AG (Aktiengesellschaft)

Hier erfahren Sie alles über die Gründung einer AG


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Alles, was Sie über die Rechtsform der AG wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Haftung, Startkapital, Aktientypen, Bar- oder Sachgründung, Organe, Buchführung, Gründung, Bezeichnung, Steuern und Alternativen zur AG.

Definition: Was ist eine AG?

Für Unternehmer wird die Aktiengesellschaft vor allem dann interessant, wenn große Kapitalbeträge beschafft werden müssen. Denn das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt. Unterschieden werden börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften. Außerdem gibt es die Kleine AG, in der einige Formvorschriften gelockert wurden und die daher für Gründer und Mittelständler gut geeignet ist. Diese eignet sich auch für Einzelgründer, sog. Ein-Personen-AGs oder Ein-Mann-AGs. Generell gilt aber: Die Aktiengesellschaft stellt hohe organisatorische Anforderungen sowohl bei der Gründung als auch im Folgebetrieb.



Steckbrief zur AG:

Rechtsformen-Typ: Kapitalgesellschaft, juristische Person.

Sonderform: Kleine AG.

Geeignet für: Finanzintensive Gründungen, bei denen das Haftungsrisiko begrenzt werden soll und die viel Eigenkapital benötigen. 

Art und Anzahl der Gesellschafter/Aktionäre: Mindestens ein Aktionär (Ein-Personen-AG). Weitere natürliche oder juristische Personen, ausländische Unternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind möglich. Im Aufsichtsrat sind zusätzlich mindestens 3 weitere natürliche Personen erforderlich.

Gegenstand des Unternehmens: Fast alle gesetzlich zulässigen Zwecke, auch genehmigungspflichtiges Gewerbe aller Branchen. Bedingt auch für Freiberufler, jedoch nicht für Apotheken, Notare, Ärzte.

Sitz der GmbH: In D.

Haftung: In der Höhe des Gesellschaftsvermögens.

Grundkapital: Mindestens 50.000 Euro, aufgeteilt in Aktien, die entweder an der Börse oder außerhalb dieser gehandelt werden. Davon müssen der Aktiengesellschaft bei der Bargründung mindestens 12.500 Euro zur Verfügung stehen. 

Gesellschaftsvertrag/Satzung: Verpflichtend.

Sachgründung: Möglich, Sacheinlagen müssen voll eingebracht und in der Satzung festgelegt sein.

Gründungskosten: Ab ca. 2500 Euro, abhängig vom Grundkapital.

Eintrag ins Handelsregister: Ja, Eintrag in Abteilung B.

Wichtigste Anmeldungen bei: Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.

Publizitätspflicht: Jahresabschlüsse müssen veröffentlicht bzw. hinterlegt werden. Strengere Auflagen für börsennotierte Aktiengesellschaften.

Kaufmannseigenschaft: Ja.

Buchführung: Doppelte Buchführung ist verpflichtend.

Rechtsfähigkeit: Ja, nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister ist die Gesellschaft voll rechtsfähig, d.h., sie kann Rechte erwerben, klagen und verklagt werden.

Steuern: Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen, Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer..

Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung.

Bezeichnung: Firma (Wunschname) mit Zusatz AG.

Rechtsgrundlage: AktG, HGB, GewO.


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Haftung in der Aktiengesellschaft

Wie auch bei der GmbH ist einer der Vorteile der AG die Begrenzung der Haftung für die Gesellschafter. Diese beteiligen sich durch den Kauf von Aktien am Grundkapital der Aktiengesellschaft, man bezeichnet die Gesellschafter einer AG daher auch als Aktionäre. Im Falle der Insolvenz der Aktiengesellschaft bleibt das Privatvermögen der Aktionäre unberührt, sie riskieren nur den Verlust ihrer Aktienwerte. Möglich ist dies durch strikte Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Aktionäre. 

Achtung: Wenn z.B. durch eine Aktiengesellschaft Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen werden oder Geschäftspartner durch persönliches Fehlverhalten des Vorstands geschädigt werden, kann der Vorstand auch privatrechtlich in die Pflicht genommen werden. 

Beachten Sie: Eine AG entsteht erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister. Bevor die Registrierung erfolgt ist, kann man zwei Phasen der AG Gründung unterscheiden, die folgende Auswirkungen auf Haftungsfragen haben: 

1. Vorgründungsgesellschaft
Die erste Phase der AG Gründung, in der sich z.B. mehrere Personen über die Eckdaten der neu zu gründenden Aktiengesellschaft verständigen. Sie stimmen z.B. den Zweck des Unternehmens, das Grundkapital, die Besetzung der Organe und den Gesellschaftervertrag ab. Nun entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich entspricht diese einer GbR oder OHG. In dieser Phase haften die Beteiligten voll mit ihrem Privatvermögen. 

2. Vor-AG
Mit der Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch einen Notar sowie der Übernahme aller Aktien durch die Gründer entsteht die „AG in Gründung“ oder auch „Vor-AG“. In dieser Phase haften die Gründer persönlich, falls sie für die Vor-AG handeln und Geschäfte abschließen. Im Rechtsverkehr muss der Zusatz „in Gründung“ stets angegeben werden. Sobald die Aktiengesellschaft durch die Handelsregister-Eintragung gegründet ist, gehen die Verbindlichkeiten auf die Aktiengesellschaft über. Ab diesem Zeitpunkt haftet nur noch die AG.

Startkapital und Aktien der AG

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG) beträgt mindestens 50.000 Euro und wird in Aktien ab 1 Euro Nennwert „zerlegt“. In der Satzung werden die Zahl der ausgegebenen Aktien sowie ihre Art festgelegt. Möglich sind Aktien, die einen bestimmten Nennbetrag ausweisen, sog. Nennbetragsaktien oder auch Stückaktien. Letztere besitzen keinen Nennwert. Kommen Stückaktien zum Einsatz, so wird nur die Anzahl der ausgegebenen Aktien und das Grundkapital festgelegt.

Aktien, die an der Börse gehandelt werden, bedürfen einer amtlichen Zulassung und einer Wertpapierkennnummer. Aktien Kleiner AGs sind nicht börsennotiert, dies kann aber zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden.

Ferner sind zwei Gattungen von Aktien möglich: Sog. Stammaktien (Aktien mit Stimmrecht) und Vorzugsaktien (Aktien ohne Stimmrecht, aber mit höherer Dividende = Ausschüttung). Außerdem wird in der Satzung geregelt, ob Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben werden. Namensaktien sind auf ihren Besitzer „personalisiert“, enthalten also den Namen ihres Besitzers, der im Aktionärsverzeichnis aufgelistet ist. Inhaber-Aktien hingegen sind anonyme Papiere, die demjenigen, der sie besitzt, alle Rechte und Pflichten einräumen. 

Es ist einer der Hauptvorteile der AG, dass Aktien unkompliziert gehandelt werden können, ohne dass dies der notariellen Beglaubigung und der Eintragung ins Handelsregister bedarf. Lediglich im Fall der Kapitalerhöhung, verbunden mit der Ausgabe neuer Aktien, muss die Satzung geändert werden und die Erhöhung im Handelsregister eingetragen werden.  

Tipp: Sehr günstig ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für alle Unternehmer, die ihre Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen wollen. Denn Aktien bieten eine unkomplizierte Möglichkeit der Beteiligung und damit der langfristigen Bindung und hohen Motivation der Mitarbeiter an das Unternehmen.

Bargründungen einer Aktiengesellschaft

Bei Bargründungen muss mindestens ein Viertel des Grundkapitals vor der Eintragung in das Handelsregister erbracht werden, das sind also mindestens 12.500 Euro. Wenn der Nennwert einer Aktie z.B. 100 Euro beträgt, müssen hiervon 25 Prozent, also 25 Euro direkt einbezahlt werden. Ein evtl. Aufpreis, Agio genannt, der über dem Nennwert liegt, muss voll bezahlt werden. Die Abgabe von Aktien unter dem Nennwert ist nicht zulässig.

Beispiel: Aktien mit dem Nennwert von 100 Euro sollen für 140 Euro ausgegeben werden. Direkt eingezahlt werden müssen nun 25 Euro plus 40 Euro, demnach 65 Euro. 

Sonderregeln für Ein-Personen-AGs

Falls es sich um eine Ein-Personen-AG handelt, muss der Gründer für den nicht bezahlten Anteil eine Sicherheit stellen, z.B. eine Bankbürgschaft. Außerdem müssen Name, Beruf und Adressdaten des alleinigen Aktionärs dem Handelsregister mitgeteilt werden. In diesem Sonderfall besteht also keine Anonymität für den Aktionär. 

Sachgründung der AG

Wenn die Aktiengesellschaft per Sachgründung entstehen soll, muss die Sacheinlage zu 100 Prozent geleistet werden. In diesem Fall übergibt ein Aktionär einen werthaltigen Vermögensgegenstand (z.B. ein Fahrzeug, eine Maschine, ein Grundstück) und erhält im Gegenzug die dafür vereinbarten Aktien (§ 27 I AktG).

Organe der Aktiengesellschaft

Verpflichtend sind drei Organe:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Hauptversammlung

Der Vorstand der AG

Der Vorstand der AG entspricht der Geschäftsleitung einer GmbH. Er ist nicht weisungsgebunden und vertritt die AG eigenverantwortlich. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird in der Satzung der AG geregelt, mindestens ein Vorstandsmitglied muss zur Verfügung stehen. Dieses muss nicht zugleich Aktionär sein. Bestellt wird der Vorstand für maximal fünf Jahre durch den Aufsichtsrat. Falls die Mitglieder des Vorstands ihre Sorgfaltspflicht als ordentliche Kaufleute verletzen, können sie für Schäden persönlich haftbar gemacht werden.

Der Aufsichtsrat der AG

Die wichtigste Funktion des Aufsichtsrats ist – wie der Name schon sagt – die Kontrolle oder Aufsicht der Geschäftsleitung, also des Vorstands. Innerhalb des Aufsichtsrates werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter bestimmt. Der Aufsichtsrat (AR), der mindestens einmal im Jahr zusammenkommen muss (bei börsennotierten AGs zweimal), hat auch die Aufgabe, den Vorstand abzuberufen bzw. neu zu bestellen. Ggfls. setzt der Aufsichtsrat Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand durch, auch auf gerichtlichem Wege. Außerdem beruft der Aufsichtsrat die Hauptversammlung (HV) ein und prüft die Bücher, den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vermögensverhältnisse der AG. Er legt fest, welche Geschäfte des Vorstands der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.

Bei der Gründung der AG muss der Aufsichtsrat alle Verpflichtungen der Gründer prüfen, also Übernahme der Aktien, Einzahlung des Grundkapitals bzw. Überlassung von Sacheinlagen und deren Werthaltigkeit. 

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und maximal 21 Mitgliedern. Die Größe des Aufsichtsrats hängt von der Größe des Betriebs und der Zahl der Mitarbeiter ab. Arbeitnehmervertreter müssen erst ab einer Betriebsgröße ab 500 Arbeitnehmern im Aufsichtsrat beteiligt werden. Seine Mitgliederzahl muss immer durch drei teilbar sein. 

Die Aufsichtsrat-Mitglieder dürfen nicht zugleich Mitglieder des Vorstands sein. Bestellt wird der Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung, die Amtsdauer des Aufsichtsrates darf max. 4 Bilanzjahre betragen.

Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats können durch pflichtwidriges Verhalten gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden. 

Die Hauptversammlung der AG

In der Hauptversammlung (HV) sind alle Aktionäre der AG vertreten und üben hier ihre Rechte aus. Die Hauptversammlung ist Organ der AG. Sie wählt den Aufsichtsrat und beschließt über die Verwendung von Gewinnen. Ferner bestellt die Abschlussprüfer und erteilt dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung. Auch Satzungsänderungen werden von der Hauptversammlung entschieden. Eine Hauptversammlung muss mindestens einmal pro Jahr einberufen werden, und zwar innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres. Neben den Aktionären sollen auch Vorstand und Aufsichtsrat an der Hauptversammlung teilnehmen. Wenn der Vorstand es verlangt, kann die Hauptversammlung Fragen der Geschäftsleitung entscheiden. Die Beschlüsse der HV müssen notariell beurkundet werden, dies gilt aber nicht für die Kleine AG.

Die Organe in der Ein-Personen-AG

Auch in der sog. Ein-Personen-AG muss ein Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern gebildet werden. Insofern ist die Bezeichnung Ein-Personen-AG irreführend, weil auch in dieser Variante immer mindestens vier Personen benötigt werden.

Beispiel: Ein Gründer kann alleiniger Aktionär und alleiniger Vorstand sein, er benötigt dann aber noch drei weitere Personen für den Aufsichtsrat. Ist er hingegen alleiniger Aktionär und Mitglied des Aufsichtsrates, benötigt er noch eine weitere Person für den Vorstand, da ja Aufsichtsrat und Vorstand nicht identisch sein dürfen.

Publizitätspflicht und Buchführung der AG

Wie auch die GmbH unterliegt die AG den im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegten Regeln zur Veröffentlichung und Buchführung. D.h, es gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung und Anfertigung einer Jahresbilanz. Für börsennotierte AGs existieren besonders strenge Publizitätspflichten, damit die Aktionäre sich über den Zustand des Unternehmens informieren  können. Falls die AG Ihren Publizitätspflichten nicht nachkommt, kann der Handel ihrer Papiere ausgesetzt werden.

Die Gründung einer AG

Wenn die Gründer die wichtigsten Eckpunkte der neuen Aktiengesellschaft geklärt haben, also Gegenstand des Unternehmens, Größe des Grundkapitals, Zahl der Aktionäre, Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, geht es an den Entwurf der Satzung. 

Diese kann von einem Anwalt ausgearbeitet werden und muss anschließend, wie bei allen anderen Kapitalgesellschaften, von einem Notar beurkundet werden. Im darauf folgenden Schritt richten die Gründer ein Firmenkonto für die AG in Gründung ein und leisten ihre Bar- oder Sacheinlagen. Wenn alle Aktien übernommen sind, ist die Aktiengesellschaft errichtet. Nun prüft das Amtsgericht, ob sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und auch gegen die Firmierung keine Bedenken bestehen. In diesem Fall wird die neue Aktiengesellschaft in das Handelsregister eingetragen und besteht nunmehr als voll rechtsfähige Kapitalgesellschaft.

Wie die Gründung einer AG Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie » hier.

Die Bezeichnung der AG

Bitte beachten: Der Name der Gesellschaft darf noch nicht für ein ähnliches Unternehmen existieren. Der Zusatz AG bzw. Aktiengesellschaft ist verpflichtend. Möglich sind Personenfirma, Sachfirma oder Fantasiefirma. 

Firmenname

Firmenname


Steuern in der AG

In der AG fallen Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, ggfls. Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuer an.

Bei einer Gewinnausschüttung an die Aktionäre muss Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Da die AG eine eigene juristische Person ist, können Verluste in der AG bei den privaten Steuererklärungen der Aktionäre nicht geltend gemacht werden. Falls mit hohen Anfangsverlusten in der Anlaufphase des neuen Unternehmens zu rechnen ist und die Anteilseigner diese mit anderen, positiven Einkünften verrechnen könnten, sollte geprüft werden, ob zunächst die Gründung einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens statt der Gründung einer AG Sinn macht. In diesem Fall können die Verluste in den privaten Steuererklärungen geltend machen. Das Unternehmen kann in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, sobald es die Verlustzone verlässt. Falls diese Konstellation zutrifft, sollte unbedingt ein Steuerberater in die Gründungsberatung eingebunden werden.

Wie sich die verschiedenen Steuerarten in der AG im Vergleich zu Personengesellschaften auswirken, lesen Sie » hier.

Alternativen zur Aktiengesellschaft

Eine Alternative ist die GmbH, die mit geringerem Aufwand gegründet und betrieben werden kann als die AG. Eine weitere Alternative zur Aktiengesellschaft stellt die Eingetragene Genossenschaft (e.G.) dar, die ebenfalls eine Rechtsform mit interessanten Möglichkeiten zur flexiblen Erweiterung der Eigenkapitalbasis ist. Europaweit agierende Unternehmen können sich schließlich noch mit der “Societas Europaea”, auch „Europa AG“ genannt, beschäftigen.



AG Gründung


Gründen aus der Arbeitslosigkeit – AVGS und Einstiegsgeld richtig nutzen

Eine Anmeldung zum falschen Zeitpunkt kann die komplette Förderung kosten. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, wird vom Staat unterstützt: mit Coaching über den AVGS, beim Lebensunterhalt über Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss, vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Ein Überblick über Voraussetzungen, Antragsweg und typische Fehler, inklusive der neuen Regeln seit Juli 2026.

Vor einigen Monaten saß ein Gründer bei mir im Erstgespräch. Er plante einen Reinigungsservice, ein schlüssiges Konzept lag vor, die ersten Auftraggeber waren in Aussicht. Sein Gewerbe wollte er direkt am nächsten Tag anmelden, doch glücklicherweise hat er vorher nachgefragt. Denn das Einstiegsgeld, das für ihn infrage kam, muss vor der Gründung beantragt werden. Eine zu frühe Anmeldung hätte ihn mehrere tausend Euro Förderung gekostet.

Der Fall zeigt, worauf es ankommt. Die Förderlandschaft für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist gut sortiert. Es gibt Leistungen, die den Lebensunterhalt in der Startphase sichern, und Coaching, das aus einer Idee ein tragfähiges Konzept macht. Wer weiß, welche Leistung wofür gedacht ist und in welcher Reihenfolge sie beantragt wird, nutzt diese Unterstützung in vollem Umfang.

Erst die Statusfrage – ALG I oder Grundsicherungsgeld?

Am Anfang steht die Frage, ob Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bezogen wird. Davon hängt ab, welche der beiden Geldleistungen greift:

  • Wer Arbeitslosengeld I (SGB III) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) infrage.
  • Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, beantragt stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 der neue Name des Bürgergelds.

Es gibt immer nur eine der beiden Leistungen, je nach Status. Der AVGS (§ 45 SGB III) steht dagegen beiden Gruppen offen, er ist keine Geldleistung, sondern finanziert Beratung. Diese Unterscheidung klingt banal, wird in der Praxis aber erstaunlich oft durcheinandergebracht.

Der AVGS – Gründungscoaching, voll finanziert

Vielen Gründerinnen und Gründern ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) schlicht unbekannt. Dabei steckt dahinter ein professionelles Gründungscoaching, das am freien Markt einen vier-, oft sogar fünfstelligen Betrag kostet. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten vollständig. Eingelöst wird der Gutschein nach § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer relevant ist die Variante nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Dahinter steht in der Regel ein Einzelcoaching, das heißt: Prüfung der Geschäftsidee, Aufbau des Businessplans und des Zahlenteils sowie die Vorbereitung der Unterlagen für Agentur, Jobcenter oder Bank. Dazu kommen die Themen, die Gründerinnen und Gründer erfahrungsgemäß am stärksten beschäftigen: Rechtsformwahl, Steuern, Buchhaltung und Marketing.

Der eigentliche Wert liegt dabei nicht im fertigen Dokument. Ein gutes Coaching stellt die Annahmen infrage, bevor der Markt es tut. Sind die Preise realistisch kalkuliert? Trägt der Umsatz den Lebensunterhalt? Was passiert, wenn die ersten Aufträge später kommen als geplant? Gründerinnen und Gründer, die diese Fragen vor dem Start durchgearbeitet haben, geraten nach meiner Erfahrung im ersten Jahr deutlich seltener in Schieflage. Genau dafür ist der Gutschein gedacht. Am Ende soll nicht nur der Antrag bewilligt, sondern die Gründung tragfähig sein.

Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Anbieter braucht eine AZAV-Trägerzulassung und die Antragstellerin oder der Antragsteller muss bei Agentur oder Jobcenter gemeldet sein sowie eine konkrete Gründungsidee mitbringen. Den Anstoß gibt meist das Gespräch mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Aus der Beratungspraxis empfehle ich, den Antrag zusätzlich schriftlich zu stellen. So ist dokumentiert, was wann beantragt wurde, und bei einer Ablehnung ergeht ein Bescheid, gegen den Widerspruch möglich ist. Auch die Reihenfolge muss stimmen. Erst der Gutschein, dann der Start des Coachings. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnt es sich, das Vorhaben überzeugend zu begründen, im Gespräch wie im Antrag. Ob der Gutschein im Einzelfall möglich ist, lässt sich unverbindlich vorab klären, etwa in einem kostenfreien Erstgespräch bei einer spezialisierten Gründungsberatung.

Einstiegsgeld – Gründen aus der Grundsicherung

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II richtet sich an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Hauptberuflich heißt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert.

Gezahlt wird ein Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich ist ein Grundbetrag von etwa der Hälfte des Regelbedarfs, für Alleinstehende (563 Euro, Stand 2026) also rund 280 Euro im Monat. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft kann der Betrag höher ausfallen. Gefördert wird für höchstens 24 Monate, die Einzelheiten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Über die volle Laufzeit kommen so mehr als 6.500 Euro zusammen.

Zwei Punkte sind entscheidend. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach den Erfolgsaussichten des Vorhabens. Und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Selbständigkeit aufgenommen wird. Die Gewerbeanmeldung ist der Stichtag: Liegt sie vor dem Antrag, scheidet die Förderung in aller Regel aus. Bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zählt entsprechend die Aufnahme der Tätigkeit, in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt.

§ 16c – die oft verwechselte Sachmittel-Förderung

Von dieser Förderung haben viele Gründerinnen und Gründer schon gehört, häufig wird sie aber mit dem Gründungszuschuss verwechselt. Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt und kommt von der Agentur für Arbeit. Die Förderung nach § 16c SGB II kommt dagegen vom Jobcenter und finanziert Sachmittel für die Gründung wie Laptop, Büroausstattung, Werkzeug und wenn nötig auch ein Fahrzeug. Die Anschaffung muss für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich sein. Möglich sind ein Zuschuss bis 5.000 Euro, ein zinsloses Darlehen oder eine Kombination aus beidem. Das Darlehen kann auch höhere Beträge abdecken, muss aber zurückgezahlt werden. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen das Darlehen als Regelfall vor. In der Praxis erlebe ich allerdings häufig, dass Jobcenter eher den Zuschuss bewilligen. Beim Darlehen beginnt die Tilgung üblicherweise erst, wenn sich die Selbständigkeit stabilisiert hat. Kurzum, das Einstiegsgeld ist für den Lebensunterhalt und § 16c für die Ausstattung. Es handelt sich um zwei getrennte Anträge und zwei Leistungen, die sich sinnvoll ergänzen.

Gründungszuschuss – der Weg aus dem ALG I

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an ALG-I-Beziehende, die bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und hauptberuflich starten, ebenfalls mit mindestens 15 Wochenstunden. Erforderlich ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer anerkannten Gründungsberatung. Die Förderung läuft in zwei Phasen, sechs Monate ein Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG I plus 300 Euro, danach auf Antrag weitere neun Monate 300 Euro. Ausgezahlt wird monatlich, nicht als Einmalbetrag, auch das wird oft missverstanden. Zur Größenordnung: Bei 1.200 Euro ALG I summiert sich das über die vollen 15 Monate auf 11.700 Euro. Entsprechend genau prüft die Agentur den Antrag. Auch hier gilt Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was sich seit Juli 2026 geändert hat

Seit dem 1. Juli 2026 ist aus dem Bürgergeld die Neue Grundsicherung geworden, die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. An den Gründungsinstrumenten hat sich dadurch nichts geändert, Einstiegsgeld, § 16c und AVGS bestehen fort. Verändert hat sich das Umfeld, die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Mitwirkungspflichten und Sanktionen wurden verschärft, das Schonvermögen ist gesunken. In der Beratungspraxis zeigt sich das bereits. Jobcenter fragen kritischer als früher, warum es ausgerechnet die Selbständigkeit sein soll. Diese Frage beantwortet ein sauber aufgesetzter Businessplan.

Der richtige Antragsweg

Die Logik ist bei allen Leistungen gleich, erst der Antrag, dann der Start.

  • Status klären: ALG I oder Grundsicherungsgeld? Daraus ergibt sich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
  • AVGS früh ansprechen: Das Coaching hilft, den Businessplan förderfähig aufzustellen. Daher erst das Coaching, dann der Zuschussantrag.
  • Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören der Businessplan inklusive Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, ein aktueller Lebenslauf sowie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Beim Gründungszuschuss ist sie gesetzlich gefordert, beim Einstiegsgeld und bei § 16c verlangen die Jobcenter sie in der Praxis meist ebenfalls.
  • Antrag vor der Aufnahme stellen: Termin bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft vereinbaren, Antrag schriftlich einreichen.
  • Gewerbeanmeldung richtig terminieren: Beim Einstiegsgeld möglichst erst nach der Bewilligung anmelden. Beim Gründungszuschuss wird die Anmeldung häufig erst nach der Antragstellung als Nachweis eingereicht. Den genauen Zeitpunkt am besten mit der Vermittlungsfachkraft oder einer Gründungsberatung klären.

Fünf typische Fehler aus der Beratungspraxis

  • Zuerst gründen, dann beantragen: Der teuerste Fehler von allen. Ist das Gewerbe angemeldet, sind Gründungszuschuss und Einstiegsgeld praktisch immer verloren, selbst wenn der Antrag nur zwei Tage zu spät kommt. Nachträglich lässt sich das so gut wie nie korrigieren.
  • Darauf warten, dass die Förderung angeboten wird: In der Praxis kommt der Hinweis auf AVGS oder Einstiegsgeld selten von allein. Wer die Instrumente nicht selbst anspricht, lässt Geld und Unterstützung liegen.
  • Den Restanspruch verspielen: Beim Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein. Mancher glaubt, bis dahin müsse nur der Antrag gestellt sein. Das ist ein Irrtum. Es zählt der tatsächliche Start der hauptberuflichen Tätigkeit, nicht das Antragsdatum.
  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung unterschätzen: Sie ist keine Formsache. Wenn der Zahlenteil nicht trägt, gibt es die Bescheinigung nicht. Ohne sie keine Förderung.
  • Auf einen Rechtsanspruch vertrauen: Alle hier beschriebenen Leistungen, vom AVGS bis zum Darlehen nach § 16c, sind Ermessensleistungen. Bewilligt wird, was schlüssig und belastbar gerechnet ist.

Fazit – erst klären, dann anmelden

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, muss die Startphase nicht allein stemmen. Der AVGS finanziert das Coaching, Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss sichern den Lebensunterhalt, § 16c die Ausstattung. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und ein Plan, der einer kritischen Prüfung standhält. Der wichtigste Rat aus der Beratungspraxis: die Förderfrage klären, bevor irgendetwas angemeldet wird, ob beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt.

Der Autor Pavel Deuble ist Inhaber von Unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH, eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers. Mit seinem Team begleitet er Gründerinnen und Gründer bei Businessplan, Finanzplanung und Fördermitteln, von der AVGS-Gründungsberatung bis zum Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

Solo gründen, aber nicht allein denken: Welche Netzwerke am Anfang helfen

Allein gründen heißt nicht, alles allein stemmen zu müssen. Wer von Beginn an die richtigen Kontakte knüpft, spart Zeit, Nerven und oft auch viel Geld. Dieser Beitrag zeigt, welche Netzwerke in der Startphase wirklich weiterhelfen und wie man sie für sich nutzt.

Solo zu gründen bringt jede Menge Freiheit. Man entscheidet schnell, bleibt flexibel und muss sich mit niemandem abstimmen. Genau diese Unabhängigkeit kann aber zur Falle werden, denn niemand spiegelt die eigenen Ideen, niemand warnt vor typischen Anfängerfehlern und an manchen Tagen fehlt schlicht der Mensch zum Austauschen. Sobald man sich selbstständig macht, kommen viele Fragen auf, von der Anmeldung über die Steuern bis zur Suche nach den ersten Kund*innen. Genau hier fängt ein gutes Netzwerk auf. Es ersetzt kein Team, schenkt aber hilfreiches Feedback, Sparringspartner*innen und Zugang zu Wissen, das man sich sonst teuer einkaufen müsste.

Warum ist ein Netzwerk für Solo-Gründer*innen so wertvoll?

Als Einzelkämpfer*in trägt man alle Rollen gleichzeitig, von der Buchhaltung über das Marketing bis zum Vertrieb. Niemand kann alles und das muss auch niemand. Ein Netzwerk verteilt Wissen auf viele Schultern. Man bekommt Antworten auf Fragen, für die man sonst stundenlang recherchieren würde, lernt von Menschen, die dieselben Hürden schon gemeistert haben, und gelangt über Empfehlungen oft schneller an erste Aufträge als über klassische Kaltakquise. Der wohl unterschätzteste Effekt ist aber der emotionale. Wer sich mit anderen austauscht, bleibt motivierter, trifft mutigere Entscheidungen und übersteht Durststrecken deutlich besser.

Welche Netzwerke helfen ganz am Anfang?

Die gute Nachricht: Man muss nicht bei null anfangen. Diese Anlaufstellen sind besonders hilfreich, wenn man gerade erst startet:

  • Industrie- und Handelskammern: Sie sind die klassische erste Anlaufstelle, bieten kostenlose Erstberatung, Gründungsseminare und regelmäßige Veranstaltungen zum Kennenlernen.
  • Gründerzentren, Inkubatoren und Acceleratoren: Hier gibt es Räume, strukturiertes Mentoring und direkte Kontakte zu erfahrenen Gründer*innen und teils auch zu Kapitalgeber*innen.
  • Branchen- und Berufsverbände: Sie bündeln Fachwissen, vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und verschaffen Sichtbarkeit innerhalb der Branche.
  • Coworking-Spaces: Ein gemeinsamer Schreibtisch bringt nicht nur Infrastruktur, sondern auch spontane Gespräche, neue Perspektiven und manchmal die nächste Zusammenarbeit.
  • Online-Communities: Auf LinkedIn, in Fachforen oder in Slack- und Discord-Gruppen vernetzt man sich ortsunabhängig und rund um die Uhr.
  • Gründerstammtische und Meetups: Diese lokalen, lockeren Treffen sind niedrigschwellig und ideal, um ohne Druck erste Kontakte zu knüpfen.
  • Mentoring-Programme: Erfahrene Unternehmer*innen stehen zur Seite, teilen ihre eigenen Fehler und helfen, unnötige Umwege zu vermeiden.

Einen guten Überblick über Programme, Förderungen und Anlaufstellen bietet außerdem die Gründerplattform des Bundes.

Wie findet man das Netzwerk, das wirklich passt?

Nicht jedes Netzwerk passt zu jedem Vorhaben. Zuerst sollte man sich fragen, was gerade am dringendsten gebraucht wird: fachlicher Input, neue Kund*innen, emotionaler Rückhalt oder Kapital. Ein lokaler Stammtisch bringt wenig, wenn die Zielgruppe weltweit online sitzt, und eine riesige LinkedIn-Gruppe ersetzt selten das persönliche Gespräch bei einem Kaffee. Man sollte ruhig mehrere Formate testen, bevor man sich festlegt, und dabei mehr auf die Qualität der Kontakte achten als auf die reine Menge. Ein kurzer Selbstcheck hilft herauszufinden, welches Netzwerk am besten passt.
 

Tipp:

Lieber zwei Netzwerke aktiv pflegen als zehn nur passiv beobachten. Feste Zeitfenster fürs Netzwerken einplanen, sonst geht es im Tagesgeschäft schnell unter.


Wie wird man vom stillen Mitglied zum echten Teil des Netzwerks?

Eine Mitgliedschaft allein bringt noch nichts. Netzwerke leben vom Geben und Nehmen, und wer großzügig teilt, bleibt positiv im Gedächtnis. Mit diesen Gewohnheiten wird man schnell zu einem festen Bestandteil der Community.

  • Sich regelmäßig zeigen und nicht nur dann, wenn man gerade selbst etwas braucht.
  • Aktiv Hilfe anbieten und Kontakte, Tipps sowie ehrliche Empfehlungen teilen.
  • Sich auf Events vorbereiten und vorab überlegen, wen man treffen möchte.
  • Nach dem ersten Kennenlernen dranbleiben, eine kurze Nachricht wirkt oft Wunder.
  • Authentisch bleiben, denn echte Beziehungen tragen länger als ein Stapel gesammelter Visitenkarten.

Gemeinsam kommt man weiter

Solo zu gründen bedeutet, eigenverantwortlich zu handeln, nicht isoliert zu arbeiten. Die richtigen Netzwerke geben Rückhalt, frische Perspektiven und öffnen Türen, die allein verschlossen blieben. Klein anfangen, wenige Kontakte dafür echt pflegen und Netzwerken als langfristige Investition in das eigene Unternehmen verstehen. So ist man zwar sein eigener Chef oder seine eigene Chefin, steht aber nie ganz allein da.

Purpose schlägt Profit? Die GmbV & echte Alternativen

Alle reden über die GmbV, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform soll Start-ups vor dem Ausverkauf schützen und „Verantwortungseigentum“ zum Standard machen. Während die Politik noch an Details feilt, stehen Gründer*innen vor einem Dilemma: Warten oder handeln? Wir zeigen, warum die GmbV aktuell ein Holzweg sein kann – und mit welchen Legal-Hacks ihr eure Vision schon heute vor dem Exit-Zirkus schützt.

Es klingt nach dem perfekten Setup für die neue Generation von Gründer*innen: Man baut ein Impact-Start-up auf und generiert saftige Umsätze, aber anstatt das Unternehmen nach fünf Jahren an den Meistbietenden zu verhökern, gehört es sich selbst. Genau das soll die GmbV (Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, juristisch oft GmgV) leisten. Gewinne bleiben zwingend im Unternehmen, die Kontrolle liegt bei den fähigsten Köpfen, und ein lukrativer Exit ist rechtlich ausgeschlossen.

Für klassische Venture-Capital-Geber (VCs) gleicht dieses Konzept einem Albtraum. Ein Konstrukt, das einen hochprofitablen Exit systematisch blockiert, entzieht dem klassischen VC-Geschäftsmodell schlichtweg die Arbeitsgrundlage. Doch während die GmbV als moralisches Aushängeschild gefeiert wird, offenbart ein genauerer Blick auf die aktuelle Realität: Wer unreflektiert auf die neue Rechtsform wartet, riskiert seine Flexibilität.

Der Realitätscheck: Warum Warten keine Strategie ist

Die GmbV ist ein starkes politisches Signal, aber (noch) kein wirtschaftlicher Befreiungsschlag. Der entscheidende Konstruktionsfehler: Es gibt keine steuerlichen Privilegien. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, muss diese voll versteuern. Zudem ziehen sich die gesetzliche Umsetzung und die Detailfragen – etwa zur Veräußerung von Tochtergesellschaften – in die Länge.

Wer jetzt gründet, braucht rechtliche Sicherheit. Die gute Nachricht: Ihr braucht die GmbV gar nicht zwingend. Das Konzept des Verantwortungseigentums lässt sich mit etablierten Strukturen schon heute wasserdicht abbilden.

Das Founder-Playbook: 3 erprobte Alternativen zur GmbV

Vergesst die Warterei auf den Gesetzgeber. Mit diesen drei Modellen könnt ihr eure Purpose-DNA fest im juristischen Fundament verankern:

1. Der Start-up-Liebling: Das Veto-Share-Modell (Golden Share)

Dies ist der eleganteste Hack für junge Teams mit schmalem Budget (bekannt durch Ecosia oder Einhorn). Ihr gründet eine klassische GmbH. 99 Prozent der Anteile bleiben bei den Gründer*innen und wertekompatiblen Investoren. Genau 1 Prozent (der "Golden Share") gebt ihr jedoch an eine unabhängige Instanz ab, beispielsweise die Purpose Stiftung.

  • Der Clou: Im Gesellschaftervertrag wird verankert, dass fundamentale Entscheidungen (wie ein Unternehmensverkauf oder die Änderung des Purpose) nur einstimmig getroffen werden können. Die Stiftung legt ihr Veto ein, sobald jemand Kasse machen will. Ihr bleibt maximal agil, zementiert aber die Vermögensbindung.

2. Das Schwergewicht: Das Doppelstiftungsmodell

Ideal, wenn ihr bereits etabliert seid und hohe Cashflows generiert (das Bosch-Modell). Macht und Geld werden strikt getrennt. Eine Stiftung hält das Kapital (die Gewinne) und schüttet sie für gute Zwecke aus. Eine separate Unternehmensstiftung (oder ein Trust) hält die Stimmrechte und lenkt das operative Geschäft.

  • Der Clou: Ein feindlicher Takeover ist ausgeschlossen. Allerdings ist dieses Modell in der Aufsetzung und im Unterhalt teuer und bürokratisch – für Seed-Start-ups meist noch überdimensioniert.

3. Das Comeback: Die Genossenschaft (eG)

Die ursprünglichste Form des Verantwortungseigentums erlebt ein Revival, besonders bei Community-getriebenen Geschäftsmodellen.

  • Der Clou: Es gilt das demokratische Kopfprinzip. Egal, wie viel Geld ein Investor mitbringt, er hat nur eine Stimme. Die eG ist nahezu immun gegen Exits. Achtung: Die Entscheidungswege können hier länger dauern, was nicht zu jedem hyper-agilen Startup-Modell passt.

Handlungsanweisungen für Gründer*innen

Was bedeutet das für eure Strategie in den nächsten Wochen? Hier ist euer Fahrplan:

  1. Finanzierungsstrategie radikal klären: Beantwortet die "Exit-Frage" im Gründungsteam schonungslos ehrlich. Wollt ihr klassisches, schnelles Wachstumskapital (Tier-1-VCs), ist Verantwortungseigentum der falsche Weg. Stellt ihr Purpose vor Profit, richtet euren Pitch sofort auf Family Offices, Business Angels mit Impact-Fokus und Bankkredite aus.
  2. Mit der Standard-GmbH starten: Wählt für die Gründung die klassische GmbH. Sie ist das bekannteste Vehikel, Banken verstehen sie, und Notare haben die Vorlagen griffbereit.
  3. Den Veto-Share-Vertrag aufsetzen: Nutzt das Veto-Share-Modell, um eure GmbH "Exit-resistent" zu machen. Holt euch einen spezialisierten Anwalt dazu, der den Gesellschaftervertrag anpasst, und sucht euch einen unabhängigen Veto-Partner.
  4. Das "Nein" als Schutzschild nutzen: Kommuniziert eure Struktur offensiv und selbstbewusst nach außen. Begreift die zu erwartende Ablehnung durch klassische VCs nicht als strategischen Nachteil, sondern als euren effektivsten Filter: So sortiert ihr von Tag eins an jene Investoren aus, die bei der ersten Krise auf einen Notverkauf drängen würden.

INFOGRAFIK-KASTEN

Clash of Cultures – Wer finanziert mein Start-up?

  • Klassisches Venture Capital (Shareholder Value):
    • Ziel: Maximale Wertsteigerung und lukrativer "Exit" (Verkauf/IPO) nach 5 bis 7 Jahren.
    • Fokus: Hyper-Wachstum, Skalierung, Marktführerschaft.
    • Kontrolle: VCs fordern Sitze im Board, Vetorechte und Liquidationspräferenzen.
    • Fit für Verantwortungseigentum? Absolutes No-Go.
  • Purpose Funding (Verantwortungseigentum):
    • Ziel: Langfristige Unternehmenssicherung, faire Renditen aus dem Cashflow, Erhalt der Unabhängigkeit.
    • Geldgeber: Family Offices, Purpose-Fonds, Crowdinvesting, Bankkredite, Genussrechte.
    • Kontrolle: Investoren akzeptieren, dass sie Gewinne/Zinsen erhalten, aber nicht die strategische Kontrolle oder einen Unternehmensverkauf erzwingen können.
    • Fit für Verantwortungseigentum? Perfect Match.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der journalistischen Information und Einordnung. Er stellt keine verbindliche Handlungsempfehlung dar und ersetzt keinesfalls eine individuelle juristische oder steuerliche Fachberatung.

Freelancer-Kompass 2026: 43 % der Freelancer*innen ohne gesicherte Projekt-Auslastung

Die erste Erhebung des Freelancer-Kompass 2026 unterstreicht die wachsende Unsicherheit in der Projektlandschaft und zeigt deutliche Rückgänge der Auftragslage in mehreren Branchen.

Die wirtschaftliche Unsicherheit unter Freelancer*innen spitzt sich weiter zu: 43 Prozent haben derzeit keine gesicherte Auslastung für die kommenden Monate. Die Hälfte gibt zudem an, dass sich die Auftragslage im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat. Das zeigen die Ergebnisse der ersten und aktuellen Erhebungswelle für den Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap. Seit mehr als zehn Jahren liefert Deutschlands größte Freelancer-Plattform umfangreiche Daten zur Selbständigkeit im deutschsprachigen Raum. Für die kommende Ausgabe des Freelancer-Kompass ermöglichen erstmals mehrere kurze Umfragen ein detaillierteres Bild des Ist-Zustandes.

Die Auslastungsangaben der Selbständigen verdeutlichen, wie angespannt die aktuelle Projektsituation ist. Zwölf Prozent der Befragten haben eine gesicherte Auftragslage bis zu einem Monat, jeder Fünfte hat Projekte für die nächsten zwei bis drei Monate sicher, 13 Prozent für vier bis sechs Monate. Für einen Großteil der Freelancer*innen bleibt eine langfristige Planung daher unmöglich.

Weniger Aufträge in mehreren Branchen

Die angespannte Situation zeigt sich auch beim Blick auf die Branchen. In mehreren Sektoren melden Freelancer*innen einen spürbaren Rückgang der Nachfrage. Insbesondere betroffen ist die gegenwärtig krisenbehaftete Automobilbranche. 32 Prozent der Befragten geben an, das sie hier einen Rückgang der Aufträge verzeichnen. Im Sektor IT/Software sind es 23 Prozent und in der Industrie, dem Maschinenbau sowie im Bereich Banken/Finanzwesen jeweils zwölf Prozent.

„Wenn in so vielen Branchen Aufträge zurückgehen und fast die Hälfte der Freelancer keinerlei Planungssicherheit hat, ist das längst kein individuelles Risiko mehr, sondern ein strukturelles“, sagt Thomas Maas, CEO von freelancermap. „Freelancer stehen für Flexibilität und Expertise. Doch genau diese Menschen geraten zunehmend unter Druck, weil wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen ihnen ihre Arbeit erschweren. Branchenrückgänge, kurze Auslastungshorizonte und operative Hürden in Projekten wirken zudem zusammen. Das trifft nicht nur einzelne, sondern prägt den Markt insgesamt.“

Herausfordernde Zusammenarbeit

Zu den häufigsten Auftraggebern zählen überwiegend größere Unternehmen. So arbeiten 60 Prozent der Befragten mit dem Mittelstand zusammen und 58 Prozent mit Konzernen. Dahinter folgen Agenturen und Beratungen (27 Prozent) sowie Start-ups (21 Prozent). In der täglichen Projektarbeit und Zusammenarbeit begegnen Freelancer*innen mehreren Schwierigkeiten, die ihre Arbeitsweise erschweren. Besonders häufig genannt werden unklare Anforderungen (55 Prozent), verzögerte Rückmeldungen (47 Prozent) sowie fehlende Entscheidungen (42 Prozent).

Beim Blick auf den Arbeitsort zeigt sich, dass ein überwiegender Teil der Selbständigen (71 Prozent) aus dem Homeoffice arbeitet. 22 Prozent arbeiten hybrid. Nur jeder Zwanzigste (5 Prozent) arbeitet bei dem Kunden / der Kundin vor Ort. Die Möglichkeit einer Workation nutzen zwei Prozent der Befragten.

Rahmenbedingungen ausschlaggebend

Freelancer*innen lehnen Projekte vor allem dann ab, wenn grundlegende Rahmenbedingungen nicht stimmen. Am häufigsten wird ein zu niedriger Stundensatz genannt (70 Prozent). Ebenfalls stark vertreten ist die Aussage, dass das Projekt nicht zu den eigenen Fähigkeiten passt (62 Prozent). Besteht nicht die Möglichkeit, remote zu arbeiten, ist dies für knapp die Hälfte (49 Prozent) ein Ausschlusskriterium.

„Freelancer bringen viel Erfahrung, Tempo und Spezialisierung in Projekte ein. Doch das gelingt nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, sagt Thomas Maas. „Unklare Anforderungen oder fehlende Entscheidungen kosten alle Beteiligten Zeit. Gute Zusammenarbeit entsteht dort, wo Unternehmen klare Ansprechpartner, klare Ziele und klare Prozesse schaffen.“

Zum Freelancer-Kompass und der Methodik

Seit über zehn Jahren liefert der Freelancer-Kompass die umfassendste Datengrundlage zur Selbständigkeit im deutschsprachigen Raum. Die Studie beleuchtet Arbeitsbedingungen, Preis- und Einkommensentwicklungen, Akquise-Strategien, Zufriedenheit sowie fachliche und strukturelle Herausforderungen – und berücksichtigt dabei stets auch die Perspektive der Unternehmen.

Für die kommende Ausgabe 2026 wurde die Methodik erstmals weiterentwickelt: Statt einer einmal jährlich erhobenen Großumfrage mit über achtzig Fragen setzt freelancermap nun auf mehrere thematische Erhebungswellen, die ein noch präziseres Bild der aktuellen Situation von Freelancer ermöglichen. Die hier genannten Ergebnisse stammen aus der ersten Befragung, die vom 17. November bis 3. Dezember 2025 unter mehr als 1.300 Teilnehmenden durchgeführt wurde.

Der vollständige Freelancer-Kompass 2026 erscheint Anfang März und fasst alle Befragungswellen zusammen.

Wie teuer ist es, ein Start-up in Deutschland zu gründen?

Erfahren Sie, welche Kosten 2025 bei der Gründung eines Start-ups in Deutschland anfallen, von Stammkapital bis Notar- und Digitalisierungskosten.

Die Gründung eines Start-ups in Deutschland ist wie der Sprung in kaltes Wasser. Erfrischend, aufregend, aber nicht für alle. Zwischen Euphorie, Papierbergen und der ersten Steuer-ID beginnt das echte Abenteuer Unternehmertum. Begeisterung ist der Treibstoff, doch wer den Weg kennt, schwimmt leichter durch den Behördendschungel. Dies wird verlangt, um wirklich etwas Eigenes aufzubauen.

Die Grundlagen: Welche Kosten auf Gründer zukommen

Bevor ein Unternehmen offiziell an den Start gehen kann, fallen einige unvermeidbare Basiskosten an. Bei der Gründung einer GmbH ist das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro der entscheidende Grundstein, wovon mindestens 12.500 Euro direkt eingezahlt werden müssen. Hinzu kommen Gebühren für den Notar, die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Insgesamt sollten Gründer für eine klassische GmbH zwischen 1.000 und 4.500 Euro an Gründungskosten einplanen, abhängig von Komplexität, Anzahl der Gesellschafter und individueller Beratung.

Auch günstigere Alternativen wie die UG (haftungsbeschränkt) bieten sich an. Diese Mini-GmbH kann schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden, eignet sich aber eher für kleine oder testweise Projekte. Dennoch sollte niemand glauben, dass damit alle bürokratischen Hürden aus dem Weg sind, denn auch hier sind Notar- und Gerichtskosten Pflicht.

Mehr als nur Papierkram: Die digitalen Chancen

Die deutsche Gründerszene hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Dank neuer Technologien, staatlicher Förderungen und digitaler Plattformen ist der Einstieg einfacher geworden, zumindest organisatorisch.

Besonders künstliche Intelligenz (KI) hat zahlreiche Branchen revolutioniert und völlig neue Geschäftsfelder geschaffen. Start-ups entstehen nicht mehr nur in klassischen Bereichen wie Handel oder Produktion, sondern zunehmend online.

So erleben wir in der Unterhaltungsbranche einen Boom. Dank der zahlreichen Features und Innovationen gibt es jetzt Zugang zum zum Bonus Meister im Online Casinos, wo Deutsche beispielsweise entdecken können, wo es die besten Vorteile und Erfahrungen gibt.

Dieser aktuelle Trend zeigt, dass Innovation und Unternehmergeist längst nicht mehr nur in Werkhallen oder Büros entstehen, sondern im digitalen Raum. Oft mit nur einem Laptop und einer guten Idee.

Bürokratie und Notarkosten: Das unvermeidliche Fundament

Egal ob GmbH, UG oder GbR, an einem Schritt führt kein Weg vorbei: dem Gang zum Notar. Ohne seine Unterschrift bleibt jede Gründung nur ein guter Plan. Der Gesellschaftsvertrag muss beurkundet, das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und eine Gesellschafterliste erstellt werden.

Die Kosten dafür variieren je nach Aufwand und Standort: Für die notarielle Beurkundung sollten Gründer mit 500 bis 1.000 Euro rechnen, die Eintragung im Handelsregister kostet meist zwischen 150 und 350 Euro. Hinzu kommt die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger mit rund 100 Euro.

Die versteckten Kosten: Von der IT bis zur Kaffeemaschine

Viele Gründer konzentrieren sich auf die offiziellen Gebühren, vergessen aber die praktischen Ausgaben im Alltag. Büromöbel, Computer, Softwarelizenzen, Versicherungen und Marketingmaßnahmen gehören ebenso in den Finanzplan wie Gründungskosten. Diese Posten lassen sich zwar steuerlich absetzen, müssen jedoch zunächst bezahlt werden.

Gerade im ersten Jahr ist Liquidität entscheidend. Wer hier zu knapp kalkuliert, gerät schnell ins Straucheln. Experten empfehlen, einen Finanzpuffer von mindestens 20 % der geplanten Startkosten einzuplanen für Unvorhergesehenes, wie technische Probleme oder Nachzahlungen.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Zum Glück gibt es in Deutschland eine Vielzahl staatlicher Förderungen und Programme, die Start-ups unterstützen. Die KfW-Bank, regionale Wirtschaftsförderungen oder spezielle Gründerstipendien helfen beim Start. Auch Business Angels und Venture Capital werden zunehmend wichtiger, um innovative Ideen auf die Straße zu bringen.

Doch egal ob Fremdkapital oder Eigenmittel: Eine solide Finanzplanung ist der Trick. Ein detaillierter Businessplan zeigt nicht nur Investoren, sondern auch den Gründern selbst, ob ihr Konzept langfristig tragfähig ist.

Digitalisierung als Wachstumsmotor

Die digitale Transformation hat den Gründungsprozess selbst vereinfacht: Online-Anmeldungen, elektronische Signaturen und digitale Buchhaltung sparen Zeit und Papier. Gleichzeitig entstehen unzählige neue Geschäftsmöglichkeiten, von KI-gestützten Tools bis hin zu datenbasierten Plattformen.

Wie stark diese Entwicklung die deutsche Wirtschaft verändert, zeigt sich besonders in Online Branchen, wo KI, Automatisierung und datengetriebene Prozesse Gründungen agiler machen.

Gründungskosten ja, aber unbezahlbare Chancen

Eine Unternehmensgründung in Deutschland kostet Zeit, Geld und Nerven. Doch wer diesen Weg geht, investiert in Freiheit, Kreativität und Selbstbestimmung. Die Hürden sind schon da, aber die Chancen größer denn je. Wer klug plant und flexibel bleibt, findet im deutschen Gründungsdschungel nicht nur den Weg nach oben, sondern auch nachhaltigen Erfolg.

Selbstständig machen als Foodtrucker

Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.

Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.

Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer

Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.

Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.

Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:

  • Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
  • Ausstattung des Fahrzeugs,
  • elektronische Geräte,
  • Geld für Büro und Vorbereitungsküche.

Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.

Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.

Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung

Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.

Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.

Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:

  • Beliebtheit regionaler Gerichte,
  • Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
  • Marktlücken der mobilen Gastronomie,
  • Größe der Region,
  • Preisniveau in der umliegenden Gegend,
  • Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.

Businessplan für Foodtrucker

Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.

Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:

  • Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
  • Welches Problem löst es für den Markt?
  • Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
  • Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
  • Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
  • Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
  • Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
  • Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
  • Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
  • Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
  • Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
  • Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
  • Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?

(Quelle: gründerberater.de)

Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Feedback einholen und testen, testen, testen

Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.

Hier ist zu empfehlen:

  • Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
  • Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
  • Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.

Behördengänge

Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.

In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:

  • Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
  • Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
  • Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
  • Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
  • Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
  • Schanklizenz (Gewerbeamt),
  • Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
  • notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
  • Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).

Kauf des Foodtrucks

Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Food­truck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.

Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.

Die Foodtruck-Ausstattung

Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:

  • rutschfester Fußboden,
  • Edelstahltresen,
  • Rückwandablage,
  • Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
  • Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
  • Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
  • Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
  • Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fett­filter, Regenhaube und Dachöffnung,
  • Strom für Elektrogeräte,
  • Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
  • Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
  • Kasse bzw. Kassenlösungen.

Quelle: imbisskult.de

Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.

Design und Marke

Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.

Marketing-Basics

Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll:  Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.

Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.

Unternehmensübergabe an leitende Mitarbeitende erleichtert

Recht für Gründer*innen: Wer überlegt, seinen Betrieb an leitende Mitarbeitende zu übergeben, erhöht dadurch nicht in jedem Fall den Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Welche großen Vorteile das für Unternehmer*innen hat, liest du hier.

Die Nachfolge in (mittelständischen) Unternehmen ist meist schwierig. Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, greifen Unternehmer*innen daher vermehrt auf erfahrene leitende Mitarbeitende zurück. Diese erhalten Unternehmensanteile häufig unentgeltlich oder zu einem reduzierten Kaufpreis. Finanzbehörden bewerten dies oftmals als geldwerten Vorteil und unterwerfen die begünstigten Mitarbeitenden der Lohnsteuerpflicht.

Sachverhalt: Gesellschaftsanteile auf leitende Mitarbeiter übertragen

Die Inhaber eines mittelständischen Unternehmens übertrugen ihre Gesellschaftsanteile teilweise auf leitende Mitarbeitende, um die Unternehmensnachfolge zu sichern. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich und war weder an Bedingungen noch an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft. Beide Parteien vereinbarten eine Rückfallklausel, falls erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen nicht greifen sollten.

Das Finanzamt wertete die Anteilsübertragung als Arbeitslohn, da die Nachfolger zum einen der Sohn des Gesellschafterpaares und zum anderen Angestellte des Unternehmens waren. Dementsprechend erhöhte die Übertragung die Einkünfte der Mitarbeiter aus nichtselbstständiger Arbeit. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines begünstigten Mitarbeiters statt. Das unterlegene Finanzamt legte daraufhin Revision ein, die der BFH jedoch als unbegründet zurückwies.

Entscheidung des BFH

Der BFH bestätigte, dass der verbilligte Erwerb von Unternehmensanteilen grundsätzlich als Arbeitslohn gelten kann. Allerdings muss der Vorteil für eine Beschäftigung gewährt worden sein, das heißt, er muss durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sein. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall nicht das Arbeitsverhältnis, sondern die Unternehmensnachfolge im Vordergrund stand (Urteil vom 20. November 2024, VI R 21/22).

Wesentliche Entscheidungsfaktoren waren:

  • Die Unternehmensfortführung war das Motiv für die Übertragung, dokumentiert durch eine Gesellschafterversammlung.
  • Die Anteile wurden nicht verbilligt, sondern unentgeltlich übertragen.
  • Die Übertragung war nicht an bestehende oder zukünftige Arbeitsverhältnisse gekoppelt.
  • Die Anteile hatten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, der über eine übliche Vergütung für geleistete Arbeit hinausging.

 Warum das Urteil für Unternehmensnachfolgen so wichtig ist

Das Urteil schafft eine wichtige Grundlage für steuerliche Rechtssicherheit bei Unternehmensnachfolgen an leitende Mitarbeitende. Unternehmer*innen können ihr Unternehmen so strategisch übergeben, ohne dass die Begünstigten regelmäßig einer hohen steuerlichen Belastung durch die Einstufung als Arbeitslohn unterliegen.

Für die Praxis bedeutet dies:

  • Unternehmensnachfolgen sollten frühzeitig geplant und sorgfältig dokumentiert werden.
  • Die steuerliche Gestaltung muss eng an den Vorgaben des BFH ausgerichtet sein.
  • Die Übertragung an Arbeitnehmer*innen sollte unabhängig vom Arbeitsverhältnis erfolgen, um eine Einstufung als Arbeitslohn zu vermeiden.

Fazit

Unternehmen können auf interne Nachfolger*innen setzen, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen. Steuerliche Beratung bleibt dennoch entscheidend, um die Vorgaben optimal und rechtssicher umzusetzen.

Der Autor Dominik Hertreiter ist Steuerberater bei Ecovis in München.

Professionelle Kreditberatung: Tipps für angehende Finanzexperten und Gründer

Was es zu beachten gilt, wenn Sie erfolgreich als Finanzexperte in der Kreditberatung durchstarten wollen.

In der heutigen Geschäftswelt ist eine professionelle Kreditberatung für Unternehmer und Gründer unerlässlich. Egal, ob es um die Finanzierung eines Startups oder die Expansion eines etablierten Unternehmens geht, eine fundierte Beratung kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Immer mehr Menschen nutzen die Vorteile der online Kreditberatung, um schnell und bequem an die benötigten Informationen zu gelangen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte einer professionellen Kreditberatung näher beleuchten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie als Finanzexperte in diesem Bereich erfolgreich sein können und welche Weiterbildungsmöglichkeiten und digitalen Werkzeuge Ihnen dabei helfen. Zudem erfahren Sie, wie Sie online in der Kreditberatung tätig sein können und welche Aspekte dabei zu beachten sind.

Grundlagen einer erfolgreichen Kreditberatung

Eine effektive Kreditberatung erfordert ein solides Fundament aus Fachwissen und sorgfältiger Vorgehensweise. Zu den Schlüsselelementen gehören die Bewertung der Kreditwürdigkeit, die Durchführung von Finanzanalysen und die Einschätzung von Risiken.

Die Kreditwürdigkeit eines Kunden ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung seiner Fähigkeit, einen Kredit zurückzuzahlen. Hierbei spielen Aspekte wie Einkommenssituation, Vermögenswerte und Zahlungshistorie eine wichtige Rolle. Eine gründliche Finanzanalyse ermöglicht es dem Berater, ein umfassendes Bild der finanziellen Situation des Kunden zu gewinnen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Die Risikobewertung ist ein weiterer essentieller Bestandteil der Kreditberatung. Hierbei werden potenzielle Risiken identifiziert und evaluiert, die sich auf die Rückzahlungsfähigkeit des Kunden auswirken könnten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Branchenspezifische Risiken
  • Marktveränderungen
  • Persönliche Umstände des Kunden

Ein erfahrener Kreditberater verfügt über das nötige Fachwissen, um diese Risiken sorgfältig abzuwägen und geeignete Strategien zur Risikominimierung zu entwickeln.

Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit

Der Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit ist ein entscheidender Faktor für Ihren Erfolg in der Kreditberatung. Starke Kundenbeziehungen bilden das Fundament einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Berater und Klient. Hierzu gehört es, dass Sie Ihren Kunden aufmerksam zuhören, ihre Bedürfnisse verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten sind unerlässlich, um komplexe Finanzthemen verständlich zu erklären und auf die individuellen Fragen und Anliegen der Kunden einzugehen. Eine klare und einfühlsame Kommunikation schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in Ihre Expertise als Berater.

Empathie spielt ebenfalls eine zentrale Rolle beim Aufbau von Vertrauen. Als Kreditberater sollten Sie sich in die Lage Ihrer Kunden versetzen können und Verständnis für deren finanzielle Situation und Ziele zeigen. Durch einen respektvollen und wertschätzenden Umgang fühlen sich Ihre Kunden ernst genommen und gut aufgehoben.

Um Glaubwürdigkeit zu etablieren, ist es wichtig, dass Sie als Kreditberater:

  • Fachlich kompetent und stets auf dem neuesten Stand sind
  • Ehrlich und transparent über Risiken und Chancen aufklären
  • Verbindlichkeit zeigen und Zusagen einhalten
  • Proaktiv kommunizieren und regelmäßig Feedback einholen

Kreditberatung für Unternehmer

Unternehmer und Gründer stehen oft vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Finanzierung ihrer Geschäftsideen geht. Eine professionelle Kreditberatung kann hier entscheidend sein, um die passenden Finanzierungsoptionen zu finden und umzusetzen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Entwicklung eines soliden Businessplans. Dieser sollte nicht nur die Geschäftsidee und das Marktpotenzial beschreiben, sondern auch einen realistischen Finanzplan enthalten. Als Berater können Sie dabei helfen, den Businessplan zu optimieren und auf die Anforderungen potenzieller Geldgeber zuzuschneiden.

Darüber hinaus gilt es, die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bankdarlehen
  • Fördermittel von Bund und Ländern
  • Beteiligungskapital von Investoren
  • Crowdfunding-Kampagnen

Als Kreditberater können Sie aufzeigen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Optionen bieten und welche am besten zur jeweiligen Unternehmenssituation passen. Auch bei der konkreten Beantragung von Krediten oder Fördermitteln können Sie wertvolle Unterstützung leisten.

Nicht zuletzt geht es darum, Wachstumsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Sie können als Berater dabei helfen, Chancen und Risiken zu identifizieren und die Finanzierung auf die langfristigen Ziele des Unternehmens auszurichten. Eine gründliche finanzielle Situationsanalyse durchzuführen ist dabei ein wichtiger Schritt, um individuelle Finanzierungslösungen zu entwickeln.

Weiterbildung und Netzwerken

Um in der Kreditberatung erfolgreich zu sein, ist es wichtig, dass Sie sich kontinuierlich weiterbilden und ein starkes Netzwerk aufbauen. Die Finanzbranche entwickelt sich ständig weiter, und es ist entscheidend, über aktuelle Branchentrends auf dem Laufenden zu bleiben. Eine hervorragende Möglichkeit dazu bietet die Teilnahme an Fachkonferenzen, bei denen Experten ihr Wissen teilen und wertvolle Einblicke in die neuesten Entwicklungen geben.

Neben Fachkonferenzen gibt es noch weitere Wege, sich weiterzubilden und zu vernetzen. Dazu gehören:

  • Seminare und Workshops
  • Online-Kurse und Webinare
  • Branchenverbände und Netzwerkveranstaltungen
  • Fachzeitschriften und Blogs

Ein weiterer wichtiger Aspekt für Ihre berufliche Entwicklung ist Mentoring. Ein erfahrener Mentor kann Ihnen als angehender Kreditberater wertvolle Ratschläge geben, Sie bei Ihrer Karriereplanung unterstützen und Ihnen helfen, wichtige Kontakte zu knüpfen. Viele Unternehmen und Organisationen bieten Mentoring-Programme an, die es Nachwuchskräften ermöglichen, von den Erfahrungen und dem Wissen etablierter Experten zu profitieren.

Digitale Werkzeuge und Technologien

In der modernen Kreditberatung spielen digitale Werkzeuge und Technologien eine immer größere Rolle. Fintech-Lösungen, CRM-Systeme und Online-Beratung ermöglichen es Ihnen als Finanzexperte, effizienter und kundenorientierter zu arbeiten. Durch den Einsatz dieser Tools können Sie schneller auf Kundenbedürfnisse reagieren und maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Fintech-Anwendungen unterstützen Sie als Kreditberater bei der Analyse von Kundendaten und der Erstellung individueller Finanzierungskonzepte. Mithilfe von CRM-Systemen lassen sich Kundenkontakte effektiv verwalten und die Kommunikation optimieren. Durch die Integration von Online-Beratung können Ihre Kunden bequem von zu Hause aus mit Ihnen in Kontakt treten und Fragen klären.

Um das volle Potenzial digitaler Werkzeuge auszuschöpfen, sollten Sie als Finanzexperte:

  • Sich regelmäßig über neue Fintech-Lösungen informieren
  • CRM-Systeme effektiv nutzen, um Kundendaten zu verwalten
  • Online-Beratungsangebote in Ihr Leistungsspektrum integrieren
  • Datenschutz und Sicherheit bei der Nutzung digitaler Tools gewährleisten

Durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien können Sie als Kreditberater Ihre Effizienz steigern, die Kundenzufriedenheit erhöhen und sich im Wettbewerb behaupten.

Fazit

Eine professionelle Kreditberatung erfordert eine Kombination aus fachlichem Wissen, zwischenmenschlichen Fähigkeiten und dem Einsatz moderner Technologien. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind der Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit, eine individuelle Beratung für Unternehmer sowie kontinuierliche Weiterbildung und Netzwerkarbeit. Kreditberater, die diese Aspekte berücksichtigen und in ihre tägliche Arbeit integrieren, haben gute Chancen, in diesem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld erfolgreich zu sein. Sie können ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten und langfristige Beziehungen aufbauen. Durch eine vorausschauende und kundenorientierte Beratung tragen sie maßgeblich zur finanziellen Stabilität und zum Wachstum ihrer Klienten bei.

Selbstständig machen als Design Thinking Coach

Wenn Sie sich als Design Thinking Coach selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, was Sie dafür mitbringen müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Weltweit profitieren immer mehr Unternehmen und Organisationen von Design Thinking. Denn durch diese Kreativmethode wird nicht nur Teamarbeit wieder effektiv und der Product-Market Fit schnell gewährt, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigt deutlich an. Doch um das zu erreichen bedarf es erst einmal jemandem der das Team mit der Methode des Design Thinking begleitet. Hier kommt der Design Thinking Coach ins Spiel. Im Grunde genommen kann sich jeder als Design Thinking Coach selbstständig machen. Wichtig ist nur die richtige Ausbildung, eine solide Positionierung und eine gute Vorbereitung.

Was ist Design Thinking?

Design Thinking ist eine agile Innovationsmethode für multidisziplinäre Teams, die komplexe Probleme lösen möchten. Dabei sind drei Dinge von Bedeutung: Das multidisziplinäre Team, der variable Raum und der iterative Prozess. Dieser besteht aus sechs Schritten, den das Team nach und nach durchläuft. Dabei bleibt das Ergebnis stets offen und die Vorgehensweise flexibel. In jedem der einzelnen Schritte können durch Feedback Anpassungen vorgenommen werden und bei Bedarf ein vorheriger Schritt wiederholt werden. Beim Design Thinking steht der Mensch im Fokus. Ziel ist es, kundenzentrierte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und schnell auf Marktbedürfnisse zu reagieren.

Design Thinking kann genutzt werden für:

  • App-Design
  • Sales-Projekte
  • Startup-Ideen
  • Innovationsprojekte
  • Webprojekte
  • Change-Projekte
  • Hardwareprodukte
  • Business Modelling
  • Digitale Transformation
  • Bildungseinrichtungen
  • NGO´s und NPO´s
  • Softwareprodukte

Was macht ein Design Thinking Coach?

Als Design Thinking Coach sind Sie Experte für den Prozess und die Methode des Design Thinking. Sie geben Workshops und begleiten Teams durch den sechsstufigen Prozess des Design Thinking. So führen Sie  die Teilnehmer zu Kreativität und fördern deren Innovationspotenzial. Ein Design Thinking Coach hat zwei größere Tätigkeitsbereiche in denen er aktiv ist. Zum einen coacht er Unternehmen und bringt die Methode den Mitarbeitern nahe und führt Design Thinking dort Schritt für Schritt ein. Oder er ist ein Ausbilder und bildet neue angehende Design Thinking Coaches aus.

Branchen-Insights für selbstständige Design Thinking Coaches

Ein selbstständiger Design Thinking Coach muss weder Designer sein noch Fachwissen aus einer bestimmten Branche mitbringen. Das kann sogar hinderlich sein, da dadurch Voreingenommenheit entsteht und gewisse Glaubenssätze schon von vornherein innovative Ideen blockieren. Als Design Thinking Coach sind Sie aber kein Berater, der sein Fachwissen weitergibt, sondern viel eher Prozess und Methodenprofi mit einem unvoreingenommenen Blickwinkel.

Ein selbstständiger Design Thinking Coach sollte sowohl Begeisterung für das mitbringen, was er tut, als auch fundiertes Wissen über die Methode und Souveränität beim Leiten des Teams. Um sich all das anzueignen ist eine gute Ausbildung der erste wichtige Schritt. Mittlerweile gibt es dafür Studiengänge an vielen renommierten Universitäten. Außerdem gibt es eine Handvoll Institute, Agenturen und Akademien, die Design Thinking unterrichten und Ausbildungen zum Coach anbieten. Ein führender Anbieter ist zum Beispiel die DesignThinkingCoach Academy.

Was ein selbstständiger Design Thinking Coach unbedingt benötigt, ist ein großes Netzwerk. Dieses kann sich je nach Ausbilder teils schon bei der Ausbildung bilden, oder es besteht die Möglichkeit auf vorberufliche Kontakte zurückzugreifen. Viele selbstständige Design Thinking Coaches starten zunächst als Freelancer und bauen dabei ihr Netzwerk auf. Dabei ist es ratsam, einen anderen Coach als Co-Coach zu begleiten, Kontakt zu verschiedenen Agenturen aufzunehmen und zunächst als Trainer in deren Namen zu coachen, sowie sich auf Plattformen anzubieten, die Design Thinking Coaches vermitteln. So sammelt man Erfahrungen und baut Schritt für Schritt sein Portfolio auf.

Was bringt ein guter Design Thinking Coach mit?

Eine gute Vorbereitung ist für einen selbstständigen Design Thinking Coach die halbe Miete. Neben Wissen über Prozess und Methode sollten dafür eine ganze Reihe an Sachen mitgebracht werden, um dem Workshop die gewünschte Qualität zu verleihen. Zu einer guten Workshop Vorbereitung gehören:

  • ein gutes Briefing: Abstimmung der Kosten, gewünschten Ergebnisse etc. mit dem Kunden
  • Drehbücher für verschiedene Workshop Formate
  • einen Workshopkoffer mit dem benötigtem Material
  • detaillierte Checklisten um die Qualität sicherzustellen
  • bildstarke Präsentationen
  • Workbooks

Gleichzeitig sollte jeder selbstständige Design Thinking Coach bestimmte persönliche Kompetenzen besitzen. Dazu gehört Flexibilität. Ein guter Coach sollte immer wieder flexibel auf eventuelle Wendungen im Workshopverlauf reagieren. Ein zu vorgefertigtes Vorgehen ist dabei sehr einschränkend. Außerdem muss der Coach bereit sein ständig zu Evaluieren, zu Iterieren und schließlich Verbesserungen vorzunehmen. So gewinnt jeder Workshop an Qualität.

Kapitalbedarf eines selbstständigen Design Thinking Coaches

Da sich die Angebote selbstständiger Design Thinking Coaches als Dienstleistungen ohne Produktionskosten verstehen, ist der Kapitalbedarf sehr überschaubar. Kosten, die mit eingerechnet werden sollten sind das Equipment für Workshops sowie das eigene Gehalt. Anfahrtskosten zu Kunden werden vom Coach als Vorleistung erbracht und hinterher in Rechnung gestellt. Auch Kosten für PC, Handy, eine eigene Website und ggf. Marketingmaßnahmen sollten berücksichtigt werden. Weitere Kosten verursachen Steuern, Krankenkasse, Steuerberatung und Buchhaltung. Da zu Anfang jedoch keine größeren Investitionen notwendig sind, kann es schon mit einem schmalen Startkapital losgehen.

Selbstständiger Design Thinking Coach: Gewerbe oder Freiberuf?

Als selbstständiger Design Thinking Coach können sie als Einzelunternehmer agieren.

  • keine Gewerbeanmeldung nötig
  • keine Gewerbesteuer
  • der Eintrag ins Handelsregister fällt weg, sofern sie keine Kapitalgesellschaft gründen
  • Sie brauchen keine doppelte Buchführung und müssen keinen Jahresabschluss aufstellen
  • Sie müssen Angaben über Gewinne und Verluste nicht publizieren
  • zur Gewinnermittlung ist es ausreichend, wenn sie eine EÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung) beim Finanzamt einreichen
  • Sie sind kein Mitglied der IHK, daher entfallen die Kammergebühren

So viel verdient man als selbstständiger Design Thinking Coach

Selbstständige Design Thinking Coaches verdienen als Tagessatz zwischen 1500 Euro  und 2500 Euro. Der Verdienst hängt primär davon ab, wie man sich als Coach positioniert und wie viel Erfahrung man mitbringt. Durchschnittlich kann man sagen, dass ein Design Thinking Coach 1800 Euro pro Tag verdient. Natürlich ist der Verdienst auch davon abhängig, welche Kunden man bedient (Großkonzern vs. Start-up) und wie viele Workshops man sich in der Woche zutraut. Für einen 2-Tagesworkshop mit einem Tag Vorbereitung liegt der Verdienst bei 5400 Euro netto. Hielte man also jede Woche zweitägigen Workshop käme man am Ende des Monats bei einem Gehalt von 21.600 Euro heraus.  

Marketing für selbstständige Design Thinking Coaches

Um als selbstständiger Design Thinking Coach an Aufträge zu kommen, muss die Werbetrommel gerührt werden. Dafür stehen viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist es natürlich möglich, auf das Netzwerk zurückzugreifen, was man sich als Design Thinking Coach ohnehin anlegen sollte. Ist dieses jedoch noch nicht ganz ausgebaut und es fehlt noch an Kontakten, sind hier einige weitere Optionen:

  • Akquise auf Linkedin oder Xing
  • Auf Konferenzen Design Thinking Vorträge halten
  • Webinare für Einsteiger halten
  • Werbung über die eigene Website: Fachartikel publizieren
  • Vernetzung bei Events, auf denen die Zielgruppe vertreten ist
  • Google- oder Facebook-Werbung
  • Begleitung erfahrener Coaches als Co-Coach

Wichtige Kontakte für selbstständige Design Thinking Coaches

Zum Vernetzen

www.xing.com/communities/groups/design-thinking-fuer-berater-und-trainer-6ce5-1080646/posts


webinale.de/ideation-design-thinking/


www.designthinkingconference.com


Die Autorin Pauline Tonhauser ist CEO und Gründerin der DesignThinkingCoach Academy. Zusammen mit ihrem Team vermittelt sie Design Thinking und bildet neue Coaches aus.

Restaurant eröffnen: Selbstständig mit dem eigenen Restaurant

Wenn Sie sich mit einem Restaurant selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier Schritt für Schritt, auf was Sie bei der Gründung Ihres Restaurants achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für zukünftige Restaurantinhaber:

  • Anzahl Restaurants in Deutschland: 72.481 (DEHOGA 2016)
  • Jahresumsatz Restaurants gesamt: 26,9 Mrd. € (Statista 2016)
  • Durchschnittsumsatz pro Betrieb: 315.000 € netto, 450.000 € in kleineren Betrieben (destatis 2016)
  • Anzahl der Beschäftigten in der speisengeprägten Gastronomie: 1.158.824
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigten: 33.000 € (2015), nur 19.000 € in kleineren Betrieben (2011) (destatis 2011/2016)
  • Mögliche Zusatzgeschäfte: Lieferservice, Catering, Foodtruck
  • Wettbewerber: Fast-Food-Ketten, Caterer, Lieferdienste
  • Kostenstruktur in Restaurants (mit herkömmlicher Bedienung): Personalkosten (Küchenprodukte, die verarbeitet werden, zählen hier auch rein): 30,4 %; Materialeinsatz, Energiekosten: 30,9 %; Miete/Pacht: 9,2 %; Handelswareneinsatz (z.B. Wein): 0,8 %; Sonstiger Aufwand: 14,3 % (destatis 2015)

Branchen-Insights für selbstständige Restaurantbesitzer

Den Ergebnissen der DEHOGA-Konjunkturumfrage zufolge blicken Gastronomen insgesamt positiv auf das zurückliegende Winterhalbjahr. Die Konsumfreude der Deutschen und die stabile Konjunktur sind weiterhin Stütze der Branche. So berichten 42,7 Prozent der befragten Betriebe von guten und 40,1 Prozent von befriedigenden Geschäften in den Monaten Oktober 2017 bis März 2018. 17,2 Prozent beurteilen ihre geschäftliche Situation dagegen negativ. Der Saldo aus Negativ- und Positivmeldungen sank leicht um 1,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr auf plus 25,5 Prozentpunkte.

Ferner berichten 34,9 Prozent der Gastronomen von steigenden Umsätzen im Winterhalbjahr (Vorjahr 31,00 Prozent). 31,9 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbußen hinnehmen (Vorjahr 31,8 Prozent). Das Gästeaufkommen stieg bei 28,1 Prozent der Befragten (Vorjahr 28,6 Prozent). 29,9 Prozent der Betriebe hatten Gästerückgänge zu verzeichnen (Vorjahr 27,8 Prozent).

Die Ertragssituation in der Gastronomie bleibt jedoch kritisch: 46,8 Prozent hatten einen Ertragsrückgang zu beklagen (Vorjahr 45,6 Prozent). Hauptursache hierfür sind die hohen Betriebskosten und der starke Preisdruck. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Einführung des Mindestlohnes sahen sich viele Betriebe gezwungen, ihre Preise anzupassen: 36,0 Prozent der Befragten erhöhten ihre Preise (Vorjahr 38,8 Prozent).

Faustregel: 1/3 des Umsatzes müssen für feste Kosten, 1/3 für Einkauf geplant werden. Bleibt 1/3 als Roherlös, von dem u.a. noch Personalkosten bezahlt werden müssen.

Gründen im E-Commerce - so klappt der Onlinehandel

Im E-Commerce selbstständig machen: Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig einen Online-Shop zu eröffnen.

Zahlen, Daten, Fakten für E-Commerce-Gründer

Wachstum: Der Online-Handel legt rasant zu (2016: + 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Perspektive: 2017 werden im deutschen Online-Handel 58,5 Mrd. Euro Umsatz erwartet, das ist ein Plus von 11 Prozent gegenüber 2016 (Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, bevh)

Starkes Segment: Der Sektor „Möbel, Leuchten, Deko“ ist am stärksten gewachsen (2016: + 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Starker Marketingkanal: E-Mail ist der verkaufsstärkste Marketingkanal: über 58 Prozent der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Schwacher Marketingkanal: Displaywerbung ist der schwächste Marketingkanal: 69 Prozent unter der durchschnittlichen Konversionsraten, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Konversionen mobil: Mobile Plattformen haben die schlechtesten Konversionsraten: Desktop-User konvertieren 53 Prozent besser als der Durchschnitt, mobile Nutzer 41 Prozent schlechter, (Quelle: Studie shopanbieter.de)

Webshop-Installationen: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland betreibt einen Webshop (Bitkom 2016)

Bedeutung Marktplätze: Jedes vierte Unternehmen in Deutschland verkauft über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay (Bitkom 2016)

Shops in Apps: Smartphone-Apps werden von 6 Prozent aller Unternehmen für den Vertrieb genutzt (Bitkom 2016)

Digitalisierung: Große Unternehmen haben gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen einen Vorsprung bei der Nutzung von Online-Vertriebswegen (Bitkom 2016)

Was versteht man unter E-Commerce bzw. Onlinehandel?

E-Commerce bezeichnet den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet über einen Online-Shop. Die rasante Entwicklung des World Wide Web hat ein enormes Wachstum des E-Commerce ausgelöst. In praktisch allen Lebensbereichen kann man heute Waren und Leistungen über den Vertriebskanal Internet erwerben.

Selbstständig machen als Bäcker

Wenn Sie sich als Bäcker selbstständig machen wollen, erfahren Sie hier, auf was Sie bei der Gründung Ihrer Bäckerei achten müssen, um möglichst rechtssicher, effektiv und nachhaltig zu starten.

Zahlen, Daten, Fakten für selbstständige Bäcker

Backbetriebe in Deutschland: 12.200

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Betrieb: 1,15 Mio. €

Durchschnittlicher Jahresumsatz pro Beschäftigter: 51.000 € 

Bäckerei-Dichte: 1 Betrieb pro 1.750 Einwohner

Nahrungsmittelbudget pro Haushalt: 3.550 € im Jahr

Mögliche Zusatzgeschäfte: Imbiss, Café, Handelswaren, Liefergeschäft

Wettbewerber: Großbäckereien, Backindustrie, Lebensmittelhandel

Quelle: Deutscher Bäckerbund 2015 

Branchen-Insights für selbstständige Bäcker

Kleine Bäcker wurden deutschlandweit in den vergangenen Jahren immer mehr von Großunternehmen verdrängt. Einer der Hauptgründe, warum kleinere Bäcker-Betriebe dem Druck der Großen nicht mehr standhalten können, sind fehlende geeignete Nachfolger.

Für Gründer die sich als Bäcker selbstständig machen wollen, kann es deswegen von Vorteil sein, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, insbesondere angesichts des hohen Investitionsbedarfs. Informieren Sie sich dazu in der lokalen Tagespresse sowie in den Fachzeitschriften der Branche. Bei der Auswahl des richtigen Objektes, sollten Sie auf den Rat eines Experten hören. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der örtlichen Bäcker-Innung.

Tipp zur Übernahme: Der Unternehmenswert muss vor Übernahme genau berechnet werden. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Zeitwert für Maschinen, Ausrüstung, Ladeneinrichtung
  • Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt.

Gründen als Familiengesellschaft

Was ist eine Familiengesellschaft und welchen Wert hat sie als strategisches Element der Unternehmensgründung?

Mit welchen Strategien lassen sich gute Wege bei der Unternehmensgründung bahnen? Manchmal liegt die Lösung ganz nah, nämlich in einer Gesellschaft mit der eigenen Familie. Sie kann eine generationenübergreifende Basis für Start-ups liefern.

Für die Gründung einer Familiengesellschaft sprechen grundsätz- liche Vorteile wie Vertrauen, gemeinsame Interessen sowie die Möglichkeit, das Vermögen vor Zersplitterung zu sichern. Der nächsten Generation können Prozentsätze an der Gesellschaft und damit mittelbar Prozentsätze an ihrem Vermögen übergeben werden. Gemeinsam werden auch die Regelungen für den Erbfall und die Unternehmensnachfolge getroffen.

Diese Gewichtung – Beteiligungen als Gegenstand – kennzeichnet eine Familiengesellschaft. Sie ist in der Regel keine operative Gesellschaft, sondern arbeitet rein vermögensverwaltend. Folglich liegt im Gesellschaftsvertrag der Schwerpunkt auf der Nachfolgeregelung, die bei einer Gesellschaft dem Erbrecht vorgeht. In den meisten Fällen ist daher die Familiengesellschaft nicht das Start-up selbst, sondern fungiert als zukunftssichernde Holding. Sie gründet das Start-up als operative Tochtergesellschaft.

Wenn das Geschäftsmodell erfolgreich ist, lassen sich erhebliche Vorteile für Schenkung- und Erbschaftsteuer generieren. Weil die Erben selbst schon mittelbar Gesellschafter des Start-ups sind, werden die Wertzuwächse nicht mehr isoliert auf die Nachfolger verschenkt oder vererbt. Damit unterliegt der Wertzuwachs keiner schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Regelung mehr.

Der Familiengesellschafts-Klassiker: Familien-GmbH

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich, etwa als Team aus Mann-Frau-Kind oder Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel. Minderjährige Familienmitglieder sollten möglichst nicht eingebunden werden, weil dafür spezielle vormundschaftsrechliche Regelungen erforderlich sind.

Die Rechtsformen von Familiengesellschaften entsprechen den klassischen Varianten. Sie reichen von GmbH über GbR und KG bis hin zur GmbH & Co. KG und KGaA. Die KGaA, bei der die Nachfolger Aktionäre werden, ist eine besonders geeignete Rechtsform für vermögende Personen. Der Steuersatz liegt wegen der Abgeltungssteuer bei nur 25 Prozent und der Übergeber behält die uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis im Unternehmen. Eine häufig gewählte Form ist die Familien-GmbH. Hier entfällt die Gewerbesteuerpflicht auf Ertrag des eigenen Grundbesitzes. Von Vorteil ist auch die erbrechtliche Regelung von nur einem Vermögensgegenstand.

Wichtig: Damit später weder Gläubiger noch Schwiegerkinder oder auch geschiedene Ehepartner auf das Vermögen zugreifen können, müssen die Gesellschafter der Familien-GmbH spezielle Regelungen in ihren Vertrag aufnehmen. Für die Form einer GmbH spricht auch, dass Gewinnausschüttungen an die Familiengesellschafter möglich sind, bei denen sich die Steuerbelastung minimieren lässt. Als nachteilig werden oft die Veröffentlichungspflicht oder die Kosten für den Jahresabschluss empfunden, die auf Höhe eines klassischen GmbH-Abschlusses liegen.

Bei einer professionellen Vertragsgestaltung werden auch Konflikte antizipiert, die typisch für die Gründungssituation und für die jeweils vorliegende Familienkonstellation sind. Einzelregelungen dazu ergänzen den Kern des Gesellschaftervertrags, der bei einer Familien-GmbH folgende Punkte umfassen sollte: Alle Unterzeichner und ihre Kinder verpflichten sich, einen auf die GmbH bezogenen Ehevertrag abzuschließen. Zudem wird eine Abtretungs- oder Einziehungsregelung für den Fall „X“ getroffen, in dem zum Beispiel ein Gesellschafter in Rente geht oder aus anderen Gründen die Familien-GmbH verlässt. Auch eine Abfindung für diesen Fall ist genau zu regeln – bestenfalls über den Buchwert und nicht über den Unternehmenswert.

Um mögliche Streitfälle innerhalb der GmbH schnell lösen zu können, empfiehlt es sich, schon in einvernehmlicher Situation ein Schiedsverfahren zu bestimmen, das vertraglich fixiert wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte zudem mit dem Testament jedes Gesellschafters abgestimmt sein. Mit einer sorgfältigen Ausgestaltung dieser Zukunftsthemen beweisen bereits die Gründer unternehmerische Verantwortung.

Familiengesellschaft: Öffentliche Finanzierungen, Pluspunkte beim Rating

Warum ist eine Familiengesellschaft hilfreich, wenn Start-ups ihre Gründungsphase finanzieren? Hintergrund: Banken geben Start-ups in der Regel keine Kredite in den ersten drei Jahren, was oftmals regulatorische Gründe – KWG Kreditwesengesetz und Basel III – hat. Durch die Familiengesellschaft besteht häufig bereits Kapital oder Vermögen, auf das Finanzierungen aufbauen können. Hinzu kommt, dass die Bonität höher bewertet wird, weil es mehrere Gesellschafter gibt und die Nachfolge geregelt ist.

Als Alternative oder Ergänzung zu Eigenmitteln der Familie bieten sich KfW-Mittel oder andere öffentliche Finanzierungsinstrumente an, etwa Invest-Zuschüsse für Wagniskapital, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anbietet. Mit der Registrierung im BAFA-Programm bekommt jeder Business Angel oder private Investor 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet, was diese Finanzierungsform auch für den Kapitalgeber sehr attraktiv macht.

Sollte das Start-up über eine unique Geschäftsidee verfügen, die beim Patentamt registriert ist, eröffnet sich ein weiterer Finanzierungsbaustein. Der Patenthalter kann diesen selbstgeschaffenen Wertfaktor mit dem beizulegenden Wert aus prognostizierten Erträgen in der Bilanz ausweisen und zahlt keine Steuern darauf.

Familiengesellschaft: Steuern und Reporting mit digitalen Strukturen
 
Für die Kommunikation mit Investoren und Banken empfiehlt sich ein Reporting, das digital generiert und übermittelt werden kann. Basis ist eine digitale Buchhaltung, idealerweise mit angeschlossenem Tax Compliance Management System (Tax CMS). Mit dem System lassen sich steuerliche Anforderungen abbilden und regelkonform abwickeln. So entsteht hohe Haftungssicherheit, denn per Tax CMS können Unternehmer alle steuerrelevanten Prozesse belegen und sich vor dem Vorwurf einer versuchten Steuerhinterziehung schützen. Viele Finanzentscheider in Start-ups vermuten, automatisierte Verwaltungsprozesse seien zu aufwendig für ihre Firmengröße. Aber gerade in der Aufbauphase eines Unternehmens ist die Installation schnell umzusetzen und spart von Beginn an administrative Kosten.

Das Tax CMS lässt sich in ein internes Kontrollsystem (IKS) einbinden, das betriebswirtschaftliche Strukturen abbildet. Damit haben Unternehmer ein wichtiges Informationstool für die Finanzpartner und Versicherungen, den Steuerberater und die Finanzverwaltung an der Hand. Zudem bewährt sich das interne Controlling, um bereits in der Gründungsphase hocheffiziente Prozesse anzulegen – für alle Familiengesellschafter eine lohnende Investition.
 
Der Autor Thomas Breit ist Inhaber der Steuerberatung Thomas Breit und Dozent auf den Gebieten Unternehmensumwandlung, Due Diligence, Unternehmensbewertung und zivilrechtliches Erbrecht.

Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups

Wie Sie Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Ihre Gründung bzw. für Ihr Unternehmen effektiv nutzen können und wie Sie eine systematische, belastbare Marktanalyse selbst erstellen.

Warum sind manche Start-ups erfolgreich und andere nicht? Warum scheitern viele junge Unternehmen schon nach kurzer Zeit, während einige wenige eine beeindruckende Entwicklung verzeichnen? Eine Untersuchung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), die zahlreiche Neugründungen analysierte, findet sieben Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen: An den ersten Stellen stehen unzureichende Branchenkenntnisse, fehlendes Detailwissen zu Markt und Branche sowie die nicht präzise umrissene Zielgruppe.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse für Start-ups, aber auch die laufende Marktbeobachtung für junge Unternehmen ist: Nur wer Markt, Kunden und Wettbewerb genau kennt und einschätzen kann, wird auf die Marktanforderungen richtig reagieren können und so sein Unternehmen erfolgreich im Markt positionieren können.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die systematische Auseinandersetzung mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld häufig Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten für den Gründer oder Jungunternehmer aufzeigt und so eine wichtige Quelle der ständigen Optimierung des Geschäftsmodelles sein kann. Dabei können die Marktanalysen von externen spezialisierten Beratern erarbeitet werden, mit etwas Zeit und Sachverstand kann aber auch das Gründerteam eine belastbare Marktanalyse selbst erstellen. Was hierbei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

Wichtig: strukturierter Aufbau der Marktanalyse

Auch wer Banken, Fördereinrichtungen oder andere Projektbeteiligte von seiner Idee überzeugen will, benötigt – meist im Rahmen eines Businessplans – eine präzise Darstellung von Marktpotenzial, Ansätzen zur Differenzierung im Wettbewerb und seinen Zielkunden. Um sich von der Vielzahl an anderen Gründungsvorhaben abzusetzen und den Zuschlag für Finanzierung oder Förderung zu erhalten, lohnt es sich, Energie und Zeit in eine systematische Marktforschung bzw. Marktanalyse zu investieren. Dies gilt im Übrigen sowohl für Gründungsvorhaben im B2C-Sektor (Business- to-Consumer) als auch für Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business).

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist dabei der strukturierte Aufbau der Marktanalyse. So sollte eine systematische Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse z.B. Informationen zu Marktvolumen/ Marktpotenzial des Produkts oder der Dienstleistung beinhalten. Auch Aussagen zur erwarteten Entwicklung des Marktes/ dem Marktwachstum sind relevant für die Bewertung eines Marktes.

Daneben gilt es, einen Überblick über die Wettbewerbsstruktur, also die Anzahl und Typen von Wettbewerbern im Marktumfeld im Rahmen der Marktanalyse zu erstellen sowie die Haupt-Wettbewerber im Rahmen eines Detail-Benchmarkings zu beleuchten. Für Kapitalgeber und Förderstellen ist es an dieser Stelle vor allem interessant zu erfahren, wie sich die Neugründung von den bestehenden Angeboten im Markt abheben will.

Zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse ist zudem die genaue Definition der Zielgruppen des jungen Unternehmens. So definiert die Marktanalyse zum Beispiel, welche Kundengruppen bedient werden sollen, wie groß diese Zielgruppen im Markt sind und welche Hauptbedürfnisse und Anforderungen der potenziellen Kunden mit dem neuen Unternehmen adressiert werden sollen.

Letztendlich umfasst eine strukturierte Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse die Beleuchtung von Branchentrends und Branchenentwicklungen der Zukunft, anhand derer aufgezeigt wird, welche Themen im Markt in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werden und wie das junge Unternehmen auf diese Trends reagieren will.

Elementarer Bestandteil: die Wettbewerbsanalyse

Vor allem die belastbare Einschätzung der Wettbewerbssituation stellt Gründer und junge Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Typische Fragestellungen einer Wettbewerbsanalyse sind zum Beispiel: Von wie vielen Wettbewerbern wird der Markt derzeit bedient? Welche Hauptwettbewerber befinden sich im Markt? Gibt es Substitute, also andere Lösungen oder Technologien, die das Bedürfnis unseres Zielkunden alternativ befriedigen? Wie groß sind die derzeit am Markt tätigen Unternehmen und wie erfolgreich wirtschaften sie? In welche Richtung entwickeln sich die Wettbewerber, also welchen Trends und Entwicklungen folgen sie?

Bewährt hat sich in diesem Kontext eine zweistufe Betrachtung der Wettbewerbsthematik:

  • Im Schritt 1 gibt die Analyse einen Überblick über die Wettbewerbslandschaft, also die Anzahl der am Markt tätigen Anbieter und die Einteilung derselben in Anbietertypen.
  • Im Schritt 2 werden einige exemplarische Hauptwettbewerber ausgewählt und im Rahmen von Detail-Wettbewerbsanalysen beleuchtet. In diesen Detail-Analysen gibt man einen Überblick zu wichtigen Kennzahlen, dem Produkt- und Leistungsportfolio oder den Technologien des Wettbewerbers, der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den Stärken und Schwächen der Firma. Im direkten Vergleich mit den Wettbewerbsangeboten können dann Stärken und Chanchen des eigenen Angebotes herausgearbeitet werden.

Wettbewerbsanalyse: Tipps zu Datenquellen und Recherchemethoden

Entscheidend für die Belastbarkeit der Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse sind natürlich der Umfang und die Qualität der herangezogenen Datenquellen. Gerade Banken und Förderinstitute achten darauf, dass externe und neutrale Quellen ausgewählt wurden und nicht lediglich die persönliche Meinung und das Bauchgefühl der Gründer zusammengefasst wurden.

Wichtige Methoden der Marktanalyse sind dabei sowohl die Sekundärrecherche als auch die Erhebung eigener Daten, auch Primärrecherche genannt. Zu den wesentlichen Quellen im Bereich der sekundären Marktforschung gehören:

  • Die systematische Auswertung von Suchmaschinen wie Google: Typischerweise erfolgt der Einstieg in eine Untersuchung zum Marktpotenzial und den Wettbewerbern über eine strukturierte Suchmaschinenrecherche. Dazu werden wichtige Keywords und Themen definiert, die dann planmäßig abgefragt werden. Abzuraten ist im Rahmen einer Marktanalyse vom zufälligen Suchen in Suchmaschinen ohne klares Rechercheziel, da hier viel Zeit benötigt wird und die Ergebnisse häufig unvollständig sind. Fortgeschrittene Analysten erstellen sich vorab eine Keyword-Liste oder einen Rechercheplan mit den wesentlichen Suchbegriffen, die sie in der Suchmaschine abfragen wollen.
  • Unternehmensdatenbanken: Ermöglichen den effizienten Zugriff auf Wettbewerbs- und Kundeninformationen. Beispiele sind Datenbanken von Bisnode, Dun & Bradstreet oder Orbis/ Amadeus. Häufig sind diese Datenbanken kostenpflichtig und erfordern einen professionellen Researcher für die Bedienung.
  • Statistische Veröffentlichungen: Das statistische Bundesamt erhebt eine große Menge von Daten zu Märkten, Unternehmen und Branchen. Portale wie Statista stellen ebenfalls Informationen zur Verfügung, die für die Marktforschung von Start-ups und jungen Unternehmen genutzt werden kann.
  • Fachzeitschriften der Zielbranche: Bieten häufig relevante Artikel zu Branchentrends, wichtigen Anbietern in Markt oder statistischen Informationen. Zugriffsmöglichkeiten bieten viele Fachzeitschriften online (teilweise eingeschränkt), umfangreichere Zugänge bieten Fachpressedatenbanken wie z.B. Genios.
  • Branchenmessen: Der Besuch relevanter Branchenmessen ermöglicht es Ihnen, eine Marktanalyse durchzuführen. Hier finden Sie den direkten Austausch mit anderen Marktteilnehmern. Ausstellerverzeichnisse, die online von den Messeveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, können bezüglich möglichen Wettbewerbern, Kunden oder Partnern durchsucht werden.
  • Geschäftsberichts-Datenbanken: Spezialisierte Tools wie der Bundesanzeiger ermöglichen es, auf Geschäftsberichte von Wettbewerbern komfortabel zuzugreifen. So kann bei größeren Wettbewerbern z.B. Einblick in die Umsatzentwicklung, die Profitabilität der Firma, die Anzahl der Mitarbeiter sowie strategische Planungen für die nächsten Jahre gewonnen werden.
  • Foren, Blogs und soziale Netzwerke: Immer mehr Unternehmen sind auch in Portalen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn vertreten und veröffentlichen dort Informationen zu Produkten, Services und Innovationen. Auch auf Youtube findet sich eine immer größer werdende Zahl von Videos zu Unternehmen, Trends und neuen Produkten von möglichen Wettbewerbern.

Erst die kombinierte Auswertung dieser Methoden zur Marktanalyse bzw. Wettbewerbsanalyse ermöglicht es, ein breites und neutrales Bild zum Marktpotenzial, zur Wettbewerbssituation und zu den Erfordernissen der Zielgruppe zu erhalten. Ergänzend können Interviews mit potenziellen Kunden im Rahmen einer Marktanalyse tiefere Einblicke zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Geschäftsmodelles bieten.

Während im B2C (Business to Consumer) Bereich eine größere Anzahl von Gesprächen erforderlich ist, um zu einer belastbaren Einschätzung zu kommen, reichen in industriellen Märkten (B2B) häufig schon wenige ausgewählte Interviews, um einen Eindruck zu Marktchancen, Stärken und Schwächen des jungen Unternehmens zu erhalten.

Wichtige Faktoren bei der Erstellung der Marktanalyse und Wettbewerbsanalyse

  • Präzise Marktsegmentierung: Eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Marktanalyse stellt die systematische Strukturierung und Segmentierung des Marktes dar. Häufig zerfallen Märkte bei der genauen Betrachtung nochmals in Teilmärkte oder Marktsegmente, die unterschiedliche Kundengruppen, Kundenanforderungen und Erfolgsfaktoren haben. Daher ist es zu Beginn der Untersuchung wichtig, einen Überblick über vorhandene Marktsegmente und die Struktur des Zielmarktes zu ermitteln. Typische Kriterien zur Segmentierung von Märkten sind z.B. demographische Merkmale von Kundengruppen, regionale Unterscheidungen, Differenzierung nach Preis- oder Qualitätsklassen, Anwendungen oder anderen geeigneten Strukturmerkmalen. Die gezielte Segmentierung des Marktes trägt dazu bei, den eigenen Zielmarkt, der vielleicht nur einen Teil des Gesamtmarktes betrifft, genauer zu umreißen und präziser zu analysieren. 
  • Breite Quellenbasis: Um zu belastbaren Aussagen in Sachen Marktpotenzial und Anbietersituation zu kommen, ist die Auswertung verschiedenartiger Quellen erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Perspektiven auf den Markt berücksichtigt werden und so ein verlässliches Gesamtbild ermittelt werden, das Grundlage für die unternehmerischen Schritte sein kann.
  • Angabe von Quellen und Berechnungsgrundlagen: Gerade in der Zusammenarbeit mit Banken und Förderinstituten ist es unbedingt erforderlich, die Datenquellen der Marktanalyse offenzulegen. Nur dann kann der Leser gut nachvollziehen, woher die Informationen stammen und wie vertrauenswürdig die dahinterstehenden Quellen sind.
  • Kontinuierliche Betrachtung: Gerade für junge Unternehmen empfiehlt sich die laufende Marktbeobachtung und Wettbewerbsbeobachtung, um regelmäßig über wichtige Marktveränderungen und Trends im Markt informiert zu sein. So kann z.B. ein jährliches Update der wichtigsten Infos zu Markt und Wettbewerb dazu beitragen, rechtzeitig auf Marktverschiebungen, Aktionen von Wettbewerbern oder neuen Trends und Rahmenbedingungen im Markt zu reagieren.


Ausblick: Marktanalyse und Marktsegmentierung

Innerhalb einer Marktanalyse dient die Marktsegmentierung bzw. die ihr innewohnende Logik als Basis für die Quantifizierung des Marktpotenzials. Für jedes Marktsegment ist abzuschätzen, wie groß der entsprechende Zielmarkt ist und wie er sich voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickelt. Für Investoren und Banken wird somit klar, wie sich das Gesamtmarktpotenzial auf die unterschiedlichen Marktbereiche verteilt und welche Potenziale für das junge Unternehmen in welchen Zielgruppen zu erwarten ist. Hier lesen Sie alles über die Marktsegmentierung.

Marktsegmentierung

Marktsegmentierung