eG (eingetragene Genossenschaft)

Rechtsform: e.G.


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Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer.

Zweck einer eingetragenen Genossenschaft ist ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb und die gemeinschaftliche und solidarische Förderung aller Mitglieder. Das kann beispielsweise durch gemeinsamen Einkauf, Werbung und Auftragsakquise geschehen oder dadurch, dass man gemeinschaftlich Qualitätsstandards setzt und in Fortbildung investiert.
Bei einer eingetragenen Genossenschaft (e.G) legen mindestens sieben Mitglieder eine Satzung fest. Nach Zustimmung aller Genossenschaftsmitglieder können jederzeit weitere Personen die Mitgliedschaft zu der e.G. durch eine einfach schriftliche Beitrittserklärung erwerben. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen, dessen Höhe in der Satzung festgelegt wird. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile er oder sie gezeichnet hat.
Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile beschränkt. Die Gründung selbst muss nicht notariell beurkundet werden. Eine notarielle Beglaubigung der Mitglieds-Unterschriften ist allerdings für die Eintragung ins Genossenschaftsregister (Amtsgericht) notwendig.


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Freelancer-Kompass 2024

Die größte deutschsprachige Studie mit über 3.000 Befragten zu Gegenwart und Zukunft des Freelancings zeigt: Inflation führt zu Anstieg von Umsatz, Nettoeinkommen und Stundensätzen.

Noch nie waren Freelancerinnen der Überwindung des Gender Pay Gaps näher als heute: Während der durchschnittliche Stundensatz innerhalb der letzten 12 Monate um zwei Euro auf 102 Euro anstieg, legten weibliche Selbstständige mit sechs Euro überdurchschnittlich zu. Diesen bemerkenswerten Fortschritt zeigt der aktuelle Freelancer-Kompass, den die Projektplattform freelancermap bereits zum neunten Mal in Folge veröffentlicht, um jüngste Entwicklungen und sich abzeichnende Zukunftstrends am freien Projektmarkt zu beleuchten. „Wir sehen hier einmal mehr, dass Freelancing auf Herausforderungen unserer agilen Arbeitswelt schnell und effizient antworten und deren Chancen gewinnbringend nutzen kann“, erklärt Thomas Maas, CEO von freelancermap und Herausgeber der Marktstudie.

Insgesamt war die wirtschaftliche Stimmung unter den freiberuflichen Expert*innen allerdings schon besser: Obwohl 61 Prozent von ihnen zuletzt mehr als 100.000 Euro Bruttoumsatz (2023: 53 Prozent) und 46 Prozent über 75.000 Euro Bruttogewinn verzeichneten (2023: knapp 37 Prozent), ging die Zahl der Freelancer*innen, die ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als „gut“ oder „sehr gut“ bezeichnen, um zwölf Prozent zurück. Diese Wahrnehmung bezieht sich möglicherweise auf den allgemeinen Preisauftrieb, während die Inflationseffekte auf Stundensätze und damit die Anpassung an das erhöhte Ausgabenniveau 2024 an Dynamik verlieren: Nur noch 43 Prozent haben vor, ihre Preise weiter anzuheben. Das ist ein Rückgang um 13 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Endlich einen Traum erfüllen: Als Friseur*in selbstständig machen

Worauf zu achten ist, wenn du dich mit einem Friseurgeschäft selbstständig machen möchtest.

Wer Friseur*in ist, macht den Job selten wegen des Geldes. Es ist vielmehr eine Passion und das Ausleben einer kreativen Ader. Zudem gehört eine hohe soziale Kompetenz zu diesem Beruf. Viele Frauen und Männer träumen davon, sich in diesem Handwerk selbstständig zu machen. Für den Erfolg gibt es einiges zu beachten.

Gefragte Dienstleistung

Zum Friseur müssen fast alle Menschen. Eine adrette Frisur ist Bestandteil eines gepflegten Äußeren. Im Job, während einer Party oder bei anderen wichtigen Anlässen gehört die Haarpracht zur persönlichen Visitenkarte. Dies gilt besonders für Bewerber*innen um eine gut dotierte Stelle. Jedes Unternehmen wünscht sich zwar in erster Linie eine gute Fachkompetenz, aber für die Außenwirkung ist in vielen Branchen auch ein ansprechendes Auftreten von Vorteil.

Im Vergleich zu anderen Handwerken ist es für Friseur*innen ziemlich schwierig, sich selbstständig zu machen. Der Grund liegt im mageren Gehalt, das die Wichtigkeit dieser Zunft nicht ausreichend abbildet. Gründer*innen können deshalb kaum das Startkapital aufbringen. Eine weitere Grundlage für die Eröffnung eines eigenen Salons ist ein Meisterbrief. Nur Frauen und Männer mit einer langjährigen Erfahrung können auf die sogenannte Altgesellen-Regelung zurückgreifen. Alternativ wäre die Einstellung einer Fachkraft mit Meisterbrief denkbar, was jedoch die Personalkosten deutlich erhöht.

Ohne Bürokratie kein Start

Das Handwerk in Deutschland hat viel Tradition. Dazu gehört auch eine überbordende Bürokratie. Es reicht nicht, zum Gewerbeamt zu gehen, um das Unternehmen oder die Selbstständigkeit einzutragen. Zusätzlich muss auch noch eine Registrierung in der Handwerksrolle erfolgen. Die Anmeldung beim Finanzamt geschieht über das Gewerbeamt. Gründer erhalten dann einen Fragebogen für die steuerliche Erfassung, welchen sie ausgefüllt an die Finanzbehörde zurücksenden.

Neben der eigentlichen Ausstattung muss ein Friseur Kassensystem existieren, das die Umsätze registriert. Dabei ist die immer größere Zahl der Kund*innen, welche bargeldlos zahlen möchten, zu berücksichtigen. Generell ist die Kartenzahlung auch für Geschäftsinhaber*innen wünschenswert. Je kleiner der Bargeldbetrag ist, den Friseurmeister*innen nach dem Geschäftsschluss zur Bank bringen müssen, desto weniger mulmig wird ihnen beim Weg zum Finanzinstitut.

Moderne Kassensysteme sorgen auch für die Terminverwaltung, die Verwaltung des Warenbestands, die Buchhaltung und weitere kaufmännische Vorgänge. Solche All-in-one-Systeme nehmen den Gründer*innen viel Verwaltungsarbeit ab und sorgen zugleich, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Geschäft oder mobil?

Diese Frage beantwortet das Budget. Friseurstuhl, Umhänge, Handtücher, Waschbecken, Scheren, Rasierer, Föhn, Trockenhaube, Kleiderstände, Wartebereich und viele andere Ausrüstungsgegenstände kosten eine stattliche Summe. Hinzukommen die Ladenmiete und meistens eine Kaution. Für den Start könnte es interessant sein, auf eine gebrauchte Ausstattung zurückzugreifen. Versteigerungen aus Insolvenzen sind hier eine interessante Anlaufstelle.

Kosten für die Möbel im Salon können gespart werden, indem der Start als mobiles Geschäft erfolgt. Dies ist besonders dann eine gute Alternative, wenn ein Auto vorhanden ist. Wenn nach einiger Zeit Ersparnisse gebildet wurden, kann dann die Eröffnung eines Salons ins Auge gefasst werden.

Der Staat hilft

Das gesamte Gründungskapital muss nicht aus dem eigenen Vermögen kommen. So gewährt die KfW Darlehen für Start-ups. Um an diese finanziellen Mittel zu gelangen, ist ein schlüssiger Businessplan erforderlich. Zur Finanzplanung gehört auch ein Marketingplan.

Fazit

Neben dem fachlichen Können sind für die Gründung eines Unternehmens weitere Voraussetzungen unabdingbar. Eine ist die kaufmännische Kompetenz, die durch moderne technische Lösungen unterstützt werden kann. Die Ausgestaltung des Businessplans hängt nicht zuletzt von den wirtschaftlichen Voraussetzungen ab.

Schnell und einfach zur eigenen GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für viele Gründer*innen die erste Wahl. Diese Schritte sind zu beachten, um rechtssicher eine GmbH zu gründen.

Die Gründung einer GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine gern gewählte Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Die GmbH gewährt rechtliche Sicherheit durch die Haftungsbeschränkung und ist ein starkes Signal an Geschäftspartner*innen und Kund*innen hinsichtlich der Seriosität eines Unternehmens.

GmbH Gründung beauftragen

Der Gründungsprozess einer GmbH ist insbesondere für Erstgründer*innen, komplex und zeitaufwendig. Doch dank der Digitalisierung und neuer Plattformen ist es heute möglich, schnell und einfach zur eigenen GmbH zu kommen. Eine GmbH online gründen ist ein zeitsparender und sicherer Weg.

Diesen Service nutzen nicht nur Erstgründer*innen, sondern auch erfahrene Geschäftsleute gerne, weil sie selbst bereits erfahren haben, wie umfangreich und zeitraubend die zu erledigenden Formalitäten sind. Sie wissen zudem um das Risiko, einen Fehler zu machen, Informationen auf Formularen versehentlich zu überlesen oder gar zentrale Schritte verspätet zu gehen. Das zieht die Gründungsformalitäten in die Länge. Sie wissen zu schätzen, dass erfahrene Notar*innen und Rechtsanwält*innen den Prozess rechtssicher vorbereiten und sie aktiv am Kerngeschäft arbeiten können.

Die Gründung umfasst mehrere Schritte, darunter die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister.  Alle erforderlichen Unterlagen sind mit den notwendigen Informationen zur rechten Zeit verfügbar und der Gründungsprozess ist innerhalb weniger Wochen erledigt. Für die Gründer*innen bleiben nur wenige To-do‘s übrig, wie zum Beispiel:

  • Dokumente unterschreiben
  • Notartermin in der Nähe wahrnehmen
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

Der Weg zur eigenen GmbH

Wie schon angesprochen, ist die Gründung einer GmbH mit mehreren Behördengängen und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Heute ermöglichen digitale Lösungen und spezialisierte Services eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Abwicklung. Die Gründung einer GmbH in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erfordert.

Eine Aufgabe, die bei Existenzgründer*innen oft auf der To-do-Liste steht, ist ein fundierter Businessplan. Er dient als Leitfaden für die strategische Ausrichtung und operative Umsetzung des Geschäftsvorhabens und kann außerdem wichtig werden, sofern potenzielle Investoren oder Finanzierungspartner überzeugt werden sollen. Gleichwohl ist er nicht zwingend erforderlich. Was aber in jedem Fall erfolgen muss, sind diese Schritte:

1. Wahl der Gesellschafter und Geschäftsführer
Die Auswahl der Personen, die als Gesellschafter
und Geschäftsführer agieren, legt den Grundstein für die zukünftige Unternehmensführung. Während Gesellschafter das Kapital bereitstellen und grundlegende Entscheidungen treffen, sind Geschäftsführer für die tägliche Leitung und operative Geschäftsführung verantwortlich. Eine klare Aufgabenverteilung und die Wahl vertrauenswürdiger Personen sind hierbei entscheidend.

2. Festlegung des Stammkapitals
Das Stammkapital bildet das finanzielle Rückgrat der GmbH und muss mindestens 25.000 Euro betragen, davon sind gemäß
§ 7 Absatz 2 GmbH-Gesetz mindestens 50 % einzuzahlen. Bevor die Gründung angestoßen wird, sollte die Finanzierung geklärt sein, ebenso die Verteilung der Anteile an die Gesellschafter.

3. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument einer GmbH und definiert die internen Verhältnisse und Regelungen. Zu den wesentlichen Informationen im Gesellschaftsvertrag gehören die Anteilsverteilung und die Übernahme der Geschäftsführung. Die Gesellschafterliste wird beim Amtsgericht eingereicht, ebenso die Daten der Geschäftsführer*in.

4. Notarielle Beurkundung
Sobald die Gründungsurkunde notariell beglaubigt ist, wird die GmbH rechtlich wirksam. Die formale Beurkundung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Identität der Gründungsmitglieder geprüft wurde. Das Notariat reicht die Beurkundung beim Handelsregister ein. Dieser Akt zieht eine Reihe von Verpflichtungen nach sich. Dazu gehören etwa die Aufstellung einer Anfangsbilanz, die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung inklusive der Aufstellung von Bilanzen sowie weitere steuerliche und handelsrechtliche Verpflichtungen.

5. Eröffnung eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto ist unerlässlich für die finanzielle Transparenz und Professionalität. Es trennt Geschäfts- von Privatfinanzen und erleichtert die Buchführung und Finanzverwaltung. Bis die Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen ist, führen Banken den Zusatz “i. G.” auf den Kontoauszügen, was kurz für “in Gründung” bedeutet. Ist die Eintragung offiziell erfolgt, legen Gründer*innen den Handelsregisterauszug bei der Bank vor, die den Zusatz dann herausnimmt.

6. Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister ist der formale Abschluss der Gründungsphase. Sie macht die GmbH als juristische Person offiziell und sorgt für Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die Eintragung erfolgt nach Überprüfung der Unterlagen durch das Registergericht.

7. Gewerbeanmeldung
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit berechtigt, muss jedoch noch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Diese Anmeldung ist für die Aufnahme von gewerblichen Tätigkeiten mit operativen Geschäften in Deutschland zwingend erforderlich.

8. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung schützt die Berufsgenossenschaft Mitarbeiter im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Anmeldung ist Pflicht für jedes Unternehmen und sollte unmittelbar nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.

9. Anmeldung beim Finanzamt
Das Finanzamt wird in der Regel vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert, doch um die steuerliche Erfassung zu beschleunigen, können Gründer*innen aktiv auf das Finanzamt zugehen und die GmbH mit dem sogenannten
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst anmelden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, auf deren Basis das Finanzamt die steuerlichen Pflichten der GmbH ermittelt.

GmbH zur Vermögensverwaltung?

Eine GmbH muss nicht zwangsläufig ein operatives Geschäft im herkömmlichen Sinne betreiben. Ihr Geschäftszweck kann auch auf andere Aktivitäten ausgerichtet werden.

Ein überlegenswerter Ansatz kann sein, sie als Instrument zur Vermögensverwaltung einzusetzen, weil die GmbH im Vergleich zur Privatperson steuerlich anders behandelt wird. Wer vorausschauend plant und umsichtig vorgeht, kann die GmbH verwenden, um Vermögen aufzubauen und zu verwalten.  Die Flexibilität der GmbH ermöglicht es, in eine Vielzahl von Anlageklassen zu investieren, sei es in Aktien, Termingeschäfte, Immobilien, Venture-Capital-Fonds oder durch die Bildung einer Holding-Struktur.

Der entscheidende Vorteil einer solchen Vermögensverwaltungs-GmbH liegt in der klaren Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen. Dies bietet, wie erwähnt, besondere steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Doch darüber hinaus entfaltet das Konstrukt mit der GmbH einen Schutzschirm, der das Privatvermögen absichert, etwas vor geschäftlichen Risiken. Zudem ermöglicht die Rechtsform der GmbH eine professionelle und strukturierte Verwaltung des investierten Kapitals. Die Gründung einer Vermögensverwaltungs-GmbH kann somit eine strategische Entscheidung sein, um Vermögen zielgerichtet und unter Ausnutzung rechtlicher sowie steuerlicher Rahmenbedingungen aufzubauen und zu verwalten.

Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit einer Steuerberater*in, die die gesamte steuerliche Situation der Gründer*in beurteilen und zu individuell sinnvollen Strategien raten kann.

Karriere als Streamer: Was sollte man zum Start wissen?

Was du vorab wissen und beachten solltest, wenn du als professioneller Streamer erfolgreich durchstarten möchtest.

Um in die Karriere als Streamer zu starten, braucht es zunächst einmal das passende Equipment. Wer jeden Tag viele Stunden live mit seinem Publikum interagieren möchte, muss zudem in der Lage sein, die ganze Zeit frei sprechen zu können. Die verschiedenen Streaming-Dienste bieten professionellen Streamern attraktive Konditionen, sodass man von diesem Job je nach eigenem Engagement gut leben kann.

Beim neuen Streaming-Dienst Kick kann man Livestreams vom sehr beliebten Plinko Spiel mit 99 % RTP anschauen und gleichzeitig mit den Streamern und ihrem Spiel mitfiebern. Ins Leben gerufen wurde diese Videoplattform in Kollaboration mit einem Krypto Casino und Stake bietet Spiele mit nur 1 % Hausvorteil. Im Plinko Review sind alle Funktionen des ungewöhnlichen Echtgeldspiels detailliert erklärt.

Doch unabhängig davon, welche Art von Content man produzieren möchte, lautet die Frage für Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen wollen: Worauf kommt es eigentlich an, um eine Karriere als Streamer zu starten?

Kick verändert die Streaming-Landschaft – gutes Einstiegspotential für neue Streamer?

Für Streamer macht sich im Moment vor allem der Streaming-Dienst Kick bezahlt, der überaus faire Konditionen für kreative Inhalte bietet. Die australische Streaming-Plattform ist im Januar dieses Jahres zusammen mit dem Alfa Romeo F1 Team und Stake.com eine überaus interessante Titelsponsoring-Vereinbarung eingegangen.

Von diesem Sponsoring profitiert die Mannschaft von Alfa Romeo in der Formel 1 von hohen Zusatzeinnahmen, auch durch die Verwendung der Corporate Identity des Streaming-Dienstes Kick.

Für Streamer ist Kick sehr interessant, weil es den bestehenden Anbieter Konkurrenz macht. Bestes Argument sind dabei natürliche Umsatzpotentiale. Anders als andere Streaming-Plattformen bietet Kick einen hohen Anteil an der Einnahmenbeteiligung von 95 Prozent.

Um bei Kick erfolgreich zu werden, muss man bestimmte Bedingungen erfüllen

Bei diesem Anbieter dürfen nur volljährige Menschen arbeiten, auch wenn dies per Gesetz schon früher möglich wäre. Anders als bei allen anderen Videostreamingdiensten ist bei den Machern von Kick derzeit ein Konzept im Gespräch, welches eine stundenweise Bezahlung der Streamer vorsieht. Dazu sollte man aber mindestens vier Stunden Zeit pro Tag mitbringen, außerdem jeden Tag arbeiten und aufmerksam mit dem Chat interagieren.

Verdient man bei Twitch und Co. pro Klick oder anteilig an den abgeschlossenen Abos pro Monat, sieht das bislang einzigartige Konzept von Kick einen Stundenlohn für Streamer von 16 US-Dollar vor. Diese Bezahlung liegt in Deutschland oberhalb des Mindestlohns, was den Einstieg ins Streaming-Geschäft von Anfang an einträglich gestaltet.

Weitere Streaming-Dienste mit Verdienstaussichten für Streamer

YouTube zählt als Vorreiter der Videoportale, auf denen kreative Videoproduzenten ein solides Monatseinkommen generieren können. Zurzeit gibt es auf YouTube allerdings nur rund 30 Prozent an Livestreams, das meiste Geld kann man dort mit konventionellen Webvideos verdienen. Bezahlt wird anders als bei Kick nicht pro Stunde geleisteter Arbeit, sondern mit einer vertraglich vereinbarten Vergütung pro 1.000 Views auf ein Video.

Das amerikanische Streaming Unternehmen hat selbst keine konkreten Zahlen veröffentlicht, Video Creator berichten online aber von Verdienstmöglichkeiten von ein bis zwei Euro pro 1.000 Views.

Twitch ist bei Gamern überaus beliebt, zahlt aber weniger

Auf Twitch gibt es ebenso wie beim Streaming-Dienst Kick die Möglichkeit, nebenbei in der Freizeit als Streamer Geld zu verdienen. Bei einer dauerhaften Tätigkeit kann sich allerdings das Auszahlungsverhältnis von Twitch, das bei 50 Prozent liegt, negativ auf die Höhe des Monatseinkommens eines Streamers auswirken.

Um die eigene Reichweite zu erhöhen, ist Twitch aber auf jeden Fall hervorragend geeignet, wenn man im Bereich Gaming als Streamer arbeiten möchte. Die Bezahlung eines Video Creators erfolgt bei Twitch über das Einblenden von Werbeanzeigen. Um an diesem Preismodell teilnehmen zu können, muss ein Streamer mindestens 40 Stunden Videomaterial pro Monat liefern.

Für 100 US-Dollar Einkommen laufen pro Stunde zwei Ads, die dreifache Höhe erhält man am Monatsende von Twitch bezahlt, wenn man die Dauer der stündlichen Werbung auf drei Minuten erhöht. Zusätzlich winken auf Twitch Einnahmen aus den Abogebühren des Kanals sowie durch sonstige Spendengelder der begeisterten Zuschauer.

Diese Gesellschaftsform braucht ein Streamer in Deutschland

Um beruflich als Streamer durchstarten zu können, braucht man nicht sofort für einen fünfstelligen Betrag eine GmbH zu gründen. Als Kleinunternehmer startet man in Deutschland in die Selbstständigkeit und genießt auch noch Vereinfachungen in der Steuererklärung. Hier erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf dem Existenzgründerportal, was man bei dieser Geschäftsform alles beachten muss.

Da die Einnahmen auf Streaming-Diensten wie Twitch aber mit wachsenden Zuschauerzahlen durchaus schnell steigen können, wird unter Umständen schon bald eine andere Gesellschaftsform benötigt. Ab einem gewissen Jahreseinkommen kommt für Streamer dann neben einer GmbH noch die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft infrage.

So werden Streamer schneller bekannt im Internet

Wie bei jeder neuen Brand müssen auch Streamer Online Marketing betreiben. Die vornehmlich junge Zielgruppe von Kick, Twitch, YouTube und den anderen Streaming-Plattformen erreicht man sehr gut über soziale Netzwerke. Ads lassen sich dabei so vorbereiten, dass sie für das jeweilige Format passen und bestenfalls durch unterhaltsame Inhalte so überzeugen, dass sie von den Nutzern bereitwillig geteilt werden.

Aber auch um eine durchdachte SEO-Strategie kommen Streamer langfristig gesehen nicht herum. Durch ein reges Interesse an den angebotenen Streaming-Inhalten in Foren oder auf Ratgeberseiten kann eine noch breitere Zielgruppe erreicht werden. Außerdem lassen sich Affiliate-Partnerschaften eingehen, wodurch die eigene Bekanntheit im Pay-per-Click-Verfahren noch weiter vorangetrieben wird.

Essenziell für den Erfolg im Marketing ist aber ein Marketingmix, bei dem die verschiedenen Instrumente der Vermarktung wie Zahnräder ineinandergreifen. Ein Konzept für die bei einigen Streaming-Diensten mindestens vier Stunden langen Livestreams hilft in jedem Fall dabei, die Übertragung spannend und abwechslungsreich zu gestalten.

Für die Interaktion mit den Zuschauern sollte mindestens ein zweiter Monitor vorhanden sein, auf dem der Chat ständig mitgelesen wird. Wer seine Inhalte auch auf seinem Social Media Account bewirbt, kann dort beispielsweise bei TikTok oder Instagram darauf aufmerksam machen, wenn ein neuer Livestream auf einer zahlungskräftigen Plattform ansteht.

Start-up-Know-how, Teil 2: Das Unternehmen läuft – zwischen Expansion und Risiko

In drei Artikeln stellen wir die Entwicklung einer Gesellschaft von ihrer Gründung, den „fetten Jahren“ bis hin zu einer möglichen Unternehmenskrise vor. Für Gesellschafter und Geschäftsführer sollen Anforderungen und Risiken beleuchtet werden. Der zweite Teil widmet sich den Herausforderungen und (Haftungs-)Risiken der operativen Geschäftsführung eines sich etablierenden Unternehmens.

Bitte beachten: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bzw. Verständlichkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Sie ist geschafft, die neue Gesellschaft zur Umsetzung der Geschäftsidee ist errichtet, Anfangsschwierigkeiten und Finanzierungsmarathons bestanden. Erste Kunden sind gewonnen und das Unternehmen ist lukrativ aufgestellt. Welche Besonderheiten gilt es für die Geschäftsleitung nun im Rechtsverkehr zu beachten? Der Artikel beleuchtet im Fokus die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Besonderheiten bei anderen juristischen Personen und Einzelfirmen werden gestreift.

Organe der Gesellschaft

Notwendige Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer muss nicht auch Gesellschafter sein, ist es aber häufig. Falls er kein Gesellschafter ist, spricht man vom sogenannten Fremdgeschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung, die aus allen Gesellschaftern besteht, ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt. Entscheidungen werden von ihr durch Beschluss getroffen. Die notwendigen Mehrheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Weitere Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung, die Einforderung der Stammeinlage, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Entlastung der Geschäftsführung aus der Haftung für Geschäftsführungshandeln. Letzteres ist für den Geschäftsführer wichtig, verzichtet damit doch im Innenverhältnis die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die zum Zeitpunkt der Entlastungsentscheidung erkannt werden oder hätten erkannt werden können.

Geschäftsführung und Vertretung – Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Bei der Gesellschaft muss grundsätzlich zwischen dem Innenverhältnis der Gesellschaft mit den Geschäftsführern (Geschäftsführung) und dem Außenverhältnis der Geschäftsführung zum Geschäftspartner (Vertretung) unterschieden werden.

Das Innenverhältnis wird durch einen Dienstvertrag geregelt. Darin können innerhalb des gesetzlich Erlaubten individuelle Einschränkungen festgelegt werden. Gegenüber dem Vertragspartner sind diese Einschränkungen grundsätzlich nicht wirksam. Geschäfte mit einem deutlich höheren Volumen als üblich können etwa von der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers abhängig gemacht werden. Ergibt sich aber aus dem Handelsregister, dass der Geschäftsführung bestimmte Befugnisse nicht eingeräumt sind, gilt dies auch gegenüber dem Vertragspartner. Dies ist etwa bei einer Regelung zur Einzel- oder Gesamtvertretung der Fall. Ein Geschäftsführer kann entweder alleine handeln oder nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Auch die Erlaubnis, mit sich selber im eigenen Namen für die Gesellschaft einen Vertrag einzugehen – das sogenannte Insichgeschäft – ist denkbar. So kann etwa der Geschäftsführer eines Gartenbauunternehmens als Privatperson die GmbH mit einer Gartengestaltung beauftragen und den Vertrag auf Seiten der GmbH ebenfalls unterzeichnen.

All diese Angaben finden sich im Handelsregister. Ein Vertragspartner kann diese dort also einsehen. Tritt die Gesellschaft mit einem Dritten in Geschäftsbeziehung, empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob der Unterzeichner den Vertrag überhaupt alleine schließen kann. Auf die Angaben dazu im Handelsregister darf man sich verlassen. Ob der Handelnde dabei die internen Vorgaben überschreitet, ist irrelevant. Überschreitet der Geschäftsführer seine Kompetenz, die ihm durch den Dienstvertrag oder die Geschäftsordnung übertragen ist, im Außenverhältnis, etwa weil bestimmte Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhingen, wird die Gesellschaft trotzdem wirksam verpflichtet und muss den Vertrag erfüllen. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft für diese Kompetenzüberschreitung auf Schadensersatz.

Auch für die anderen Gesellschaftsformen gilt, dass die Geschäftsführungsbefugnis definiert, was die Gesellschafter dem Geschäftsführer intern gestatten und die Vertretungsbefugnis das, was das Gesetz als Regelfall der Vertretung annimmt.

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, Gesamtgeschäftsführung und damit auch Gesamtvertretungsbefugnis. Diese ist allerdings nur auf den Gesellschaftszweck bezogen. Tätigt der Geschäftsleiter nicht vom Gesellschaftszweck gedeckte Geschäfte, überschreitet er in diesem Moment seine Vertretungsbefugnis.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) ist hingegen die Grundform die Einzelvertretung, solange im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt ist, dass ein weiterer Geschäftsführer mitwirken muss. Dies gilt zumindest für gewöhnliche Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundgeschäft des Unternehmens zu tun haben. Ungewöhnliche Geschäfte wie etwa der Verkauf einer Immobilie bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses. Allerdings räumt das Gesetz den übrigen Gesellschaftern ein gesetzliches Widerspruchsrecht ein. Verstößt ein Gesellschafter dagegen, löst dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn aus.

Haftung im Innenverhältnis

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer einer GmbH das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns führen und auf Grund der Vorgaben der Gesellschafter den Geschäftszweck aktiv fördern. Der hierbei angelegte Maßstab ist, wie eine Person in verantwortlich leitender Stellung die Verwahrung fremden Vermögens handhaben würde.

Handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, haftet er auf Schadensersatz. Es genügt dabei bereits Fahrlässigkeit. Auch eine Tätigkeit für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen ist ihm regelmäßig verboten. Haftungsfallen ergeben sich für den Geschäftsführer, wenn er Geschäfte durchführt, die dem Geschäftszweck widersprechen oder für die Gesellschaft keinerlei Nutzen haben, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung gehört zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Dabei muss der Geschäftsführer nicht nur die Form und Frist der Einberufung wahren. Auch sieht das Gesetz bestimmte Fälle vor, in denen die Einberufung zwingend erforderlich ist: bei Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses, wenn die Hälfte des Stammkapitals nicht mehr erhalten ist oder wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter, muss er die „Gesellschafterversammlung“ schriftlich protokollieren und das Protokoll unterzeichnen.

Bei einer Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern muss sich der Geschäftsführer dessen Bonität versichern und riskante Kreditgeschäfte vermeiden. Letztlich muss er auch die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten. Hier hilft, auch für die laufende Liquidität, ein stringentes Debitorenmanagement.

Grundsätzlich besteht auch bei mehreren Geschäftsführern eine Gesamtverantwortung für jegliches Handeln der Gesellschaft. Stellen die Gesellschafter jedoch eine Geschäftsordnung mit einzelnen Ressorts und entsprechenden Zuständigkeiten auf, kann dies bedeuten, dass sie für das Handeln der jeweils fremden Ressorts nicht unmittelbar haften. Dennoch gilt: alle Geschäftsführer sind weiterhin verpflichtet, die übrigen Ressorts „im Auge zu behalten“. Dafür stehen ihnen umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber den weiteren Ressortleitern zu, die sie auch ausüben müssen. Sie können sich insoweit nicht auf Unkenntnis berufen. Allgemeine Aufgaben wie Buchführungspflichten, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben und Aufgaben, die für die Gesellschaft und die Geschäftspolitik von grundsätzlicher Bedeutung sind, bleiben die Pflicht aller.

Haftung gegenüber Dritten

Die Unternehmensverantwortlichen nicht haftungsbeschränkter Gesellschaften wie der oHG, der Kommanditgesellschaft (KG), der GbR und der Einzelfirma haften den Gläubigern des Unternehmens gegenüber immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen neben dem Gesellschaftsvermögen.

Es gibt aber auch verschiedene Fälle, in denen ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Gesellschaft dem Vertragspartner gegenüber persönlich haftet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er bei der Vertretung nicht die im Handelsregister eingetragene Gesamtvertretung beachtet. Für die Gesellschaft hat er dann nicht wirksam gehandelt und ist so eine persönliche Verpflichtung eingegangen. Auch wenn er bei der Vertretung nach außen nicht deutlich macht, für eine GmbH, die der Haftungsbeschränkung unterliegt, zu handeln, ist eine persönliche Haftung denkbar. Wichtig ist es daher zu wissen, dass wenn der Geschäftsführer nicht das offizielle Geschäftspapier verwendet, er neben seine Unterschrift immer einen Firmenstempel setzen sollte.

Ressortaufteilungen über einen Geschäftsverteilungsplan wirken nach außen niemals entlastend, da der Geschäftspartner den genauen Umfang der Aufteilung – anders als bei der im Handelsregister grundsätzlich aufgeführten Vertretungsbefugnis – nicht erkennen kann.

Persönliche Haftungsrisiken gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern werden regelmäßig virulent, wenn ein Unternehmen in die Krise rutscht. Sie sind Gegenstand der dritten Ausgabe der Artikelreihe.

Der Geschäftsführer ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung des Jahresabschlusses zum elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag verantwortlich. Verstöße werden durch das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeld gegen den Geschäftsführer persönlich geahndet.

Auch eine persönliche Haftung, etwa bei Wettbewerbsverstößen im Bereich des Marken- und Patentrechts ist denkbar. Bei produzierenden Unternehmen müssen die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards genügen. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss der Geschäftsführer möglichen Verstößen unverzüglich nachgehen. So müssen etwa betroffene Produkte gegebenenfalls unverzüglich zurückgerufen werden.

Besonderheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr: Untersuchungs- und Rügeobligenheiten und das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, der für beide Parteien des Vertrages ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand sofort zu untersuchen und einen erkennbaren Sachmangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Tut er dies nicht, kann er keine späteren Ansprüche geltend machen und die Ware gilt als ordnungsgemäß.

Hat es zwischen Kaufleuten Vertragsverhandlungen gegeben, bei denen bis zum Vertragsschluss eigentlich noch Klärungsbedarf besteht, weil die wesentlichen Vertragsbestandteile noch nicht konsensual verhandelt sind, ist Vorsicht geboten: Schickt hier die andere Vertragspartei ein Bestätigungsschreiben im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen und gibt darin inhaltlich den aus seiner Sicht geschlossenen Vertrag wider, muss die Geschäftsführung den streitigen Punkten sofort schriftlich widersprechen. Schweigt der Empfänger, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens zustande gekommen.

Neue Herausforderung: Frühwarnsystem

Die Mitglieder der Geschäftsführung haftungsbeschränkter Unternehmen wie etwa der GmbH werden neuerdings noch mit weiteren Anforderungen konfrontiert. Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, zu überwachen und nötigenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Verstöße, die zu einem Schaden führen, können den Geschäftsleiter schadensersatzpflichtig machen. Der Unternehmer ist gefragt, künftige Risiken zu erkennen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen und den notwendigen Präventionsaufwand dazu in ein angemessenes – auch an den Aufwand angepasstes – Verhältnis zu setzen, ohne dabei die Höhe eines möglichen Schadens aus den Augen zu verlieren. Gerade auch für neu gegründete Unternehmen ohne entsprechende Erfahrungen aus Unternehmensentwicklungen in der Vergangenheit stellt dies eine wirkliche Herausforderung dar.

Fazit

Wer schreibt der bleibt, so heißt es unter Juristen. Auch wenn im Eifer der eigentlichen werbenden Tätigkeit des Unternehmens, also der Ausführung des Geschäftszwecks, dies häufig nicht im Vordergrund steht. Es gilt immer darauf zu achten, wen man durch eine Erklärung verpflichten will: ein Unternehmen oder sich selbst.

Führt er ein Unternehmen, das nicht ihm selbst gehört, sollte der Geschäftsleiter die Basis seiner Entscheidungsfindung nachvollziehbar dokumentieren, Absprachen mit den Gesellschaftern gegebenenfalls schriftlich bestätigen oder sich entsprechende Verfügungen von diesen abzeichnen lassen. Und auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Einzelfirma, einer oHG oder KG sollte die Dokumentation von Entscheidungen nicht vergessen, um sich im Falle des Falles später exkulpieren zu können.

Die Autorin Marion Gutheil ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Mediatorin bei der Mönig Wirtschaftskanzlei, Düsseldorf

Was wirklich hinter den 5 häufigsten Freelancer-Mythen steckt

Andere Abläufe, neue Tools oder ein Umkrempeln der Hierarchien – Freelancer*innen verändern mitunter die Arbeitsweise, Kultur und Innovationskraft in Unternehmen. Dennoch gelten sie noch immer als zu teuer, kompliziert und umständlich. Welche Missverständnisse sich hinter den häufigsten Freelancer*innen -Mythen verbergen und worauf es für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu achten gilt.

Freelancer*innen-Mythos 1: Freiberufler*innen sind zu teuer

„96 Euro in der Stunde? So viel würde ich selbst gern verdienen!“ So oder ähnlich sarkastisch mag eine Führungskraft klingen, wenn sie den durchschnittlichen Stundensatz von Solo-Selbständigen erfährt. Das hört sich erstmal viel an, allerdings ist ein bloßer Vergleich von Gehalt und Honorar zu kurz gegriffen. Denn Freelancer*innen bringen spezialisierte Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die sie fokussierter für einzelne Projekte im Unternehmen einsetzen als Angestellte. Zudem tragen Solo-Selbstständige die Kosten für Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge selbst. Arbeitet der Freelancer*innen mit einer eigenen Infrastruktur wie Laptop, Handy oder Büroraum, muss ein Unternehmen kein Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass bei Angestellten zwar die Gehälter stabil sind, der Output jedoch schwanken kann: Krankheits- oder Urlaubstage reduzieren die Arbeitsleistung. Für eine(n) Freelancer*in gibt es hingegen keine Lohnfortzahlung oder bezahlten Urlaub.

Tipp: Worauf Unternehmen dennoch achten sollten, ist, wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt. Freelancer*innen-Rechnungen sind nicht wie feste Gehälter kalkulierbar. Eine Möglichkeit, um eine realistische Vorstellung der Kosten zu erhalten, ist die Schätzung des Aufwands im Voraus. Eine monatliche Budgetobergrenze kann zudem sicherstellen, dass die Ausgaben im Rahmen bleiben und nicht außer Kontrolle geraten.

Freelancer*innen-Mythos 2: Freelancer*innen verkomplizieren das Projektmanagement

Was der Projektmanager*innen nicht kennt, frisst er genauso ungern wie der Bauer. Dabei gilt es in der Zusammenarbeit einfach, die Bedürfnisse der Freelancer*innen zu verstehen und diese beim Projektmanagement zu berücksichtigen. Je agiler bereits die Arbeitsweise in einem Unternehmen, desto leichter fällt die Transformation. Gerade Freiberufler*innen sind durch ihren Einblick in viele Unternehmen mit New Work und modernsten Projektmanagement-Tools vertraut. Zudem bringen sie viel Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet mit und benötigen weniger Anleitung als Angestellte. Laut dem Freelancer-Kompass 2022 haben Freiberufler*innen vor ihrer Selbstständigkeit durchschnittlich 13 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet gesammelt und sind bereits zwölf Jahre als freie Expert*innen tätig.

Tipp: Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freelancern sind eindeutige Briefings und eine feste Ansprechperson wichtig. Die Vereinbarung einer Deadline sorgt für Klarheit auf beiden Seiten. Ein(e) Solo-Selbständige*r wird alles dafür tun, diese zu erreichen – schließlich stehen seine Reputation und eine eventuelle Wiederbeauftragung auf dem Spiel. Dafür legt sie oder er auch gerne mal eine Wochenendschicht ein – was Unternehmen von Angestellten nicht verlangen können.

Freelancer*innen-Mythos 3: Freie Mitarbeiter*innen sind unzuverlässig

Der Stereotyp "unzuverlässige(r) Freelancer*in", der seine Arbeit unabhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens verrichtet, hält sich in den Köpfen von Führungskräften. Viele Unternehmen haben den Eindruck, die Arbeitsleistung nicht kontrollieren zu können, wenn die Person sich nicht im Büro befindet. Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass verlässliches Arbeiten unabhängig vom Standort möglich sein kann. Wichtig sind dafür ein regelmäßiger Austausch und eine gute Organisation.

Tipp: Unternehmen schaffen die Rahmenbedingungen, die eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancern ermöglichen. Nichts spricht dagegen, freie Mitarbeitende um regelmäßige Updates zu bitten oder auch wiederkehrende Statusmeetings festzulegen. Neben den Absprachen sind auch Hinweise in der Mail-Signatur oder ein kurzer Text zu “How to work best with me” im Profil eines Messaging-Dienstes wie Slack oder Microsoft Teams hilfreich für beide Seiten. Wenn klar ist, welche die bevorzugten Kommunikationstools und -kanäle sind, schafft das nicht nur Transparenz, sondern schützt auch das mentale Wohlbefinden.

Freelancer*innen-Mythos 4: Freelancer*innen gefährden den Datenschutz und geistiges Eigentum

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Firmen noch immer gegen den Einsatz von Freelancer*innen entscheiden, weil sie befürchten, dass nach Ende eines Projektes Wissen aus dem Unternehmen fließt. Diesen Mythos aus der Welt zu schaffen, ist eine wesentliche Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen. Ein Unternehmen ist Freiberufler*innen gegenüber zwar nicht weisungsbefugt, dennoch müssen sich auch Solo-Selbstständige an Verträge halten. Dem Risiko, dass vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum oder Daten nicht ausreichend geschützt sind, begegnen die meisten Unternehmen längst auf diesem Wege.

Tipp: Ein detaillierter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit: Es können alle gewünschten Aspekte enthalten sein, etwa zu zeitlich begrenzten und umfassenden Nutzungsrechten. Darüber hinaus ist meist eine NDA, also eine Geheimhaltungsvereinbarung, sinnvoll.

Freelancer*innen-Mythos 5: Passende Kandidat*innen sind schwer zu finden

Unternehmen suchen nach Freelancer*innen für Projekte, die ein hohes Maß an spezifischem Fachwissen und Erfahrung erfordern. Entgegen dem verbreiteten Mythos haben Firmen aber beste Chancen, unter Freiberufler*innen fündig zu werden – und das schneller als bei der Suche nach qualifizierten Angestellten. Unterm Strich werden Solo-Selbständige innerhalb weniger Wochen angeworben, während die Beschaffung von festen Mitarbeitenden oft mehrere Monate andauert. Zudem sind Freiberufler*innen geübt darin, sich schnell auf neue Arbeits- und Kommunikationsweisen einzustellen, um ein Projekt in der vertraglich vereinbarten Zeit erledigen zu können. Der lange und teure Prozess des Recruitings und Onboardings bei festen Mitarbeitenden ist einer der stärksten Gründe dafür, mit Freelancern zu arbeiten.

Tipp: Vor der Suche sollten Unternehmen ein genaues Anforderungsprofil mit den notwendigen Skills erstellen. So gestaltet sich die Suche nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Für Unternehmen kann es außerdem sinnvoll sein, Recruiter*innen zu engagieren und Projekte auf speziellen Plattformen einzustellen. Auf diesem Wege erhalten Auftraggeber*innen direkt Vorschläge für Freelancer mit den passenden Skills und können gleich mehrere Freelancer auf ein Projekt aufmerksam machen.

Fazit: Wo geht’s jetzt hin?

Unternehmen dürfen den Veränderungsprozess nicht unterschätzen, wenn die Belegschaft noch keine oder erst wenige Berührungspunkte mit der Arbeit in gemischten Teams aus Festangestellten und Freelancer*innen hatte - sogenannter blended work. Wichtig ist, dass Firmen die Potenziale an neuen Perspektiven und Arbeitsweisen erkennen, die die Zusammenarbeit mit Freelancer*innen mit sich bringt. Der Schlüssel ist ein offenes Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten. Ein Unternehmen sollte transparent kommunizieren, wie die oder der engagierte Freelancer das Team entlasten wird. Das Team muss wiederum lernen, die Weichen für eine zuverlässige Zusammenarbeit mit Freelancer*innen zu stellen.

Der Autor Thomas Maas ist Geschäftsführer der offenen Projektplattform freelancermap und Herausgeber der repräsentativen Marktstudie Freelancer-Kompass, die jährlich relevante Entwicklungen des freien Projektgeschäfts der IT- und Engineering-Branche abbildet.

Franchisestatistik 2022

Die aktuelle Franchisestatistik zeigt: Selbst im Jahr multipler Krisen hat sich die Franchisewirtschaft in Deutschland auf positivem Niveau weiterentwickelt.

Die Franchisestatistik 2022 und der Franchise Klima Index (FKI) wurden vom 21. November bis 12. Dezember 2022 gemeinsam online erhoben. Per E-Mail aufgerufen waren 359 Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes sowie 570 Nichtmitglieder. Die Möglichkeit am Franchise Klima Index teilzunehmen, erhielten ausschließlich Mitgliedssysteme. Die Rücklaufquote betrug 9%. Zur Durchführung und Auswertung beauftragt wurde Prof. Dr. Achim Hecker (Digital Business University of Applied Sciences).

Die wichtigsten Ergebnisse der Franchisestatistik 2022 im Überblick

Die rund 930 Franchisesysteme hatten im vergangenen Jahr 144.014 Franchisepartner, das sind 1,5% mehr als noch im Vorjahr. Insgesamt sind rund 814.304 Mitarbeitende bei den 186.028 (+ 2,8%) Franchisebetrieben beschäftigt. Zahlen, die für eine anhaltend stabile Wirtschaftskraft sprechen. Einmal mehr gestärkt durch ein deutliches Plus bei den Umsatzzahlen der gesamten Franchisewirtschaft. Diese sind um 4,6% auf 142,2 Milliarden Euro angewachsen.

Was Gründer*innen über die Kleinunternehmerregelung wissen sollten

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchhaltung und kann gerade für unerfahrene Unternehmer*innen eine gute Wahl sein.

Die Kleinunternehmerregelung als Alternative zur Regelbesteuerung

Wer ein neues Unternehmen gründet oder in die Selbstständigkeit startet, muss sich mit zahlreichen steuerrelevanten Fragen auseinandersetzen. Neben der Wahl der richtigen Rechtsform spielt auch die Art der Besteuerung eine wichtige Rolle. Normalerweise unterliegen Unternehmen und Selbstständige der sogenannten Regelbesteuerung. Sie müssen also Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie Vorsteuer anmelden.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Unternehmen oder Selbstständige können sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diesem wird nur stattgegeben, wenn das Unternehmen pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro an umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen einnimmt und die Einnahmen im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen werden. Sobald die Grenze von 22.000 Euro überschritten wird, müssen Kleinunternehmer*innen im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln.

Wie Gründer*innen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort können Sie angeben, dass Sie als Kleinunternehmer*in geführt werden möchten. Sobald Sie die Umsatzgrenze erreichen, müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass im Folgejahr die Regelbesteuerung gilt. Das Finanzamt wird sie unter Umständen darauf hinweisen, erfährt aber erst von ihren Umsätzen, wenn sie die Steuererklärung abgegeben. Dann wäre es aber schon zu spät.

Überprüfen Sie deswegen immer am Ende des Jahres, ob Ihr Umsatz unter 22.000 Euro liegt. Für den Wechsel zur Regelbesteuerung ist rechtzeitig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Das können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern tun. Dieses erteilt Ihnen dann eine Nummer, die auch in allen anderen EU-Staaten gültig ist, was den innereuropäischen Verkehr von Waren und Dienstleistungen erleichtern soll.

Die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bringt eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich, hat aber auch ein paar Nachteile, sodass jede(r) Gründer*in individuell abwägen sollte, ob sie für ihn/sie infrage kommt.

  • Vereinfacht die Buchführung;
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen;
  • Private Kund*innen sparen bis zu 19 % Umsatzsteuer;
  • Einkommensüberschussrechnung zur Gewinnermittlung genügt
  • Der Vorsteuerabzug entfällt:
  • Kund*innen und Lieferant*innen wissen, dass Ihr Umsatz niedrig ist

Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug ist für diejenigen Gründer*innen ein Problem, die wissen, dass sie bereits im ersten Jahr viele Investitionen tätigen werden. Denn für diese müssen sie dann die volle Umsatzsteuer entrichten und können sie sich nicht vom Finanzamt zurückholen.

Gründer*innen, die aber nur wenige laufende Kosten haben, profitieren durchaus von der Kleinunternehmerregelung. Denn sie bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. Bei der Buchhaltung eines Kleinunternehmers spielt die Umsatzsteuer nämlich keine Rolle. Dementsprechend müssen Kleinunternehmer*innen keine Bilanzen erstellen, sondern können die durchaus einfachere EÜR zur Ermittlung ihres Gewinns anwenden. Freiberufler*innen können auch nach dem Erlöschen des Kleinunternehmerstatus weiterhin die EÜR nutzen.

Nicht zu verwechseln mit dem Kleingewerbe

Auch wenn die Begriffe sehr ähnlich sind, aber mit einem Kleingewerbe hat das Kleinunternehmen nichts zu tun. Grundsätzlich können alle Unternehmer*innen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler*innen und auch Gewerbetreibende.

Manche dieser Gewerbetreibende führen ein sogenanntes Kleingewerbe. Dieses hat aber nichts mit den Umsatzsteuerregelungen zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Gewerbe, das sich nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten muss.

Dementsprechend wird ein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung von Bilanzen entfällt. Dennoch müssen sich Kleingewerbetreibende beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden. Bei letzterem können sie dann genauso wie Freiberufler*innen und Selbstständige die Kleinunternehmerregelung wählen.

Grundsätzlich gelten die meisten Gewerbe als Kleingewerbe, sofern es sich nicht um eine Handels- oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Doch auch der Jahresumsatz, die Mitarbeitendenzahl und andere Faktoren spielen die Bewertung mit ein. Im Zweifel sollten sich Gründer*innen steuerrechtlich beraten lassen.

Gründen in der Transportlogistik: Lohnt sich das heute noch?

Pro- und Kontra-Argumente des Startens in einer hart umkämpften Branche. Wenn du dich mit einem Unternehmen in der Transportlogistik-Branche selbstständig machen willst, erfährst du hier, auf was du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit achten musst, um möglichst effizient und nachhaltig zu starten.

Kaum eine Branche konnte die Pandemie so gut überstehen wie diejenige, die die Online-Bestellungen zu den zuhause wartenden Kund*innen brachte. Derzeit allerdings, unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges mit seinen unter anderem dramatisch gestiegenen Kraftstoffpreisen, darbt aber auch kaum eine andere Branche so sehr.

Tatsache ist: Die Transportlogistik bietet zahlreiche Verlockungen. Doch lohnt es sich wirklich noch der Versuch, in diesem umkämpften Markt einen Fuß zu fassen? In den folgenden Zeilen werfen wir einen Blick auf beide Seiten der Medaille.

1. Die Gründung lohnt sich weiterhin, weil …
… gerade auf der letzten Meile noch viele Nischen bestehen

Wer an Transportlogistik denkt, der hat dabei häufig den typischen Langstrecken-LKW-Transport im Sinn: Zugmaschine, Auflieger, grenzüberschreitender Verkehr und Aufträge, die tausende Kilometer Distanz überbrücken.

Zugegeben, die Langstrecke auf der Straße ist ein wichtiger Teil der Transportlogistik. Gerade heute, wo so viele Branchen globalisiert sind und die Einzelteile eines einzigen Produkts problemlos aus mehreren Ländern stammen können.

Allerdings ist die Langstrecke nur ein Baustein innerhalb der Transportlogistik. Ein häufig übersehener, jedoch elementar wichtiger Baustein ist die „letzte Meile“, der Nahverkehr in einem Radius von nur wenigen Kilometern. Eben dort bietet sich bei uns derzeit eine interessante Situation:

  • Die Landflucht der präpandemischen Jahre ist mittlerweile deutlich abgeklungen. Dennoch fehlt es hier weiterhin an allen Ecken und Enden an Kerninhalten einer attraktiven Lage. Vor allem nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten.
  • Hingegen in den (Groß-)Städten sich Verkehrskonzepte derzeit sehr rasch ändern. In der Folge können viele längst nicht mehr so komfortabel mit dem Auto einkaufen, wie sie es möchten.

Hier bestehen also weiterhin Nischen, respektive tun sich solche gerade auf. Sie mit kreativen Konzepten für Kurzstreckenlogistik zu füllen, ist eine Aufgabe für echte Macher*innen. Gerade weil solche Personen dazu tendieren, die Situation ohne die „Logistiker-Brille“ zu betrachten und deshalb Konzepte kreieren können, die nicht den althergebrachten Herangehensweisen entsprechen. Äußerst passend, wie das nächste Kapitel zeigen wird.

… die Branche kreativen Konzepten gegenüber sehr offen ist

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie sich mit Just Eat Takeaway (in Deutschland als Lieferando bekannt) eine völlig neue Art von Transportdienstleister etablierte.

Und Uber Eats zeigt derzeit, wie sehr das sowieso schon kreative Konzept der privatwirtschaftlichen (Personen-)Beförderung auf Lebensmittel anpassbar ist.

Es gibt in der Logistikwelt viele solcher Beispiele. Sie alle haben an der Basis „nur“ damit zu tun, Dinge von A nach B zu bringen. Dennoch sind sie im höchsten Maße kreativ, gehen andere Wege, erbringen eine völlig neue oder maßgeblich optimierte Form von Dienstleistung.

Solche Erfolgsgeschichten existieren nur, weil die gesamte Transportlogistik solchen unkonventionellen Konzepten und optimierten Herangehensweisen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Wer dementsprechend solche Ideen entwickeln und zur Marktreife führen kann, findet eine Branche, die, so konventionell sie manchmal anmuten mag, tatsächlich geradezu revolutionär sein kann, wenn es darum geht, neue Herangehensweisen zu akzeptieren oder bestehende zu verbessern.

… der Transport von Waren systemrelevant ist

Nur wenige würden in einer Branche gründen, deren Ende bereits vorhersehbar ist oder die ausschließlich in einem optimalen gesellschaftlichen und politischen Klima erblühen würde.

Aktuell eine Manufaktur für Zweitakt-Mopeds zu gründen wäre deshalb ebenso fragwürdig wie der Aufbau eines Unternehmens, das Dienstleistungen offeriert, die bei schlechter Wirtschaftslage als erstes von der Zielgruppe eingespart werden.

Transportlogistik ist hingegen – in vielen ihrer Teile – eine Branche, die wirklich „systemrelevant“ ist. Sie mag zwar bei schlechter Konjunktur leiden, doch ähnlich wie etwa

  • Landwirtschaft,
  • Lebensmittelhandel,
  • Hygieneprodukte,
  • Telekommunikation oder
  • Bestattungsdienstleistungen

handelt es sich um eine Branche, die unabhängig von sämtlichen externen Umständen immer benötigt wird; die sogar essenziell für das Funktionieren der gesamten Welt ist. Ohne der Transportlogistik würde nicht nur sprichwörtlich alles zusammenbrechen.

Insbesondere, wer selbst lange nach der Gründung wandlungsfähig bleiben kann, findet deshalb eine Branche vor, die eine hohe systemische Sicherheit bietet, weil sie für die Basisfunktionen sämtlicher Gesellschaften so relevant ist. Selbst in wahrhaft dystopischen Krisen wird es Bedarf für Unternehmen geben, die Güter transportieren.

Selbständig als Freelancer: Zahlen, Fakten, Infos

Anlässlich des Jahrestags der Freelancer (14. Mai) skizzieren wir den typischen beruflichen Werdegang eines Freelancers: von 8.000 Euro Startkapital zu 370.000 Euro Renten-Rücklagen.

 „Wenn ich groß bin, werde ich Freelancer!“ – Diesen Satz haben sicher die wenigsten schon einmal aus einem Kindermund gehört. Die Selbständigkeit gehört zu der Art von Wunschvorstellungen, die sich erst mit dem Alter herauskristallisieren. So lautet auch das Ergebnis der Analysen von freelancermap. Unabhängig davon, in welcher Phase sich die Freiberuflichen befinden: Mehr als 60 Prozent sind glücklich mit ihrer Einkommenssituation, welche aus durchschnittlich 94 Euro pro Stunde resultiert und in 370.000 Euro Renten-Rücklagen mündet. Zum ‚Tag des Freelancers‘ am 14. Mai 22 hat freelancermap die Umfragewerte aus seinem Freelancer-Kompass 2021 unter die Lupe genommen, um den Lebenslauf von Selbständigen nachzuzeichnen.

Von der Theorie in die Praxis: 27 Prozent gehen die ersten Schritte als Nebenberufler

Die Schulbank müssen alle drücken, auch zukünftige Freelancer. In diesen ersten zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren zeichnen sich oftmals die Interessensgebiete ab, welche in einem Studium weiterverfolgt werden. Nach durchschnittlich fünf Jahren an einer akademischen Einrichtung halten 76 Prozent der späteren Freiberufler einen Abschluss in der Hand, 43 Prozent von ihnen gingen auf eine Universität. Nach rund 18 Jahren gilt die theoretische Ausbildung demnach als vorerst abgeschlossen und der Schritt in die berufliche Praxis wird unternommen. In Festanstellung verbringt der typische Freelancer dann jedoch erst einmal ebenso viel Zeit wie in der Schule: dreizehn Jahre. Hier werden vor allem erste Erfahrungswerte gesammelt und Branchenkenntnisse vertieft. Bevor der endgültige Abschied von der Festanstellung stattfindet, probieren sich 27 Prozent der Befragten vorerst als nebenberufliche Freelancer aus.

Alles auf Anfang: Newcomer achten besonders auf ein stabiles Einkommen

Diejenigen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind im Schnitt 36 Jahre alt und verfügen über ein Startkapital von 8.000 Euro. Wenn sie auch fest im Leben stehen, im Freelancer-Business sind sie Newcomer. Hier zählt nicht nur die berufliche Erfahrung oder fachliche Expertise: Ein Solo-Unternehmen zu führen will ebenso gelernt werden. Dafür spricht beispielsweise, dass erfahrene Freelancer ein Startkapital in Höhe von 15.000 Euro empfehlen. In den ersten Jahren verlangen Newcomer außerdem einen vergleichsweise geringen Stundensatz von 88 Euro. Zugleich haben 56 Prozent der Starter hohe Einkommenserwartungen. Während der Stundensatz also in dieser Phase am niedrigsten ist, befindet sich die Zahl der Projekte mit zehn pro Jahr auf dem Maximum.

38 Prozent der Newcomer empfinden zudem ein schwankendes Einkommen als unangenehm. „Der Grund dafür könnte in der vorangegangenen Festanstellung liegen. Das Phänomen eines schwankenden Einkommens gab es dort nicht. Daher werden womöglich derart viele Projekte angenommen und im Schnitt auch 48 Stunden die Woche gearbeitet“, vermutet Thomas Maas, CEO von freelancermap, und führt fort: „Newcomer sind außerdem für die Buchhaltung eigenverantwortlich. Auch hierfür waren vorher Arbeitgeber zuständig. Bis eine Routine für die organisatorischen Prozesse entwickelt wird, kann es etwas dauern. Daher empfinden beispielsweise 24 Prozent der Newcomer die Buchhaltung als nervig. Der Wert nimmt ab, je länger Freelancer ihrem Job nachgehen.“

Experten-Status ist gefestigt: Abwechslung im Job als höchstes Gut

Mit den Jahren kommt die Erfahrung. Im Alter von 46 bis 55 Jahren hat sich der Freelancer zu einem wahren Experten entwickelt. Er kennt seine Branche genauestens und weiß seine Fähigkeiten effizient einzusetzen. Daher verlangt der erfahrene Freiberufler durchschnittlich einen Stundensatz von 96 Euro, reduziert seine wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden und bearbeitet jährlich nur noch sechs Projekte. Der Experte befindet sich sozusagen in der Blüte seines Freelancer-Daseins. Das bestätigt auch die Frage nach der Einkommenszufriedenheit: 73 Prozent der Experten sind glücklich mit den verlangten Honoraren.

Thomas Maas erklärt: „Nach rund zehn Jahren Erfahrung im Freelancer-Business haben die Experten sich einen Status in der Branche geschaffen, aber auch ihren eigenen Workflow gefunden. Daraus resultieren die kürzeren Arbeitszeiten und der höhere Stundensatz. Mit Hürden wie dem schwankenden Einkommen können sie besser kalkulieren und die Buchhaltung ist für 81 Prozent der Befragten kein Hindernis mehr. Eine deutlich größere Rolle wiederum spielt nun dafür die Abwechslung: Freelancer der Experten-Ebene wollen lieber vielfältige Projekte annehmen, als ein hohes Einkommen zu generieren. Auch ziehen rund 27 Prozent von ihnen in dieser Phase in Betracht, den nächstgrößeren Schritt zu gehen und ein Unternehmen zu gründen.“

Mit Routine in die Rente: Angst vor schwankendem Einkommen steigt erneut

Wer 20 Jahre lang im Freelancer-Business tätig war, gehört ohne Frage zu den Routiniers unter den Freiberuflichen. Die Zahl der jährlichen Projekte pendelt sich bei sieben ein und die Arbeitszeit bleibt konstant bei 45 Stunden pro Woche. Die „alten Hasen“ legen ebenfalls einen größeren Wert auf die Projektvielfalt, obwohl der Stundensatz in dieser Phase auf 93 Euro sinkt. Zwar bestätigen 70 Prozent, dass sie mit ihren Honoraren zufrieden sind, doch nimmt zugleich auch die Angst vor einem schwankenden Einkommen kurz vor der Rente wieder zu.

„Besonders mit Blick auf den Ruhestand verstärkt sich das Bedürfnis nach finanzieller Absicherung“, sagt Thomas Maas und ergänzt: „Im Alter von 65 Jahren verabschieden sich die Routiniers in der Regel aus der Arbeitswelt. Damit sind sie durchschnittlich etwa ein Jahr länger berufstätig als ihre festangestellten Mitstreiter . Bis zu diesem Zeitpunkt werden Freiberufler im Schnitt 370.000 Euro angespart und 230 Projekte realisiert haben. Diese, aber auch etliche weitere, sind beachtliche Leistungen, die Anerkennung verdienen.“

Nützliche Tipps für die geplante Unternehmensgründung

Von der Idee bis zur Markteinführung umfasst die Unternehmensgründung unzählige Schritte. Wir fassen zusammen, worauf bei der Gründung eines erfolgreichen Unternehmens zu achten ist.

Mit umfangreicher Recherche starten

Die Branche, in der man arbeiten möchte, sollte man kennen und verstehen. Auch wenn eine Geschäftsidee noch so einzigartig erscheint, ist sie das vielleicht gar nicht – und die Konkurrenz schläft nicht. Nur, weil man eine gute Idee hat, heißt das keinesfalls, dass andere sie nicht haben. Das sagte schon Ian Wright, der Gründer von British Business Energy. Die Konkurrenz sollte man deshalb im Blick haben und herausfinden, wie man Alleinstellungsmerkmale findet. Das eigene Produkt muss besser oder vielleicht auch einfach nur billiger sein, um zu funktionieren.

Bevor man also in den Markt eintritt, sollte man die Zielgruppe sowie die Konkurrenz analysieren. Eine umfangreiche Marktanalyse mit allem, was dazugehört, ist unerlässlich für den Erfolg. Ein Schnellschuss ist also weniger empfehlenswert – vielmehr sollte ausreichend Zeit in die Recherche fließen, ehe man ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringt.

Finanzplanung

Wer ein Unternehmen gründen möchte, braucht meist Geld – und hat dieses in vielen Fällen nicht einfach so zur Verfügung. Kapital muss aber nicht nur „herangeschafft“ werden. Unternehmer*innen müssen zudem lernen, mit Geld gut zu haushalten. Egal, ob man einen Bankkredit aufnehmen möchte, großes Glück hatte und mit einem kostenlosen Bonus ohne Einzahlung gewonnen hat oder gar einen großen Jackpot geknackt hat: Richtiges Wirtschaften will gelernt sein, sowohl privat als auch beruflich. Das Startkapital ist zudem für Gründer*innen oft eine große Hürde. Die erste und häufigste Anlaufstelle sind Familie und Freund*innen. Investor*innen und Risikokapitalgeber*innen oder Crowdfunding-Projekte können ebenfalls dabei helfen, den nötigen Betrag aufzubringen. Doch wer plant, mit viel Geld zu hantieren, sollte auch wissen, wie man damit umgeht. Unternehmer*innen sollten einen Plan machen, wie sie die Gründungskosten aufbringen wollen und wie sie ihr Geld dann möglichst sinnvoll nutzen. Das schließt auch Steuern mit ein. Denn gerade, wer neu im Business ist, hat oft noch keine Vorstellungen davon, was eigentlich an Steuerzahlungen anfällt. Deshalb gilt: Ausgeben, was nötig ist, aber ausreichend Rücklagen bilden.

Auf die Expertise anderer setzen

Gern möchte man alles selbst kontrollieren und gibt nur ungern Verantwortung ab. Denn es geht doch um die eigene Vision und Idee. Doch auch als findige(r) Unternehmer*in kann man nicht jedes Problem allein lösen. Stattdessen sollte man lieber frühzeitig auf Fachleute zurückgreifen, die einen Mehrwert ins Unternehmen bringen und gleich zu Beginn dafür sorgen, dass man den richtigen Weg einschlägt. Sowohl juristischer Beistand als auch ein guter Marketer sind wichtig – und auch die Buchführung will gleich zu Beginn gelernt sein. Je nachdem, wo die eigenen Stärken liegen, ist es sinnvoll, andere Bereiche auszulagern. So kann man sich auf sein eigenes Steckenpferd konzentrieren und die Kontrolle in anderen Bereichen abgeben und Aufgaben denen überlassen, die wirklich Ahnung davon haben. Das kostet zwar, lohnt sich aber und spart am Ende Kräfte, Nerven und eigene Ressourcen, die in anderen Bereichen besser eingesetzt werden können.

Businessplan erstellen

In einem Businessplan werden alle Schritte festgelegt, die für einen erfolgreichen Start und kontinuierliches Wachstum von Bedeutung sind. Mit einem guten Plan lassen sich Investor*innen und Expert*innen überzeugen, und das Unternehmen wird ins rechte Licht gerückt. Entsprechend sollte der Businessplan ganz am Anfang stehen und immer griffbereit sein. Auch eine Software für die Erstellung eines Plans kann hier hilfreich sein, um einen professionellen Auftritt zu gewährleisten. Enthalten sollte der Plan zudem Infos zum Unternehmen, eine Analyse des aktuellen Marktes, Details zu Entscheidungsträger*innen sowie einen Finanzplan.

Risiken kennen und bewerten

Natürlich erhofft man sich, mit seinem Unternehmen schnelle Erfolge zu sehen. Große oder kleine Risiken gehören aber dazu. Deshalb sollten diese in die Planung einbezogen werden: Gründer*innen müssen bewerten, welche Risiken es gibt, bevor sie einen Geschäftsplan auf die Beine stellen. Auch bei der besten Planung können zudem Fehler passieren. Auch hier gilt es, darauf vorbereitet zu sein und lösungsorientiert zu bleiben. Kaum ein(e) Gründer*in wird im Laufe der Zeit nicht auf ungeahnte Probleme stoßen. Diese müssen aber wahrlich nicht das Ende bedeuten, sondern können vielmehr eine neue Richtung vorgeben. Da Fehler aber auch teuer werden können, sollte man sich lieber früher als später mit dem Krisenmanagement befassen: Je nach Unternehmen können verschiedene Versicherungen die nötige Absicherung im Ernstfall gewährleisten.

Zielstrebigkeit und die Mission im Blick

Und zu guter Letzt: Es ist wirklich keine leichte Aufgabe, sich von der Masse abzuheben. Erfolg kann niemand garantieren. Doch wer sein Ziel im Blick behält und seine Mission klar vor Augen hat, kann erfolgreich werden. Gründer*innen sollten wissen, warum sie gründen – und die eigene Mission immer im Blick haben, um Entscheidungen zu treffen, die dem Ziel dienen, das am Ende erreicht werden soll. Das klingt nach einem banalen Tipp, der aber von unschätzbarem Wert ist. Denn entlang des Weges sind Störfaktoren und Ablenkungen vorprogrammiert. Wer aber den Fokus behält und an seinen Erfolg glaubt, wird rational entscheiden und hoffentlich immer wieder den richtigen Weg einschlagen.

Mehr Widerstandskraft beim Gründen

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen verändern muss. Doch wie werde ich resilienter gegen künftige Krisen?

Als am 27. Januar 2020 der erste Corona-Fall in Deutschland registriert wurde, waren die wirtschaftlichen Folgen noch kaum absehbar. Erst mit Verkündung des ersten bundesweiten Lockdowns am 22. März 2020 bahnten sich die Ausmaße der Corona-Krise langsam an. Das jährlich von der Allianz veröffentlichte „Risiko Barometer“ wird im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt: Auf den Plätzen eins und drei landen „Betriebsunterbrechung“ und „Ausbruch einer Pandemie“. In den Jahren vor 2020 landeten diese Risiken nie höher als auf Platz 16.

Nun, gut zwei Jahren Pandemie, zeigen sich klare Gewinner und Verlierer der Krise. Aus diesen lassen sich Handlungsempfehlungen für Unternehmen ableiten, um sich für zukünftige Krisen verschiedenster Arten zu rüsten.

Für Krisen mit dem Ausmaß der Corona-Pandemie sind vorausschauende Investitionen nicht ausreichend, um sich krisenfest aufzustellen. Um langfristig für Krisen verschiedenster Art gerüstet zu sein, ist es nötig, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Corona-Krise hatten mehr als 30 Prozent der KMUs eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent. Dennoch haben viele Unternehmen nicht genügend Liquidität, um zwei bis drei Monate eines Umsatzrückgangs- oder gar -ausfalls zu überbrücken. In solchen Fällen besteht daher die Notwendigkeit, die finanzielle Widerstandsfähigkeit (Corporate Resilience) des Unternehmens zu stärken.

Eigenkapital stärken

Mit einer höheren Eigenkapitalquote und einer ausreichenden Liquiditätsreserve wird ein Unternehmen nicht nur in Krisenzeiten robuster, sondern auch unabhängiger von Fremdkapital. Die Aufnahme von Fremdkapital wird zudem durch bessere Ratings im Bedarfsfall vereinfacht. Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen sind neben der Aufnahme neuer Investor*innen und Gesellschafter*innen im Wege einer Kapitalerhöhung auch die Innenfinanzierung oder die Schonung des Eigenkapitals durch Finanzierungsalternativen.

Klassische Möglichkeiten der Innenfinanzierung sind u.a. die Aussetzung von Ausschüttungen an die Gesellschafter*innen sowie Einlagen oder Darlehen dieser. Auch eine Stärkung der Ertragskraft über die Verbesserung der Leistungsfähigkeit stärkt das Eigenkapital: Eine Reduzierung der Kosten, der Abbau von offenen Forderungen durch ein konsequentes Mahnwesen oder die Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Anlagen kann das Eigenkapital stärken.

Durch das Leasen von Anlagegegenständen ist es möglich, ohne Einsatz von Eigenkapital zu investieren. Als Steigerungsform kann auch das sogenannte Sale-and-Lease-Back angewandt werden. Dabei wird ein Anlagegut aus dem Betriebsvermögen verkauft und dann vom Käufer bzw. von der Käuferin zurückgeleast. Diese Form bringt oft auch in Krisenzeiten schnelle Liquidität in das Unternehmen.

Durch Finanzierungsformen wie Factoring oder Forfaitierung (Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bei Zahlungsausfall des Schuldners bzw. der Schuldnerin) können Forderungen durch einen Verkauf in liquide Mittel umgewandelt werden.

Wachstum durch Fremdkapital

Um die langfristige Sicherung der Liquidität zu gewährleisten ist es oftmals nötig, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Vor allem für inhaber*innengeführte Unternehmen ist die Aufnahme neuer Gesellschafter*innen oft keine Option, weswegen nur eine Fremdkapitalfinanzierung in Frage kommt. Größere Investitionen, welche einen Beleihungswert für den Fremdkapitalgeber haben (z.B. Immobilien, fungible Maschinen und Geräte etc.), können bei einer entsprechenden Fremdfinanzierung die Liquidität des Unternehmens schonen. Die anfallenden Zinsen sind steuerlich abzugsfähig, woraus sich zusätzlich eine steuerliche Begünstigung ergibt. Die KfW kann dabei eine erste Anlaufstelle für Unternehmen sein. Diese bietet zahlreiche staatlich geförderte Kredite an, mit denen günstig Investitionen getätigt und Projekte finanziert werden können.

Fördermittel und Zuschüsse wahrnehmen

Infolge der Corona-Krise wurden von staatlicher Seite Fördermaßnahmen beschlossen, welche betroffenen Unternehmen schnell liquide Mittel zur Verfügung stellen sollen. Diese haben in den meisten Fällen Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und sicher durch die Krise gebracht. Aber auch in Nicht-Krisenzeiten steht Unternehmen eine große Auswahl an staatlichen Zuschüssen zur Verfügung. Dabei werden Unternehmen nicht nur auf Bundesebene bei Investitionen unterstützt: Auch von Bundesland zu Bundesland gibt es diverse Fördermaßnahmen für Gründer*innen sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Bekannte Mittel sind dabei der Gründungszuschuss, Zuschüsse nach dem Forschungszulagengesetz sowie auf Länderebene verschiedene Digitalisierungsboni. Auch das Schaffen von Arbeitsplätzen wird in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Beratung nutzen

Ob bei der Gründung eines Unternehmens, der Beantragung der oben genannten Fördermittel oder Finanzierungsfragen, häufig fehlt Unternehmern das nötige Know-how, um alle Bereiche einer zukunftssicheren Ausrichtung ihres Unternehmens zu überblicken. Die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung ist daher eine werthaltige Investition in das Unternehmen, welche oftmals unterschätzt wird. Spezialisierte Berater*innen können dabei auf die genauen Bedürfnisse des Betriebs eingehen und oft durch wenige Stellschrauben ein zukunftsorientiertes und krisenfestes Unternehmen mit aufbauen. Nicht nur klassische Unternehmensberatung kann beim Aufbau und Wachstum eines Unternehmens hilfreich sein, auch die Expertise von Rechts- und Patentanwält*innen, Steuer-, Vertriebs- und Finanzberater*innen kann bei der Erstellung der Unternehmensstrategie ausschlaggebend sein.

Rücklagen bilden

Um in Krisensituationen liquide zu bleiben, ist es unabdinglich, ein Rücklagenpolster zu schaffen. Gerade für KMUs gestaltet sich dies allerdings oft schwierig, da verfügbares Kapital schnell reinvestiert werden muss, um ein stetiges Wachstum zu gewährleisten. Dennoch ist es gerade für Unternehmen mit geringerem Cashflow wichtig, stetig Rücklagen zu bilden. Hilfreich dabei können steuerliche Maßnahmen wie der Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen oder der Thesaurierungseffekt einer Kapitalgesellschaft sein. Bei Letzterem wird beispielsweise die geringere Steuerlast bei Gewinnen auf Unternehmensebene genutzt. Nicht ausgeschüttete Gewinne können so besser für Rücklagen, aber auch Reinvestitionen genutzt werden.

Fazit

Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass sich das Risikomanagement vieler Unternehmen, vor allem von KMUs, verändern muss. Gerade Unternehmen, die bereits vor der Krise in Schieflage waren, hatten in der Pandemie große Probleme. Die Gewinner der Pandemie dienen dabei als Vorbild: Schnelle und flexible Entscheidungswege helfen einem Unternehmen, auf plötzliche Herausforderungen zu reagieren. Um den schmalen Grat zwischen Rücklagenbildung und Investitionsausgaben zu finden, können Berater*innen helfen, das Unternehmen krisenfest aufzustellen. Langfristig geplante und entsprechend umgesetzte Maßnahmen dienen dazu, Krisenzeiten besser zu überwinden und sogar stärker aus ihnen hervorzugehen.

Die Autoren: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe sowie anerkannter und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater; Jonas Ernst ist Mitarbeiter der BFMT Gruppe. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung für KMUs tätig.

Gründen im Nebenerwerb

Mehr Geld, Erfüllung oder Sicherheit durch ein zweites berufliches Standbein. Das bewegt alljährlich hunderttausende Angestellte, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und stellen vier Nebenerwerbsgründer vor.

Im Jahr 2017 starteten in Deutschland 323 Tausend Menschen ein unternehmerisches Projekt neben dem festen Job. Sie sehen also: Ihr Wunsch nach etwas Eigenem neben dem normalen Job mag anderen vielleicht verrückt erscheinen, ist es aber bei weitem nicht! Und was sollte Sie zurückhalten – es gilt: Jeder Deutsche darf grundsätzlich in seiner Freizeit arbeiten, was er will! Egal, ob er festangestellt ist oder in Teilzeit arbeitet: Jeder darf neben seinem normalen Job eine andere Anstellung annehmen – und natürlich darf jeder auch selbständig arbeiten, also ein oder gar mehrere Unternehmungen zusätzlich zur Arbeit starten.


Zustimmung erforderlich?


Dieses Recht ist so fundamental, dass es sogar im Grundgesetz verankert ist: Artikel 12 garantiert die Berufsfreiheit des Einzelnen. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich nicht um Erlaubnis gebeten werden, noch nicht einmal informieren müssten Sie ihn. Doch so grundsätzlich dieses Recht ist, bedeutet dies nicht, dass es ohne Ausnahmen gilt. Denn die „berechtigten Interessen“ des Arbeitgebers sind genauso schützenswert wie die eines Arbeitnehmers. Häufig enthalten Arbeitsverträge daher entsprechende Klauseln, die sicherstellen sollen, dass diese Interessen nicht verletzt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Nebentätigkeiten unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen sind, dann müssen Sie sich daran halten. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, überhaupt beurteilen zu können, ob Ihre Tätigkeit gegen seine berechtigten Interessen verstößt.

Eine andere häufige Formulierung besagt, dass Sie eine Nebentätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung Ihres Arbeitgebers aufnehmen dürfen. Diese Klausel klingt zwar wie ein eindeutiges Verbot, ist sie aber nicht. Denn noch mal ganz deutlich: Ein Chef darf nicht grundlos seine Zustimmung verweigern, sondern nur wenn seine berechtigten Interessen verletzt werden – und diese sind klar definiert. Andernfalls hat er gar keine andere Wahl, als Ihrem Wunsch nachzukommen. Pauschalverbote wie „Während der Dauer der Beschäftigung darf der Angestellte keinerlei Nebentätigkeiten ausüben“ sind zwar weit verbreitet, aber unzulässig, denn sie verstoßen gegen das Grundgesetz.

Aber selbst wenn Ihr Vertrag keine speziellen Klauseln enthält und damit das Recht auf Ihrer Seite steht, liegt es trotzdem auf der Hand: Sie sollten Ihren Chef rechtzeitig darüber informieren, was Sie machen möchten und vielleicht auch was Ihre Motivation für ein eigenes Nebenerwerbsbusiness ist. Formal betrachtet steht und fällt jedoch alles mit den sogenannten berechtigten Interessen, und diese schauen wir uns daher nun im Detail an. Dabei gilt auch hier, dass Gesetze sich manchmal schneller ändern, als gedruckte Bücher Schritt halten können. Bevor Sie mit einem Vorhaben Ernst machen, sollten Sie daher vorsichtshalber zunächst einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Gut zu wissen: Starter-Tipps

  • Sie sind ein Unternehmer, also wickeln Sie Ihre Aufträge stets professionell ab. Dass Sie einmal keine Zeit haben, weil der Hauptjob Sie in Anspruch nimmt, ist gegenüber dem Kunden kein Argument.
  • Der Kunde muss nicht unbedingt wissen, dass Sie einen anderen Job haben.
  • Honorar ist Honorar: Nebenberufler sollten auf keinen Fall weniger nehmen als Vollzeit-Selbständige.
  • Auch Nebenberufsgründern hilft ein Businessplan. Meist ist er nicht für Ihre Bank nützlich, sondern verschafft Ihnen selbst wichtige Erkenntnisse.
  • Seien Sie immer erreichbar, mindestens per Anrufbeantworter. Ein Büroservice ist eine gute Alternative, wenn Sie tagsüber außer Haus sind.
  • Keine Buchung ohne Beleg: Auch Sie müssen Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben und alle Ausgabebelege sammeln.
  • Generell gilt: Alle steuerlichen und unternehmensrechtlichen Regeln für Gründer gelten auch für nebenberuflich Selbständige.