertretungsproblem. Kein Wunder, denn einen Vertreter zaubert man nicht aus dem Hut.

Den geeigneten Vertreter bestimmten

In jungen Unternehmen, die nur mit wenigen Angestellten oder Aushilfen operieren, ist ein Ersatzmann aus den Reihen des Unternehmens manchmal gar nicht in Sicht. Für sie bleibt aber immerhin die Möglichkeit, den Ehepartner soweit in die Geschäfte einzuweihen, dass er das Nötigste erledigen kann. Denkbar ist auch, mit einem befreundeten Gründer oder einem anderen Vertrauten zu kooperieren. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass ein Freund oder Ehegatte schon aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage sein wird, ein Unternehmen – und sei es nur vorübergehend – voll am Laufen zu halten. In größeren Unternehmen ist deshalb eine wasserdichte Stellvertreterregelung und damit die Wahl eines geeigneten Kandidaten elementar.

Notfallkoffer anlegen

Der Vertreter muss, um die wichtigste Person im Unternehmen ersetzen zu können, das nötige Know-How besitzen. Er muss mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein, also eine Handlungsvollmacht oder besser eine Prokura erhalten. Am besten ist es, einen Notfallordner anzulegen, in den alle  Verzeichnisse, Listen und Pläne abgeheftet werden. Dazu gehören auch Bankvollmachten, das Hinterlegen von Codes, PINs und Passwörtern sowie wichtiger Adressen. Außerdem sollten Anweisungen für wichtige Projekte gegeben sein.

Risiko-Vorsorge treffen

Da Unternehmer in der Regel keine oder kaum gesetzliche Leistungen erhalten, kann ein längerer Ausfall zur enormen finanziellen Belastung werden. Für Selbständige ist Vorsorge daher besonders wichtig. Dabei sollte in erster Linie die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Dies kann zum Beispiel in Form einer Risikolebensversicherung erfolgen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Betriebskostenversicherung zu überlegen.

Teil- oder Generalvollmacht

Wer noch mehr Absicherung betreiben will, kann ferner bürgerlich-rechtliche Vollmachten ausstellen. Führt nämlich die Krankheit zur Geschäftsunfähigkeit des Unternehmens und existieren für diesen Fall keine Vollmachten, erhält ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer die Entscheidungsgewalt. Dies entspricht meist nicht dem Wunsch des Unternehmers. Er ist daher gut beraten, frühzeitig entsprechende Vollmachten auszustellen. Das können eingeschränkte Vollmachten sein, um Teilbereiche abzudecken. Umfangreicher und damit sicherer ist das Ausstellen einer Generalvollmacht.

Interview mit Martha von den Berg

1968 eröffnete Martha von den Berg das erste Kochlöffel-Restaurant in Wilhelmshaven und setzte auf einen Bereich, der damals in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckte: Schnellrestaurants. Martha von den Berg hat sich immer wieder für Frauen in Führungspositionen eingesetzt und die Vorzüge weiblicher Führungskräfte betont.

StartingUp: Gibt es einen bestimmten Typ Frau, der sich zur Unternehmerin eignet oder kann es jede schaffen?
Martha v. d. Berg:
Ich glaube, dass fast jede Frau mit bestimmten Eigenschaften eine Unternehmerin sein kann. Sie muss das wollen und darf keine Scheu haben. Eine unbekümmerte Natürlichkeit ist hilfreich. Sie muss einfach zu den richtigen Stellen gehen und fragen: Sag mir, wie das geht. Alles was es braucht ist eine gute hausfrauliche Veranlagung – auch wenn das nicht gerade dem Bild der Frauenbewegung entspricht. Im Haushalt trainieren Frauen genau das, was gute Unternehmer brauchen. Sie halten ein System in Bewegung, Organisieren, tragen Verantwortung.

StartingUp: Braucht es nicht umfangreiche Kenntnisse in kaufmännischen Dingen? Wie wichtig ist Ausbildung?
Martha v. d. Berg:
Natürlich müssen einige kaufmännische Grundbegriffe absolut klar sein. Die Begriffe Einnahme, Ausgabe und Überschuss. Ich muss wissen: das, was in der Kasse liegt, ist nicht meins. Erst wenn Steuern, Kosten und alles abgezogen sind, bleibt ein Minimum übrig. Wenn man etwas Eigenes aufbauen will, geht es nicht um das Können. Das kann fast jede oder jeder – es geht um die Persönlichkeit, das Wollen und um Fleiß und Disziplin. Bereit zu sein, etwas mehr zu tun als andere. Man muss immer aus Sicht des Gastes oder der Kunden denken. Was würde ich als Gast erwarten? Wie werde ich in mittelgroßen Orten anerkannt? Ich betone immer wieder, dass die Frauen sich im Ort in Netzwerken und Institutionen engagieren sollten. Das erhöht die Anerkennung und ist unmittelbar für das Geschäft gut. Wer sich einbringt, bekommt mit, wo Stadtfeste stattfinden, und kann dort werben. Jammern jedenfalls und ein ständiges ‚Ach Gott, das kann ich nicht’ kann nicht die richtige Einstellung sein.

Zur Info-Box Mit Netz und doppeltem Boden (Netzwerke und Beziehungen)

StartingUp: Damit sprechen Sie eine Eigenschaft an, die Frauen oft zugeschrieben wird: Sie unterschätzen sich. Müssen Unternehmerinnen forscher werden?
Martha v. d. Berg:
Nicht unbedingt. Diese Zimperlichkeit hat auch Vorteile. Ein Mann kauft sich nach dem ersten Erfolg erst mal ein BMW-Cabrio, eine Frau nicht. Frauen arbeiten beständiger und sicherer an ihrem Erfolg.

StartingUp: Sie haben in den vergangenen 36 Jahren viele Frauen beim Schritt in die Selbständigkeit begleitet. Gab es Frauen, die Sie überrascht haben, weil sie mehr geschafft haben, als sie ihnen zutrauten?
Martha v. d. Berg:
Meist merken wir schon im ersten Gespräch, ob eine Frau das Zeug dazu hat, Kochlöffel-Partnerin zu werden. Aber klar – es gab auch Überraschungen. Es gab Frauen, denen wir es zugetraut haben und die bei Rückschlägen total eingeknickt sind. Dafür hatten wir auch Frauen, bei denen wir erst Bauchschmerzen hatten, ob sie es wohl schaffen würden und die mit großer Beharrlichkeit ihren Weg gemacht haben. Heute genießen sie es, Chefin zu sein. Es ist viel wertvoller, als einfach Gehalt zu bekommen.

StartingUp: Sie sagen, Sie sind eine Kämpfernatur – wie haben sie es geschafft, nicht zu verhärten und die Vorteile der weiblichen Führungskräfte zu erhalten?
Martha v. d. Berg:
Ich weiß nicht. Ich habe sieben Kinder, die halten mich zurück. Die wollen keine verhärtete Mutter. Man darf als Frau keine Angst haben, stramm zu sein. Meine Mitarbeiter wissen, dass ich auch hart und eisern sein kann. Dabei braucht man nicht verhärten. Vielleicht kann ich das mit unserem Führungsleitbild erklären: Es heißt „coming home“. An das sollten sich die Chefinnen anlehnen. Bestimmtes Verhalten würde doch Zuhause auch nicht geduldet werden – wenn jemand immer seine Schultasche in die Ecke wirft oder sich rücksichtslos verhält. Das lässt man doch auch nicht durchgehen. Ebenso müssen sich Mitarbeiter richtig verhalten und eine Chefin muss das durchsetzen. Mit Verhärten hat das nichts zu tun.

Gemeinsam starten

Eingetragene Genossenschaft (e.G.) - Gründerbericht

Vieles spricht dafür, als Genossenschaft (eG) zu gründen, besonders seit diese Unternehmensform weiter aufgewertet wurde. Was Sie über diese bisweilen unterschätzte Rechtsform wissen sollten.

Andreas Bosk hat ganz schön geschwitzt in den Messehallen. „Es war mehr als 30 Grad heiß“, erklärt er. Vielleicht standen dem 30-Jährigen aber auch deshalb ein paar Schweißperlen auf der Stirn, weil es die erste Messe in großem Stil war, die er selbst organisiert hat. 200.000 Euro und monatelange Arbeit haben Bosk und seine Mitstreiter in das Projekt Entscheider-Messe gesteckt. Da lastet ein gewisser Erfolgsdruck auf den Schultern. Umso erleichterter ist der Unternehmer nach dem Wochenende des 8. und 9. Juni. Die Messe war ein voller Erfolg, Bosk ist „mehr als zufrieden“. Wie erwartetet haben 3000 Besucher den Weg in die Göttinger Messehalle gefunden.

Die Entscheider-Messe in Göttingen ist eine Fachmesse für Unternehmer und leitende Angestellte aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ziel der Veranstaltung ist einmal, dass die Teilnehmer Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern knüpfen, um ihre Netzwerke auszubauen und Aufträge zu akquirieren. Erklärtes Ziel ist aber auch, dass die Wirtschaftsleistung in der Region bleibt und so Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen werden können. „Wirtschaftsförderung – aus der Region und für die Region“ nennt Bosk das Konzept. Entscheider-Messe – das ist nicht nur der Titel der in diesem Jahr erstmals durchgeführten Veranstaltung. Das Unternehmen – speziell für den Zweck gegründet, dieses Projekt zu stemmen – hat sich den gleichen Namen gegeben. Korrekt lautet der Name „Entscheider-Messe eG“ – und der Zusatz eG verrät, dass es sich dabei um eine Genossenschaft handelt. Fünf Unternehmer, neben Bosk sind das Marco Böhme, Florian Grewe, Sebastian Mauritz und Horst Wolf, haben für ihre Firma damit eine Rechtsform gewählt, die viele Gründer gar nicht erst in Betracht ziehen, geschweige denn umsetzen. „Die Genossenschaft führt ein Schattendasein – leider“, sagt Katja von der Bey, Geschäftsführerin und Vorstand  der WeiberWirtschaft eG in Berlin und Mitautorin der Broschüre Potenziale der Genossenschaften für Gründerinnen.